Eric Lichtenscheidt Das novellierte Hochschulstatistikgesetz: Aufgaben und Umsetzung Leitertagung 2017 Bonn, 22. November 2017 Axel Karpenstein, DAAD 1
Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) ist zum 1. März 2016 in Kraft getreten Was wurde verändert Erweiterung des Merkmalskatalogs zur Studierenden- und Prüfungsstatistik, zur Personalstatistik sowie für die Berufsakademien (ab SS 2017) Erweiterung des Merkmalskatalogs zum wissenschaftlichen Personal Einführung einer Promovierendenstatistik Einführung einer Studienverlaufsstatistik und Auswertungsdatenbank Streichung der Stellen- und Gasthörerstatistik 2
Erweiterte Prüfungsstatistik ab SS 2017 ab SS 2017 zu erfassen: Daten zu temporären studienbezogenen Auslandsaufenthalten (credit mobility) Zuverlässige Berechnung der Auslandsmobilität ist wichtiges Instrument für Politik und Hochschulwesen Mobilitätsziele: Europäische Union (Bukarester Kommuniqué 2012) Deutschland (Gemeinsame Wissenschaftskonferenz 2013) - Bis 2020 min. 20% aller Graduierten im EHR mit studienbezogenem Studien- oder Praktikumsaufenthalt (mind. 3 Monate / 15 ECTS) - 50% der Hochschulabsolventen mit studienbezogener Auslandserfahrung - 33% mit Auslandsaufenthalt mind. 3 Monate / 15 ECTS - 350.000 ausländische Studierende bis 2020 auch: DAAD Mobilitätsziel in Strategie 2020 Mobilitätsziel im Koalitionsvertrag der ausscheidenden Bundesregierung 3
Mobilitätsquote temporäre Auslandsmobilität? Wo stehen wir? (i.e. wieviel Prozent Graduierte mit temporärem Auslandsaufenthalt?) Berechnung über: Studierendenbefragungen (z.b. DAAD/DZHW Mobilitätsstudie) Absolventenbefragungen (z.b. KOAB, DZHW Absolventenpanel) Studienabschlussbefragung (z.b. In Österreich und an einzelnen dt. Hochschulen) Direkte Datenerhebung an den Hochschulen (mit novelliertem Hochschulstatistikgesetzt verpflichtend) 4
Mobilitätsquote: Hochschulstatistik vor Novellierung des HStatG Graduierte mit Studium im Ausland, PJ 2013: 4% 5
Mobilitätsquote: Graduiertenbefragung Graduierte deutscher Hochschulen mit studienbezogenen Auslandsaufenthalten (in %) Alle Aufenthalte Längere Aufenthalte (min. 3 Monate) 50 50% 50 40 40 30 20 25 25 30 20 22 18 33% 20% 10 10 0 DZHW (Jg. 2013) INCHER (Jg. 2013) 0 DZHW (Jg. 2013) INCHER (Jg. 2013) 6
Mobilitätsquote: Studierendenbefragung Quelle: DAAD/DZHW-Mobilitätsstudie 2017 7
Definition: Studienbezogene Auslandsaufenthalte in der Hochschulstatistik Definition (Hochschulstatistik) Ein Auslandsaufenthalt wird in der Hochschulstatistik als "studienbezogen" erfasst, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland (Studium, Praktikum, Summer School, Sprachkurs, Exkursion, etc.) handelte, der während der Einschreibung in den Studiengang, der an der Hochschule in Deutschland abgeschlossen wird, absolviert wurde; die physische Überschreitung von nationalen Grenzen erforderlich machte; vom zuständigen Prüfungsamt für den Studiengang anerkannt wurde. Implikation: Anerkannte studienbezogene Auslandsaufenthalte sind Teilausschnitt aus allen Auslandsmobilitäten einer Hochschule Anerkennungspraktiken spielen wichtige Rolle) 8
Implikationen der Datenerhebungen zur Credit Mobility (2) Nicht alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte zur Anerkennung beantragt (z.b. da keine Anerkennung angestrebt) Insgesamt 15,3% streben keine Anerkennung an Darunter in Rechtswissenschaften: 47% keine Anerkennung angestrebt Nicht alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte werden anerkannt Insgesamt 8% auslandsmobile Studierende, denen keinerlei Studienleistung anerkannt wurde Bei traditionellen Studiengängen 19% Studierende ohne anerkannte Credits Quelle: DAAD, Anerkennung (k)ein Problem 2015 9
