AEVO-Prüfungsvorbereitung
|
|
- Karoline Baumgartner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AEVO-Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister, Fachwirte und Führungskräfte AEVO im Überblick
2 Andreas Schüler AEVO Prüfungsvorbereitung für Trainer, Dozenten, Ausbilder, Meister und Führungskräfte 2..Auflage Seiten
3 Herzlich willkommen zur AEVO-Prüfungsvorbereitung! o Inhalte, Lernziele und Erläuterungen 001 o Inhaltsverzeichnis der vier Handlungsfelder der AEVO 002 o Rahmenbedingungen der AEVO-Prüfung 003 o Empfehlungen für den schriftlichen Prüfungsteil 06 o Empfehlungen für den mündlichen Prüfungsteil 007 o Kleine Lernzielkontrolle 008 Seite Lernziele In dieser Prüfungsvorbereitung lernen Sie, geeignete Ausbildungsmethoden und -medien einzusetzen, lernfördernde Bedingungen zu schaffen, Lernaufgaben zu entwickeln, Auszubildende bei Lernschwierigkeiten zu unterstützen, Konflikte mit Auszubildenden zu lösen und Beurteilungsgespräche zu führen. Nach dieser Prüfungsvorbereitung kennen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der dualen Berufsausbildung, die Auswahlkriterien für Auszubildende, die Struktur des Bildungssystems, die Entstehung von Berufsausbildungsverträgen, die Beendigungsmöglichkeiten von Ausbildungsverhältnissen, das Prüfungswesen, die Gewichtung von Ausbildungszeugnissen und wenden Ihr Wissen zielsicher in der schriftlichen IHK-Prüfung an. Erläuterung der Randzeichen in diesem Skript Orientierungshinweis in welchem Handlungsfeld Sie sich befinden Handlungsfeld 1 Hinweis auf ergänzende Literatur, Texte Literatur Hinweis auf eine Aufgabenstellung zum selbständigen Lösen Aufgabe Seite 1 von 10
4 Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 1. Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung 2. Duale Berufsausbildung und Struktur des Bildungssystems 3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung 4. Planung der Ausbildung aufgrund des Nachwuchsbedarfs 5. Geeignete Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen 6. Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung 7. Eignung des Betriebes für die Ausbildung und Maßnahmen für die Berufsbildung Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden 1. Ziel und Inhalt der Ausbildungsplanung/Ausbildungsplan erstellen 2. Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen 3. Kooperation mit der Berufsschule/Abstimmung mit Kooperationspartnern 4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl und Einstellung von Auszubildenden 5. Berufsbildungsvertrag vorbereiten und Mitwirkung bei Vertragsabschluss 6. Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Ausland prüfen Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen 1. Den Start in die Ausbildung gestalten: Einführung und Probezeit 2. Lernfördernde Bedingungen schaffen 3. Aus dem Ausbildungsplan Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln 4. Geeignete Ausbildungsmethoden und -medien einsetzen 5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen 6. Konflikte erkennen, auf Lösungen hinwirken und Handlungsfähigkeit fördern 7. Leistungen feststellen und Beurteilungsgespräche führen 8. Interkulturelle Kompetenzen fördern Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen 1. Auf Abschlussprüfungen sinnvoll vorbereiten 2. Zeugnisse erstellen 3. Ausbildung ordnungsgemäß beenden oder verlängern 4. Über Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten informieren Seite 2 von 10
