Arznei-, Verband- und Heilmittelvereinbarung für

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Transkript:

Kassenärztliche Vereinigung Saarland - einerseits- und die AOK Die Gesundheitskasse im Saarland, der BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland, die Knappschaft, Verw. Stelle Saarbrücken die IKK Südwest-Direkt die Landwirtschaftlichen Krankenkasse Hessen, Rheinland- Pfalz und Saarland, der Verband der Ersatzkassen e.v (vdek), vertreten durch die Landesvertretung Saarland - andererseits schließen gemäß 84 SGB V folgende Arznei-, Verband- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2009 - Seite 1 von 6

1. Abschnitt Ausgabenvolumina 1 Arzneimittel Für die im Jahr 2009 insgesamt von den Vertragsärzten im Saarland verordneten Arznei- und Verbandmittel vereinbaren die Vertragspartner auf der Grundlage der Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V Arzneimittel für das Jahr 2009 vom 30.09.2008 ein Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel von 366.313.524. 2 Heilmittel Für die im Jahr 2009 insgesamt von den Vertragsärzten im Saarland verordneten Heilmittel vereinbaren die Vertragspartner auf der Grundlage der Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V Heilmittel für das Jahr 2009 vom 30.09.2008 ein Ausgabenvolumen für Heilmittel von 49.273.491. Gemäß der Rahmenvorgabe stellen die Spitzenverbände der Krankenkassen der KVS Auswertungen aus dem GKV-HIS (Heilmittelinformationssystem) als Frühinformation quartalsweise jeweils grundsätzlich 15 Wochen nach Quartalsende zur Verfügung. Werden die Informationen nicht rechtzeitig übermittelt, besteht die Möglichkeit, die Festlegung des Ausgabenvolumens für das Jahr 2009 neu zu verhandeln. 2. Abschnitt Zielvereinbarungen Arzneimittel 3 Allgemeine Ziele Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass die nachfolgend genannten Wirtschaftlichkeitsund Versorgungsziele durch die konsequente Beachtung der Therapieempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (Anlage 4 der Arzneimittelrichtlinien) Arzneimittelrichtlinien Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) in der jeweils gültigen Fassung Strengen Indikationsstellung Aut-idem-Regelung Umstellungsmöglichkeiten von Originalarzneimitteln auf Generika erreicht werden können. Darüber hinaus sollte weiterhin keine Substitution von apothekenpflichtigen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, der Verzicht auf die Verordnung kontrovers diskutierter Arzneimittel und die Reduzierung der Anzahl der verordneten Packungen erfolgen. - Seite 2 von 6

Anhand der seitens der Kassenverbände zur Verfügung gestellten Daten auf der Grundlage der GAmSi-Daten (GKV-Arzneimittel-Schnellinformation) des Jahres 2008 vereinbaren die Vertragspartner für das Jahr 2009 folgende Ziele: Differenzierter und wirtschaftlicher Einsatz in folgenden Gruppen: Indikationsgruppe Analgetika/Antirheumatika Antibiotika/Antiinfektiva Antidiabetika Antihypertonika Beta-,Ca-Bl.,Angiotensin-Hemmst. Broncholytika/Antiasthmatika Neuropathiepräparate Osteoporosemittel Parkinsonmittel Protonenpumpenhemmer Thrombozytenaggregationshemmer Die Vereinbarungspartner werden durch gezielte Hinweise an die Vertragsärzte auf die Zielerreichung hinwirken. Als Datengrundlagen dienen die arztbezogenen regionalen Arzneimittel-Schnellinformationen(GAmSi) der Spitzenverbände der Krankenkassen einschließlich ihrer Steuerungsdateien oder andere auf den Rezeptabrechnungsdaten der Krankenkassen basierende Auswertungsergebnisse. 4 Leitsubsubstanzen Die Vertragspartner vereinbarten für verordnungsstarke Anwendungsgebiete folgende Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen: KV Saarland Arzeimittelgruppe Leitsubstanz IST* - Anteil Ziel- Anteil 1 Statine Simvastatin 89,6% 89,6% 2 Selektive Betablocker Bisoprolol u. Metoprolol 87,9% 87,9% 3 Alpha-Rezeptorenblocker Tamsulosin 74,2% 76,0% 4 5 Selektive Serotonin- Rückaufnahme-Inhibitoren Citalopram 44,0% 50,0% Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose Alendronsäure 72,5% 76,0% 6 Triptane Sumatriptan 55,4% 55,4% 7 Protonenpumpen-Inhibitoren Omeprazol 67,5% 69,0% 8 ACE-Hemmer Enalapril, Lisinopril u. Ramipril 92,9% 94,0% 9 Nicht-steroidale Antirheumatika Diclofenac 49,1% 50,0% - Seite 3 von 6

