NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Emsland - Frauenausschuss - Ausschreibung für die Hallenkreismeisterschaft der Juniorinnen nach den Futsal-Regeln 2018/19 1. Spielplan, Spielmodus Die Aufstellung der Spielpläne und deren Überwachung werden von der für die Hallenrunde zuständigen Staffelleiterin wahrgenommen. Maria Kruse, Neulandstr. 10, 49762 Lathen, 05933/8274, mg.kruse@t-online.de Änderungswünsche bzw. Spielverlegungen sind nicht möglich! Mannschaften die am ersten Spieltag nicht antreten, werden von der Hallenrunde ausgeschlossen, das Nichtantreten wird bestraft. Die Spielpläne sind im SIS abrufbar. Berechtigt zur Teilnahme an der Hallenkreismeisterschaft sind nur Juniorinnen die mit einer Mädchenmannschaft (keine gemischte Mannschaft!) am Spielbetrieb auf Kreisebene teilnehmen. Mädchen, die bei den Jungen in einer gemischten Mannschaft spielen sind nicht für die Hallenkreismeisterschaft spielberechtigt! A Juniorinnen, die bei den Frauen im Punktspielbetrieb eingesetzt werden, sind nicht für die Hallenkreismeisterschaft spielberechtigt! Das Turnier ist in jedem Fall auszutragen! Turniere werden nur vom Staffelleiter abgesagt, jedoch nicht vom ausrichtenden Verein! Der Frauenausschuss behält sich vor, Turniere wegen schlechter Witterung abzusagen. Die Spiele um die Emsland-Hallenkreismeisterschaft werden nach Punkt- und Torverhältnis durchgeführt. Es gilt die Drei-Punkte-Regelung. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Spiele entscheidet die Tordifferenz, danach die erzielten Tore. Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, ist sofort ein Siebenmeterschiessen durchzuführen. Bei den D- Juniorinnen zählt kein Torverhältnis. Bei Punktgleichheit erfolgt ein Siebenmeterschiessen. Es schießen jeweils 3 Spieler einer Mannschaft. Bei Gleichstand werden weitere Spieler im Wechsel bis zu einer Entscheidung schießen. Wenn mehr als 2 Mannschaften in einer Gruppe punktgleich sind, wird die Teilnahme durch Losentscheid ermittelt. Los 1 gegen Los 2 - Sieger dieses Siebenmeterschießens gegen Los 3. Sollten weitere Mannschaften Punkt- und Torgleich sein, erfolgt das Siebenmeterschießen sinngemäß. Sollte eine Mannschaft zum Siebenmeterschießen bereits abgereist sein, so scheidet diese aus dem laufenden Wettbewerb aus. Die Spielzeit beträgt bei bei den 5-und 6er Gruppen 1x12 Minuten. Die B- und C- Juniorinnen spielen mit 5 Spielerinnen ( 4 Feldspielerinnen+1 Torwart), die D- Juniorinnen mit 6 Spielerinnen
( 5 Feldspielerinnen+1 Torwart). Es werden die Hallentore genutzt, welche in der Halle zur Verfügung stehen. Für die pflichtgemäße Sicherung der Tore ist die Hallenleitung verantwortlich. Qualifikation für die Zwischen- und Endrunde: Die B-, C- und D-Juniorinnen spielen eine Vorrunde. Qualifizierung für die Zwischenrunde voraussichtlich bei den A/B und C: Die jeweils 3 Gruppenersten D: Die jeweils 4 Gruppenersten Diese sind voraussichtlich am: 16.02.19/17.02.19/24.02.19 Die voraussichtlich jeweils 2 Gruppenersten der A/B- Juniorinnen qualifizieren sich für die Endrunde und bei den C- und D-Juniorinnen die jeweils 3 Gruppenersten. Die Endrunden finden statt am 02.03.2019 und 03.03.2019 in Freren. Die Futsalbälle werden rechtzeitig an die Hallenleitungen verteilt. 2. Spielberechtigung An der Hallenkreismeisterschaft dürfen nur Spielerinnen mit gültigem Spielerpass teilnehmen. Eine Spielerin darf an einem Tag nur in einer Mannschaft spielen. Mit dem Einsatz im ersten Spiel hat sich eine Spielerin grundsätzlich in der entsprechenden Mannschaft fest gespielt. Spielerinnen unterer Mannschaften dürfen erst in der nächsten Hallenrunde in eine höhere Mannschaft nachrücken. Spielerinnen höherer Hallenmannschaften dürfen auch in den nachfolgenden Runden nicht in unteren Hallenmannschaften eingesetzt werden. Das Tauschen von Mannschaften ist