Ausbilderunterlage. Basisausbildung II der Bergungsgruppen. Lernabschnitt 8 Überwinden von Hindernissen

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Transkript:

Ausbilderunterlage Basisausbildung II der Bergungsgruppen Lernabschnitt 8 Überwinden von Hindernissen

Erstellt von: Michael Skalla Horst Meyer THW Geschäftsstelle Göttingen THW Bundesschule Hoya Grafische Bearbeitung von: Hartmut Grütter THW Ortsverband Ratingen unter der Mitwirkung von: Gert Birn Dirk Hauer Klaus Magdziak Axel Rolfes THW Länderverband Bremen, Niedersachsen THW Ortsverband Salzgitter THW Leitung Referat F4 THW OV Melle Version: 1.01 letzte Änderung: 18.06.2007 Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) - Provinzialstraße 93 53127 Bonn 2007 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bonn Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise nur mit Genehmigung der THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF). Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten. 2

Inhaltsverzeichnis 8.0 Überwinden von Hindernissen...4 8.1 Arten von Hindernissen...4 8.1.1 Hindernisse...4 8.1.1.1 Gräben...4 8.1.1.2 Bäche und Flüsse...4 8.1.1.3 Einschnitte...4 8.1.1.4 Trümmer...5 8.1.2 Möglichkeiten des Überwindens...5 8.1.2.1 Stege.. 5 8.2 Bau von einfachen Stegen...10 8.2.1 Stege mit Gerüstmaterial...10 8.2.2 Stege aus Hölzern...11 8.2.3 Stege mit STAN-Ausstattung...15 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Bocksteg...6 Abbildung 2 Bretterschnellsteg...7 Abbildung 3 Bretterteppich...8 Abbildung 4 Steg auf Foßhölzern...8 Abbildung 5 Bocksprengwerksteg...8 Abbildung 6 Strecke des China- oder Trümmersteges...9 Abbildung 7 Endauflager...9 Abbildung 8 Stege mit Gerüstmaterial...10 Abbildung 9 Tonnensteg...11 Abbildung 10 Tonnensteg 2...12 Abbildung 11 Verbindungen des Steges...13 Abbildung 12 Uferstrecke aus einer Stegstrecke...14 Abbildung 13 Uferstrecke aus einer Bretttafel...14 Abbildung 14 Stege mit STAN-Ausstattung...15 Schlüsselwortverzeichnis Schlüsselwort 1 Überwinden von Hindernissen...4 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Überwinden von Hindernissen...4 3

8 Überwinden von Hindernissen Schlüsselwort 1 Überwinden von Hindernissen Anlage 1 Überwinden von Hindernissen In diesem Lernabschnitt werden nur die Grundlagen des Stegebaus vermittelt. Eine weiterführende Ausbildung wird in Rahmen schulischer Ausbildung durchgeführt. 8.1 Arten von Hindernissen 8.1.1 Hindernisse Durch natürliche Gegebenheiten im Gelände, durch bauliche Veränderungen oder durch ein nach einem Schadensereignis aufgetretene Veränderungen können die Bergungskräfte gehindert sein, direkt die Einsatzstelle zu erreichen, bzw. Verletzte aus diesem Gebiet zu retten. Um die Möglichkeiten des Überwinden zu kennen, muss man die Hindernisse und dabei eventuell auftretende Probleme kennen. 8.1.1.1 Gräben Ein Hindernis für Rettungskräfte sind Gräben. Dabei ist die Breite der Gräben zu beachten. Ein Straßengraben stellt für einen Helfer sicher kein Hindernis dar, aber bei einem Entwässerungsgraben sieht es schon anders aus. Muss ein Fahrzeug über einen Graben fahren, stellt selbst dieser ein großes Hindernis dar. Auch die Wassermenge kann ein Problem sein. So können Gräben, die Augenblicklich kein Wasser führen, im nächsten Moment ein reißender Strom sein (z.b. Entwässerungsgräben, Notabläufe bei Talsperren). 60 Min Anlage LA 8_8.1 Vortragen 8.1.1.2 Bäche und Flüsse Auch bei Bächen und Flüssen ist es von verschiedenen Faktoren abhängig, ob diese ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellen. So kann ein Bach oder Fluss durch eine Furt kein Hindernis für Helfer oder Fahrzeuge sein. Bei Hochwasser ist dieser Fluss aber an der gleichen Stelle ein schwer zu überwindendes Hindernis. 8.1.1.3 Einschnitte Einschnitte sind natürliche Hindernisse wie Täler, können aber auch durch Erdarbeiten erstellt worden sein. Ebenso können auch Straßen oder Eisenbahntrassen durch ihre Bauweise Einschnitte sein. Bei diesen kommt dann die Gefährdung durch den fließenden Verkehr hinzu. 4

