Informationsveranstaltung Abfallbilanzverordnung

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Transkript:

Informationsveranstaltung Abfallbilanzverordnung 21. Juni 2010, Wifi Wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Raum B536 Mag. Angelika Duchkowitsch, Lebensministerium, VI/2 Seite 1 22.06.2010

Abfallbilanzverordnung Steckbrief Rechtsgrundlage» 17, 21, 23 Abs. 3, 65 und 86 AWG 2002 Kundgemacht mit»bgbl. II Nr. 497/2008 In-Kraft-Treten ( 12):» 1 bis 4 und 8 bis 11: 1. Jänner 2009» 5 und 6: 1. Jänner 2010» 7: 1. Jänner 2014 Seite 2 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Geltungsbereich 3 Verordnung gilt für:»aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und behandler Verordnung gilt nicht für:»erlaubnisfreie Rücknehmer»Hausverwalter, Gebäudemanager oder Hausverwaltungs- oder Gebäudemanagementunternehmen Keine Adressaten der Verordnung sind weiters:»private Haushalte»bloße Transporteure Seite 3 29.01.2009

Abfallsammler und behandler lt. AWG 2002 Abfallbehandler ist jede Person, die Abfälle verwertet oder beseitigt Abfallsammler ist jede Person, die von Dritten erzeugte Abfälle selbst oder durch andere»a) abholt,»b) entgegennimmt oder»c) über deren Abholung oder Entgegennahme rechtlich verfügt ( 2 Abs. 6 AWG 2002) rechtlich Verfügen = (mündliche oder schriftliche) Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließen Seite 4 29.01.2009

Abfallsammler und behandler Beispiele für aufzeichnungs- und bilanzpflichtige S/B:»Deponiebetreiber»Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen»Komposthersteller»Betreiber von sonstigen Behandlungsanlagen für Abfälle»Behandler von Elektroaltgeräten»Recycler»Gebietskörperschaften (Gemeindeverbände), soweit sie Abfälle sammeln oder behandeln»sammel- und Verwertungssysteme» Makler von Abfällen (rechtlich Verfügende) Seite 5 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung - Abfallsammler und behandler - FAQ Bau- und Abbruchvorhaben:» Abfall(erst)erzeuger ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin des Vorhabens ( Bauherr )» Abfallsammler ist jenes Bau- oder Abbruchunternehmen, welches die Abfälle des Abfallerzeugers a) abholt, b) entgegennimmt oder c) über Abholung oder Entgegennahme der Abfälle rechtlich verfügt Seite 6 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Ausnahmen vom Geltungsbereich Transporteure = Personen, die Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers nur befördern.» der Abfallbesitzer bestimmt, von wo die Abfälle abgeholt und wohin sie gebracht werden» der Transporteur übergibt die Abfälle im Namen und auf Rechnung des Abfallbesitzers auftragsgemäß an jene Person, die der Abfallbesitzer genannt hat Seite 7 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Ausnahmen vom Geltungsbereich erlaubnisfreie Rücknehmer = Personen, die erwerbsmäßig Produkte abgeben ( Händler )» diese benötigen für die Rücknahme ( Sammlung ) von Abfällen dieser (erwerbsmäßig abgegebenen) Produkte keine Berechtigung, wenn sie diese nur sammeln (d.h. nicht behandeln) und an einen berechtigten Abfallsammler oder behandler weitergeben (vgl. 24 und 25 AWG 2002)» diese sind vom Geltungsbereich der AbfallbilanzV hinsichtlich jener Abfälle, die sie erlaubnisfrei zurücknehmen, ausgenommen. Seite 8 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite 9 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite 10 29.01.2009

Aufzeichnungen allgemein 17 AWG 2002: fortlaufende Aufzeichnungen zu» Art,» Menge,» Herkunft und»verbleib von Abfällen Bisher (dh. bis 31.12.2009) geregelt in der Abfallnachweisverordnung 2003 (ANVO 2003) für Abfallersterzeuger, Abfallsammler und behandler Seite 11 29.01.2009

Verhältnis von ANVO 2003 zu AbfallbilanzV Aufzeichnungen Ab 1.1.2010:» Abfallnachweisverordnung 2003 für Abfallersterzeuger (und für jene Personen, die aus dem Geltungsbereich der AbfallbilanzV ausgenommen sind) papierbezogene Aufzeichnungen Keine Jahresabfallbilanzmeldung» Abfallbilanzverordnung für Abfallsammler und behandler elektronische Aufzeichnungen (Anm.: Stufenplan zur Einführung - Übergangsbestimmungen) Jahresabfallbilanzmeldung Seite 12 29.01.2009

