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Transkript:

LANDESFEUERWEHRVERBAND SALZBURG Erläuterung zur Erstellung des Haushaltsvoranschlages Org. Nr.: 5.07.02 Ausgabe 2002

Erläuterungen zur Erstellung des Haushaltsvoranschlages FÜR DIE FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM BUNDESLAND SALZBURG 1. ALLGEMEINES Der Haushaltsvoranschlag für das jeweils kommende Rechnungsjahr ist aufgrund des Salzburger Feuerwehrgesetzes (SFG), LGBL Nr. 59/1978 durch den Ortsfeuerwehrrat zu behandeln. Dieser Voranschlag entspricht dem allgemeinen Kontenrahmen der Gemeinden. Die Erstellung des Haushaltsvoranschlages hat so zu erfolgen, daß der von Ihrer Gemeinde festgelegte Termin zur Abgabe eingehalten werden kann. Die veranschlagten Beträge sind mit Umsatzsteuer (UST) anzusetzen. Die kleinste zu veranschlagende Einheit beträgt 100,- Wenn größere Anschaffungen notwendig sind, sind diese mit einem Begleitbrief zum Haushaltsvoranschlag eingehend zu begründen. Es wird den Feuerwehren mit Löschzügen empfohlen, die veranschlagten Beträge für den internen Gebrauch nach Hauptwache und Löschzugen aufzugliedern. Es wird darauf hingewiesen, daß der durch die Gemeinde genehmigte Haushaltsvoranschlag im Landesfeuerwehrkommando aufliegen muß, um die Förderungsanträge bearbeiten zu können. Die in den "Richtlinien für die Förderung und Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten der Freiwilligen Feuerwehren im Land Salzburg" festgelegten Bedingungen, wie Ankaufsgenehmigungen und dgl. sind zu beachten und einzuhalten. 2. ERLÄUTERUNG DER FÜR DIE FEUERWEHR NOTWENDIGEN VORANSCHLAGSTELLEN AUSGABEN Anlagen 1/163/006 Sonstige Grundstückseinrichtungen: z.b.: Feuerlöschteiche 1/163/010 Gebäude: Hier sind die Beträge für die Neu- und Erweiterungsbauten von Feuerwehrhäusern einzusetzen. Seite 2 Landesfeuerwehrverband Salzburg 03/02

1/163/020 Maschinen und maschinelle Anlagen: Hier sind Beträge für folgende Geräte einzusetzen, wie z.b. Tragkraftspritzen, Schmutzwasserpumpen, Tauchpumpen, Wasserwerfer transportabel, handwerkliche Maschinen, Stromaggregate, Be- und Entlüftungsgeräte, Motorsägen usw. mit einem Anschaffungspreis über 400,- inkl. UST 1/163/040 Fahrzeuge: Hier sind die Kosten für die Neuanschaffung von Einsatzfahrzeugen einzusetzen. 1/163/043 Betriebsausstattung: In diesem Haushaltsposten sind alle zur Betriebsausstattung gehörenden Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von über 400,- inkl. UST einzusetzen, wie z.b. Funkalarmgeräte, Alarmsirenen, Funkgeräte, Beleuchtungsgeräte, Rettungsgeräte wie Steckleitern, Schiebleitern, Atemschutzgeräte, Hitzeschutzausrüstung, Schlauchpflegegeräte, wasserführende Armaturen, Faltbehälter, Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Filmprojektoren, Tonbandgeräte und dgl. 1/163/050 Sonderanlagen: Hier sind alle Güter für stationäre Löscheinrichtungen wie Hydranten usw. einzusetzen. Die Anschaffung von Anlagegütern bzw. die Investitionen sind entsprechend der Finanzierung im ordentlichen oder außerordentlichen Haushalt der Gemeinde dazustellen. 1/163/298 Rücklagenzuführung: Bildung von Rücklagen für die Anschaffung von Anlagegütern wie Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser. Wenn dies beabsichtigt ist, so ist ein Verrechnungssatz von mindestens 100,- einzusetzen. Verbindlichkeiten 1/163/34.. Darlehenstilgung: Hier sind von der Gemeinde jene Beträge einzusetzen, die zur jährlichen Tilgung von Darlehen, welche für Investitionen der Feuerwehr aufgenommen wurden, benötigt werden. 03/02 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 3

