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Für Startpassinhaber der Deutschen Triathlon Union e.v. im Sportbund Rheinland e.v. Versicherungsschutz bei der Ausübung des privaten Triathlonsports Merkblatt zum Gruppenvertrag 1032967 Stand 01.2018 PDF22253 12.2017 1

Die Startpassinhaber der DTU sind jeweils einem Mitgliedsverein in einem Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) angeschlossen und genießen über den jeweiligen LSB/LSV Versicherungsschutz bei der Sportausübung im Verein. Die DTU bietet seinen Startpassinhabern Versicherungsschutz bei der privaten Ausübung des Triathlonsports. Es gilt der Versicherungsumfang des Sportversicherungsvertrags des jeweils zuständigen LSB/LSV, bei dem der Startpassinhaber über seinen Verein gemeldet ist. Bei mehreren Mitgliedschaften in unterschiedlichen LSB/LSV gilt der Sportversicherungsvertrag des jeweiligen Hauptvereins, für den der Startpassinhaber aktuell im Ligabetrieb startet. Vertragsgesellschaften ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ARAG SE ARAG Platz 1 ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf 40472 Düsseldorf 2

Erläuterung des Versicherungsschutzes I. Versicherungsbeginn/-ablauf Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb des Startpasses und endet mit der Rückgabe oder dem Ablauf des Startpasses. II. Was ist versichert? Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic- Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf. Wegerisiko Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung zur versicherten Sportausübung und endet mit der Rückkehr in die Wohnung. Bei auswärtigen Aufenthalten gilt die Unterkunft bzw. der Arbeitsplatz entsprechend. Versicherungsschutz besteht auch beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrads. III. Wann besteht kein Versicherungsschutz bei der Sportausübung? Ausgeschlossen bleibt a) die Ausübung von anderweitigen Sportarten, wie z.b. Tennis, Skifahren, Kampfsport etc.; b) die Sportausübung im Verein soweit Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag mit dem LSB/LSV besteht; c) die Benutzung eines Fahrrads bei der Berufsausübung (z.b. als Kurier). Fahrten mit dem Rad zu und von der Arbeit sind jedoch mitversichert. IV. Welche Leistungen bestehen? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrags des Sportbund Rheinland e.v. Den vollständigen Inhalt des Sportversicherungsvertrags erhalten Sie bei ihrem Versicherungsbüro beim SBR bzw. bei der ARAG-Sportversicherung in Düsseldorf (www.arag-sport.de). Nachfolgend die einzelnen Leistungen in Kurzform: a) Haftpflichtversicherung Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der versicherten Sportausübung. Der Versicherungsschutz besteht auf Grundlage der Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrags des SBR. Die Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche (z.b. beim Radfahren wird fahrlässig ein parkendes Auto beschädigt) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (z.b. Schuld liegt beim Fahrer des Pkw, der unerwartet die Tür öffnete). Die Versicherungssummen betragen je Ereignis 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden 31.000 Euro für Vermögensschäden In Erweiterung des Sportversicherungsvertrags sind sowohl bei der privaten Ausübung des Triathlonsports als auch bei der Ausübung im Vereinsrahmen gegenseitige Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander aus Personen- und Sachschäden versichert. 3

b) Unfallversicherung Versichert sind Unfälle bei der versicherten Sportausübung. Der Versicherungsschutz besteht auf Grundlage der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages des SBR. Für den Todesfall 5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10.000 Euro für Ledige/Lebenspartner nach 1 Lebenspartnerschaftsgesetz Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr 12.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach 1 Lebenspartnerschaftsgesetz 15.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach 1 Lebenspartnerschaftsgesetz mit einem versorgungspflichtigen Kind 21.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach 1 Lebenspartnerschaftsgesetz mit zwei oder mehr versorgungspflichtigen Kindern Im Invaliditätsfall 40.500 Euro Grundsumme 130.000 Euro Höchstsumme Bei einem nach 11 I. AUB 99 festgestellten Invaliditätsgrad werden der Berechnung der Entschädigung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die für den Invaliditätsgrad versicherte Summe für den 25 Prozent nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die Dreifache für den Invaliditätsgrad versicherte Summe für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die Vierfache für den Invaliditätsgrad versicherte Summe Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 90 Prozent und mehr wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditätssumme von 130.000 Euro zur Verfügung gestellt. Übergangsleistung bei Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit um mehr als 50 Prozent ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen 770 Euro nach sechs Monaten und weitere 770 Euro nach neun Monaten Serviceleistungen bis 5.000 Euro Unfall-Zusatzleistungen Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (z.b. gesetzliche oder private Krankenoder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Sozialhilfeträger): Kostenersatz für Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall Krankenhaustagegeld 10 Euro je Krankenhaus-Tag, ab einem Krankenhausaufenthalt von acht Tagen, maximal für zwei Jahre Reha-Management Kosten bis 15.500 Euro über IHR Rehabilitation-Dienst GmbH, Köln c) Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz besteht bei der versicherten Sportausübung. Der Versicherungsschutz besteht auf Grundlage der Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrags mit dem Sportbund. Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegenüber Dritten (z.b. gegen den Halter eines Fahrzeugs welcher Sie als Radfahrer angefahren hat). 4

Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie bei fahrlässiger Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Die Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwaltes. Für (Straf-)Kautionen werden darlehensweise bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. V. Wo besteht der Versicherungsschutz? Die Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht weltweit. Die Rechtsschutzversicherung besteht in Europa und außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, soweit für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gerichtsstand in diesem Gebiet gegeben ist. VI. Hinweise im Schadenfall Unverzüglich nach Eintritt des Schadens ist jeder Schadenfall an die nachfolgende Anschrift zu melden: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Sportversicherung ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 963-3837 Fax: 0211 963-3626 E-Mail: duesseldorf@arag-sport.de Internet: www.arag-sport.de Den versicherten Startpassinhabern steht im Schadenfall das Recht zu, Ansprüche direkt an die Versicherer zu stellen. 5