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Transkript:

Name / Gesellscft PLZ/Ort Vorname Straße, Hausnummer Steuernummer Telefon / EMail Identifikationsnummer Auskunftsperson (z. B. Forstpersonal) Für die Einkommensteuer zuständiges Finanzamt Lagefinanzamt des Forstbetriebs Fläche des Forstbetriebs in Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle Nürnberg Referat St 35 90332 Nürnberg Telefon: 0911 991 2451 0911 991 2452 Telefax: 0911 991 1099. Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG im Wirtscftsjahr / Beginn des Wirtscftsjahres 1.1. 1.5. 1.7. 1.10. Auf Basis eines anerkannten Betriebsgutachtens oder eines Betriebswerkes wurde der jährliche Nutzungssatz von der Finanzverwaltung auf den Stichtag festgesetzt und beträgt Efm o. R. Lfd Nr. Waldort (Revier, Abteilung, Unterabt. oder Gemarkung, Flurnummer) Bestandesfläche () Holzart Alter des Bestandes (Jahre) Scdensursache Zeitpunkt des Scdenseintritts, Art des Scdens Geschätzte Scdensmenge (Efm o.r.) Bemerkungen (z. B. Umfang der Scdensfläche, Folgehieb zu vorangegangenem Wirtscftsjahr, Rotfäuleanteil) 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe: Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen und darf nicht deslb verzögert werden, weil der Scden dem Umfang und der Höhe nach noch nicht feststeht. Ergeben sich bei der Aufarbeitung Abweichungen von mehr als 20 Prozent der mitgeteilten Scdensmenge, ist eine Berichtigung in Form einer ergänzenden Mitteilung erforderlich Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht be. Mir ist bekannt, dass nach 153 Absatz 2 der Abgabenordnung für die Berichtigung der Mitteilung eine Anzeigepflicht besteht. Datum, Unterschrift des Steuerpflichtigen ESt 34bMitteilung (Voranmeldung) 034136

Lfd Nr. Waldort (Revier, Abteilung, Unterabt. oder Gemarkung, Flurnummer) Bestandesfläche Holzart Alter des Bestandes Scdensursache Zeitpunkt des Scdenseintritts, Art des Scdens Geschätzte Scdensmenge Bemerkungen (z. B. Umfang der Scdensfläche, Folgehieb zu vorangegangenem Wirtscftsjahr, Rotfäuleanteil) () (Jahre) (Efm o.r.) 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe: Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen und darf nicht deslb verzögert werden, weil der Scden dem Umfang und der Höhe nach noch nicht feststeht. Ergeben sich bei der Aufarbeitung Abweichungen von mehr als 20 Prozent der mitgeteilten Scdensmenge, ist eine Berichtigung in Form einer ergänzenden Mitteilung erforderlich. Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht be. Mir ist bekannt, dass nach 153 Absatz 2 der Abgabenordnung für die Berichtigung der Mitteilung eine Anzeigepflicht besteht. Datum, Unterschrift des Steuerpflichtigen

