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Luxemburg, 21.07.2017 Information an die Aktionäre Mitteilung über Zusammenlegung CS Investment Funds 2 Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts mit variablem Kapital 5, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 124 019 CS Investment Funds 4 Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts mit variablem Kapital 5, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 134 528 (zusammen die «Gesellschaften») Hiermit wird den Aktionären des Credit Suisse (Lux) Global Emerging Market Brands Equity Fund, eines Subfonds der CS Investment Funds 4 (der «übertragende Subfonds»), und den Aktionären des Credit Suisse (Lux) Global Prestige Equity Fund, eines Subfonds der CS Investment Funds 2 (der «übernehmende Subfonds»), mitgeteilt, dass die Verwaltungsräte der Gesellschaften beschlossen haben, den übertragenden Subfonds gemäß Artikel 1 Absatz 20 a des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 mit dem übernehmenden Subfonds zusammenzulegen (die «Zusammenlegung»). I. Art der Zusammenlegung Gemäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils gültigen Fassung (das «Gesetz von 2010») sowie Artikel 26 der Satzung der CS Investment Funds 4 und Artikel 26 der Satzung der CS Investment Funds 2 haben die Verwaltungsräte der beiden Gesellschaften beschlossen, die Zusammenlegung durchzuführen. Im Gegenzug zur Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds gibt der übernehmende Subfonds gebührenfrei Aktien aus; Aktionäre, die derzeit Aktien des übertragenden Subfonds halten, erhalten Aktien des übernehmenden Subfonds. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds werden per 28. August 2017 (das «Inkrafttreten») auf den übernehmenden Subfonds übertragen. II. Grund für die Zusammenlegung Die Zusammenlegung wird durchgeführt, um das bestehende Produktangebot der Credit Suisse zu straffen; dabei vergrößert sie den Vermögensbestand des übernehmenden Subfonds und gewährleistet eine effizientere Verwaltung der Vermögenswerte des übertragenden Subfonds bei gleichzeitiger Steigerung der operativen Effizienz zweier vergleichsweise ähnlicher Produkte. III. Auswirkungen auf die Aktionäre des übertragenden Subfonds und die Aktionäre des übernehmenden Subfonds Die Aktionäre des übertragenden Subfonds werden Aktien der relevanten Aktienklasse des übernehmenden Subfonds erhalten (siehe die Angaben in der nachfolgenden Tabelle). Im Rahmen der Zusammenlegung wird ein wesentlicher Teil des Portfolios des übertragenden Subfonds neu ausgerichtet, um das Portfolio des übertragenden Subfonds an das Portfolio des übernehmenden Subfonds anzugleichen (siehe unten). Die Aktionäre des übertragenden Subfonds sollten beachten, dass mit dieser Neuausrichtung verbundene Transaktionskosten zulasten des übertragenden Subfonds gehen. Die Angleichung des Portfolios des übertragenden Subfonds an den übernehmenden Subfonds wird sicherstellen, dass Anleger voll in Aktien und ähnlichen Instrumenten investiert bleiben und die nachfolgend beschriebenen Anlageziele und -grundsätze/- strategien des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds vergleichbar werden und bald nach der Schließung des übertragenden Subfonds für Rücknahmen zu einem vergleichbaren Marktengagement führen. Die oben beschriebene Neuausrichtung des Portfolios wird zwischen dem Tag, an dem der übertragende Subfonds für Rücknahmen geschlossen wird (siehe unten), und dem Inkrafttreten erfolgen. 1

Übertragender Subfonds CS Investment Funds 4 - Credit Suisse (Lux) Global Emerging Market Brands Equity Fund B USD BH EUR BH GBP BH CHF EB USD IB USD IBH EUR UB USD UBH EUR UBH CHF ISIN 245 136 LU0554857 044 300 674 757 482 432 606 515 Aktienklasse Mindest- bestand/- anlage Verkaufsgebühr n/a 5,00% Anpassung des Nettovermögenswerts Verwaltungsgebühr (pro Jahr) Laufende Kosten 1,92% 2,37% 6 B USD n/a 5,00% 1,92% 2,32% 6 B EUR n/a 5,00% 1,92% 2,32% 6 B EUR n/a 5,00% 1,92% 2,32% 6 BH CHF n/a 3,00% 0,70% 0,23% 6 EB EUR 2,00% 500 000 3,00% 0,70% 1,06% 6 IB EUR 500 000 3,00% 0,70% 1,13% 6 IB EUR n/a 5,00% 1,50% 1,60% 6 UB EUR