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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Amt II/Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Greiz Soweit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit dem Amt II/Finanzverwaltung der Stadt Greiz, in Kontakt treten, weil sie z. B. Steuern und/oder Beiträge zahlen müssen und/oder diesbezügliche Erstattungen beanspruchen oder Erklärungen abgeben wollen, im Zahlungsverkehr, im Mahnwesen oder über die Vollstreckung eigener oder fremder Geldforderungen an die Stadtkasse der Stadtverwaltung zahlen oder zu Zahlungen aufgefordert werden, müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, zu Zwecken der Zahlungsabwicklung oder zur Zwangsvollstreckung von Forderungen sowie zu verwaltungsinternen Zwecken, soweit - die Abgabenordnung, - das Gewerbesteuergesetz, - das Grundsteuergesetz, - das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung, - das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, - das Thüringer Kommunalabgabengesetz, - die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, - das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, - das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, - das Zensusvorbereitungsgesetz 2021, - das Thüringer Verwaltungskostengesetz und/oder - eine entsprechende Gebühren-, Beitrags- bzw. Steuersatzung der Stadt Greiz unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist/sind. Im steuerlichen Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person (dies betrifft auch verstorbene Personen), einer Körperschaft (z. B. Verein oder Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können, sofern die Erhebung und Verarbeitung aufgrund steuerlicher Sachbezogenheit erfolgt. keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Im Übrigen sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung einer Kennung wie einen Namen, einer Kennnummer oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann (Art. 4 DSGVO). Wenn die Finanzverwaltung der Stadt Greiz personenbezogene Daten verarbeitet, dann bedeutet das, dass sie diese Daten erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Stand 06.08.2018 Seite 1 von 6

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Wer sind wir? Wir sind das Amt II/Finanzverwaltung der Stadt Greiz mit den Sachgebieten - Stadtkasse mit ihrer Vollstreckungsstelle - Steuern und - Kämmerei Wir als Finanzverwaltung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Erhebung und Beitreibung aller offenen Forderungen im Rahmen der Buchführung, des Zahlungsverkehrs und des Mahn- und Vollstreckungswesens der Stadtkasse, der Ausstellung von Spendenbescheinigungen, der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern und anderen kommunalen Abgaben sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen und der steuerlichen Abrechnung gegenüber dem Finanzamt für Personen und Einrichtungen der Stadt Greiz verantwortlich. 2. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Ihre Fragen zu datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die richten. Stadt Greiz Markt 12 07973 Greiz sv@greiz.de Unser Datenschutzbeauftragter ist unter der o. g. Anschrift sowie unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@greiz.de erreichbar. 3. Zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Steuern und anderen kommunalen Abgaben sowie steuerlichen Nebenleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten ( 85 Abgabenordnung AO). Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für welches sie erhoben wurden ( 29b AO). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach 29c Abs. 1 AO). Für unsere Aufgaben im Rahmen des Zahlungsverkehrs, der Buchführung, des Mahnwesens sowie der Einleitung der Vollstreckung von Forderungen ( 42 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) der Stadtverwaltung Greiz sowie von Forderungen im Weg der Amtshilfe, werden ebenso personenbezogene Daten von der Stadtkasse verarbeitet. Nur in ausdrücklich zugelassenen Einzelfällen ist eine Verarbeitung darüber hinaus möglich. Stand 06.08.2018 Seite 2 von 6

3.1. Beispiele zur Verarbeitung Die im Rahmen der Einziehung von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren erhobenen Daten werden von der Stadtkasse im Rahmen des schuldnerbezogenen Zahlungsverkehrs zu den betroffenen Steuern, Abgaben oder anderen Forderungen verarbeitet. Die mit der Hundesteueranmeldung erhobenen Daten werden bei der Hundesteuerveranlagung verarbeitet. 3.2. Beispiele zur Weiterverarbeitung Im Insolvenzverfahren werden zentral die Daten erfasst und zur Prüfung und Feststellung offener Forderungen an die Ämter der Stadtverwaltung weitergegeben. Diese Daten finden dann im weiteren Festsetzungs- und Erhebungsverfahren in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung Berücksichtigung. Nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 müssen Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, infolge derer sie über Angaben zu Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen verfügen, Eigentümer- und Gebäudedaten an die statistischen Landesämter übermitteln. 3.3. In der Finanzverwaltung werden Daten für folgende Bereiche erhoben Sachgebiet Stadtkasse - Zahlungsverkehr (z. B. unbare und bare Zahlung, Stundung, SEPA-Lastschriftverfahren) - Schuldenbereinigungs-, Vergleichs-, Insolvenzverfahren - Mahn- und Vollstreckungsverfahren für offene Forderungen der Stadt und im Auftrag Dritter - Spendenbescheinigungen - Inanspruchnahme Dritter (z. B. Rechtsnachfolge, Duldung) Sachgebiet Steuern - Gewerbesteuer - Grundsteuer - Spielapparatesteuer - Hundesteuer - Straßenausbaubeiträge - Verwaltungsgebühren - Inanspruchnahme Dritter (z. B. Rechtsnachfolge, Haftung) Sachgebiet Kämmerei - Umsatzsteuer - Körperschaftssteuer - Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß 50a EStG 4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? In allen Bereichen der Finanzverwaltung verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogenen Daten: Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten (z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Titel, persönliche Anrede, Geburtsdatum und ort, Steuernummer, Identifikationsnummer, E-Mail- Adresse, Telefonnummer) Stand 06.08.2018 Seite 3 von 6

Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern und anderen kommunalen Abgaben sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs (insbesondere Antragsverfahren zu Veränderungen des Zahlungsziels, Mahn- und Vollstreckungsverfahren) aller Forderungen erforderliche Informationen z. B. Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Betriebseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten), Ausgaben (z. B. Betriebsausgaben, sonstige Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten) Beruf Bankverbindung(en), Kontoauszüge Angaben über geleistete oder erstattete Beträge, Angaben über abgegebene (Steuer)Erklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe Weitere personenbezogene Daten erheben wir nur dann, wenn dies für das Verfahren erforderlich ist. So benötigen wir z. B. Angaben über Erkrankungen/Behinderungen, um satzungsgemäße Ermäßigungen prüfen zu können. Auch um über Ihre Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen (z. B. Stundung, Erlass) entscheiden zu können, sind mitunter weitere Daten zu erheben. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Erklärungen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispiele: - Gewerbeanzeigen werden für die Erhebung und Festsetzung von Steuern (u. a. Gewerbesteuer, Spielapparatesteuer) übermittelt - Notare übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen - Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte - öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten übermitteln Daten im Rahmen vorzunehmender Mahn- und Vollstreckungsverfahren - Meldebehörden übermitteln Meldedaten Eine weitere Möglichkeit der Übermittlung von Daten ist die anonyme Anzeige, die mit Verweis auf die gesetzmäßige Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Betroffenen zu prüfen und im Rahmen der Steuergerechtigkeit umzusetzen ist. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden oder im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber oder Behörden). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. 5. Wie verarbeiten wie diese Daten? Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungs- und Erhebungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der jeweiligen Forderungsart zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten Stand 06.08.2018 Seite 4 von 6

gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstanddarts entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen. Unsere rechtsverbindlichen Entscheidungen beruhen nicht auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. 6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren oder Erhebungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanz- oder Verwaltungsgerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. 7. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen ( 169 bis 171 AO sowie 228 bis 232 AO). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten ( 88a AO). 8. Welche Rechte haben Sie? Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. 8.1 Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Forderungsart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden. 8.2 Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. 8.3. Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben7.). 8.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht. 8.5. Recht auf Widerspruch Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse be- Stand 06.08.2018 Seite 5 von 6

steht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Durchführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens). 8.6. Recht auf Beschwerde Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. - Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung sowie Abgabe der Körperschaftssteuer- und Umsatzsteuererklärungen Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 53117 Bonn Telefon: 0228 997799-0 Fax: 0228 997799-5550 poststelle@bfdi.bund.de - Im Rahmen der sonstigen kommunalen Steuern und anderen kommunalen Abgaben sowie Angelegenheiten der Stadtkasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstraße 8 99096 Erfurt Telefon: 0361 573112900 Fax: 0361 573112904 poststelle@datenschutz.thueringen.de 8.7. Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (so u. a. 32c bis 32f AO). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund der Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht. 9. Wo erhalten Sie weitergehende Informationen? Weitergehende Informationen können Sie folgenden Internetangeboten entnehmen: - Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit https://www.bfdi.bund.de/de/home/home_node.html - Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit https://www.tlfdi.de/tlfdi/ 10. Aktualisierung Diese allgemeinen Informationen werden bei Bedarf (bspw. bei Gesetzesänderung oder neuerer Rechtsprechung) aktualisiert. Stand 06.08.2018 Seite 6 von 6