8.1.1.4 Trümmer Eine Besonderheit bei Hindernissen stellen Trümmer dar. In der Regel entstehen diese nach Schadensereignissen. 8.1.2 Möglichkeiten des Überwindens Die hauptsächlich von Bergungsgruppen eingesetzten Möglichkeiten zum Überwinden von Hindernissen sind Stege. Deshalb werden die Grundlagen des Stegebaus nachfolgend beschrieben. Es ist nicht Aufgabe der Fachausbildung, Helfer als perfekte Stegebauer auszubilden. Vielmehr sollen während dieser Ausbildung die Grundlagen für eine weiterführende Ausbildung an einer der Bundesschulen gelegt werden. 8.1.2.1 Stege Stege dienen zum Überwinden von Trümmergelände, schmalen Geländeeinschnitten oder Gewässern. Sie können hergestellt werden aus: an der Einsatzstelle vorhandenen Baustoffen, anderweitig beschafften Baustoffen, vorgefertigtem Gerät. Nach Art und Anordnung unterscheidet man Uferstege, Stege mit festen Unterstützungen, Stege mit schwimmenden Unterstützungen und Kombinierte Stege Bei dem Aufbau und der Benutzung von Stegen sind folgende Punkte zu beachten: Stege sind schmale Brücken, die im zivilen Bereich ausschließlich für Fußgänger oder Radfahrer bestimmt sind. Sie überwinden schmale Bachläufe oder Gräben. Je nach verwendetem Material (unbehandelt) sind Stege nur einige Tage bis max. 4 Wochen einsetzbar. Ist das verwendete Stegbaumaterial vor- bzw. endbehandelt mit Korrosionsschutz, so sind Stege bis zu 1 Jahr einsetzbar. Die nutzbare Breite beträgt je nach Stegart zwischen 0,50 m bis 1,00 m Stege aus nicht vorgefertigtem Gerät werden bis zu einer Belastbarkeit von 10 kn (1t) gebaut. Art und Konstruktion eines Steges richtet sich nach der Standfestigkeit des Untergrundes, den verfügbaren Baustoffen, der Geländebeschaffenheit und dem Verwendungszweck (Begehen des Steges in einer oder in beiden Richtungen, Übergang für den Transport verletzter Personen etc.). Vortragen 5

Die an einen Steg zu stellenden Anforderungen sind Standsicherheit und Betriebssicherheit Für die Überwachung der Betriebssicherheit hat der Gruppenführer vor Freigabe des Steges eine Stegwache anzuordnen. Die Stegwache kontrolliert während des Überganges die Verankerungen und Bauteile und überwacht die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände (10 m). Die Stegwache ist ferner dafür verantwortlich, dass die zulässige Belastbarkeit nicht überschritten wird. Vor dem Aufbau von Stegen an Gewässern muss die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen. Die Vorschriften für den Stegebau und die für Arbeiten am und auf dem Wasser geltenden Dienstvorschriften sind zu beachten. Vortragen Abbildung 1 Bocksteg 6

Vortragen Abbildung 2 Bretterschnellsteg 7

Abbildung 3 Bretterteppich Vortragen Abbildung 4 Steg auf Foßhölzern Abbildung 5 Bocksprengwerksteg 8

Abbildung 6 Strecke des China- oder Trümmersteges Vortragen Abbildung 7 Endauflager 7,22,23 9