Erläuterungen 1. Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind nur unter folgenden Voraussetzungen steuerbegünstigt: a) Zur Inanspruchnahme des ViertelSteuersatzes gem. 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG für Kalamitätsnutzungen über dem Nutzungssatz muss dem Forstsachverständigen der Finanzverwaltung ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder ein Betriebswerk zur Festsetzung eines Nutzungssatzes vorgelegt worden sein ( 68 Absatz 2 EStDV). Der periodisch für jeweils 10 Jahre gültige Nutzungssatz muss den Nutzungen entsprechen, die unter Berücksichtigung der vollen jährlichen Ertragsfähigkeit des Waldes in Kubikmetern (Festmeter, fm) nachltig erzielbar sind. Aus Vereinfachungsgründen kann bei Betrieben mit bis zu 50 Hektar forstwirtscftlich genutzter Fläche, für die nicht bereits aus anderen Gründen ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten bzw. ein Betriebswerk (Forsteinrichtung) vorliegt, auf die Festsetzung eines Nutzungssatzes verzichtet werden. In diesen Fällen kann bei der Anwendung des 34b EStG ein Nutzungssatz von 5 Efm o. R. (fm) zu Grunde gelegt werden (R 34b.6 Abs. 3 EStR 2012). b) Die Schäden müssen unverzüglich nach Feststellung des Scdensfalles d. h. ohne schuldftes Zögern der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt werden (Voranmeldung). c) Die in einem Wirtscftsjahr angefallenen Kalamitätsnutzungen müssen nach der Aufarbeitung der zuständigen Finanzbehörde mengenmäßig nachgewiesen werden (Abschlussmeldung). 2. Zu den Kalamitätsnutzungen zählen nicht Schäden, die in der Forstwirtscft regelmäßig entstehen (z. B. einzelne dürre Bäume, Schäden durch Blitzschlag, einzelne Windwürfe oder Käferbäume), soweit sie sich im Rahmen der regelmäßigen Abgänge lten (Sammelhiebs oder Totalitätsmenge). 3. Die Mitteilung ist nach Feststellung des Scdensfalles unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen und darf nicht deslb verzögert werden, weil der Scden dem Umfang und der Höhe nach noch nicht feststeht. Ergeben sich bei der Aufarbeitung Abweichungen von mehr als 20 Prozent der mitgeteilten Scdensmenge, ist eine Berichtigung in Form einer ergänzenden Mitteilung erforderlich. 4. Unmittelbar nach Aufarbeitung und Vermessung der Holzmengen ist der zuständigen Finanzbehörde zur Mengenfeststellung ein Nachweis (Abschlussmeldung) zu übermitteln. folgende Angaben werden werden von von der der Finanzverwaltung ausgefüllt Zuständige Finanzbehörde: S 2291 B 1) Zum Vorgang 2) Bearbeitungsvermerke der/s Forstsachverständigen Örtliche Besichtigung notwendig ja / nein Besichtigung ist erfolgt am: in Gegenwart von: Feststellungen zu Positionen (lfd. Nr. der Mitteilung)

Name / Gesellscft PLZ/Ort Vorname Straße, Hausnummer Steuernummer Telefon / EMail Identifikationsnummer Auskunftsperson (z. B. Forstpersonal) Für die Einkommensteuer zuständiges Finanzamt Lagefinanzamt des Forstbetriebs Fläche des Forstbetriebs in Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle Nürnberg Referat St 35 90332 Nürnberg Telefon: 0911 991 2451 0911 991 2452 Telefax: 0911 991 1099. Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt nach 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG im Wirtscftsjahr / Beginn des Wirtscftsjahres 1.1. 1.5. 1.7. 1.10. Zu meiner/meinen Mitteilung/en vom über Holznutzungen infolge höherer Gewalt im Wirtscftsjahr / übersende ich nach Aufarbeitung und Vermessung des Holzanfalls folgenden Nachweis über Holznutzungen infolge höherer Gewalt (ohne Rotfäule): Lfd Nr. der Mitteilung Waldort (Revier, Abteilung, Unterabt. oder Gemarkung, Flurnummer) Holzaufnahmeliste Nr. Tatsächliche Scdensmenge Holzart Efm. o. R. Zeitpunkt der Aufarbeitung des Holzes (MM.JJJJ) hierdurch entstehende Wiederaufforstungsfläche () Scdensursache Sonstige Bemerkungen (z.b.: abweichende Maßeinheit) 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe: Die mitgeteilte Scdensmenge wurde noch nicht restlos aufgearbeitet restlos aufgearbeitet. Der Nachweis ist der zuständigen Finanzbehörde unmittelbar nach Aufarbeitung und Vermessung des Holzes einzureichen. Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht be. Mir ist bekannt, dass nach 153 Absatz 2 der Abgabenordnung für die Berichtigung des Nachweises eine Anzeigepflicht besteht. Datum, Unterschrift des Steuerpflichtigen ESt 34bMitteilung (Abschlussmeldung) 034137

