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Transkript:

Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO Information über die Entwicklung des Einzelplans 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) für die Haushaltsberatungen 2018 Gz.: I 3 (I 5) - 2017-0068 Potsdam, den 24. Mai 2018 Dieser Bericht des Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt. Er ist auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes veröffentlicht (www.bundesrechnungshof.de).

2 Inhaltsverzeichnis 1 Überblick 3 2 Haushaltsstruktur und -entwicklung 5 3 Wesentliche Ausgaben 6 3.1 3.2 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 6 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz 7 4 Ausblick 7

3 1 Überblick Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt. Im Einzelplan 01 sind die Einnahmen und Ausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt veranschlagt. Der Bundespräsident verfügt über jeweils einen Dienstsitz in Berlin und Bonn. Im Jahr 2016 hatte das Bundespräsidialamt 178 Planstellen und Stellen. Zum Bundespräsidialamt gehören auch die Büros der ehemaligen Bundespräsidenten. Diesen waren 10 Planstellen und Stellen zugewiesen. Für das Jahr 2016 lagen die Gesamtausgaben im Einzelplan 01 bei 34,3 Mio. Euro. Darin enthalten sind auch die Ausgaben für das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von 1,9 Mio. Euro (vgl. Nr. 3.2). Im Jahr 2016 hatte das Büro der GWK 18 Planstellen und Stellen. Einen Überblick über die Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 01 gibt Tabelle 1.

4 Tabelle 1 Übersicht über den Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2016 Soll 2016 Ist a Abweichung 2017 Ist/Soll b Soll 2018 2. Haushaltsentwurf c Veränderung 2017/2018 b in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 34,3 34,3 0,0 36,5 41,8 14,5 darunter: Bundespräsident und Bundespräsidialamt davon: Personalausgaben davon: 32,4 32,4 0,0 34,4 39,7 15,2 18,2 18,0-0,2 19,8 20,9 5,8 Versorgungsausgaben d 5,4 5,3-0,1 5,9 6,2 4,4 Unterhalt und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden, Mieten e 4,2 3,9-0,3 3,9 6,0 54,5 3,9 3,7-0,2 3,8 4,8 25,2 Wohltätige Zwecke f 3,6 4,8 1,1 3,6 3,6 0 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz davon: 1,9 1,9 0,0 2,1 2,2 2,6 Personalausgaben 1,3 1,2-0,1 1,3 1,4 2,9 Einnahmen des Einzelplans 0,2 1,4 g 1,2 0,2 0,2 0 Reisen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Verpflichtungsermächtigungen 0 h 0 0 0 0 0 Planstellen/Stellen in % Personal 196 196 i 0 201 j 198-1,5 Erläuterungen: a Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2016, Übersicht Nr. 4.9). b Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. c 2. Haushaltsentwurf (Stand: 2. Mai 2018). d Einschließlich der Versorgungsausgaben des Büros der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. e Kapitel 0112 Titel 517 01 (Bewirtschaftung Gebäude), Titel 518 01 (Mieten), Titel 519 01 (Bauunterhaltung) und Titel 711 01 (kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten). f Kapitel 0101 Titel 681 01 (Patenschaften), Titel 681 04 (Deutsche Künstlerhilfe). g Insb. Zweckgebundene Zahlungen der Länder für ihren Anteil an der Deutschen Künstlerhilfe. h Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. i Ist-Besetzung am 1. Juni 2016. j Zum Vergleich: Ist-Besetzung am 1. Juni 2017: 197 Planstellen/Stellen. Quelle: Einzelplan 01. Für das Jahr 2016: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2017: Haushaltsplan; für das Jahr 2018: 2. Haushaltsentwurf.

5 2 Haushaltsstruktur und -entwicklung Die Personalausgaben des Einzelplans 01 hatten im Jahr 2016 mit 19,2 Mio. Euro (56 %) den größten Anteil an den Gesamtausgaben. Davon entfielen 13,8 Mio. Euro auf Besoldung und Vergütung und 5,8 Mio. Euro auf Versorgungsausgaben. Weitere Ausgabenschwerpunkte waren mit 8,9 Mio. Euro (26 %) die sächlichen Verwaltungsausgaben. Innerhalb von zehn Jahren erhöhten sich die Ausgaben des Einzelplans 01 um rund ein Drittel von 25,8 Mio. Euro im Jahr 2007 auf 34,3 Mio. Euro im Jahr 2016. Nach 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten beziehen Bundespräsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in aller Regel einen Ehrensold auf Lebenszeit. Dieser entspricht der Höhe der Amtsbezüge des jeweils amtierenden Bundespräsidenten. Zusätzlich wird ein Ortszuschlag gewährt. Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten werden jährlich mit dem Haushalt festgelegt; im Jahr 2016 betrugen sie 230 000 Euro. Als Ortszuschlag werden abhängig vom Familienstand mindestens 12 000 Euro pro Jahr gezahlt. Zudem erhalten die ehemaligen Bundespräsidenten bislang Büroräume, eine Büroleitung und weiteres Personal sowie ein personenbezogenes Dienstkraftfahrzeug mit Chefkraftfahrer auch zur privaten Nutzung. Anders als beim Ehrensold existiert hierfür keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Das Parlament schafft vielmehr alljährlich die Grundlage, indem es hierfür Haushaltsmittel bewilligt. Die Ausgaben für diese Ausstattung einschließlich Reisekosten variieren je nach Alter und persönlichem Bedarf der ehemaligen Bundespräsidenten. Sie lagen im Jahr 2016 zwischen 51 000 Euro und 434 000 Euro. Der Bundesrechnungshof hat aktuell die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundespräsidenten geprüft. Das Ergebnis wird in Kürze vorliegen. Das Bundespräsidialamt hat bereits während der noch laufenden Prüfung Maßnahmen ergriffen, um die Kosten zu senken.

