Offizielle Basketball-Regeln Änderungen und Ergänzungen zu Rulesletter 1/2018

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Transkript:

Offizielle Basketball-Regeln 2018 1. Einleitung In Rulesletter 1/2018 vom 9. August 2018 wurden die wesentlichen Regeländerungen 2018 vorgestellt. In der Zwischenzeit gab es im Einzelfall Änderungen dieser Regeln oder deren Interpretation, sowie zusätzliche Fragen zu deren Umsetzung. Der vorliegende Rulesletter geht auf diese Punkte ein. Damit der aktuelle Stand aller Änderungen nicht aus mehreren Unterlagen zusammengesucht werden muss, wird eine Zusammenfassung der Themen in den Ruleslettern unter dem Dateinamen "Regeländerungen 2018" auf der DBB-Homepage veröffentlicht, die bei Bedarf aktualisiert wird und über das an den Dateinamen angehängte Datum zu identifizieren ist, z. B. "Regeländerungen 2018_07.09.2018". Genauso wird bei den Fragenkatalogen verfahren, damit bei einer nachträglichen Änderung die Version über das Datum zu erkennen ist. 2. Änderungen und Ergänzungen zu Rulesletter 1/2018 2.1. Verlegung des Einwurfs nach eigener Auszeit (letzte zwei Minuten) Vorgehensweise (FIBA-Interpretation): Spätestens nach Ende der Auszeit muss der Crew Chief den Trainer fragen, ob der anschließende Einwurf im Voroder Rückfeld stattfinden soll. Der Trainer muss ihm laut und verständlich diese Auskunft geben und zusätzlich mit dem Arm in Richtung des Einwurforts (Voroder Rückfeld) zeigen. Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht mehr geändert werden (z. B. nach einer unmittelbar anschließenden Auszeit eines Trainers). Anschließend informiert der Crew Chief den Trainer der anderen Mannschaft über die Entscheidung. Das Spiel darf erst dann fortgesetzt werden, wenn die Positionen der Spieler auf dem Spielfeld eindeutig erkennen lassen, dass ihnen der Ort des Einwurfs bewusst ist. Klarstellung: Das Optionsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn einer Mannschaft nach eigener Auszeit ein Einwurf in ihrem Rückfeld zusteht. Die Umkehrung ist nicht zulässig: Ein ursprünglicher Einwurf in ihrem Vorfeld kann durch das Optionsrecht nicht ins eigene Rückfeld verlegt werden. Wurfuhr (Änderung): Nach dem Ausüben des Optionsrechts gibt es bei einem Einwurf im Vorfeld maximal 14 Sekunden, wenn der ursprüngliche Einwurf im Rückfeld durch Ausball etc. entstanden ist. Entstand der Ausball durch ein Foul oder eine sonstige Regelübertretung, gibt es bei Verlegung ins Vorfeld immer 14 Sekunden auf der Wurfuhr (siehe Flussdiagramm). Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 1 von 7