8.2 Bau von einfachen Stegen 8.2.1 Stege mit Gerüstmaterial Der Gerüstbausatz dient der Erstellung von Hilfskonstruktionen im Einsatz und bei der technischen Hilfeleistung. Es gibt vier abgestimmte, aufeinander aufbauende Bausätze (BS1 - BS4). Die Anwendungsmöglichkeiten richten sich nach dem vorhandenen Bausatz. Hierbei sind aus einer Vielzahl denkbarer Varianten aus Sicherheits- und Haftungsgründen nur begrenzte Konstruktionen erlaubt. Der Gerüstbausatz wird für folgende Bereiche/Maßnahmen eingesetzt: Rettungsmethoden, Herstellen von Hilfskonstruktionen für Anschlagpunkte, Abstützen von Decken und Wänden, Stegbau, Bau von Arbeits- und Schutzgerüsten, Bau von Behältern, Bau von Schutzdächern, Zelten, Bau von Rampen, Bühnen, Tribünen. Der Gerüstbausatz bietet variable Verwendungsmöglichkeiten bei einfacher und gleichzeitig sicherer Montage. Mit wenigen Grundelementen können vielseitige Konstruktionen realisiert werden. Alle Teile werden mit Keilverbindungen im Allround-Knoten verbunden. Die Einzelteile sind bereits dann gegen Herausfallen gesichert, wenn die Keile lose eingesteckt sind. Zur kraftschlüssigen Verbindung werden die Keile mit einem 500 g Hammer eingeschlagen. 180 Üben Abbildung 8 Stege mit Gerüstmaterial 10

8.2.2 Stege aus Hölzern Wie schon im vorherigen Kapitel beschrieben, gibt es sehr viel Arten von Stegen. Nachfolgend wird der Tonnensteg beschrieben. Dieser Steg kann auch auf dem Gelände der Unterkunft aufgebaut und geübt werden. Bei der Verwendung von Fässern ist darauf zu achten, dass die Fässer auch innen gereinigt sind. Üben Abbildung 9 Tonnensteg Bau der schwimmenden Unterstützung Aufbau: 1. Zwei Fässer waagerecht auf festen Untergrund im Abstand einer Fasslänge ablegen. 2. Holmhölzer mit vier Schleuderbunden verbinden (Abstand der Holmhölzer ca. 30 cm, ggf. beim Binden ein Sicherheitsholz verwenden) 3. Holmhölzer auf die Fässer legen (Schleuderbunde liegen etwa 15 cm von den Fassenden entfernt auf) und mit je zwei Schnürbunden einbinden. Alternativ kann jedes Fass auch mit zwei Spanngurten oder mit Bindedraht (mind. 5 mm Durchmesser) befestigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Befestigung der Fässer mit mindestens 5 mm starkem Bindedraht, der in mehreren Langen um Holmhölzer und Fässer gelegt wird. 11

Üben Abbildung 10 Tonnensteg 2 Überbau mit Gehbelag herstellen Aufbau: 1. Tragstangen auf den Holmhölzern des Unterbaues mit Kreuzbunden befestigen. Achtung: Zum Einpassen der Folgestrecken ist der Tragabstand entweder auf den Holmhölzern oder an den Tragestangenenden um den doppelten Stangendurchmesser zu vergrößern. 2. erste Brettafel mit zwei Riegelhölzern herstellen 3. erste Brettafel auf den Tragstangen mittels Bockschnürrbunden befestigen. 4. Geländepfosten setzen und verstreben. 5. Weitere Strecken sinngemäß anfertigen, jedoch ohne Brettafeln. Durch zwei Helfer werden die folgenden Brettafeln mit einem mittig angeordneten Riegelholz vorgefertigt und in der Nähe der Baustelle gestapelt. Außerdem müssen für den Einbau lose Riegelhölzer bereit gelegt werden. 12

