PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH



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wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)

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Transkript:

Thementag II am 9.Juli 2014 in Gültstein: Familienhebammen und Familiengesundheitskinderkrankenpflegerinnen PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH

LANDKREIS BIBERACH Der Landkreis Biberach hat eine Fläche von 1.410 km² und liegt in der Region Oberschwaben. Hier leben 190.044 Einwohner (Stand 3/2011) in 45 Städten und Gemeinden. Bevölkerungsdichte: 134 Menschen pro qkm (233 in Deutschland) Qualifizierung: Ländlicher Raum im engeren Sinne Arbeitslosenquote: 2,6 % Der Landkreis Biberach zählt zu den wirtschaftsstarken Gebieten des Landes Baden-Württemberg.

JUGENDAMT BIBERACH Drei Außenstellen mit regionaler ASD-/PKD-/SPFH-/JGH-/ 35a- Zuständigkeit Ein Team zentral im Landratsamt Die Sachgebietsleitung ist den jeweiligen Aufgaben zugeordnet. Alle weiteren Verwaltungsaufgaben des Jugendamts sind ebenfalls zentral in Biberach angesiedelt.

REGIONALE VERTEILUNG DER FAMILIENHEBAMMEN diese Region ist momentan noch nicht durch eine Familienhebamme besetzt und wird notfallversorgt.

FAMILIENHEBAMMEN IM LANDKREIS BIBERACH Eingebettet in das regionale Netzwerk Frühe Hilfen werden freiberufliche Familienhebammen als Honorarkräfte des Kreisjugendamtes Biberach zur frühzeitigen Abwehr möglicher Kindeswohlgefährdungen eingesetzt. Die Unterstützungs- und Beratungsleistung für Mütter und Väter werden unter der Rechtsgrundlage des 16 SGB VIII subsumiert, um niederschwellige und präventive Zugänge zu ermöglichen.

QUALITÄTSSTANDARDS Die Familienhebammen koordinieren ihren Einsatz selbst. Honorarvertrag mit dem Jugendamt Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Jugendamt Kooperation mit komplementären Hilfssystemen Bei Bedarf Kooperation mit dem Jugendamt (ASD, Vormund, PKD) Das gesamte Familiensystem ist im Fokus

KOOPERATIONSPARTNER Kinder- und Jugendhilfe Jugendamt Familienbildungsstätten, Gesundheitsbereich andere Hebammen, niedergelassene Gynäkologen, Mitarbeiter der Frauenklinik, niedergelassene Ärzte und Therapeutin im Bereich Psychologie und Psychiatrie, Mitarbeiter der regionalen Kliniken für Psychiatrie Beratungsstellen, Caritas, Diakonie, Schwangerenberatung beim Gesundheitsamt, weitere öffentliche Stellen Polizei, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Gesundheitsamt, Gericht, Rechtsanwälte, Finanzamt, Banken, Sozialversicherungsträ ger, Krankenkassen, Ausländerbehörde, Versicherungsanbieter Ehrenamtliche Helfer Projekt wellcome, Familienpatenprojekt, Kindertages- Betreuung Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Babysitter

KONTAKTAUFNAHME DES FAMILIENSYSTEMS MIT DER FAMILIENHEBAMME durch Eigeninitiative der Mutter über Zuweisung Caritas/Gesundheitsamt Zuweisung über Gynäkologische Praxen/Hebammenkolleginnen/Krankenhaus Zugang übers Jugendamt

FLYER - POSTKARTE AUSGELEGT UND PERSÖNLICH WEITERGEGEBEN IN BERATUNGSSTELLEN, ARZTPRAXEN, HEBAMMEN, KRANKENHAUS, JUGENDAMT. AUßERDEM DOWNLOAD-MÖGLICHKEIT AUF HOMEPAGE Kontaktdaten der Familienhebammen

VERFAHRENSABLAUF OHNE AKUTE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG schriftliche Einverständnis -erklärung der Mutter Mutter + Kind restliches Familien system Anlage Akte unter 16 SGB VIII Honorar rechnung Auszahlung Honorar an FamHeb schriftlicher Abschluss bericht ASD Jugend -amt Nein Aspekt Kindeswohl Gefährdung Ja vermittelt Kontakt und kooperiert prüft Arbeit am Prozess Familien hebamme Fall- Abschluss

ALS WAS WIRD DIE FAMILIENHEBAMME VON DER MUTTER/FAMILIE/KOLLEGEN/ASD ANGESEHEN? Kontrollsystem Sicherungssystem Familien hebamme Schutzschild Begleitung

KOOPERATION UND NETZWERKE IM LANDKREIS o Qualitätstreffen der Familienhebammen im Landkreis Biberach, alle zwei Monate o AK Familienhebammen, zweimal jährlich o Treffen mit Caritas und Gesundheitsamt, incl. Fortbildung, jährlich o Netzwerk Frühwarnsystem, jährlich o AK niedrigschwellige Hilfen, zweimal jährlich o interdisziplinärer QualitätsZirkel Kinderschutz, in Planung, vier-sechsmal jährlich

NETZWERKE UND KOOPERATION ÜBERREGIONAL Teilnahme bei Veranstaltungen des Hebammenverbands: Familienhebammensprecherinnentag und Fortbildungen

WEITERE KOOPERATIONEN UND EINSATZORTE IM LANDKREIS o Einsatz in Unterkünften für Asylbewerber, Familienhebammensprechstunde o Einsatz im Ulrika-Nisch-Haus (Apartmenthaus für allein stehende, werdende Mütter mit Begleitung durch Sozialpädagogin und Hebamme) o Familienhebammensprechstunde bei Caritas o Kooperation mit den Frühförderstellen im Landkreis

WAS KOSTET DER EINSATZ EINER FAMILIENHEBAMME? DARSTELLUNG ANHAND EINES BEISPIEL-FALLES AUS DEM JAHR 2013 (JUNGE MUTTER MIT BABY, LEBT MIT HERKUNFTSFAMILIE) 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

FORMULARE (SOVIEL WIE NOTWENDIG, SO WENIG WIE MÖGLICH) Einverständniserklärung der Mutter

KNACKPUNKT DATENSCHUTZ Familien Hebamme Familien system Schweigepflichtsentbindung, nur bei Bedarf ASD Jugendamt Helfersysteme Behörden Kooperationspartner Gesundheitssystem

KNACKPUNKT VERTRAUEN kollegiale Vertrauens basis

KNACKPUNKT KINDERSCHUTZ Der Kinderschutz ist gewährleistet durch o eindeutige Absprachen o verbindliche Kommunikationsstrukturen o Kooperationsstrukturen gem. 8a und 8b SGB VII o kollegiale und fachliche Wertschätzung o klar formulierte professionelle Anforderungen

PERSPEKTIVEN o Derzeit können alle Anfragen an Familienhebammeneinsätze bedient werden, daher steht der Erhalt der Qualität im Vordergrund. o Dies auch im Hinblick auf Mitarbeiterwechsel im ASD durch Auf- und Ausbau der kollegialen Vertrauensbasis o Für die Region Illertal soll durch eine neue Kollegin wohnortnahe Versorgung erreicht werden

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!