Ambulanter Pflegedienst Trägerverein ambulanter Dienste e.v. Adresse Ludwig-Erhard-Allee 18 40227 Düsseldorf info@ traegerverein.de Telefon 0211 7 80 24 48 Fax 0211 7 88 15 25 Kontakt Gabriele Rox-Wulfert Telefon 0211 7 80 24 52 Träger Der Paritätische Wohfahrtsverband Ernst-Abbe-Weg 50 40589 Düsseldorf Hinweis: Die Karte wird aus der Adresse der Einrichtung generiert. Geringe Abweichungen zur tatsächlichen Position können nicht ausgeschlossen werden. Ambulante Pflegeleistungen Häusliche Krankenpflege ( 37 SGB V) Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Pflege nach SGB XII privat finanzierte Pflegeleistungen Betreuung von Menschen mit Demenz Hauswirtschaftliche Leistungen Pflegeergänzende Leistungen 24 Stunden Pflege Begleitung zum Arzt, zur Behörde etc. Dialyseversorgung Fahrdienst Hauskrankenpflegekurse Hilfsmittelverleih Infusionstherapie (PORT) Maniküre / Pediküre Ambulante psychiatrische Versorgung Behindertenfahrdienst Enterale Ernährung (PEG) Familienpflege Hauswirtschaftliche Hilfen Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Mahlzeitendienste MS-Pflege
Nachtversorgung Schmerztherapie Sterbebegleitung Prä- und postoperative Versorgung Schwerstpflegeversorgung Wäschedienst Sonstige Angebote: Finalpflege. Assistenz für Menschen mit Behinderung. Ergänzende Dienste / Besonderheiten Familienunterstützender Dienst-FuD, Ambulant Betreutes Wohnen für Körper-und Schwerstmehrfachbehinderte geistig und psychisch Behinderte, 24- Stunden Rufbereitschaft. Sprechzeiten : Mo bis Do von 8 bis 15 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr Anregungen / Bemerkungen Niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote 45 SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag), Stundensatz: 28,80 Euro. Sprachkenntnisse Englisch, Türkisch, Polnisch, Leistungskomplexe pro Punkt für die Einrichtung: 0,046350 Euro In dem genannten Punkt von 0,046350 Euro ist die Ausbildungs umlage von zur Zeit 0,005840 Euro bereits enthalten. Hinweis: Durch Klicken auf die Leistungsart erhalten sie nähere Informationen. Punkt 1 Ganzwaschung, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a-21, 23-29 426 19,75 Euro 2 Teilwaschung, Ist in einem Einsatz nicht abrechnugsfähig mit LK 1, 15a-21, 23-29 228 10,57 Euro 3 Ausscheidungen, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit Lk 16-21, 23-28
4 Selbständige Nahrungsaufnahme, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5, 16-18, 24-28 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, ist nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a-18, 20,24, 27, 28 260 12,05 Euro 6 Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG), ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 7 Lagern/Betten, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-18, 20, 23-30 8 Mobilisation (Mindesteinsatzdauer 15 n; nur als selbständige Leistung abrechenbar) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27-29 187 8,67 Euro 9 Arztbesuche, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a-17 360 16,69 Euro 10 Beheizen des Wohnbereiches, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16,17 60 2,78 Euro 11 Einkaufen, ist nicht abrechnungsfähig mit LK 15a- 17 150 6,95 Euro 12 Zubereiten von warmen Speisen, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 150 6,95 Euro 13 Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung 540 25,03 Euro 14 Waschen u. Pflegen der Wäsche und Kleidung 360 16,69 Euro 15 Hausbesuchspauschale (bis zu 2x je Tag abrechenbar) eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder 30 möglich 1,65 Euro
15a Erhöhte Hausbesuchspauschale (bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag 4,50 Euro abrechenbar), eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27,28,29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1xje Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder 32 und/oder 33 abrechenbar. 16 Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) inkl. Hausbesuchspauschale 1600 74,16 Euro 16a Folgebesuch inkl. Hausbesuchspauschale 900 41,72 Euro 17 Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 Satz 6 SGB XI nach Grad 1 23,00 Euro 17a Beratungsbesuch nach 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 2 oder 3 23,00 Euro 17b Beratungsbesuch nach 37 Absatz 3 SGB XI nach Grad 4 oder 5 33,00 Euro 18 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme 633 29,34 Euro 19 Große Grundpflege 467 21,65 Euro 20 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme 467 21,65 Euro 21 Kleine Grundpflege 301 13,95 Euro 22 Große hauswirtschaftliche Versorgung 760 35,23 Euro 23 Große Grundpflege mit Lagern und Betten 540 25,03 Euro 24 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 768 35,60 Euro 25 Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten 363 16,83 Euro
26 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten u. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 602 27,90 Euro 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30) 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (ist in einem Einsatz nicht abrechnngsfähig mit LK 1-15, 16-30) 29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28) 176 8,16 Euro 30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7,13,14,16-18, 20, 22, 23-28) 80 3,71 Euro 31 Pflegerische Betreuung, der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder Hilfen erbracht wurden. (Der Einsatz ist nicht abrechnugsfähig mit LK 15) 625 0,48 Euro / 32 Hilfe bei der selbstverantworteten Haushaltsführung, dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können. (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15) 625 0,48 Euro / 33 Hauswirtschaftliche Versorgung, ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15 625 0,48 Euro / Alle Angaben ohne Gewähr!