Implikationen der Datenerhebungen zur Credit Mobility (3) Deutliche Unterschiede bei der Anerkennung von studienbezogenen Auslandsaufenthalte nach Hochschulart 10
Ab SS 17: Studienbezogene Auslandsaufenthalte in der novellierten Hochschulstatistik Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil 1 Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2016, Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes, S.344. 11
Erhebung von Angaben zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten mit Anerkennung Zu erfassende Merkmale: Art, Dauer (in Monaten) und Staat des Aufenthalts (je Aufenthalt) Art des Mobilitätsprogrammes (Fokus auf Ursprung der Fördermittel) (je Aufenthalt) Anzahl der im Ausland erworbenen, anerkannten ECTS-Punkte (insgesamt) Erhebungsturnus und umfang: Semesterweise nach Abschluss des Prüfungsverfahrens zur Prüfungsstatistik Bis zu maximal drei Aufenthalte pro Hochschulgraduierten Keine Einschränkung auf Pflichtauslandsaufenthalte 12
Ab SS17: Auslandsmobilität im Schlüsselverzeichnis Merkmal Staat des Auslandsaufenthaltes Dauer des Auslandsaufenthaltes in Monaten Schlüsselausprägung / Hinweis Es wird nur die Dauer des studienbezogenen Aufenthaltes erfasst. Immer abrunden: 1 Monat = 4 Wochen Leer = Kein Auslandsaufenthalt 00 = unter einem Monat 01 = 1 bis unter 2 Monaten 02 = 2 bis unter 3 Monaten 03 = 3 bis unter 4 Monaten 04 usw. Quelle: Statistisches Bundesamt, Schlüssel- Verzeichnis Sommersemester 2017 Studenten- und Prüfungsstatistik 13
Ab SS17: Auslandsmobilität im Schlüsselverzeichnis Merkmal Art des Auslandsaufenthaltes Art des Mobilitätsprogramms Schlüsselausprägung / Hinweis 01 Studium 02 Praktikum 03 Anderer studienbezogener Aufenthalt 01 EU-Programm (EU-gefördert, z.b. Erasmus) 02 Sonstiges mit öffentlichen Mitteln gefördertes Programm (z.b. institutionelle Partnerschaft; nicht EUgefördert) 03 Kein Programm, selbst oder von der Wirtschaft finanziert Quelle: Statistisches Bundesamt, Schlüssel- Verzeichnis Sommersemester 2017 Studenten- und Prüfungsstatistik 14
Schlüssel Art des Auslandaufenthalts Schlüssel Erläuterung zur Art des Auslandsaufenthalts 01 Studium Semesteraufenthalt an Hochschule, Kombinierter Aufenthalt Studium mit Praktikum im Rahmen von Erasmus+ 02 Praktikum Praktikum im Rahmen von Erasmus+, Externes Praktikum (z.b. Betriebspraktikum), Traineeaufenthalt, Praxissemester 03 Anderer studienbezogener Aufenthalt Sprachkurs, Summer School, Projekt-/ oder Abschlussarbeit, Praktikum an einer Hochschule (z.b. Laborpraktikum) 15
Schlüssel Art des Mobilitätsprogramms (Stand: SS 2017) Schlüssel Erläuterung zur Art des Mobilitätsprogramms Zentrales Kriterium: Öffentliche (EU / nicht-eu) vs. nicht-öffentliche Förderung 01 EU-Programm (EU-gefördert, z.b. Erasmus) 02 Sonstiges mit öffentlichen Mitteln gefördertes Programm (z.b. institutionelle Partnerschaft; nicht EUgefördert) 03 Kein Programm, selbst oder von der Wirtschaft finanziert Alle europäischen Bildungsprogramme, aktuell Erasmus+ (2014-2020): Erasmus+ Studienaufenthalte (SMS), Erasmus+ Studierendenpraktika (SMP), EU-Drittstaatenprogramme (EU-China, EU-USA, EU-Kanada, usw.) Comenius (Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst) Stipendium der Hochschule, Stipendium der Gasthochschule, Stipendium von einer Stiftung (z.b. Studienstiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, etc.), DAAD-Stipendium (darunter z.b. Promos, ISAP, Carlo-Schmid- Programm, FIT weltweit, Go East Sommerschule, IAESTE, etc.), Stipendium vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD), Auslands-BAföG Selbstfinanzierung, sog. Free Movers Auslandspraktika ohne Förderprogramm 16
