Wege und Zugänge am Bau
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- Ina Roth
- vor 6 Jahren
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1 Begleitheft Wege und Zugänge am Bau Wege und Zugänge am Bau Dieses Begleitheft dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Sicherheit bei Wegen und Zugängen. Es enthält grundlegende Informationen und kann durch persönliche Ergänzungen, Anmerkungen, Fallbeispiele des Vortragenden erweitert werden. Vorschriften- und Normenstand: 31. Mai 2007
2 Wege und Zugänge Ordnungsgemäß anlegen: - entsprechend dem Bauablauf - Lagerungen sind nur soweit zulässig, als die für den Verkehr erforderlichen Breiten der Verkehrswege nicht beeinträchtigt werden - Zum Erreichen schwer zugänglicher Arbeitsplätze Zustand erhalten: - Wird u.a. durch ständiges Aufräumen gewährleistet => ordnungsgemäß angelegte Baustellenflächen sowie ständiges Aufräumen erleichtern den Baufortschritt und erhöhen die Arbeitssicherheit! Schutzmaßnahmen: - Gegen herabfallende, abgleitende oder abrollende Gegenstände, wenn Bauarbeiten an übereinaderliegenden Stellen gleichzeitig ausgeführt werden müssen => besser: entsprechende Koordination dieser Arbeiten - Rutsch- und Stolpergefahren: 1. gegen Vereisung entsprechende Schutzmaßnahmen 2. Hindernisse und Abfälle entfernen Bei nicht ausreichender natürlicher Belichtung künstliche Beleuchtung und Notbeleuchtung vorsehen: - Gilt auch bei Arbeit in Dunkelheit - Notbeleuchtung: muss die Umgebung zumindest so erhellen, dass die Arbeitnehmer die Arbeitsplätze und Verkehrswege sicher verlassen können; z.b.: Akku- Handlampen
3 Stiegenläufe, Stiegenpodeste Geländer anbringen: Bei Stiegenläufen und -podesten müssen provisorische Geländer angebracht werden, solange endgültige Geländer noch fehlen: - Bei mehr als 1,0 m Absturzhöhe - über Gewässern und - über anderen Stoffen, wo Gefahr des Versinkens besteht (ab 0,0 m) - Bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren: aus widerstandsfähigem Material, wie Holz oder Metall, jedoch keine Ketten - Gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern - So anbringen, dass sie bei Belastung gegen die Stützen gedrückt werden - Brustwehren: mindestens 1,0 m über Boden - Fußwehren: mindestens 12 cm breit - Fußwehren können entfallen: Bei Stiegenläufen Bei Stiegenpodesten bis zu einer Absturzhöhe von 2,0 m
4 Laufbrücken, Lauftreppen Geländer anbringen: - Bei mehr als 2,0 m Arbeitshöhe - Über Gewässern oder - Über andern Stoffen, wo Gefahr des Versinkens besteht (ab 0,0 m) Bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren: - aus widerstandsfähigem Material, wie Holz oder Metall, jedoch keine Ketten - gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern - so anbringen, dass sie bei Belastung gegen die Stützen gedrückt werden - Brustwehren: mindestens 1,0 m über Boden - Fußwehren: mindestens 12 cm breit Gilt auch für die dem Bauwerk zugewandte Seite, wenn der Abstand zum Bauwerk größer als 30 cm ist Dicht verlegter Belag aus Pfosten: - Parallel besäumt - Mindestens 20 cm breit - Mindestens 5 cm stark (maximal 5 % Dickenverlust infolge Abnützung oder Herstellungstoleranz) - Andere Beläge müssen insbesondere hinsichtlich Tragfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Durchbiegung den Pfostenbelägen mindestens gleichwertig sein Gegen Abrutschen sichern: - Ausreichender Überstand beim Auflager - Standsicherheit beachten Trittleisten in Schrittweite anbringen: - gilt für geneigte Laufbrücken und Lauftreppen Unterscheiden Sie: Personenverkehr Materialtransport.
5 Bodenöffnungen, Deckendurchbrüche Geländer oder Abdeckungen: - unabhängig von der Absturzhöhe Absturzsicherungen anbringen! Tragsicher: - Art der Abdeckung entsprechend der Größe der Öffnung (keine Schaltafeln) - Ausreichender Überstand beim Auflager Unverschiebbar: - Abdeckung mit Stahlnägeln befestigen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen gegen Verschieben sichern Öffnungskanten mit Geländer umwehren: bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren - Aus widerstandsfähigem Material, wie Holz oder Metall, jedoch keine Ketten - Gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern - So anbringen, dass sie bei Belastung gegen die Stützen gedrückt werden - Brustwehren: mindesten 1,0 m über Boden - Fußwehren: mindesten 12 cm breit Dachöffnungen können auch mit Schutznetzen abgesichert werden: - Empfehlenswert, auch wenn Glaskuppel vorhanden ist - Schutznetze: => Befestigung an tragfähigen Konstruktionen => Maschenweite so eng wie möglich.
6 Maueröffnungen, Balkonöffnungen Wo: - Bei mehr als 2,0 m Arbeitshöhe - Über Gewässern oder - Über anderen Stoffen, wo Gefahr des Versinkens besteht ( ab 0,0 m) bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren: - Aus widerstandsfähigem Material, wie Holz oder Metall, jedoch keine Ketten - Gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern - So anbringen, dass sie bei Belastung gegen die Stützen gedrückt werden - Brustwehren: mindesten 1,0 m über Boden - Fußwehren: mindestens 12 cm breit Ausnahmen: - Fußwehren können bis zu einer Absturzhöhe von 2,0 m entfallen - Balkonöffnungen (mit vorhandener Platte): - Brustwehren ausreichend; allerdings darf dann die Balkonplatte nur betreten werden, wenn: => dies aus arbeitstechnischen Gründen erforderlich ist und => der jeweilige Arbeitnehmer mittels PSA gegen Absturz gesichert ist - Brustwehren: mindestens 1,0 m und höchstens 1,2 m über Boden - Fensteröffnungen: Parapet ausreichend, wenn mindestens 85 cm hoch
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