Nachweis über durch Rotfäule verursachte Holznutzungen infolge höherer Gewalt: Lfd. Nr. Waldort (Revier, Abteilung, Unterabt. oder Gemarkung, Flurnummer) Fläche () eingeschlagene Stämme (Stück) Rotfäuleanteil der Fichte Anzahl davon rotfaule Stämme (Stück) oder ungekürzter Prozentsatz der rotfaulen Stämme (%) Gesamtmenge (bei mehreren Holzarten nur Einschlag Fichte, Efm o. R.) Wird von der Finanzverwaltung ausgefüllt 1 2 3 4 5 6 7 8 Rotfäulemenge (Efm o. R.) Summe: Der Nachweis ist der zuständigen Finanzbehörde unmittelbar nach Aufarbeitung und Vermessung des Holzes einzureichen. Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht be. Mir ist bekannt, dass nach 153 Absatz 2 der Abgabenordnung für die Berichtigung des Nachweises eine Anzeigepflicht besteht. Datum, Unterschrift des Steuerpflichtigen

A. Gesetzliche Grundlagen Merkblatt zu den Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) gemäß 34 b Einkommensteuergesetz (EStG) Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis, Schnee, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, verursacht werden ( 34 b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hierzu gehören nicht die Schäden, die in der Forstwirtscft regelmäßig entstehen. Die ermäßigten Steuersätze des 34 b EStG sind auf Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen unter folgenden Voraussetzungen anwendbar: Voraussetzung für die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes: 1. Die Schäden infolge höherer Gewalt müssen unverzüglich nach Feststellung des Scdensfalles der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt und nach der Aufarbeitung mengenmäßig nachgewiesen werden ( 34 b Abs. 4 Nr. 2 EStG). 2. Das veräußerte oder entnommene Holz muss getrennt nach ordentlichen und außerordentlichen Holznutzungen im Wirtscftsjahr nachgewiesen werden ( 34 b Abs. 4 Nr. 1 EStG). Zusätzliche Voraussetzung für ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes: 3. Die außerordentlichen Holznutzungen müssen den Nutzungssatz übersteigen ( 34 b Abs. 3 Nr.2 EStG). 4. Der Nutzungssatz muss in einem Forstwirtscftsplan berechnet und durch die Finanzbehörde festgesetzt sein ( 68 EStDV). Aus Vereinfachungsgründen kann bei Betrieben mit weniger als 50 Hektar forstwirtscftlich genutzter Fläche auf die Festsetzung eines Nutzungssatzes verzichtet werden. In diesen Fällen wird bei der Anwendung des 34 b EStG ein Nutzungssatz von 5,0 Erntefestmeter o.r. je Hektar zugrunde gelegt (R 34b.6 Abs. 3 EStR). B. Meldeverfahren I. Kalamitätsnutzungen außer Rotfäule a) Mitteilung des Scdens Kalamitätsnutzungen sind unverzüglich nach Feststellung des Scdens dem Bayerischen Landesamt für Steuern mitzuteilen. Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München 80284 München (zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle Nürnberg 90332 Nürnberg (zuständig für Oberfranken, Mittelfranken Unterfranken, Oberpfalz) Maßgebend für die Zuständigkeit ist die Lage der Scdensfläche. Für die Mitteilung ist der Vordruck ESt 34bMitteilung (Voranmeldung) zu verwenden, der bei den Finanzämtern oder der jeweils zuständigen Dienststelle des Bayerischen Landesamts für Steuern erhältlich ist. Die geschätzte Scdensmenge ist jeweils für den einzelnen Waldort anzugeben. Die Mitteilung des Scdens muss so rechtzeitig vor Aufarbeitung des Scdholzes erfolgen, dass eine eventuelle Überprüfung des Scdens durch den Forstsachverständigen der Steuerverwaltung erfolgen kann. In dringenden Fällen (z.b. Borkenkäferbefall) ist auch eine telefonische Mitteilung möglich. (Tel. München 089 / 9991 2355, Nürnberg 0911 / 991 2451). Vor der Mitteilung bereits aufgearbeitetes Scdholz kann nicht als Kalamitätsnutzung anerkannt werden. Falls sich bei der Aufarbeitung des Scdens herausstellt, dass die angegebenen geschätzten Scdensmengen voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten werden, ist die Mitteilung unverzüglich zu berichtigen. ESt 34bMerkblatt bitte wenden