Gestaffelter Beginn der elektronischen Aufzeichnungspflicht ab 2010, wenn 2009 >40 Abfallarten S/B >20 000 t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2012, wenn 2011 >30 Abfallarten S/B >15 000 t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2013, wenn 2012 >20 Abfallarten S/B >10 000 t ng Abfälle ÜN >2 000 t g Abfälle ÜN ab 2014 alle 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 13 29.01.2009

Grundlagen AbfallbilanzV - 5»Elektronische Aufzeichnungen Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle (Abfall-Inputs- & Outputs aller relevanter Anlagen) Übernahmen von anderen Rechtspersonen Innerbetriebliche Abfallbewegungen Übergaben an andere Rechtspersonen Seite 14 29.01.2009

Grundlagen AbfallbilanzV - 5 Lagerstände (und Lagerstandskorrekturen) Abfallartenneuzuordnung Art und Menge der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Stoffe Seite 15 29.01.2009

Besondere Vorgaben für Aufzeichnungen - kommunale Abfallbilanzierung» Gemeinde kommunale Sammlung: Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde gemeinsame kommunale und SuV -Sammlung durch Gemeinde: Meldung des Prozentanteils der Abfälle des SuV (optional) Gemeinde kann sich eines Verbandes bedienen» entsorgender Sammler/Behandler ird kommunalen Sammlung Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde + Liste der Übergeber auch bei Siedlungs- & Verpackungsabfällen durch SuV oder S/B ia des SuV Anlieferung an Kompostanlage: Herkunft = Personen-GLN der Gemeinde Seite 16 29.01.2009

Besondere Vorgaben für Aufzeichnungen Wer ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Abfälle am Standort des Abfallanfalls behandelt, kann die Aufzeichnungen in Papierform führen. Bei elektronischer Aufzeichnungsführung sind die Anforderungen der AbfallbilanzV einzuhalten. Hinweis: Jahresabfallbilanzmeldungen sind erstmals bis zum 15.3.2014 (Berichtszeitraum 2013) zu melden. Seite 17 29.01.2009

betriebliche Integration Schnittstellen einrichten Auszug oder Zusammenfassung aus den Aufzeichnungen»ON-Regel 192150 : 2007 11 01 Datenstrukturen für den elektronischen Datenaustausch»XML-Datenformat-Strukturen am EDM-Portal (edm.gv.at)»elektronische Hilfestellung für Kleinbetriebe und vergleichbare Seite 18 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite 19 29.01.2009

Jährliche Abfallbilanzmeldung»Jahresabfallbilanz Zeitraum: 1.1. bis 31.12. Zusammenfassung Art, Menge, Herkunft, Verbleib Abfälle, Stoffe in Wirtschaftskreislauf eine einzige XML-Datei Konsolidierung mehrere Dateien durch EDM- Anwendung Meldung bis 15.3. an LH im Wege des Registers gem. 22 AWG 2002 Seite 20 29.01.2009

Zusammenfassung»Summenbildung Abfallmasse nach: Zeitraum Buchungsart Abfallart Herkunft Herkunftsverfahren Verbleib Verbleibsverfahren Lagerstand jeder extra erfassten Abfallart am: Beginn und Ende des Berichtszeitraums Seite 21 29.01.2009

Zusammenfassung für Jahresabfallbilanz Zusammenfassungsregelung Punkt 7 Anhang 2, insb.» Zusammenfassung der Übernahmen von Abfallersterzeugern: zusammengefasst nach Bundesland (aus dem der Abfall stammt) und nach Branche» Branchenangabe gemäß EU-AbfallstatistikV Seite 22 29.01.2009

AbfallbilanzV Branchenangabe gem. EU-AbfallstatistikV»1 Land- und Forstwirtschaft»2 Fischerei»3 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden»4 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken, Tabakwaren»5 Herstellung von Textilien, Bekleidung, Lederwaren»6 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)»7 Herstellung von Papierwaren, Druckerzeugnissen und Vervielfältigung von bespielten Datenträgern»8 Kokerei und Mineralölverarbeitung»9 Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie von Gummi- und Kunststoff- Waren»10 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden»11 Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Herstellung von Metallerzeugnissen»12 Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Erzeugnissen und Ausrüstungen sowie von Maschinen und Fahrzeugen»13 Herstellung von sonstigen Waren sowie Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen»14 Energieversorgung»15 Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen»16 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung»17 Baugewerbe/Bau»18 Dienstleistungen außer Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen»19 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen»20 Abfallaufkommen aus Haushalten Seite 23 29.01.2009

Jährliche Abfallbilanzmeldung Übergangsbestimmungen 9 Berichtszeitraum 2010 nur personenbezogene Meldung Herkunft = Person & Verbleib = Person» nur Übergaben und Übernahmen müssen gemeldet werden,» keine innerbetrieblichen Abfallbewegungen» keine Lagerstände oder - korrekturen» keine Herkunfts- oder Verbleibsverfahren Seite 24 29.01.2009

