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Transkript:

1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Aktuelle Informationen zu (Süd)Osteuropa 1.2. Einladung: Treffen mit koreanischen Unternehmen im Dezember 2014 in Seoul 1.3. Bilaterale Gespräche für Handelsverträge: Ein gemischtes Bild 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China Ausweitung der von Antidumpingzöllen betroffenen Produkte 2.2. Fahrräder aus China - Umgehungsuntersuchung eingeleitet 2.3. Palettenhubwagen aus China - Neuer Antidumpingzollsatz für Ausführer 3. IN EIGENER SACHE 3.1. Gastbeitrag von Jan Eggert: Free Trade Matters, Now More Than Ever 1 Seite Berlin, 23. September 2014

1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Aktuelle Informationen zu (Süd)Osteuropa Nachfolgend finden Sie einige Kurzinformationen zur Ukraine, Russland und der Republik Moldau. Im Einzelnen: 1. Ukraine In einer Parallelaktion haben das Europäische Parlament und das Parlament der Ukraine am 16. September 2014 das zwischen der EU und der Ukraine geschlossene Partnerschaftsabkommen ratifiziert. Mit Rücksicht auf Russland wird das ausgehandelte Freihandelsabkommen jedoch erst Ende des Jahres 2015 in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich bis zum 1. November 2014 befristete Gewährung autonomer Zollpräferenzen gegenüber der Ukraine bis zum Ende des Jahres 2015 verlängert wird. 2. Russland Bekanntlich hat die Europäische Union die Embargomaßnahmen gegenüber Russland ausgeweitet. Neben weiteren güterbezogenen Sanktionen umfasst das Embargo eine Ausdehnung bereits bestehender Sanktionen gegen Finanzinstitute sowie die Beschränkung des Zugangs russischer Rüstungs- und Ölunternehmen zu den europäischen Finanzmärkten. Der Imund Export von Konsumgütern aus dem Nonfood-Bereich ist von den Maßnahmen nach wie vor nicht betroffen. 3. Republik Moldau Das zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau geschlossene Assoziierungsabkommen wird ab dem 1. September 2014 vorläufig angewandt. Während der vorläufigen Anwendung gelten weiterhin die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 vom 21. Januar 2008 zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau. Faktisch ändert sich bis auf weiteres also nichts. Stefan Wengler 2 Seite

1.2. Einladung: Treffen mit koreanischen Unternehmen im Dezember 2014 in Seoul Der europäische Dachverband der AVE, die Foreign Trade Association (FTA), lädt AVE-Mitglieder zu einer Fachveranstaltung ein, die von der Korea International Trade Association (KITA) am 1. und 2. Dezember in Seoul organisiert wird. KITA ist der größte koreanische Handelsverband. Vorrangiges Ziel ist es, europäische Händler und Importeure mit koreanischen Herstellern zusammenzuführen auch solche mit Produktionsstätten in China, Nordkorea, Bangladesch und Vietnam. Die verschiedenen Aktivitäten während des zweitägigen Programms werden den Teilnehmern ermöglichen, Geschäftskontakte mit koreanischen Unternehmen aufzunehmen oder auszubauen. Im Rahmen einer Kontaktbörse etwa sollen Unternehmensvertreter gezielt vermittelt werden. Aufgrund der breiten Mitgliedschaft von KITA können europäische Teilnehmer koreanische Unternehmen oder Zulieferer aus allen Sektoren anfragen. Bitte kontaktieren Sie pierre.groening@fta-intl.org, um weitere Hinweise zum Programm, zur Anmeldung und zu organisatorischen Aspekten zu erhalten. Falls erforderlich, können Sie diese Mitteilung an Einkaufsabteilungen oder Ihre asiatischen Büros weiterleiten. Pierre Gröning 1.3. Bilaterale Gespräche für Handelsverträge: Ein gemischtes Bild Dem Rundschreiben 14/2014 war eine Übersicht zum Stand der derzeitigen EU-Verhandlungen mit Drittstaaten für Freihandelsabkommen beigefügt. Zu einigen Ländern ist angesichts verschiedener Entwicklungen eine Aktualisierung erforderlich. Ungeachtet der wiederholten Erklärungen des vietnamesischen Premierministers Dung, die Gespräche für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam bis Mitte Oktober 2014 abzuschließen, ist die Einhaltung dieses Termin zunehmend unwahrscheinlich. Aus Kreisen der Kommission ist zu vernehmen, dass ein Abschluss der Verhandlungen Ende 2014 oder Anfang 2015 realistischer erscheint. Ein Streitpunkt bleibt der zu erreichende Grad an Vereinfachung des Systems der Ursprungsregeln. In diesem Zusammenhang wird die AVE weiterhin erhebliche Anstrengungen unternehmen, um eine leichtere Handhabung der Ursprungsregeln im Handel mit Vietnam zu erreichen. Die nächsten Sitzungen zwischen den Unterhändlern, die in der Woche 22. bis 25. September und am Rande des ASEM-Gipfels (15.-16. Oktober) abgehalten werden, sind für den Ausgang der Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. 3 Seite