b) Nachweis des Scdens Kalamitätsnutzungen sind unmittelbar nach Kenntnis der tatsächlichen Scdensmenge bei der jeweils zuständigen Dienststelle des Bayerischen Landesamts für Steuern nachzuweisen. Hierfür ist der Vordruck ESt 34bMitteilung (Abschlussmeldung) zu verwenden. II. Kalamitätsfolgehiebe Die nach Kalamitäten stehen gebliebenen Bestandsreste, die aus forstwirtscftlichen Gründen eingeschlagen werden müssen (sog. Kalamitätsfolgehiebe), werden nur dann als Holznutzungen infolge höherer Gewalt berücksichtigt, wenn sie nicht in die planmäßigen Nutzungen der nächsten Jahre einbezogen werden können, insbesondere aber, wenn nicht hiebsreife Bestände eingeschlagen werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.04.1961 Bundessteuerblatt 1961 III Seite 276 ff). Ob der Einschlag forstwirtscftlich notwendig ist, kann jeweils nur am stehenden Bestand beurteilt werden. Daher muss der beabsichtigte Einschlag wie eine Kalamitätsnutzung mit einer Mitteilung angezeigt werden und der gemeldete Bestandsrest nach Abgabe der Mitteilung 4 Wochen lang überprüfbar sein. Bestandsreste, deren Besichtigung infolge verspäteter Mitteilung nicht mehr möglich ist, können als Holznutzung infolge höherer Gewalt nicht anerkannt werden. Der Nachweis von Kalamitätsfolgehieben muss wie bei einer Kalamitätsnutzung unmittelbar nach Kenntnis der tatsächlichen Scdensmenge erfolgen. III. Schäden durch Fichtenblattwespe Diese Schäden können, soweit Nadelverluste über 60% erreicht werden, als Holznutzungen infolge höherer Gewalt angemeldet werden. Die Anerkennung erfolgt in allen Fällen aufgrund einer örtlichen Überprüfung durch den Forstsachverständigen des Bayerischen Landesamts für Steuern. Mit dem Einschlag darf erst nach der Überprüfung bzw. 4 Wochen nach Mitteilung begonnen werden. Der Nachweis muss unmittelbar nach Kenntnis der tatsächlichen Scdensmenge erfolgen. IV. Rotfäuleschäden Die Anerkennung von Rotfäuleschäden als Kalamität ist in der Entschließung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 15.06.1967 geregelt. (vgl. H 34b.2 (Rotfäule) EStH) Danach wird wie folgt verfahren: 1. Der Rotfäuleanteil wird über die Stammzahl der eingeschlagenen Fichten ermittelt. 2. Ein Rotfäuleanteil bis 30% wird als regelmäßig und daher nicht als Kalamität angesehen. 3. Als Kalamität kann nur die Holzmenge anerkannt werden, die dem Rotfäuleanteil über 30% entspricht. 4. Liegt der Rotfäuleanteil beim Kahlschlag nicht hiebsreifer Bestände über zwei Drittel, kann abweichend von Ziffer 2 die gesamte eingeschlagene Holzmenge als Kalamität anerkannt werden. Der Nachweis muss unmittelbar nach Kenntnis der tatsächlichen Scdensmenge erfolgen. C. Anerkennung durch das Finanzamt Dem Steuerpflichtigen wird nach Ablauf des Wirtscftsjahres vom Finanzamt eine Mitteilung über die nachgewiesenen bzw. vom Forstsachverständigen des Bayerischen Landesamts für Steuern festgestellten Scdholzmengen zugesandt. Die Vordrucke ESt 34bMitteilung (Voranmeldung), ESt 34bMitteilung (Abschlussmeldung) und dieses Merkblatt können auch aus dem Internet bezogen werden. www.lfst.bayern.de (FormulareSteuererklärungEinkommensteuerForstwirtscft)