Jährliche Abfallbilanzmeldung Übergangsbestimmungen 9 Berichtszeitraum 2011 und Berichtszeitraum 2012 standortbezogene Meldung Herkunft = Standort & Verbleib = Standort» Übernahmen und Übergaben» Meldung innerbetrieblicher Abfallbewegungen nur zwischen Standorten» keine Lagerstände oder -korrekturen nur im Berichtszeitraum 2011» keine Herkunfts- oder Verbleibsverfahren Seite 25 29.01.2009

Jährliche Abfallbilanzmeldung volle Abfallbilanzmeldung Ab dem Berichtszeitraum 2013 Herkunft = Standort & Verbleib = relevante Anlage Herkunft = relevante Anlage & Verbleib = Standort» Herkunft- & Verbleibsverfahren» innerbetriebliche Abfallbewegungen» Lagerstände, -korrekturen» Abfallartenneuzuordnungen Seite 26 29.01.2009

Detaillierungsgrad Jahresabfallbilanzmeldung AbfallbilanzV, BGBl. II Nr. 497/2008-9 1. Jahresmeldung Herkunft & Verbleib = Standort & Standort voller Umfang relevante Anlage, Herkunft- & Verbleibsverfahren, innerbetriebliche Abfallbewegungen, Lagerstände, -korrekturen, Abfallartenneuzuordnungen IBs nur zwischen Standorten keine Lagerstände, -korrekturen Herkunft & Verbleib = Übergeber & Übernehmer keine IBs, Verfahren, Lagerstände, -korrekturen bis 15.3.2011 keine Verfahren bis 15.3.2012 bis 15.3.2013 bis 15.3.2014 Behandler ausschließlich im eigenen Betrieb angefallener Abfälle am selben Standort Seite 27 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde Seite 28 29.01.2009

Übermittlung auf Verlangen der Behörde - 7» innerhalb einer von der Behörde festzusetzenden, angemessenen Frist» Angabe des Verwendungszwecks (zb Kontrolle gemäß 75 AWG 2002) Was ist zu übermitteln?» Auszug aus den Aufzeichnungen oder» Zusammenfassung der Aufzeichnungen Wie ist zu übermitteln?» Hochladen am EDM-Portal (edm.gv.at)» Zugriff erhält NUR die Behörde keine Übermittlung an das Register!»In-Kraft-Treten: 1. Jänner 2014 Seite 29 29.01.2009

Abfallbilanzverordnung Regelungsbereiche 4 Themen»Stammdateneintragung»Elektronische Aufzeichnungen»Zusammenfassungen auf Verlangen der Behörde»Jährliche Erstellung und Meldung von Abfallbilanzen Seite 30 29.01.2009

Stammdateneintragung AWG 2002 elektronisches Register gemäß 22 AWG 2002 erreichbar unter:» edm.gv.at» seit 2004 in Betrieb» Abfallsammler und behandler müssen ihre Stammdaten vor Aufnahme der Tätigkeit in das Register eintragen» bestehende Abfallsammler und behandler mussten ihre Stammdaten bis spätestens 31. Juli 2005 in das Register eintragen» Stammdaten sind die Basis für Aufzeichnungen! Seite 31 29.01.2009

AbfallbilanzV Stammdateneintragung 4 ivm Anhang 1» Name, Anschrift (Sitz), Zustellanschrift, Telefaxnummer» Firmenbuchnummer» Branchencode» Standorte (Adresse oder Grundstücke)» Behandlungsverfahren je Standort» gesamte Betriebsanlage» jede relevante Abfallbehandlungsanlage (Anlagentypen, Koordinaten, Berichtseinheiten)» Lager für Stoffe, die im Falle eines Endens der Abfalleigenschaft in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden ( Produktlager )» Darstellg. der Beziehungen d. Anlagen ( gehört zu und besteht aus ) Seite 32 29.01.2009

Stammdatenverwaltung für Abfallsammler und behandler - Begriffserkärungen 1. Standort: allgemeine Bezeichnung für die Örtlichkeit 2. Gesamte Betriebsanlage: wird vom EDM-System automatisch generiert alle anderen Anlagen eines Standortes sind dieser zuzuordnen 3. (Relevante) Anlagen: Eintragung aller Anlagen, die für die Nachvollziehbarkeit der Abfälle relevant sind 4. Kennzeichnung als relevante Anlage: Kennzeichnung als relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und -bilanzen Seite 33 29.01.2009

Relevante Anlagen Wo erhalte ich Hilfe?»Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen Version 3.3, veröffentlicht am EDM-Portal unter edm.gv.at»schulungsveranstaltungen»zuständige Behörde Seite 34 29.01.2009