Indonesien und die EU haben entgegen vorheriger Gerüchte (siehe Rundschreiben 12/2014) nicht den Beginn von Verhandlungen angekündigt. Ein geplanter Besuch von Kommissionspräsident Barroso in Jakarta Ende August fand nicht statt, da aus den Vorbereitungsgesprächen ersichtlich wurde, dass Indonesien nicht gewillt ist, vereinfachten Marktzugangsbedingungen zuzustimmen, wie von der europäischen Seite gefordert. Nach Informationen aus der Europäischen Kommission, ist die Aufnahme von Gesprächen für ein Handelsabkommen in naher Zukunft nicht zu erwarten. Kanada und die EU werden beim bilateralen Gipfeltreffen am 26. September 2014 die Verhandlungen für ein Handelsabkommen offiziell für beendet erklären. Zugleich ist der politische Widerstand gegen starke Investitionsschutzklauseln, die auch das Standardinstrument des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens (ISDS) enthalten, nicht abgeebbt. Die sozialdemokratische Gruppe im Europaparlament (S&D) ruft offen zu einer Ablehnung des Abkommens mit diesem ISDS-Mechanismus auf. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ein derart zentrales Element des Vertragstextes in dieser finalen Phase noch gestrichen wird. Pierre Gröning 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China Ausweitung der von Antidumpingzöllen betroffenen Produkte Derzeit gelten für Einfuhren von offenmaschigen Geweben aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand Antidumpingzölle in Höhe von 48,40 und 62,90 %. Die genaue Produktbeschreibung lautet: offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, die unter den KN-Codes ex 7019 51 00 und ex 7019 59 00 eingereiht werden. Wie wir bereits berichteten (s. Newsflash vom 19. Dezember 2013), hat die Kommission eine Umgehungsuntersuchung eingeleitet um festzustellen, ob die Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus China durch eine geringfügige Veränderung der Produktspezifikation umgangen werden, die dazu führt dass die Ware unter den KN-Code 7019 40 00 eingereiht wird, auf den diese Zölle nicht zutreffen. Die Kommission hat ihre Untersuchung abgeschlossen und kam im Wesentlichen zum dem Schluss, dass zwischen den unter den KN-Codes 7019 51 00 und 7019 59 00 eingereihten Waren 4 Seite