10 Orale Antidiabetika Glibenclamid u. Metformin 50,5% 58,0% 11 ACE-Hemmer in Kombination mit einem Diuretikum Enalapril, Lisinopril, Ramipril jeweils mit HCT 77,9% 78,0% 12 Calciumantagonisten Amlodipin, Nitrendipin 70,1% 70,1% Nichtselektive Monoamin- 13 Rückaufnahmehemmer Amitryptilin 27,4% 32,0% Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V -Arzneimittel- für das Jahr 2009 vom 30. September 2008 Anlage 3 *)Daten aus dem 1. Halbjahr 2008 GAmSi prozentualer Verordnungsanteil nach DDD- Mit dieser Zielvereinbarung sollen die Vertragsärzte angeleitet werden, durch Verlagerung der Verordnung hin zur Leitsubstanz und zu preisgünstigen Arzneimitteln noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Für die Beobachtung der Verordnungstätigkeit stellen die Spitzenverbände der Krankenkassen auf Basis der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) und der im Jahre 2008 geltenden amtlichen DDD-Klassifikation des DIMDI quartalsweise folgende Datengrundlagen je Arzneimittelgruppe und je Arztnummer bzw. je Betriebsstättennummer letztere zugeordnet nach der Neuregelung aufgrund des Vertragsrechtsänderungsgesetzes zur Verfügung: 1. tatsächliches DDD-Volumen sowie Anteil für die Leitsubstanz(en) 2. tatsächliches DDD-Volumen für die Arzneimittelgruppe. Im Rahmen der Steuerungsdatei zur GKV-Arzneimittel-Schnellinformation werden quartalsweise die oben genannten Daten mit Betriebsstättenbezug ausgewiesen. Außerdem können über die Steuerungsdatei diese Verordnungsdaten je Betriebsstätte sowie die arztbezogenen Verordnungsdaten je Betriebsstätte ausgewertet werden. 5 Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 106 SGB V Die Bundesvertragspartner empfehlen, einen Arzt, der überwiegend die für sein Verordnungsspektrum auf regionaler Ebene nach 84 Abs. 2 Nr. 6 und 8 SGB V gesetzten Ziele erreicht hat, für die in diesen Zielen beinhalteten Arzneimittel von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien. Voraussetzungen hierfür sind der indikationsgerechte Einsatz und eine adäquate Verordnungsmenge. Die Vertragspartner schließen sich dieser Empfehlung der Bundesvertragspartner an: Erreicht ein Arzt für den überwiegenden Anteil der von ihm verordneten Arzneimittelgruppen nach 4 den vereinbarten Zielanteil der Leitsubstanz, so wird er für diese Arzneimittelgruppen mit Zielerreichung aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit. Vorraussetzung für die Anwendung dieser Regel ist: - dass die Wirkstoffe indikationsgerecht angewandt wurden, - dass eine adäquate Verordnungsmenge gegeben ist, - und dass der Eindruck der Gesamtwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise besteht. - Seite 4 von 6

6 Ständige Arbeitsgruppe Zur kontinuierlichen Begleitung des Verordnungsgeschehens bilden die Vereinbarungspartner eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, die mit mindestens 6 Mitgliedern besetzt ist. Diese beobachtet zeitnah die regionale Ausgabenentwicklung und bewertet Verordnungsstrukturen und schlägt situationsbezogene Maßnahmen zur Einhaltung der in 3 und 4 genannten Ziele vor. Die Arbeitsgruppe unterbreitet den Vereinbarungspartnern gegebenenfalls auch Vorschläge im Sinne von Sofortmaßnahmen zur zeitnahen Information ihrer Mitglieder bzw. Versicherten, um eine Überschreitung des festgelegten Ausgabenvolumens zu verhindern. 7 Maßnahmen zur Zielerreichung (1) Die KV Saarland stellt sicher, dass die in der gemeinsamen Arbeitsgruppe nach 6 dieser Vereinbarung abgestimmten Informationen zur Verordnungsweise in geeigneter Weise an die Vertragsärzte weitergegeben werden. (2) Die saarländischen Landesverbände der Krankenkassen / Verbände der Ersatzkassen werden die Versicherten in geeigneter Weise über die Vereinbarungsinhalte sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln informieren und beraten. Die Vereinbarungspartner stimmen sich über die Grundzüge dieser Informationen ab. - Seite 5 von 6

Saarbrücken, 18.12.2008 Kassenärztliche Vereinigung Saarland AOK - Die Gesundheitskasse im Saarland Dr. med. G. Hauptmann Vorsitzender des Vorstandes Bruno Krüger Vorstand BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland Knappschaft Verwaltungsstelle Saarbrücken Axel Benz Vorsitzender des Vorstandes Armin Beck Verwaltungsdirektor IKK Südwest-Direkt LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Frank Spaniol Vorstand Helmut Heinz Direktor Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Saarland Armin Lang Leiter der Landesvertretung - Seite 6 von 6