n/a 5,00% 1,50% 1,66% 6 UB EUR n/a 5,00% 1,50% 1,59% 6 UBH CHF Übernehmender Subfonds CS Investment Funds 2 - Credit Suisse (Lux) Global Prestige Equity Fund ISIN LU11938610 17 LU11938609 85 LU11938609 85 LU11938611 08 LU11938614 47 LU11938617 93 LU11938617 93 LU11985644 26 LU11985644 26 LU11985646 99 Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator Aktienklasse Mindest- bestand/- anlage Verkaufsgebühr n/a 5,00% Anpassung des Nettovermögenswerts Verwaltungsgebühr (pro Jahr) Laufende Kosten Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator 1,92% 2,20% 5 n/a 3,00% 0,90% 1,15% 5 2,00% 500 000 3,00% 0,90% 1,18% 5 500 000 3,00% 0,90% 1,18% 5 Die nachstehende Tabelle zeigt die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der Anlageziele und -grundsätze des übertragenden und übernehmenden Subfonds auf: Anlageziele, -grundsätze und -strategie Übertragender Subfonds CS Investment Funds 4 - Credit Suisse (Lux) Global Emerging Market Brands Equity Fund Anlageziel Anlageziel des Subfonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalwachstums bei gleichzeitiger Beibehaltung einer angemessenen Risikodiversifizierung. Dies soll durch Anlage in ein Portfolio erreicht werden, das hauptsächlich Aktien von Unternehmen umfasst, die Kunden aus Schwellenländern weltweit Konsumgüter und Dienstleistungen anbieten. Ebenso kann der Subfonds ein Engagement in anderen Strategien anstreben, die von Managed-Futures-Fonds Übernehmender Subfonds CS Investment Funds 2 - Credit Suisse (Lux) Global Prestige Equity Fund Anlageziel Das Ziel dieses Subfonds ist es hauptsächlich, eine möglichst hohe Rendite in EURO (Referenzwährung) zu erzielen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikoverteilung, der Sicherheit des Anlagekapitals und der Liquidität des Anlagevermögens. 2

häufig eingesetzt werden. Anlagegrundsätze Um dieses Anlageziel zu erreichen, legt der Subfonds in erster Linie in Aktien und vergleichbaren Instrumenten (einschließlich ADRs und GDRs) von Unternehmen an, die in Schwellen- und Entwicklungsländern ansässig sind, ihren eingetragenen Sitz in diesen Ländern haben oder hauptsächlich dort Geschäfte tätigen, sowie von Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit in der Beteiligung an solchen Unternehmen liegt und die vornehmlich Güter und Dienstleistungen für in Schwellenländern ansässige Kunden herstellen und an diese verkaufen. Asset Allocation Der Subfonds legt mindestens 67% seines Nettovermögens direkt oder indirekt in Aktien und vergleichbaren Wertpapieren an. Hierbei beachtet er die oben dargestellten Grundsätze. Das verbleibende Portfolio des Subfonds kann in festverzinslichen Instrumenten sowie Anlageinstrumenten angelegt werden, die Engagements im Immobilien- oder Rohstoffbereich einschließlich Edelmetallen nach sich ziehen («alternative Anlageklassen»). Anlagen in liquiden Mitteln sind ebenfalls zulässig. Wenn Engagements in alternativen Anlageklassen über Derivate erzielt werden sollen, müssen die betreffenden Derivate einen Finanzindex als Basiswert aufweisen. Flüssige Mittel können innerhalb des in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» gegebenen Rahmens in an einem geregelten Markt notierten Geldmarktinstrumenten, am offiziellen Devisenmarkt oder in kündbaren Einlagen bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Die flüssigen Mittel dürfen zusammen mit den zinstragenden Schuldverschreibungen im Sinne der europäischen Richtlinie 2003/48/EG 25% des Nettovermögens des Subfonds nicht übersteigen. Anlageinstrumente Unter Beachtung der im Folgenden dargelegten Anlagegrundsätze darf der Subfonds zur Verfolgung seiner Ziele in sämtlichen in Kapitel 6 Abschnitt 1 «Anlagebegrenzungen» beschriebenen Instrumente investieren. Die Währung dieser Instrumente ist dabei nicht maßgeblich, der Grundsatz der Risikostreuung ist allerdings zu beachten. Zulässig sind unter anderem Anlagen in folgenden Instrumenten: Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere: mindestens 67% des Nettovermögens des Subfonds; Obligationen, Notes, ähnliche fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere und Wertrechte (einschließlich Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Optionsscheinen auf Wertpapiere sowie Optionszertifikaten von öffentlich-rechtlichen, privaten und gemischtwirtschaftlichen Emittenten, die ihren Sitz in einem Land haben, das der Organisation for Economic Co-Operation and Development [«OECD»] angehört): bis zu 33% des Nettovermögens des Subfonds. Anlagegrundsätze Die Vermögenswerte des Subfonds werden zu mindestens zwei Dritteln in Unternehmen weltweit investiert, die Luxus- und Prestigeprodukte oder -dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus kann in Unternehmen investiert werden, welche einen überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung der oben beschriebenen Tätigkeiten erwirtschaften. Ferner kann der Subfonds an Schwellenmärkten anlegen, wie im unten stehenden Abschnitt «Risikohinweis» beschrieben. Zu Absicherungszwecken und im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Portfolios dürfen die vorgenannten Anlagen auch mittels Derivaten getätigt werden, sofern die Anlagebegrenzungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» eingehalten werden. Des Weiteren darf der Subfonds bis zu 15% seines Nettovermögens in strukturierte Produkte (Zertifikate, Notes) auf Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Aktienkörbe und Aktienindizes investieren, die ausreichend liquide sind und von erstklassigen Banken (bzw. Emittenten, welche einen solchen erstklassigen Banken gleichwertigen Anlegerschutz bieten) ausgegeben werden. Diese strukturierten Produkte müssen sich als Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 qualifizieren. Ferner muss die Bewertung dieser strukturierten Produkte regelmäßig und nachprüfbar auf der Basis von unabhängigen Quellen erfolgen. Die strukturierten Produkte dürfen keinen Hebeleffekt beinhalten. Zusätzlich zu den Vorschriften zur Risikostreuung muss die Zusammensetzung der Aktienkörbe und -indizes ausreichend diversifiziert sein. Zudem kann der Subfonds zum Zweck der Währungsabsicherung und um seinem Vermögen eine Ausrichtung auf eine oder mehrere andere Währungen zu geben, Devisenterminkontrakte und andere Devisenderivate im Sinne von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3 einsetzen. Die Auswahl der Indizes, welche einem Derivat zugrunde liegen, erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008. Bei diesem Subfonds dürfen die flüssigen Mittel in Form von Sicht- und Festgeldern zusammen mit den Schuldverschreibungen, die Zinserträge im Sinne der europäischen Richtlinie 2003/48/EG erzielen, und OGAW, die selbst in kurzfristige Festgelder und Geldmarktanlagen investieren, 25% des Nettovermögens des Subfonds nicht übersteigen. 3

Der übertragende Subfonds und der übernehmende Subfonds besitzen generell dieselben Dienstleister, einschließlich der Verwaltungsgesellschaft, der Depotstelle sowie der Verwaltungs- und Revisionsstellen. Die jeweiligen Aktienklassen im übernehmenden Subfonds weichen bisweilen von den entsprechenden Aktienklassen des übertragenden Subfonds ab, und zwar in Bezug auf (i) die geltenden Gebühren, (ii) den synthetischen Risiko- und Ertragsindikator, (iii) die Referenzwährung und (iv) die Absicherungspolitik (siehe die vorstehende Tabelle). Zudem kann die Ausgabe von Aktien nach der Zusammenlegung eine Verwässerung der Beteiligung der gegenwärtigen Aktionäre des übernehmenden Subfonds nach sich ziehen. Das Geschäftsjahr der CS Investment Funds 4 endet am 30. November jedes Jahres, bei der CS Investment Funds 2 hingegen am 31. Mai jedes Jahres. Ab dem 21. Juli 2017 um 15.00 Uhr (MEZ) sind keine Zeichnungen von Aktien des übertragenden Subfonds mehr möglich. Gleichwohl haben die Aktionäre des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, die Möglichkeit, ihre Aktien vollständig oder teilweise ohne Kosten zurückzugeben (mit Ausnahme von Veräußerungskosten). Derartige Rückgaben können gebührenfrei innerhalb eines Monats ab dem Datum dieser Mitteilung, d. h. vom 21. Juli 2017 bis zum 21. August 2017 um 15.00 Uhr (MEZ), erfolgen. Ebenso haben die Aktionäre des übertragenden Subfonds die Möglichkeit, den