(auf die Antidumpingzölle anfallen) und den unter KN-Code 7019 40 00 eingereihten kein Unterschied besteht - untermauert durch die Feststellung, dass viele Verbraucher auf das Produkt mit letzterem KN-Code überwechselten. Deshalb wurde beschlossen, dass der derzeit für Einfuhren aus China und anderen Ländern von Waren der KN-Codes 7019 5100 und 7019 59 00 geltende Restzoll in Höhe von 62,90 % auch für Einfuhren von Waren, die unter KN-Code 7019 40 00 eingereiht sind (Taric Codes 7019 40 00 11, 7019 40 00 21 und 7019 40 00 50), gelten soll. Genaue Informationen zu diesem Beschluss finden Sie in der Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 976/2014, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 274/13 vom 16. September 2014. Wie im Newsflash vom 19. Dezember 2013 vorgewarnt, gelten die Zölle rückwirkend ab diesem Datum. Stuart Newman 2.2. Fahrräder aus China - Umgehungsuntersuchung eingeleitet Derzeit sind Antidumpingzölle von 48.50 % auf die Einfuhr von Fahrrädern (KN-Codes 8712 00 30 und ex 8712.00,70) aus China, Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien zu entrichten. Der Europäische Verband der Fahrradhersteller reichte bei der Kommission Material ein, demzufolge die Maßnahmen durch Verschiffung und Montagearbeiten in Kambodscha, Pakistan und auf den Philippinen umgangen wird. Aus dem Material geht insbesondere hervor, dass seit Juni 2013, als die 1993 gegen China verhängten Maßnahmen auf Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien ausgeweitet wurden, eine Veränderung der Handelspraktiken stattfand. Auf Grundlage dieses Materials hat die Kommission eine Umgehungsuntersuchung eingeleitet und die Zollbehörden angewiesen, Importe aus Kambodscha, Pakistan und den Philippinen vom 4. September 2014 an zu registrieren. Die Untersuchung soll bis zum 4. Juni 2015 abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass im Falle des Nachweises einer Umgehung der derzeitige Zoll für Einfuhren aus China und anderen Ländern in Höhe von 48,50 % rückwirkend ab dem 4. September 2014 gelten wird. Alle, die Interesse daran haben, bei dieser Untersuchung mitzuwirken, sollten sich bei der Kommission melden und ihre Sichtweisen bis zum 10. Oktober 2014 darlegen. Die gleiche Frist gilt für alle Hersteller aus Kambodscha, Pakistan und den Philippinen, die den Nachweis erbringen möchten, dass sie von möglicherweise verhängten Zöllen auszunehmen sind. Die Kommission bittet um Einreichung aller Stellungnahmen per Email an folgende Adresse: TRADER608-BICYCLES-CIR@ec.europa.eu. Die Informationen sollte in 2 Versionen eingereicht werden: 5 Seite

eine vertrauliche Version (nur für Beamte der EU Kommission zugänglich) und eine nicht vertrauliche Version (zugänglich für alle interessierten Parteien). In dieser nicht vertraulichen Version sollten vertrauliche Informationen entweder in indexierter Form vorliegen oder entsprechend begründet gelöscht werden. Stuart Newman 2.3. Palettenhubwagen aus China - Neuer Antidumpingzollsatz für Ausführer Derzeit gelten Antidumpingzölle auf Einfuhren von Palettenhubwagen (KN-Codes 8427 90 00 und ex 8431 20 00) aus China und Thailand in Höhe von 70,80 %. Nach einem NeuausführerAntrag eines chinesischen Herstellers, der nach eigenen Angaben die Ware während des ursprünglichen Untersuchungszeitraums nicht ausgeführt hat, in keiner Beziehung zu Produzenten steht, die diesem Zoll unterliegen, und mit der Ausfuhr dieser Waren zwischenzeitlich begann, führte die Kommission eine Untersuchung durch um festzustellen, ob für das Unternehmen ein individueller Antidumpingzoll festzulegen ist. Ein Teil der Untersuchung ergab, dass "Ningbo Logitrans Handling Equipment" unter Marktwirtschaftsbedingungen arbeitet, weswegen ein niedrigerer Zollsatz von 54,10 % für dieses Unternehmen festgesetzt wurde. Dieser Zollsatz tritt nachträglich ab dem 16. Januar 2014 in Kraft. Stuart Newman 3. IN EIGENER SACHE 3.1. Gastbeitrag von Jan Eggert: Free Trade Matters, Now More Than Ever EurActiv, das führende Online-Mediennetzwerk in EU-Angelegenheiten, das in zwölf EUHauptstädten erscheint, hat kürzlich einen Gastbeitrag von FTA-Generaldirektor Jan Eggert veröffentlicht. In seinem Beitrag betont Eggert die Bedeutung einer überzeugenden handelspolitischen Agenda, die den internationalen Handel erleichtert und für offene Märkte eintritt. Dies insbesondere zu einer Zeit, in der mehr und mehr Stimmen den liberalen Ansatz der EU-Handelspolitik in Frage stellen. Den vollständigen Gastbeitrag finden Sie hier 6 Seite

http://www.euractiv.com/sections/innovation-enterprise/free-trade-matters-more-nowever-308405 Pierre Gröning 7 Seite Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)