nicht zulässig. Es dürfen beliebig viele Spielerinnen in jedem Turnier eingesetzt werden, ebenso kann beliebig ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spielerinnen dürfen wieder eingesetzt werden. Der fliegende Wechsel ist nur von der eigenen Torlinie gestattet. Spielerinnen mit einem Zweitspielrecht dürfen entweder nur in ihrem Heimverein oder in ihrem Gastverein spielen. Erst wenn die betreffende Mannschaft aus dem Turnier ausgeschieden ist, darf die Spielerin in dem anderen Verein eingesetzt werden. Bestehen für mehrere Spielerinnen eines Vereins Ausnahmegenehmigungen, so darf immer nur 1 dieser Juniorinnen am Spiel mitwirken, eine besondere Kennzeichnung ist auch hier erforderlich. Setzt eine Mannschaft eine am Spieltag nicht spielberechtigte Spielerin ein, so werden alle Spiele des Spieltages dieser Mannschaft mit 5:0 Toren und 3:0 Punkten für den Gegner gewertet. 3. Spielformulare Die Spielberichtsformulare werden von der Hallenleitung zur Verfügung gestellt. Je Spieltag ist von jeder Mannschaft ein Spielbericht auszufüllen
4. Startgeld Ein Startgeld wird nicht erhoben. 5. Hallenaufsicht Der für die Hallenaufsicht verantwortliche Verein stellt zwei geeignete Personen für diese Aufgabe ab (eine Person darf gleichzeitig die Betreuung der eigenen Mannschaft vornehmen). Die Hallenaufsicht ist verantwortlich für die Begrüßung und die Einweisung der Mannschaften, das Überprüfen der Spielberichte/Spielerpässe, das Vorhalten von Kennzeichnungshemden sowie die korrekte Zeitnahme und die Ergebnismeldung. Die Spielerinnenpässe/Spielberechtigung ZWR/Ausnahmegenehmigung sind der Hallenleitung vorzulegen. Die Spielberichte sind an die Staffelleiterin zu übersenden. Besondere Vorfälle sind auf dem Spielberichtsbogen der betreffenden Mannschaft zu schildern. (Der erforderliche Spielbericht ist unter nfv-emsland.de>spielbetrieb Frauen-und Mädchen>Hallenrunde zu finden) 6. Hinausstellung und Rechtssprechung Bei groben Verstößen gegen die Fairness können Feldverweise ausgesprochen werden. Progressive Bestrafung: Verwarnung 2 Minuten Feldverweis auf Dauer. Eine auf Dauer ausgeschlossene Spielerin scheidet am Turniertag aus, sie ist zunächst bis zur Entscheidung der spielleitenden Stelle gesperrt ( 16 SpO). Der betroffene Verein ist verpflichtet dem SR nach Beendigung des Spiels den Spielerpass auszuhändigen, der Hallenleiter leitet diesen an die Staffelleiterin zur Entscheidung weiter. 7. Schiedsrichter und Abrechnung Bei den Vor- und Zwischenrunden der B- und C- Juniorinnen hat der für die Hallenaufsicht bestimmte Verein für den entsprechenden Spieltermin geprüfte Schiedsrichter (möglichst 2) zu stellen, die Abrechnung erfolgt nach der Spesenordnung, es erfolgt keine Auszahlung vor Ort. Der Schiedsrichter muss die erforderliche Abrechnung (siehe Abrechnung für SR und Spesen) vollständig ausgefüllt, zwecks Erstattung der Kosten bei der Hallenleitung abgeben, diese leitet die Abrechnung umgehend an die Staffelleiterin weiter. Bei den Vor- und Zwischenrunden der D- Juniorinnen pfeifen Trainer/Betreuer der Mannschaften. Zu den Endspielen werden Schiedsrichter angesetzt. 8. Erste-Hilfe-Koffer oder Taschen sind von jedem Verein in eigener Zuständigkeit mitzuführen. 9. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Trainer/Betreuer für ihre Mannschaften hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung im gesamten Hallenbereich, insbesondere in den Umkleidekabinen verantwortlich sind. Bei Nichtbeachtung wird der Frauenausschuss dem entsprechenden Verein die ggfs. anfallenden Reinigungskosten in Rechnung stellen. 10. Der NFV Kreis Emsland übernimmt in keiner Halle die Haftung bei Diebstahl oder Verlust jeglicher Gegenstände, sowie bei Zerstörung der Halleneinrichtungen. Der Verzehr und Ausschank von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet!