Umtausch ihrer Aktien in Aktien anderer Subfonds der betreffenden Gesellschaft zu beantragen und zwar gemäß den Bestimmungen im Abschnitt zum Umtausch von Aktien des relevanten Prospekts. Zeichnungen und Rücknahmen von Aktien des übernehmenden Subfonds werden vom 21. August 2017 bis einschließlich 25. August 2017 ausgesetzt. Sofern Aussetzungen an weiteren Tagen erforderlich sind und/oder aus unvorhergesehenen Gründen verlängert werden müssen, werden die Aktionäre entsprechend informiert. Der letzte Nettovermögenswert des übertragenden Subfonds wird per 28. August 2017 berechnet. Aktionäre des übertragenden Subfonds, die keine Rücknahme beantragt haben, erhalten zum Inkrafttreten eine Anzahl neuer Aktien (soweit anwendbar) der jeweiligen Aktienklasse des übernehmenden Subfonds nach Maßgabe des nachfolgenden Umtauschverhältnisses (die «neuen Aktien»), wobei keine Erstausgabegebühr berechnet wird. Die Aktionäre können mit den neuen Aktien handeln, bevor deren Zuteilung bestätigt wird. Sämtliche Kosten der Zusammenlegung (mit Ausnahme von Transaktions- und Revisionskosten, sonstigen Kosten und Steuern auf die Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von Kosten für die Depotübertragung) werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen, darunter auch Kosten für Rechtsberatung und Buchführung und sonstige Verwaltungsaufwendungen. Aktionäre sollten sich selbst über die möglichen steuerlichen Konsequenzen der oben genannten Änderungen in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Ansässigkeit informieren. IV. Für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses angewendete Kriterien 4

Die Vermögenswerte des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds werden gemäß den Grundsätzen der Satzungen und der aktuellen Prospekte der Gesellschaften bewertet. V. Verfahren zur Berechnung des Umtauschverhältnisses Die Zahl der den Aktionären des übertragenden Subfonds zuzuweisenden Aktien richtet sich nach dem Umtauschverhältnis, das dem jeweiligen Nettovermögenswert der relevanten Aktienklasse des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds entspricht und gemäß dem Prospekt jeder Gesellschaft berechnet und von der Revisionsstelle der Gesellschaften zum Inkrafttreten geprüft wird. Das Umtauschverhältnis wird am 28. August 2017 auf Grundlage des am 25. August 2017 berechneten Nettovermögenswerts ermittelt. VI. Zusatzhinweise für Aktionäre Die Aktionäre erhalten weitere Informationen zu dieser Zusammenlegung am eingetragenen Sitz der Gesellschaften unter der Anschrift 5 rue Jean Monnet, L- 2180 Luxembourg. Eine Kopie der Allgemeinen Bedingungen der Zusammenlegung so wie sie von den Verwaltungsräten der Gesellschaften in Bezug auf die Zusammenlegung angenommen werden sowie eine Kopie des Berichts der Revisionsstelle zu den Bedingungen der Zusammenlegung sind unmittelbar nach Veröffentlichung am eingetragenen Sitz der Gesellschaften kostenlos erhältlich. Die aktuellen Fassungen der Prospekte, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die letzten Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaften können gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Prospekte am eingetragenen Sitz der Gesellschaften oder im Internet unter www.credit-suisse.com kostenlos bezogen werden. Die Verwaltungsräte der Gesellschaften Luxemburg, 21. Juli 2017 Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Österreich UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, A-1010 Wien, ist die Zahlstelle für Österreich. Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung gemäß den Bestimmungen des Prospekts nach Inkrafttreten der Änderungen kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder im Internet unter www.creditsuisse.com bezogen werden können, außerdem können diese Unterlagen ebenfalls bei der deutschen Informationsstelle Credit Suisse (Deutschland) AG (Taunustor 1, D-60310 Frankfurt am Main) in Papierform bezogen oder angefordert werden. Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Liechtenstein Zahl- und Informationsstelle im Fürstentum Liechtenstein ist die LGT Bank AG, Vaduz. 5