Geänderter Schlüssel Art des Mobilitätsprogramms (ab SS 2018) Schlüssel Erläuterung zur Art des Mobilitätsprogramms Anzugeben ist jeweils die überwiegende Finanzierung. Bei gleichgewichtiger Finanzierung (etwa 50-50 Finanzierung beim Deutschlandstipendium) ist die jeweils kleinste Schlüsselnummer anzugeben. 01 EU-Programm (EU-gefördert, z.b. Erasmus) 02 Sonstiges mit öffentlichen Mitteln gefördertes Programm (z.b. institutionelle Partnerschaft; nicht EU-gefördert) Alle europäischen Bildungsprogramme, aktuell Erasmus+ (2014-2020): - Erasmus+ Studienaufenthalte (SMS); - Erasmus+ Studierendenpraktika (SMP); - EU-Drittstaatenprogramme (EU-China, EU-USA, EU-Kanada, usw.); - EU-geförderte Stipendien der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (z.b. COMENIUS). Stipendien staatlicher Hochschulen (Gast/Heimat-Hochschule); Stipendien öffentlich finanzierter Stiftungen (z.b. Studienstiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, etc.); über DAAD vergebene Stipendien (darunter z.b. Promos, ISAP, Carlo-Schmid-Programm, FIT weltweit, Go East Sommerschule, IAESTE, etc.); Auslands-BAföG; Deutschlandstipendium. 03 Mit nicht-öffentlichen Mitteln finanziertes Programm 04 Kein Programm, selbst organisiert Stipendien privater Hochschulen (Gast/Heimat-Hochschule); Stipendien privat finanzierter Stiftungen (z.b. Bayer Stiftungen, Joachim Herz Stiftung, Stiftung Mercator); Förderprogramme der inländischen oder ausländischen privaten Wirtschaft (z.b., SpeedUp der BWM Group, NextGen Scholarship for Study in the US, Rotary Club Scholarships). Selbstfinanzierung, sog. Free Movers; Fremdfinanzierung etwa durch die private Wirtschaft ohne Förderprogramm (z.b. individuell gewährte finanzielle Unterstützung einzelner Betriebe); Auslandspraktika (vergütet oder unvergütet) ohne Förderprogramm. 17
Schlüssel Im Ausland erworbene ECTS-Punkte Merkmal Im Ausland erworbene anerkannte ECTS-Punkte Schlüsselausprägung / Hinweis Jeder anerkannte ECTS-Punkt wird erfasst, auch wenn nur ein einzelner anerkannt wurde. Im Rahmen von Studienprogrammen mit integriertem Auslandsaufenthalt erworbene ECTS- Punkte gelten per se als anerkannt und müssen bei im Ausland erworbene anerkannte ECTS-Punkte eingetragen werden. 18
Implementierung der Datenerfassung Probleme: Vorhandene Daten dezentralisiert Datenaustausch zwischen Akteuren problematisch Anerkennungspraktiken? Erfassung von Freemovern? 19
Unterstützungsmaßnahmen bei der Datenerhebung EU-Benchmarking-Projekt des DAAD: Informationssammlung zu Datenerhebungsverfahren & Unterstützungsbedarf (Workshops, Expertengespräche) Informationsverbreitung über kommende Datenlieferpflichten an Hochschulen FAQ / Umgang mit Sonderfällen & Sammlung Praxisbeispiele Fortlaufende Informationen im Internet unter www.daad.de/credit-mobility (u.a. Praxisbeispiele der Datenerhebung an verschiedenen Hochschulen) Veröffentlichung Handbuch zur Erhebung von temporären studienbezogenen Auslandsaufenthalten (September 2016) / Neuauflage Ende 2017? 20
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Axel Karpenstein Referat Forschung und Studien S15 (0228) 882-8983, karpenstein@daad.de Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50 53175 Bonn www.daad.de Michael Jordan 21