Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte nach neuem Hochschulstatistikgesetz
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- Catrin Voss
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1 Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte nach neuem Hochschulstatistikgesetz Tagung der Leiterinnen und Leiter der Akademischen Auslandsämter und der Auslandsbeauftragten der deutschen Hochschulen November 2016, Bonn Statistisches Bundesamt H 201
2 REGELUNGEN DES NEUEN HSTATG ( 4) PRÜFUNGSSTATISTIK an Hochschulen und Hochschulkliniken, staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern semesterweise für die Prüfungsteilnehmenden nach Abschluss des Prüfungsverfahrens sind erstmals zum Sommersemester 2017 zu erfassen: I. Studienbezogene Auslandsaufenthalte II. im Ausland erworbene, für den Studiengang anerkannte ECTS-Punkte Statistisches Bundesamt H Folie 2
3 IMPLEMENTIERUNG DES HSTATG Entwicklung der Erhebungsunterlagen zu den geänderten Statistiken durch die statistischen Ämter in Zusammenarbeit u. a. mit dem DAAD Abstimmung mit Hochschulstatistikausschuss und dessen Programmarbeitsgruppe das Statistische Bundesamt übermittelt den statistischen Landesämtern den aktuellen Stand der notwendigen Erhebungsunterlagen, dazu gehören: Beschreibung des Lieferdatensatzes kommentierte Dokumentation der Merkmalsdefinitionen und -ausprägungen Statistische Landesämter sind in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich für Information und Rückfragen der Hochschulen und IT-Dienstleister Regionalveranstaltungen der statistischen Ämter zur Information der Berichtsstellen und IT-Dienstleister über die erhebungspraktische Umsetzung Statistisches Bundesamt H Folie 3
4 ZEITPLAN ZUR ERHEBUNG DER PRÜFUNGSSTATISTIK 3. bis 4. Quartal 2017 erstmalige Erhebung der erweiterten Prüfungsstatistik für das Sommersemester 2017 Nov bis Feb Quartal Quartal 2019 länderspezifische Liefertermine für die Hochschulen und Prüfungsämter an die statistischen Landesämter Veröffentlichung von Teilergebnissen zu den neuen Merkmalen der Prüfungsstatistik in der Fachserie zum Prüfungsjahr 2017 Veröffentlichung der Fachserie zu den Prüfungen mit dem vollständigen neuen Merkmalskatalog für das Prüfungsjahr 2018 Statistisches Bundesamt H Folie 4
5 I. STUDIENBEZOGENE AUSLANDSAUFENTHALTE OPERATIONALISIERUNG DER STUDIENBEZOGENHEIT Temporärer Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland, der für den durch die gemeldete Prüfung abgeschlossenen Studiengang vom zuständigen Prüfungsamt anerkannt wurde Für abgeschlossene Promotion, wenn ein temporärer Auslandsaufenthalt fachlich relevant war für die abgeschlossene Promotion Statistisches Bundesamt H Folie 5
6 I. STUDIENBEZOGENE AUSLANDSAUFENTHALTE WEITERE KRITERIEN erst nach Einschreibung in ein Studium bzw. Promotionsbeginn an einer deutschen Hochschule möglich physische Anwesenheit im Ausland vorausgesetzt Auslandsaufenthalt muss nicht verpflichtend sein maximal 3 Auslandsaufenthalte zu erfassen bei mehr Aufenthalten die drei längsten Aufenthalte Erhebung auch, wenn keine ECTS erworben wurden Statistisches Bundesamt H Folie 6
7 I. STUDIENBEZOGENE AUSLANDSAUFENTHALTE ERHEBUNGSMERKMALE NACH HSTATG ( 4) UND DEREN OPERATIONALISIERUNG Staat des Aufenthalts Signatur nach Schlüsselverzeichnis für Studierenden- und Prüfungsstatistik Dauer des Aufenthalts in Monaten 00 = unter einem Monat 01 = 1 bis unter 2 Monaten 02 = 2 bis unter 3 Monaten 03 = 3 bis unter 4 Monaten 04 usw. Statistisches Bundesamt H Folie 7
8 FORTSETZUNG Art des Aufenthalts 01 = Studium 02 = Praktikum 03 = anderer studienbezogener Auslandsaufhalt/ für die Promotion fachlich relevanter Aufenthalt Art des Mobilitätsprogramms 01 = EU-Programm (EU-gefördert, z. B. Erasmus) 02 = Sonstiges internationales / nationales Programm (nicht EU-gefördert, z. B. Hochschulpartnerschaft) 03 = kein Programm, selbst organisiert Statistisches Bundesamt H Folie 8
9 IM AUSLAND ERWORBENE, FÜR DEN STUDIENGANG ANERKANNTE ECTS-PUNKTE ERHEBUNGSMERKMALE NACH HSTATG ( 4) UND DEREN OPERATIONALISIERUNG im Ausland erworbene, anerkannte ECTS-Punkte Anzahl ECTS-Punkte jeder für die aktuelle Prüfung anerkannte ECTS-Punkt wird erfasst ECTS-Punkte für in das Studienprogramm integrierte Auslandsaufenthalte, die anerkannt sind, müssen per se als im Ausland erworbene und anerkannte ECTS-Punkte gemeldet werden Statistisches Bundesamt H Folie 9
10 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Sascha Hähnel
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