Vorbau des Steges 1. Je eine Verankerungsleine an der ersten Strecke ober- und unterstrom am wasserwärtigen Holmholz anschlagen und unter den Tragstangen kreuzen. 2. Strecke zu Wasser bringen und am Ufer befestigen (Fasspaar liegt am Ufer). 3. Zweite Strecke vor den Tragstangenenden der ersten Strecke ausrichten. 4. Tragstangen der ersten Strecke abheben, zweite Strecke vorschieben und Tragstangen neben die der ersten Strecke ablegen. 5. Tragstangen durch Wickelbunde oder mit Spanngurten miteinander verbinden. 6. Riegelholz unter die Brettafel der ersten Strecke schieben. 7. Zweite Brettafel überlappend auf die erste auflegen und beide mit dem Riegelholz verschnüren. 8. Riegelhölzer an den Tragstangen mit Bockschnürrbunden festlegen. 9. Verankerungsleinen lösen und Strecke wie unter 2. beschrieben, vorschieben (evtl. unter Verwendung von Zugleinen). 10.Stegteil verankern und weitere Strecken und Brettafel sinngemäß aufbauen. Achtung: Die Uferstrecke jenseits (Brettafel mit zwei Riegelhölzern) wird beim Vorbau der Strecken auf die erste Strecke gelegt und nach erreichen des jenseitigen Ufers eingebaut. Diese Überlappung wird Ausgleichsstrecke genannt. Üben Abbildung 11 Verbindungen des Steges Anzahl und Länge der Strecken Die Anzahl und Steckenlänge hängt von der Länge der zur Verfügung stehenden Tragstangen. Die Streckenanzahl wird nach folgender Formel ermittelt: Gewässerbreite -------------------------------- = Anzahl der Strecken + Ausgleichsstrecke Länge der Tragstangen 13

Hierbei ist zu beachten, dass bei den Tragstangen eine Ausgleichstrecke abgezogen werden muss, die immer erforderlich ist. Uferstrecke diesseits und jenseits Die Uferstrecke jenseits wird mit einem Ende auf der Gehbahn durch Schürbunde befestigt und mit dem anderen Ende am Ufer durch Einschlagen von Sicherungspfählen verankert. Die letzte Strecke dient zugleich als Uferstrecke diesseits. Sie wird landwärts durch Sicherungspfähle auf dem Erdauflager verankert. Üben Abbildung 12 Uferstrecke aus einer Stegstrecke Abbildung 13 Uferstrecke aus einer Bretttafel Achtung: Bei Belastung des Fass- oder Tonnensteges muss ein Freibord von 20 cm (vom Wasserspiegel bis zur Fassoberkante) gewährleistet sein. Beim Schüren der schwimmenden Stützen sind die Fässer mit den verschlossenen Fassöffnungen nach oben gerichtet einzubauen. Die Tragfähigkeit des Fass- oder Tonnensteges kann durch den Einbau zusätzlicher Schwimmkörper unter den Tragstangen erhöht werden. Die Tragfähigkeit von Fässern ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tragfähigkeit von Holz- und Stahlfässern Die Tragfähigkeit von Fässern aus Holz oder Stahl ist unterschiedlich. Die Differenz beruht auf der Verschiedenheit der spezifischen Gewichte. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Belastung durch den Überbau nicht berücksichtigt. 14

Tabelle 1 Tragfähigkeit von Holz- und Stahlfässern Üben 8.2.3 Stege mit STAN-Ausstattung Für Uferstege eignen sich sowohl Steckleiterteile der Ausstattung als auch Fremdleitern. Fremdleitern sind vor ihrer Verwendung einer eingehenden Prüfung auf Tragfähigkeit und Allgemeinzustand zu unterziehen. Abbildung 14 Stege mit STAN-Ausstattung Aufbau: 1. Endauflager herrichten. 2. Steckleiterteil auf die Endauflager legen und durch Sicherungspfähle gegen seitliches Verschieben sichern. 3. Gehbelag (Bohle) auf die Leitersprossen legen und mittels Schnürbund an den Leiterholmen festlegen. 4. Geländerpfosten einschlagen. 5. Handlauf anbringen. 15

Achtung: Zum Bau eines Ufersteges dürfen maximal zwei Steckleiterteile verwendet werden. Werden zwei Steckleiterteile verwendet, müssen diese mit einer ausreichend festen Unterstützung (Stützbock) unter der Überlappung gestützt werden. Alternativ können die Leiterholme auch mit Dachlatten (4 x 6 cm, mindestens auf 2/3 der Gesamtlänge) verstärkt werden. Fremdleitern müssen, da sie in der Regel länger sind, immer verstärkt oder unterbaut werden. Uferstege aus Steckleiterteilen dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Üben 16