11. Schlussbemerkung Hallenordnung und Hallenregeln sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt. Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen werden gem. 51 SpO geahndet. Gegen diese Ausschreibung kann die Anrufung nach 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Ausschreibung schriftlich beim zuständigen Kreissportgericht erfolgen. Lathen, den 27.11.2018 gez. Maria Kruse
Anlage 1 zur Ausschreibung Hallenkreismeisterschaften der Juniorinnen 2018/2019 nach Futsalregeln 1. Auf Weisung der Kommunen darf der Hallenboden nur mit Sportschuhen mit farbloser Sohle betreten werden. Joggingschuhe sind aus Sicherheitsgründen verboten. Dies gilt auch für Trainer und Betreuer. 2. Schienenbeinschützer sind in allen Altersklassen Pflicht. Das Tragen von Schmuckgegenständen ist verboten. 3. Die vorhandenen Hallentore werden genutzt. Für die pflichtgemäße Sicherung der Tore ist der vom Frauenausschuss beauftragte ausrichtende Verein verantwortlich. 4. Alle Freistöße werden direkt ausgeführt. Bei Freistößen aus dem eigenen Torraum ist der Ball erst dann im Spiel, wenn er den Tor-/Strafraum (Wurfkreis) verlassen hat. 5. Berührt der Ball die Hallendecke oder an der Decke installierte Geräte, wird das Spiel mit einem Freistoß von der Stelle aus, wo der Ball die Decke/Geräte berührt hat, fortgesetzt grundsätzlich aber außerhalb des Strafraumes (Wurfkreis). Der Freistoß wird von der Mannschaft ausgeführt, die den Ball vor der Berührung nicht zuletzt gespielt hat. 6. Eckbälle werden mit dem Fuß ausgeführt, lenkt der Torwart den Ball über die Torauslinie, wird das Spiel mit Eckball fortgesetzt. Der Torwart bringt den Ball (nach Toraus) durch rollen wieder ins Spiel. Der Ball ist erst dann im Spiel, wenn er den Tor-/Strafraum (Wurfkreis) verlassen hat. Wenn der Ball die Seitenauslinie überschritten hat, wird der Ball eingekickt und nicht eingerollt. Der Ball muss innerhalb von ca. 4 Sekunden ohne Anlauf eingekickt werden. Durch Einkicken, Anstoß und beim Abstoß kann kein direktes Tor erzielt werden, der Gegner steht 5 Meter vom An-, Freistoß- oder Einkickpunkt entfernt. 7. Der Abstoß nach Toraus erfolgt ausschließlich durch den Torwart durch Rollen, der Ball ist erst dann im Spiel, wenn er den Tor-/Strafraum (Wurfkreis) verlassen hat. Der Torwart kann auf dem gesamten Spielfeld mitwirken und der Futsal darf ohne Einschränkung in die gegnerische Hälfte geschossen werden. 8. Die Rückpassregel wird bei den A/B- bis D-Juniorinnen angewendet. 9. Die Abseitsregel entfällt in der Halle. 10. Der Wurfkreis gilt als Tor- und Strafraum. 11. Die Strafstoßmarke ist sieben Meter von der Torlinie (7-Meter-Markierung) entfernt. Der Strafstoß wird mit Anlauf von der gestrichelten 9-Meter-Linie ausgeführt.ausgeführt. 12. Die Zeitstrafe beträgt 2 Minuten. Erzielt die gegnerische Mannschaft in dieser Zeit ein Tor, darf sich die in Unterzahl befindliche Mannschaft wieder um eine Spielerin auffüllen; die Zeitstrafe gilt als verbüßt. Befinden sich mehr Spielerinnen einer Mannschaft als erlaubt auf dem Spielfeld ist das Spiel zu unterbrechen. Die Mannschaftsführerin bestimmt die Spielerin, die das Spielfeld verlassen muss. In beiden Fällen erfolgt die Spielfortsetzung mit Freistoß gegen die Mannschaft, welche die Auswechselbestimmung missachtet hat, am Ort des Balles bei Spielunterbrechung. 13. Alle Spiele finden ohne Seitenwechsel statt. Die erstgenannte Mannschaft hat Anstoß und spielt von der Tribüne aus gesehen von links nach rechts. 14. Grätschen in der Halle ist nicht erlaubt. 15. Es gelten grundsätzlich nur diese Spielregeln. 16. Eigene Regeln für die Halle sind nicht erlaubt. 17. Die Hallenaufsicht ist befugt, Sportler und Zuschauer, die die Hallenordnung nicht beachten und den Anweisungen der Hallenaufsicht nicht Folge leisten, aus der Halle zu weisen. Lathen, den 27.11.2018 gez. Maria Kruse
Anlage 2 zur Ausschreibung Hallenkreismeisterschaften der Juniorinnen 2017/2018 nach abgeänderten Futsalregeln Spielfeld: Ball: 40m x 20m, ohne Bande (Handballspielfeld) Futsal Größe 4 für alle Altersklassen B- und C- Juniorinnen: Normal 430g D-Juniorinnen: Lite 350g Tore: 3m x 2m (Handballtore) oder vorhandene Tore Spieler: B- und C- Juniorinnen: 4 Feldspielerinnen + Torwart D- Juniorinnen: 5 Feldspielerinnen + Torwart Spielzeit: Je nach Staffelgröße: 10 oder 12 Minuten, lt. Spielplan Torwart: Einsatz auf gesamten Spielfeld, wie auf dem Feld draußen. Ball ohne Einschränkung in die gegnerische Spielfeldhälfte Ausball: Einkicken an der Seitenauslinie ohne Anlauf (4 Sekunden). Durch Einkicken und beim Anstoß kann kein direktes Tor erzielt werden Freistoß: Alle Freistöße werden direkt ausgeführt: Der Gegner steht 5 Meter vom An-, Freistoß- oder Einkickpunkt entfernt Lathen, den 27.11.2018 gez. Maria Kruse