Bayerisches Landesamt für Steuern, Dienststelle Nürnberg Finanzamt (Wohnfinanzamt) A. A l l g e m e i n e s 1. Forstbetrieb Unterlagen für die Feststellung des Nutzungssatzes +) (Vor und Zuname des Eigentümers) (Wohnort) (Sitz der Verwaltung des Forstbetriebes) (Lagefinanzamt) Laufzeit des Betriebswerkes (Wirtscftsplanes) von bis Sämtliche Massenangaben (Festmeter) sind: Vfm Efm m.r. Efm o.r. 2. Flächen und Betriebsarten: Altersklassenwald (i.r.b.) Wirtscftswald (i.r.b.) Plenterwald Nichtwirtscftswald (a.r.b.) Sa. Hochwald Sa. Holzboden Mittelwald Nichtholzboden Niederwald Sa. Waldboden Sa. Wirtscftswald (i.r.b.) Nichtwaldboden Gesamtfläche Aufgliederung des Nichtholzbodens: Aufgliederung des Nichtwaldbodens: Wege, Schneisen über 5m Breite Wasserflächen Schutzstreifen und Lagerplätze Abbauland Hofräume, Gebäudefl. u. Hausgärten Landw. Flächen Pflanzgärten Ödland Wildwiesen und Wildäcker Unland...... Aufgliederung der Gesamtfläche nach Belegenheitsgemeinden: Gemeinde: Gemeinde: Gemeinde: 3. Ausgeschiedene Holzarten des Altersklassenwaldes Baumart Umtriebszeit Flächenanteil %Anteil verwendete Ertragstafel +) Sofern mehrere Betriebsklassen ausgeschieden werden, sind die Angaben zu Abschn. A 3 ff. für jede Betriebsklasse getrennt zu erstellen.

2 A l t e r s k l a s s e n Baumart unbestockt I. 1 21 II. 21 40 III. 41 60 IV. 61 80 V. 81 100 VI. 101 120 VII. 121 140 VIII. 141 160 IX. 161 180 X. Über 180 Fläche () mittl. Alter Fläche () mittl. Alter Fläche () mittl. Alter Fläche () mittl. Alter Fläche () mittl. Alter Fläche () mittl. Alter Summe () Akl.Anteile % wirkl. Gesamt Akl.Anteile % norm. Flächendurchschn. Alter Die Altersklassenübersicht muss den Zustand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Wirtscftsplanes wiedergeben. Baumarten von Mischbeständen sind nach dem Anteil der von ihnen eingenommenen Flächen zu trennen. Ungleicltrige Bestände sind, wenigstens bei größeren Altersunterschieden, in verschiedene Altersklassen aufzuteilen. Die, der und das flächengewogene mittl. Alter sind für jede Baumart altersklassenweise einzutragen. Unbestockte Flächen sind auf die Baumarten zu verteilen. Summe durchschn. Bon/BG/Alter Baumart Ant. %

3 C. Vorrat und Zuwachs 1. Normaler und wirklicher Vorrat: a) Normalvorrat: Baumart Fläche Durchschn. Erzielbarer Durchschn. Bestockungs Grad nach Ertragstafel je Normalvorrat (fm) reduziert (Sp. 5 x Sp. 4) je insgesamt (Sp. 6 x Sp. 2) 1 2 3 4 5 6 7 Normalvorrat im ganzen: fm = fm je b) Wirklicher Vorrat: fm = fm je, davon ermittelt durch Vollkluppung: fm auf = % der Fläche " " Probeflächenkluppung fm auf = % " " " " Schätzung nach Ertragstafel fm auf = % " ", davon Altersklasse Baumart fm Baumart Ha Fm Baumart fm Baumart fm Baumart fm Summe: Der Vorrat von Überhältern und Nachhiebsresten ist getrennt aufzuführen 2. Durchschn. u. laufender Gesamtzuwachs (dgz u. lgz): a) Durchschn. Gesamtzuwachs: Baumart relativ dgz u fm/ Flächenanteilsprozente Anteiliger DGZ Fm/ Laubholz fm/ hiervon 90 % fm/ Nadelholz fm/ hiervon 80 % fm/ im ganzen, gekürzt fm/