2.2. Bestrafung von Technischen Fouls Wurfuhr: Da der Einwurf nach Technischem Foul entfällt und der fällige Freiwurf in den Spielablauf eingeschoben wird, erhält bei einem Technischen Foul a) gegen die Mannschaft in Ballkontrolle diese Mannschaft wieder den Ball zum Einwurf, nachdem der Freiwurf geworfen ist. In diesem Fall wird die Wurfuhr grundsätzlich mit der verbliebenen Restzeit gestartet. Ausnahme: Bei Verlegung des Einwurfs ins Vorfeld nach eigener Auszeit in den letzten zwei Minuten wird die Restzeit nach oben auf maximal 14 Sekunden begrenzt. b) gegen die verteidigende Mannschaft die angreifende Mannschaft wieder den Ball zum Einwurf und die Wurfuhr wird wie nach einem Defensivfoul bedient. c) ohne aktuelle Ballkontrolle beim nachfolgenden Einwurf gemäß Wechselndem Ballbesitz die einwerfende Mannschaft die jeweilige Zeit auf der Wurfuhr entweder gemäß a) oder bei Wechsel der Ballkontrolle entweder 24 Sekunden (Rückfeld) oder 14 Sekunden (Vorfeld). Anschreiben des Technischen Fouls: Ereignet sich das Technische Foul während der Ausführung eines Satzes von Freiwürfen (im Beispiel drei Freiwürfe), wird der eingeschobene Freiwurf wie folgt angeschrieben: Die Zeile mit dem Freiwurf für das Technische Foul wird in die Abfolge der Freiwürfe eingefügt und in seiner Sonderstellung mit einem "T" in der Minutenspalte gekennzeichnet. Um Unklarheiten bei der Fortsetzung des unterbrochenen Freiwurf-Satzes zu vermeiden, wird die Werfernummer einmal wiederholt. 2.3. Einwurfstelle nach Gewalttätigkeit. Spielfortsetzung: Falls sich alle Strafen kompensieren und vor der Unterbrechung a) ein Feldkorb oder letzter Freiwurf getroffen wurde: Einwurf von der Endlinie. b) eine Mannschaft die Ballkontrolle hatte oder ihr der Ball zustand: Einwurf von der Einwurfmarkierung im Vorfeld mit der Restzeit auf der Wurfuhr. c) keine Mannschaft die Ballkontrolle hatte: Sprungballsituation mit Einwurf gemäß Wechselndem Ballbesitz nächst der Stelle, wo der Ball vor der Unterbrechung war. 2.4. Bestrafungen bei Gewalttätigkeiten Rulesletter 1/2018: Eine auf dem Anschreibebogen eingetragene Person des Mannschaftsbankbereichs (Trainer-Assistent, Ersatzspieler, wegen fünf Fouls ausgeschlossener Spieler), die bei einer Gewalttätigkeit F - und D -disqualifiziert wird, erhält in ihrer Foulzeile zuerst das D eingetragen, alle weiteren Kästchen werden mit F aufgefüllt. Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 2 von 7

Da für eine nicht auf dem Anschreibebogen eingetragene Person des Mannschaftsbankbereichs (Begleitperson) kein D eingetragen werden kann, wird in diesem Fall beim Trainer für jede dieser Personen ein B -Foul eingetragen. Die Strafe für das D ist aber bei jedem Mitglied des Mannschaftsbankbereichs gleich (siehe oben). Zusätzlich gilt (FIBA-Interpretation): Wird eine nicht auf dem Anschreibebogen eingetragene Person des Mannschaftsbankbereichs "F+D"-disqualifiziert und hierfür pro Fall beim Trainer ein Technisches "B"-Foul eingetragen, zählt dies bzw. zählen diese nicht zu der Summe der Technischen Fouls, die zu einer administrativen Disqualifikation dieses Trainers führen können. Auf dem Anschreibebogen wird dies dadurch gekennzeichnet, dass ein solches "B"-Foul eingeklammert wird: Das zuerst eingetragene T (ohne Klammer) wurde für das Betreten des Spielfelds verhängt und zählt nach wie vor zur o. a. Foulsumme des Trainers. 2.5. Instant Replay System (IRS) Rulesletter 1/2018: Es wurden drei neue Fälle hinzugefügt, bei denen IRS verwendet werden darf: Während der letzten 2:00 Spielminuten, ob eine Regelübertretung wegen Goaltending oder Stören des Balls richtig entschieden wurde. Während des gesamten Spiels, ob der Werfer bei einem erfolglosen Korbwurf zwei oder drei Freiwürfe erhält, nachdem er beim Korbwurf gefoult wurde. ob ein persönliches, Unsportliches oder Disqualifizierendes Foul gemäß den Kriterien für ein derartiges Foul geahndet wurde, andernfalls auf- oder abgewertet werden muss oder in ein Technisches Foul umzuwandeln ist. Hinweis zum letzten Punkt: Pfeift der Schiedsrichter ein Kontaktfoul, konsultiert das IRS, um seine Entscheidung hinsichtlich der Schwere des Fouls zu überprüfen und stellt dabei fest, dass es keinen Kontakt gegeben hat, kann er das Kontaktfoul in ein Technisches Foul umwandeln. Nicht zulässig ist es, die Foulentscheidung unmittelbar aufgrund des IRS insgesamt aufzuheben oder zuerst ein Technisches Foul zu pfeifen und dies nach IRS-Überprüfung in ein Kontaktfoul umzuwandeln. 2.6. Bedienung der Wurfuhr Das in Rulesletter 1/2018 gezeigte Flussdiagramm wurde etwas umstrukturiert und an einigen Stellen aufgrund der aktuellen FIBA-Regelinterpretation aktualisiert. Zu jedem der von 1 bis 13 durchnummerierten Endpfade folgt ein Beispiel. Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 3 von 7

Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 4 von 7

Beispiele zu Bedienung der Wurfuhr gemäß der Nummerierung im Diagramm: Situation 1: A1 hält in seinem Rückfeld den Ball, der ihm dann von B1 aus der Hand gespielt und zu B2 gepasst wird. Regelung: Mannschaft B erhält neue 24 Sekunden auf der Wurfuhr unabhängig davon, ob der Ballgewinn im Vor- oder Rückfeld erfolgt. Situation 2: Bei einem Pass von A1 zu A2 berührt der Ball den Verteidiger B2, von dessen Schulter der Ball den Ring berührt. Den abprallenden Ball fängt A3. Regelung: Die Wurfuhr wird auf 14 Sekunden zurückgesetzt, sobald A3 in seinem Vor- oder Rückfeld die Ballkontrolle erlangt. Situation 3: Bei einem Wurf von A1 tippt A2 den vom Ring abprallenden Ball unkontrolliert zurück in Richtung Mittellinie. B2 fängt den Ball in seinem Vorfeld. Regelung: Mannschaft B erhält beim Rebound 24 Sekunden auf der Wurfuhr unabhängig davon, ob B2 die Ballkontrolle im Vor- oder Rückfeld erlangt. Situation 4: Beim Einwurf von der Mittellinie zu Beginn des zweiten Viertels tritt Einwerfer A1 über die Seitenlinie. Regelung: Mannschaft B erhält Einwurf von derselben Stelle mit ebenfalls 24 Sekunden auf der Wurfuhr. Einwerfer B1 darf ins Rück- oder Vorfeld passen. Situation 5: A1 begeht in der Pause zwischen dem ersten und zweiten Viertel ein Unsportliches Foul an B1. Regelung: B1 wirft vor Beginn des zweiten Viertels zwei Freiwürfe. Das Viertel beginnt mit Einwurf der Mannschaft B an der Einwurfmarkierung in ihrem Vorfeld mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr. Der Einwurfpfeil wird nicht gedreht. Situation 6 und 8: Bei noch 1:24 auf der Spieluhr im vierten Viertel dribbelt A1 in seinem Rückfeld, als B1 den Ball dort ins Aus tippt. Die Wurfuhr zeigt a) 6 Sekunden b) 17 Sekunden Restzeit. Nun erhält Mannschaft A eine Auszeit. Regelung: Entscheidet sich Trainer A nach der Auszeit für Einwurf im (8) Rückfeld, hat Mannschaft A in jedem Fall die Restzeit auf der Wurfuhr, also 6 bzw. 17 Sekunden. (6) Vorfeld, erhält Mannschaft A maximal 14 Sekunden, also a) 6 Sekunden b) 14 Sekunden. Situation 7 und 9: Bei noch 0:58 auf der Spieluhr im vierten Viertel begeht Verteidiger B1 ein absichtliches Fußspiel, bzw. ein Foul an A1 (3. Mannschaftsfoul). Die Wurfuhr zeigt noch 19 Sekunden und Trainer A nimmt nun eine Auszeit. Regelung: Entscheidet sich Trainer A nach der Auszeit für Einwurf im (9) Rückfeld, erhält Mannschaft A neue 24 Sekunden auf der Wurfuhr. (7) Vorfeld, wird die Wurfuhr für Mannschaft A unabhängig von der angezeigten Restzeit auf 14 Sekunden gesetzt. Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 5 von 7