5 Rahmenbedingungen der AEVO-Prüfung Was müssen Ausbilder und Ausbilderinnen (im Sinne der AEVO) nachweisen, wenn sie in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden wollen? Ausbildereignungsverordnung 1 Geltungsbereich der AEVO Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe. 1. Was sind anerkannte Ausbildungsberufe und wo im BBiG steht das? Berufe, die einer geordneten und einheitlichen Berufsausbildung entsprechen und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt sind (vgl. 4 BBiG Anerkennung von Ausbildungsberufen; 25 HwO Ausbildungsordnung). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß 4 Abs. 2 BBiG bzw. 25 Abs. 2 HwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen vom 19. Mai 2014 im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Literatur Lexikon der Ausbildungsberufe, Ausgabe 2014/2015, herausgegeben von der BfA 2. Was beinhaltet die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach der AEVO? Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (vgl. 2 AEVO) umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern (vgl. 3 AEVO): 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, 3. Ausbildung durchführen und 4. Ausbildung abschließen. Seite 3 von 10
6 3. Warum gilt die AEVO nicht für die Ausbildungen im Bereich der freien Berufe? Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker, Physiotherapeuten, Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Biologen, Informatiker, Autoren, Lektoren und Regisseure sind zum Beispiel Vertreter der freien Berufe. Ausbildungen im Bereich der freien Berufe sind: Medizinische/-r Fachangestellte/-r, Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r, Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r, Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r, Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r. Trotz Lobbyarbeit schließt das BBiG die freien Berufe nicht aus, sondern die Feststellung der Ausbildereignung nach 30 BBiG (fachliche Eignung) gilt auch für freie Berufe. Der Unterschied besteht darin, dass die Freiberufler diese Qualifikation nicht formal nachweisen müssen. Die Nichtrelevanz der AEVO für die freien Berufe schließt aber nicht aus, dass die jeweiligen zuständigen Stellen (z. B. Ärzte-, Steuerberater-, Rechtsanwaltskammern) die Eignung überprüfen müssen. 4. Wie weise ich nun die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach? 4 AEVO Nachweis der Eignung (1) Die Eignung nach 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden. (2) Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Die schriftliche Prüfung soll drei Stunden dauern. (3) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation oder der praktischen Durchführung (Unterweisung) einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten Seite 4 von 10
7 5. Darf ich mit dem AEVO-Nachweis Auszubildende in Unternehmen ausbilden? Die persönliche und fachliche Eignung von Ausbildenden und Ausbildern ist in den Paragrafen 28, 29, 30 des BBiG geregelt. (1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. (2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer 1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat, 3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder 4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist, und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. Wo finde ich gesetzliche Hinweise zur Regelung der AEVO-Prüfung? Prüfungsordnungen der IHKs und BBiG 4 AEVO Nachweis der Eignung Abschnitt 5 BBiG: Prüfungswesen Abschnitt 4 HWO: Prüfungswesen Prüfungsordnungen der Kammern Ausbildereignungsverordnung vom 21 Januar 2009 (siehe folgende Seiten) Beispiel: Prüfungsordnung für die AEVO-Prüfung der IHK-Berlin (siehe PDF) Literatur Seite 5 von 10
8 Schriftlicher Prüfungsteil Empfehlungen für das Üben von Prüfungsfragen o o o o Kompaktwissen AEVO, 247 Übungsaufgaben mit Lösungen, Jacobs/Preuße, Bildungsverlag EINS, ISBN Top-Aevo Prüfungsbuch Übungsaufgaben zur Ausbildereignungsprüfung: 200 Testaufgaben zur Prüfungsvorbereitung Ausbildung der Ausbilder, Claus Ehlert, ISBN Android-Apps für das Smartphone: AEVO-Prüfungsfragen inkl. Lösungen Musteraufgabensatz AEVO Prüfung, 50 Fragen inkl. Lösungen, o Kostenfrei! 26 Originalprüfungsaufgaben, DIHK, online Seite 6 von 10