Gebrauchs- und Verbrauchsgüter In dieser Gruppe sind alle Ausgaben für den Ankauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und für den Ankauf von Verbrauchsgütern einzusetzen. 1/163/400 Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Alle Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis bis 400,- inkl. Ust. wie z.b. Dienstbekleidung, Einsatzbekleidung, Helme, Stiefel, Steigergurte, Arbeitshandschuhe usw. Schläuche, Schlauchzubehör, wie Schlauchträger usw. Wasserführende Armaturen, wie Strahlrohre, Kupplungen, Kupplungsschlüssel, Handfeuerlöscher usw. Atemschutzmasken, Atemfilter Leinen, Seile, Werkzeuge wie Schaufeln, Hauen, Handwerkzeuge usw. 1/163/401 Materialien (soweit nicht zugeordnet): Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswerte unter 400,- liegen und die für den Verbrauch bestimmt sind, wie z.b. Batterien, Dichtungen, Schaufelstiele und allgemein unter Kleinmaterial fallende Gegenstände 1/163/451 Brennstoffe: Feste und flüssige Brennstoffe zur Beheizung des Feuerwehrhauses (wird das Feuerwehrhaus für mehrere Zwecke genützt, so ist nur der Feuerwehranteil einzutragen). 1/163/452 Treibstoff: Treibstoffe für alle Einsatzfahrzeuge und Aggregate der Feuerwehr. 1/163/453 Schmiermittel: 1/163/454 Reinigungsmittel: 1/163/455 Chemische Löschmittel: Schaumbildner, Pulver-Nachfüllungen für die Feuerlöscher und dgl. 1/163/456 Büromaterial: Aufwand für den Bedarf an Büro- und Schreibmaterial für den Betrieb der Feuerwehr. 1/163/457 Bücher - Druckwerke: Feuerwehrfachschriften, Feuerwehrzeitungen, Ausbildungsvorschriften, Fachbücher und dgl. 1/163/458 Mittel zur ärztlichen Gesundheitsvorsorge: z.b. Kosten für die Atemschutzuntersuchung 1/163/459 Sonstige Verbrauchsgüter: Filme, Fotomaterial, Verbandsmaterial, Ölbindemittel und dgl. Seite 4 Landesfeuerwehrverband Salzburg 03/02

Leistungen für Personal 1/163/ 51 Geldbezüge für VB I und II: Hier sind von der Gemeinde etwaige Aufwendungen für ständig im Rahmen der Feuerwehr Bedienstete einzusetzen. 1/163/581 Dienstgeberbeiträge zur SV: Hier sind die von der Gemeinde aufzuwendenden Dienstgeberbeiträge für ständig im Rahmen der Feuerwehr Bedienstete einzusetzen. 1/163/... Summe der Posten - 560, 563, 565, 566, 567, 569, 590: Hier sind alle sonstigen von der Gemeinde aufzuwendenden Leistungen für ständig im Rahmen der Feuerwehr Bedienstete einzusetzen. Sonstiger Betriebsaufwand In dieser Gruppe sind alle sonstigen Ausgaben zusammenzufassen die den Betriebsaufwand betreffen. 1/163/600 Strom: Stromverbrauch der Feuerwehr (Licht, Kraft, Beheizung). Diese Position ist in Absprache mit der Gemeinde aufgrund des tatsächlichen Jahresverbrauches festzulegen. 1/163/601 Gas 1/163/602 Wasser nur bei Fremdbezug: Wasserbezug von Versorgungsanlagen, die sich nicht im Gemeindebesitz befinden, z.b. Genossenschaftswasserleitung. 1/163/603 Wärme: - z.b.: Fernwärme 1/163/613 Instandhaltung von Grundstückseinrichtungen: z.b.: Zäune 1/163/614 Instandhaltung von Gebäuden: Alle notwendigen Instandhaltungsarbeiten, die am Feuerwehrhaus oder sonstigen in der Verwaltung der Feuerwehr befindlichen Gebäuden durchgeführt werden (Materialien oder Professionistenarbeiten). 1/163/616 Instandhaltung von Maschinen und maschinellen Anlagen: Instandhaltung aller Maschinen, wie z.b. Tragkraftspritzen, Schmutzwasserpumpen, handwerkliche Maschinen, Stromaggregate, Be- und Entlüftungsgeräte usw. (Laufende Serviceleistungen) 1/163/617 Instandhaltung von Fahrzeugen: Kosten für die Instandhaltung aller Einsatzfahrzeuge 03/02 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 5