Situation 10: Mannschaft A hat in ihrem Vorfeld die Ballkontrolle, als bei einer Restzeit auf der Wurfuhr von 10 Sekunden ein Halteball entsteht. Der Einwurf gemäß Wechselndem Ballbesitz steht Mannschaft A zu. Regelung: Die Wurfuhr wird mit der Restzeit von 10 Sekunden gestartet. Situation 11: A1 dribbelt in seinem Vorfeld und wird von B1 gefoult (2. Mannschaftsfoul). Die Wurfuhr zeigt eine Restzeit von drei Sekunden. Regelung: Mannschaft A erhält beim Einwurf neue 14 Sekunden auf der Wurfuhr. Situation 12: Nach einem erfolglosen Korbwurf von A1 tippt A2 beim Rebound den Ball ins Aus. Regelung: Mit dem Einwurf in ihrem Rückfeld erlangt Mannschaft B eine neue Ballkontrolle und erhält neue 24 Sekunden auf der Wurfuhr. Situation 13: Beim Einwurf von der Mittellinie zu Beginn der Verlängerung passt A1 den Ball zu A2 in seinem Rückfeld, dem der Ball aus den Händen ins Aus fliegt. Regelung: Mannschaft B erhält Einwurf in ihrem Vorfeld nächst der Stelle, an welcher der Ball ins Aus ging, und mit 14 Sekunden auf der Wurfuhr. 2.7. Einwurf in den letzten zwei Spielminuten Zusätzlich gilt (FIBA-Interpretation): Nach einem Feldkorb oder erfolgreichen letzten Freiwurf in den letzten zwei Minuten übergibt der Schiedsrichter grundsätzlich nicht den Ball an den Einwerfer. Ein sofortiges Technisches Foul gegen den Verteidiger des Einwerfers ohne eine unmittelbar vorherige Warnung ist nicht möglich, falls diese Mannschaft nicht bereits im bisherigen Verlauf des Spiels deshalb verwarnt wurde. Droht ein Fehlverhalten des Verteidigers z. B. bei einer Ganzfeldpresse, muss sich der folgende Schiedsrichter so nahe wie möglich in der Nähe des Einwerfers positionieren und den Verteidiger gegebenenfalls verbal warnen, die Hände über die Endlinie auszustrecken. Dies gilt als präventive Verwarnung analog zum Handzeichen und führt bei anschließendem Verstoß zu einem sofortigen Technischen Foul. Ebenfalls möglich ist es, dass der Schiedsrichter bei drohendem Verstoß eines Verteidigers pfeift, sich den Ball geben lässt und ihn mit dem neuen Handzeichen als präventive Verwarnung übergibt. Dabei darf er die einwerfende Mannschaft nicht benachteiligen, indem er sie z. B. von einem Schnellangriff abhält. Außerdem entsteht durch diesen Pfiff eine Auszeit- und Wechselmöglichkeit für beide Mannschaften. Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 6 von 7

3. Fragenkataloge 2018 Zeitgleich mit diesem Rulesletter werden die Fragenkataloge 2018 veröffentlicht. Alle Fragen, die mit den neuen Regeln verknüpft sind, sind in der ersten Spalte (Nummer der Frage) farblich markiert. Für die Kampfrichter der Bundesligen, die bereits vorab für ihre KR-Lizenz einen Regeltest zu absolvieren hatten, wurde den betreffenden Ligen vorab der KR-Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Hier gab es inzwischen geringfügige Formulierungs-Änderungen und/oder bessere Erklärungszusätze, die aber auf den jeweiligen Kern der Frage und insbesondere die Antworten (Ja/Nein) keinen Einfluss haben. Damit gibt es nun folgende veröffentlichten Unterlagen zu den neuen Regeln: Rulesletter 1/2018 (.pdf) Rulesletter 2/2018 (.pdf) Präsentation_Neue Regeln 2018_09.09.2018 (.pptx) Fragenkataloge_2018_09.09.2018 (.xlsx) Regeländerungen_2018_09.09.2018 (.pdf) Die bedankt sich bei allen, die bisher und auch künftig durch Fragen und Kommentare zur Klärung vieler Fragen beigetragen haben oder beitragen werden und vor allem für das Verständnis, dass wir bedingt durch das kritische Zeitmanagement der FIBA nicht auf nationaler Ebene unter zusätzlichen externen Druck gesetzt wurden. Noch ist das letzte Wort zu den neuen Regeln nicht gesprochen - aber wir bleiben am Ball! Mit freundlichen Grüßen Rulesletter 2/2018 9. September 2018 Seite 7 von 7