9 Zugelassene Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung lt. Hilfsmittelliste Kugelschreiber, Lineal, Taschenrechner (kein Handy), Gesetzestexte (AEVO, AGG, BBiG, BetrVG, BUrlG, MuSchG, JArbSchG, Musterprüfungsordnungen, Handwerksordnungen, Broschüre Ausbildung und Beruf ), Quelle: Bundeseinheitliche Hilfsmittellisten vom der DIHK Bildungs GmbH Broschüre: Ausbildung und Beruf (PDF) vom BMBF Literatur Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen IHK, welche Hilfsmittel zur Prüfung zugelassen sind! Wie setzt sich der Prüfungsausschuss für die AEVO-Prüfung zusammen? Arbeitgeber Lehrkraft Arbeitnehmer mit fachlicher Eignung, Erfahrung als Fachkraft, Urteilsvermögen, pädagogisches Gespür und Verantwortungsbewusstsein. Mündlicher Prüfungsteil Rechtsgrundlagen: 4 AEVO Nachweis der Eignung, Prüfungsordnungen der IHKs 39, 40, 41 BBiG (Abschnitt 5) Wie bereiten Sie sich optimal auf die mündliche Prüfung vor? Erstellung eines Konzept für die Präsentation einer methodischdidaktisch geplanten Ausbildungssituation oder einer praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation (Unterweisung) Simulation einer 15-minütigen prüfungsrelevanten Präsentation oder Unterweisung Einüben eines 15-minütigen Fachgesprächs mit Trainer und anderen Teilnehmenden Mündliches Prüfungstraining Seite 7 von 10
10 Kleine Lernzielkontrolle (nur eine Antwort ist richtig) 1. Wie viele Punkte gibt es maximal in der schriftlichen AEVO-Prüfung? a.) maximal 120 Punkte b.) maximal 100 Punkte c.) maximal 150 Punkte 2. Welche Frageformen gibt es vorwiegend bei der PC-gestützten AEVO-Prüfung? a.) Multiple-Choice-Fragen b.) Single-Choice-Fragen c.) Offene Fallaufgaben 3. Welche Durchführungsform der schriftlichen AEVO-Prüfung gibt es noch? a.) Papiergebunden b.) Fachgespräch c.) Ausbildungskonzept 4. Wie hoch ist die maximale Dauer der schriftlichen AEVO-Prüfung? a.) maximal 120 Minuten b.) maximal 150 Minuten c.) maximal 180 Minuten 5. Wie viele Punkte reichen zum Bestehen der mündlichen Prüfung aus? a.) 49 Punkte b.) 50 Punkte c.) 51 Punkte 6. Aus wie vielen Personen besteht der Prüfungsausschuss der AEVO-Prüfung? a.) drei Personen b.) vier Personen c.) fünf Personen 7. Wie oft darf bei Nichtbestehen die AEVO-Prüfung wiederholt werden? a.) einmal b.) zweimal c.) dreimal 8. Wie lange dauert das Fachgespräch in der mündlichen AEVO-Prüfung? a.) einmal 30 Minuten b.) zweimal 15 Minuten c.) einmal 15 Minuten Seite 8 von 10
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrAEVO. Ausbilder-Eignungsverordnung. vom 21. Januar Bestell-Nr b
AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 Bestell-Nr. 61021000b Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88 vom 30. Januar 2009) Inhalt Seite 1 Geltungsbereich.....................................................
MehrPrüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)
Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen
MehrBetriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe
Betriebliches Bildungspersonal in der Ausbildung dualer Gesundheitsberufe Fachtagung Wege und Perspektiven der Berufsbildungsforschung im Gesundheitsbereich Denkanstöße für Pflege und Therapie Bielefeld,
MehrStoffgliederungsplan. Ausbildung der Ausbilder 2017
Stoffgliederungsplan Ausbildung der Ausbilder 2017 BVS - Stand: Dezember 2009 Ihre Ansprechpartner Florian Graupe Telefon: 089/54057-154 Telefax: 089/54057-91154 E-Mail: graupe@bvs.de Martina Wiederuh
MehrAusbilder-Eignungsverordnung
Ausbilder-Eignungsverordnung AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: "Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)" Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.8.2009 +++) Eingangsformel
MehrLehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge
Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge Neufassung nach dem Stand der Beratungen im Leitstellenausschuss für Ausbildung vom 11. November 1999 und entsprechend dem Beschluss der
MehrAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.