6 3 Wesentliche Ausgaben 3.1 Bundespräsident und Bundespräsidialamt Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt 32,4 Mio. Euro. Neben Personalausgaben waren dies insbesondere Ausgaben für folgende Bereiche: Unterhalt und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude, Mieten Hierauf entfielen im Jahr 2016 Ausgaben von 3,9 Mio. Euro. Diese betrafen das Gebäude des Bundespräsidialamtes, das Schloss Bellevue und die Dienstvilla in Berlin sowie die Villa Hammerschmidt in Bonn mit ihrer Amtswohnung. In den Ausgaben sind ferner 126 000 Euro für die Büromieten der ehemaligen Bundespräsidenten sowie die Kosten für Melde- und Notrufanlagen an deren privaten Wohnsitzen und Ferienhäusern enthalten. Reisen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Hierauf entfielen im Jahr 2016 Ausgaben von 3,7 Mio. Euro. Der Bundespräsident nimmt zahlreiche repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr. Das Bundespräsidialamt organisiert Veranstaltungen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus verleiht der Bundespräsident Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen. Wohltätige Leistungen Für wohltätige Leistungen gab der Bundespräsident 4,8 Mio. Euro aus. Er würdigt besondere Ereignisse und Leistungen; so übernimmt er z. B. die Ehrenpatenschaft für jedes siebte oder ein später geborenes Kind einer Familie. Er kann außerdem Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderen Notlagen an ihn gewandt haben, eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Sie wird ergänzend zu den regulären staatlichen Sozialleistungen gewährt. Weiter reicht er wiederkehrende oder einmalige Zahlungen an bedürftige Künstlerinnen und Künstler aus, die sich mit ihrem Werk um das kulturelle Ansehen Deutschlands verdient gemacht haben. Die Länder beteiligten sich hieran finanziell, im Jahr 2016 mit 1,1 Mio. Euro.

7 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Für kleine Baumaßnahmen gab das Bundespräsidialamt im Jahr 2016 463 000 Euro aus. Allerdings ist ein erheblicher Aufwuchs der Mittel geplant. Während für das Jahr 2017 noch Ausgaben in Höhe von 250 000 Euro veranschlagt wurden, sind es im 2. Haushaltsentwurf 2018 über 2,1 Mio. Euro. Hauptgrund dafür ist die Erneuerung der Brauchwasserversorgung für die Gärtnerei. 3.2 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Die GWK ist eine Einrichtung von Bund und Ländern. Ihr gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an. Sie koordiniert die gemeinsame Wissenschaftsförderung von Bund und Ländern. Das Büro der GWK erledigt die laufenden Geschäfte und bereitet die Beratung der Gremien vor. Es hat seinen Sitz in Bonn. Überwiegend betreut die GWK Forschungseinrichtungen und Forschungsvorhaben, die aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziert werden. Daher gehören die Ausgaben für das Büro systematisch zum Bereich Bildung und Forschung. Sie sind jedoch nach Angaben des Bundespräsidialamtes aus Gründen der Neutralität im Einzelplan 01 veranschlagt. 4 Ausblick Veränderungen bei den Ausgaben des Bundespräsidialamtes hängen oft eng mit einem Wechsel im Amt des Bundespräsidenten zusammen. So hat der Amtswechsel im Jahre 2017 auch zu neuen Schwerpunkten in der Arbeit des Bundespräsidialamtes geführt. In der Folge sollen bspw. im Personalhaushalt 2019 neue Planstellen und Stellen für ein neu zu schaffendes Referat Grundsatzfragen der Kommunikation und Digitalisierung ausgebracht werden. Aber auch im Bereich Strategie und Planung oder im Bereich Pressearbeit sollen neue Planstellen und Stellen geschaffen werden. Ferner hat bislang die Ausstattung des jeweils vorherigen Amtsinhabers die Ausgaben im Einzelplan 01 dauerhaft erhöht (vgl. Nr. 2). Für das Jahr 2017 veranschlagte das Bundespräsidialamt 604 000 Euro für die Ausstattung des ausscheidenden Bundespräsidenten.