4 b) Lfd. Gesamtzuwachs (lgz) B a u m a r t Fläche Altersklasse Best. Festmeter Grad je i.g. im ganzen:

' (UPLWWOXQJGHVMlKUOLFKHQ1XW]XQJVVDW]HV 6XPPDULVFKH(LQVFKODJVSODQXQJ (QGQXW]XQJ D (QGQXW]XQJ+LHEVUHLIH EHUVLFKW %HWULHEVNODVVH %DXPDUW KD 8 DKUH QRUPDOHÃ$E QXW]XQJVIO $XIJUXQGÃGHUÃ)OlFKHQDXVVWDWWÃKLHEVUHLIÃLQ ÃDKUHQ KDDKU ÃDKUHQ KDDKU ÃDKUHQ KDDKU KDDKU JHSODQWH 1XW]XQJ IPDKU 'LHÃDXVÃhEHUKDOW YRUUlWHQÃXQG 1DFKKLHEVUHVWHQ ]XÃHUZDUWHQGHQ (UWUlJHÃVLQGÃXQWHU EÃJHVRQGHUW DXI]XI KUHQ *HVDPW +(ÃBBBBBBBBIPKD E 1XW]XQJDXVhEHUKlOWHUQXQG1DFKKLHEVUHVWHQBBBBBBBBBBBBIPDKU 9RUQXW]XQJ %DXPDUW KD $NO (NO %* 9RUQXW]XQJÃLQÃÃDKUHQ IPKD *HVDPW %DXPDUW KD $NO (NO %* 9RUQXW]XQJÃLQÃÃDKUHQ IPKD *HVDPW *HVDPW IPÃ IPDKU *HVDPWBBBBBBBBBBIPDKULJBBBBBBBBBBIPKD *HKUKDUGWVFKH)RUPHO ÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃ O*=ÃÃG*= ÃÃÃÃ 9ZÃÃ9Q ÃÃ ÃÃ ÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃ D ÃÃÃÃ ÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃ ÃÃ ÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃIPÃLJÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃÃIPKD (UWUDJVJHVFKLFKWOLFKH/HLVWXQJ(*= (LQVFKODJLQGHQ]XU FNOLHJHQGHQ3HULRGHQ(IPR5 IPKDIPKDIPKD *HVDPWYRUUDW(IPR5 IPKDIPKDIPKD (*= 9RUUDW(±9RUUDW$6XPPH(LQVFKODJ(ELV$($ (*= IP

6 4. Objektive Einzelplanung (Beziehbare Nutzungen lt. Fällungsplan, objektive Jahresschlagfläche unterstellt): Verjüngungsnutzung Endnutzungsdurchforstung Altdurchforstung Jungdurchforstung Jugendpflege fm fm fm fm fm Haubarkeitsertrag je fm je fm je fm je fm je fm Objektive Einzelplanung fm fm/ im ganzen (10 Jahre) 5. Nutzungssatzweiser 1) (fm/jahr) fm/jahr: Nutzungssatzweiser Höhe Formelsatz Summarische Einschlagsplanung Ertragsgesch. Zuwachs Gesamtweiser (aus Sp. 2/3/4) Objektive Einzelplanung Abgeglichener Nutzungssatz (aus Sp. 5/6) 1 2 3 4 5 6 7 fm i.g. fm je Gewicht (v.h.) 1) Die Gründe für die Bemessung der Gewichte der einzelnen Nutzungssatzweiser sind ggf. auf einem besonderen Blatt zu erläutern. 6. Abgeglichener jährlicher Nutzungssatz aller Betriebsarten in Festmeter: Schlagw. Hochwald Plenterwald Nichtwirtscftsw. Mittelwald Niederwald im ganzen je im ganzen je im ganzen je im ganzen je im ganzen je Endnutzung Vornutzung Gesamtnutzung Zusammen fm fm/ 7. Bemerkungen: Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen, dass die der Besteuerung dienenden Angaben zu Abschnitt A C richtig und vollständig sind. Ort, Datum Ort, Datum (Unterschrift des Wirtscftsplanfertigers) (Unterschrift des Steuerpflichtigen)