MehrTop-Aevo Prüfungsbuch
Top-Aevo Prüfungsbuch Testaufgaben zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 200 programmierte Testaufgaben (Multiple Choice) 1 Unterweisungsentwurf / 1 Präsentation 40 mögliche Fragen nach einer Unterweisung
MehrAusbilder-Eignungsverordnung
Ausbilder-Eignungsverordnung - Keine amtliche Bekanntmachung - Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157,700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2003 (BGBl. I S. 783) Auf Grund
MehrMethoden betrieblicher Ausbildung Organisatorisches
Methoden betrieblicher Ausbildung Organisatorisches Dozenten: Prof. Dr. I. Kettschau i kettschau@fh muenster.de H. Richtarsky heinz.richtarsky@hwk muenster.de S. sandra.mester@fh muenster.de Veranstaltungstermine:
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau
über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrWichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer
Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer Geschäftsfeld Ausbildung und Prüfung Stand: 21.06.2016 Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus einem
Mehr7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen
7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer
MehrHerzlich willkommen!
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrFortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die. Ausbildereignungsprüfung. Stundenverteilung
Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung Stundenverteilung Lernfeld 1: Allgemeine Grundlagen ca.12 Unterrichtsstunden Lernfeld 2: Planung der Ausbildung ca.16 Unterrichtsstunden
MehrPeter Jacobs, Michael Preuße. Kompaktwissen AEVO. in vier Handlungsfeldern. 2. Auflage. Bestellnummer 04935
Peter Jacobs, Michael Preuße Kompaktwissen AEVO in vier Handlungsfeldern 2. Auflage Bestellnummer 04935 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an 04935_002@bv-1.de
MehrSüdwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr Hagen oder per Fax an: /
Bitte Anmeldeformular zurücksenden an: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr. 18 58095 Hagen oder per Fax an: 02331 / 390343 Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
MehrLehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Lehr- und Stoffverteilungsplan. Kirchfeldstraße 60 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 3892-523 Telefax: 0211 3892-555
Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Kirchfeldstraße 60 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 3892-523 Telefax: 0211 3892-555 01/2010 Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" Vorbemerkungen 1. Zielsetzung des Lehrgangs
MehrBerichtsheft (Ausbildungsnachweis)
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan
MehrUmsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt
Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005
MehrAusbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder
Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport Lehrplan für die Fachschule Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder Wahlbereich August 2011 Der Lehrplan ist ab 1. August 2011 freigegeben.
MehrVorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) - SPRINTER
40712H15 Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) - SPRINTER Von wesentlicher Bedeutung für die Qualität der Ausbildung im Unternehmen ist die gute Qualifikation des Ausbilders. Der IHK-Lehrgang
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der
MehrMittwoch, um 17:00 Uhr Vorstellung des Seminarprogramms im Raum B 209. freitags Raum B Uhr
FACHHOCHSCHULE MÜNSTER University of Applied Sciences Chemieingenieurwesen Elektrotechnik und Informatik Maschinenbau Energie/Gebäude/Umwelt Physikalische Technik Wirtschaftsingenieurwesen AdA-Seminar
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrAnlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014
Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014 Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation
MehrDritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk
Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrErster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Auszug aus der Handwerksordnung: Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 (1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches
MehrRechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten
Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung
MehrDie Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z
Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die JAV-Arbeit. überarbeitet 2008. Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3842 6 Recht > Arbeitsrecht schnell und portofrei
MehrDas duale Ausbildungssystem in Deutschland. Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Deutschland
Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft Historie bis zu Beginn des 19. Jhdt.: nur Ausbildung für Handwerksberufe ab Mitte der 1920er Jahre: auch für Industrieberufe, aber noch nicht per Gesetz geregelt
MehrEmpfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT S2)
Mindeststandards zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (Bundesanzeiger: BAnz AT 25.01.2016 S2) Ausbildungsqualität als Thema Inkrafttreten
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrKriterien für die Anerkennung von Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO
I. Präambel Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsberufen nach BBiG und HwO Stand: 30.07.2007 Jugendlichen muss eine dauerhafte Perspektive für den Berufseinstieg aufgezeigt werden. Dabei ist zu
MehrDie duale Ausbildung ein Überblick
Die duale Ausbildung ein Überblick Auszüge aus: Gerd Busse und Claudia Klein: Duale Ausbildung. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Analyse und Handlungsempfehlungen. Frankfurt a.m.: Bund- Verlag, 2010.
MehrBeispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Beispiel 6: Beispiel 7: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (z. B. ÜAZ
MehrAusbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik. Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung
Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in für KFZ-Mechatronik Vorwort des Bundesinstituts für Berufsbildung Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß 66 BBiG/ 42m HWO, die
MehrDie Berufsausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Bürokommunikation erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.
Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
MehrAuszug Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrVerordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März
MehrHauptverwaltung in Chemnitz. mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz. Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz
Handwerkskammern in Sachsen Hauptverwaltung in Chemnitz mehrere Außenstellen im Direktionsbezirk Chemnitz Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Chemnitz 300 Theorie- und 500 Praxisausbildungsplätze
MehrMitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt
des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt 02.05.2011 Seite 2 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrSeminare 2012 für Prüferinnen und Prüfer
ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Prüferprojekt Qualifizierung Seminare 2012 für Prüferinnen und Prüfer Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung Unser Seminarangebot
MehrAusbildung der Ausbilder (IHK)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Berufsbegleitende Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder (IHK) Fernlehrgang mit Präsenzunterricht 19. September 2015 bis 24. Oktober 2015 Ihre Ansprechpartnerin
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/in (HWK) Die Handwerkskammer für Oberfranken erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
MehrBerufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.
Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck
MehrBetriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung
Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen, Ausbilder und Betriebe
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
Mehrin der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt
MehrIndustrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Labortechniker/-in - Biologie - Prüfungsordnung Ihr Ansprechpartner: Gültig ab 1. Juni 2003 Siegfried Simonis Telefon 06151 871-257 Telefax 06151 871-100 257 E-mail:
MehrHäufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung. Allgemeine Fragen
Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung Allgemeine Fragen Welche IHK ist für mich zuständig? Wann muss ich bekanntgeben, ob ich eine Unterweisung oder eine Präsentation in der
MehrEvang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014
Evang. Bildungszentrum Hesselberg Wirtschaft im Dialog am 23. September 2014 Wie werde ich Ausbildungsbetrieb? Bernhard Essel, Dipl.-Kfm (FH) 1 IHK - Aufgaben und Organisation Über 140 000 Mitglieds- Unternehmen
MehrQualität der beruflichen Bildung durch qualifizierte Ausbilder/innen. 13. Hochschultage Berufliche Bildung
Qualität der beruflichen Bildung durch qualifizierte Ausbilder/innen 1 Qualität der beruflichen Bildung durch qualifizierte Ausbilder/innen Gliederung: Veränderte Anforderungen an Fachkräfte Verändertes
MehrRichtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen
1 Richtlinien der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen für trägergestützte Umschulungen Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen
Mehr2 Ausbildung durchführen. 3 Ausbildung abschließen. 4 Die Ausbilder- Eignungsprüfung. Ausbildungsvoraussetzungen. und Ausbildung planen
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Vorteile und Nutzen der betrieblichen Ausbildung begründen Unternehmerische/-r Vorteile und Nutzen Individuelle/-r Vorteile und Nutzen Gesellschaftliche/-r
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses
MehrAusbildung der Ausbilder. Hochschul-Campus. Praxisnah. Berufsbegleitend. Individuell. Jetzt neu mit Ausbilder-Update
HOCHSCHUL-CAMPUS Jetzt neu mit Ausbilder-Update Hochschul-Campus. Praxisnah. Berufsbegleitend. Individuell. Ausbildung der Ausbilder. www.tuv.com/hochschul-campus Stellen Sie jetzt die Weichen für Ihren
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )
über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrDer Weg zur externen Prüfung. Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern
Der Weg zur externen Prüfung Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Die externe Prüfung... 3 2.1 Was ist das?... 3 2.2 Welche Voraussetzungen für eine Zulassung
MehrAUSBILDEN. In die Zukunft investieren
AUSBILDEN In die Zukunft investieren www.kausa-essen.de IMPRESSUM Gestaltung & Idee: Cem Şentürk - Illustrationen: Matthias Enter - Fotolia AUSBILDEN - In die Zukunft investieren Wer ausbildet, investiert
MehrRichtlinie trägergestützte Umschulung
Richtlinie trägergestützte Umschulung Informationsveranstaltung 20. Dezember 2016 Themen Ziele der Richtlinie Rechtliche Einordnung zu den Bestimmungen des BBiG Begriffsbestimmungen Die Richtlinie im Überblick
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrPersonaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes
Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten
Mehr1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe
1. Schlüsselqualifikationen aus der Sicht der ausbildenden Betriebe 1.1 Handlungsorientierte Berufsausbildung nach den neueren Ausbildungsordnungen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr 2005 besagt
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrEmpfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen
156 Empfehlung Titel: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zur/zum Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft vom
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zur/zum Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft vom 21.01.2014 Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erlässt als zuständige Stelle für die Berufsbildung
MehrEmpfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen
Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2000 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2
MehrAuszug. Biologielaborant/Biologielaborantin
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ChemBioLackAusbV 2009 Auszug Biologielaborant/Biologielaborantin Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie,
MehrPraktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft
Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum
MehrAuszüge aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Auszüge aus dem (BBiG) Marianne Middendorf Zum 1. April 2005 ist das neue, umfassend novellierte
MehrA d A. Ausbildung der Ausbilder/innen. Handbuch zum Vorbereitungslehrgang für die Ausbilder/innen-Eignungsprüfung. Karla Engemann
AdA - Ausbildung der Ausbilder/innen Karla Engemann A d A Ausbildung der Ausbilder/innen Handbuch zum Vorbereitungslehrgang für die Ausbilder/innen-Eignungsprüfung gemäß AEVO 2009 Ausbildung der Ausbilder/innen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.
MehrAusbildungsnachweis. Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder:
Ausbildungsnachweis Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungszeit von: _ bis: _ Industrie- und Handelskammer Erfurt
MehrBegutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG
Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat
MehrIndustriemeister/-in. Metall (IHK) Blended Learning Lehrgang. Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur
Blended Learning Lehrgang. Berufsbegleitende Fortbildung zum/zur Industriemeister/-in Metall (IHK) Unterricht einmal pro Monat Fr 16:00 21:00 Uhr / Sa 08:00 16:00 Uhr Zusätzlich 2 Vollzeitwochen, Zusätzlich
MehrQualität und Qualitätssicherung in der beruflichen Ausbildung
Qualität und Qualitätssicherung in der beruflichen Ausbildung Warum ist Qualität so wichtig? Bewerbersituation - demographische Entwicklung Attraktivität der Berufsausbildung sichern Sicherung der Fachkräfte
MehrRichtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der
MehrVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin HWirtMeistPrV Ausfertigungsdatum: 28.07.2005 Vollzitat: "Verordnung über die Anforderungen in der
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrBilanzbuchhalter. bilanzbuchhaltung Lehrgangsbeschreibung. Verdienst: Ähnliche freie Stellen in Deutschland: ca
Bilanzbuchhalter Verdienst: 65.000 EUR Ähnliche freie Stellen in Deutschland: ca. 3.000-4.000 bilanzbuchhaltung Lehrgangsbeschreibung Einführung Bilanzbuchhaltung Das betriebliche Rechnungswesen ist heute
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrI. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO
Richtlinien der Handwerkskammer Münster über die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung
Mehr