1/163/618 Instandhaltung von Betriebsausstattung und Feuermeldeanlagen: Kosten für die Instandhaltung und Überprüfung von Geräten wie z.b. Atemschutz, Funkalarmempfänger, Rettungsgeräte, Schlauchboote, Motorsägen, Tauchgeräte usw. 1/163/619 Instandhaltung von Sonderanlagen: Instandhaltung von stationären Löscheinrichtungen (im Eigentum der Gemeinde) 1/163/630 Postdienste: Postgebühren aller Art, Paketdienste 1/163/631 Telekommunikationsdienste: Gebühren für Telefon, Postpager, Handy 1/163/650 Kreditzinsen: Zinsen, für von der Gemeinde für die Feuerwehr aufgenommene Darlehen und Kredite. 1/163/670 Versicherungen: Die Prämien aller für die Feuerwehr abgeschlossenen Versicherungsverträge. Diese Beträge sind im Einvernehmen mit der Gemeinde einzusetzen. 1/163/700 Mieten: Von Gemeinde einzusetzen 1/163/701 Pacht: Von Gemeinde einzusetzen 1/163/710 Öffentliche Abgaben ohne Gebühren gemäß FAG Überprüfungsgebühren von Einsatzfahrzeugen und dgl. 1/163/711 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen- und anlagen gemäß FAG z.b. Wasser, Kanal, Müll 1/163/723 Repräsentationsausgaben: Kosten für Florianifeiern, Jubiläen, Feste und dgl. 1/163/728 Entgelte für sonstige Leistungen. 1/163/729 Sonstige Ausgaben - Reisekosten: Reisekosten, Kosten für Fahrten zu Lehrgängen, Wettkämpfen, Seminaren, Mannkostenersätze und dgl. 1/163/7540 Lfd. Transferzahlungen an den LFV - Schulungskosten: Ausbildungskosten an der Landesfeuerwehrschule 1/163/7541 Transferzahlungen an den LFV Seite 6 Landesfeuerwehrverband Salzburg 03/02

1/163/764 Entschädigungen: Entschädigungen für die Teilnahme an Lehrgängen und ev. Verdienstentgang bei längerdauernden Einsätzen Aufwendungen für die Feuerwehrjugend Feuerwehren, in denen eine vom Landesfeuerwehrverband genehmigte Feuerwehrjugendgruppe besteht, haben die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten in den Haushaltsvoranschlag mit aufzunehmen. Die Kosten sind jenen Haushaltsstellen zuzuordnen, unter welchen sie anfallen - z.b.: Bekleidung für die Feuerwehrjugend Haushaltsstelle 1/163/400 - Geringwertige Wirtschaftsgüter Ankauf eines Mannschaftszeltes oder Gerätes für den Jugendbewerb Haushaltsstelle 1/163/043 - Betriebsausstattung Anfallende Reisekosten Haushaltsstelle 1/163/729 - Sonst. Ausg., Reisekosten, Mannkostenersätze Foto- oder Filmmaterial Haushaltsstelle 1/163/459 - Sonstige Verbrauchsgüter EINNAHMEN 2/163/0... Verkauf Anlagegüter: Je nachdem um welche Art des Anlagegutes es sich handelt - analog Ausgabepost 2/163/810 Leistungserlöse: Einnahmen aus betrieblichen Leistungen der Feuerwehr 2/163/817 Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen, Einnahmen aus Rückerstattungen: z.b. Telefonkostenersatz 2/163/824 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Sachen sowie aus Dienstbarkeiten und Baurechten: Einnahmen aufgrund bestehender Verträge aus dem Bereich der Feuerwehr. z.b. Vermietung von Räumen 2/163/868 Laufende Transferzahlungen von privaten Haushalten: Zahlungen, die aufgrund einer privaten Verfügung (Legat) ergehen 2/163/874 Kapitaltransferzahlungen v. sonstigen Trägern d. öffentlichen Rechts: Einnahmen aus Förderungen für den Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserversorgungsanlagen und dgl. bzw. für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen und allgemeiner Ausrüstung aufgrund der geltenden Förderungsrichtlinien des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg 2/163/878 Kapitaltransferzahlungen von privaten Haushalten 03/02 Landesfeuerwehrverband Salzburg Seite 7