Budgetierungs- und Bewirtschaftungsregeln

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Transkript:

27 Allgemeine Finanzmittel Die allgemeinen Finanzmittel bilden ein Budget. Budgetverbesserungen können mit Zustimmung des Kämmerers zur Deckung von Mehrbedarf in den Dezernatsbudgets eingesetzt werden. Haushaltsübergreifende Budgetierung Jeweils einen haushaltsübergreifenden Budgetring bilden Personalaufwendungen und -erträge, Aufwendungen und Erträge der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung, Aufwendungen für sonstige Versicherungsbeiträge/Kfz-Steuern, Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dezernatsbudgets Im Übrigen werden die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen für Investitionen innerhalb eines Dezernats zu Budgets verbunden. Mehrerträge dürfen für Mehraufwendungen verwendet werden. Mehreinzahlungen für Investitionen dürfen für Mehrauszahlungen für Investitionen verwandt werden. Zahlungswirksame Haushaltsmittel des Ergebnisplanes dürfen für investive Maßnahmen des Finanzplans innerhalb des Budgets verwendet werden. Der Kämmerer entscheidet über die Mittelverschiebung. Innerhalb der Budgets gelten folgende Einschränkungen: Personalaufwendungen und -erträge, Aufwendungen und Erträge der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung und Aufwendungen für sonstige Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern sind ausgenommen. Über Ausnahmen entscheidet der Kämmerer. Nicht zahlungswirksame Mehrerträge bzw. nicht zahlungswirksame Einsparungen bei Aufwendungen berechtigen nicht zu zahlungswirksamen Mehraufwendungen. Mehrerträge und Wenigeraufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung Produktgruppe 0211 Rettungsdienst Produktgruppe 1202 Straßenreinigung Produktgruppe 1303 Friedhofs- und Bestattungswesen dürfen nicht zur Deckung in anderen Bereichen herangezogen werden. Soweit keine maschinellen Deckungsringe in Abstimmung mit den Dezernenten und Organisationseinheiten eingerichtet wurden, entscheidet der jeweilige Dezernent über Budgetverschiebungen. Der Kämmerer kann die Budgetierung aus sachlichen und finanziellen Gründen einschränken. Sicherstellung des Eingangs zweckgebundener Erträge und Einzahlungen wie z.b. Zuschüsse und Zuweisungen Mittel, denen zweckgebundene Erträge oder Einzahlungen gegenüberstehen, dürfen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Eingang der zweckgebundenen Erträge und Einzahlungen rechtlich und tatsächlich gesichert ist.

28 Sperrvermerke Aufwendungen und Auszahlungen können mit einem Sperrvermerk (SV) versehen werden: Die Inanspruchnahme der Mittel darf erst nach Freigabe durch den Fachausschuss erfolgen. Zusammenfassung von Investitionsmitteln Soweit im Haushaltsplan hilfsweise Investitionsmittel zusammengefasst wurden, weil eine Entscheidung über Einzelinvestitionen noch nicht getroffen wurde (Fördermaßnahmen, Fachausschussbeschlüsse, Straßenbaumaßnahmen in Abhängigkeit vom ABT etc.), gilt die Verteilung der Mittel auf Einzelinvestitionen nicht als außerplanmäßige Investition im Sinne von 83 GO. Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen Die Regelungen des Bürgermeisters vom 11.10.2013 zur Übertragbarkeit von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (Auszug) lauten wie folgt: 1. Nicht in Anspruch genommene Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und Auszahlungen des Finanzplanes können im Rahmen des Jahresabschlusses in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen werden, soweit die Übertragungen zur Durchführung oder Fortsetzung von im abgelaufenen Haushaltsjahr begonnenen Maßnahmen bzw. beauftragten Beschaffungen notwendig sind und im Haushaltsjahr des Folgejahres für diesen Zweck keine oder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zur Erfüllung laufender Aufgaben, für die im Haushaltsplan des kommenden Jahres dem Grunde nach Mittel zur Verfügung stehen, sind nur in dem Umfang möglich, in dem die Mittel durch Auftragsvergaben im abgelaufenen Haushaltsjahr bereits gebunden sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind derzeit Mittel, die im Rahmen der selbstständigen Schule gemäß bestehender Gremienbeschlüsse sowie der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten im Schulbudget überjährig verwendet werden dürfen. 2. Für Investitionsmaßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, können Ermächtigungen längstens bis in das zweite dem Veranschlagungsjahr folgenden Haushaltsjahr übertragen werden. 3. Gemäß 22 Abs. 3 GemHVO NRW bleiben Ermächtigungen auf Grund zweckgebundener Erträge und Einzahlungen (Spenden, Zuweisungen etc.) bis zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks bzw. der Fälligkeit verfügbar. Dienstanweisungen Im Übrigen wird auf die Dienstanweisungen zur Ausführung des Haushaltsplanes verwiesen: Dienstanweisung über Feststellungs-, Anordnungs- und Vergabebefugnis Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und Buchführung Dienstanweisung über die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung Zuständigkeitsregelung für die Stundung, Verrentung, Niederschlagung und den Erlass von Geldforderungen Dienstanweisung zur Leerung von Parkscheinautomaten sowie zur Ablieferung der Geldbeträge sowie die Dienstanweisungen für die Hand- und Wechselgeldvorschüsse, Geldannahmestellen und Zahlstellen.

29 Dezernatsbudgets: Zuordnung der Produktgruppen und Produkte nach Dezernaten und Ämtern Dezernat I 01 - Bürgermeisterbüro 010102 Verwaltungsführung 10 - Hauptamt 0105 Organisation 0111 IuK 0112 Archiv 0113 Sonstige zentrale Dienste 13 - Pressestelle 0102 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1505 Stadtfeste und Veranstaltungen 50 - Sozial- und Wohnungsamt 0501 Leistungen nach Leistungsgesetzen 0502 Unterbringung und Betreuung 0503 Soziale Dienstleistungen 1001 Aufgaben nach WohnbindG, Mietspiegel 170101 Stiftungen Soziales 62 - Amt für Geoinformation Statistik und Liegenschaften 0108 Grundstücksverkehr und -verwaltung 090102 Geoinformationen 0903 Umlegungsverfahren und Grundstückswertermittlung 1501 Wirtschaftsförderung Gleichstellungsstelle 010103 Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann Dezernat II 60 - Amt für Umwelt und Klimaschutz 1102 Altlasten 1301 Grün- und Freiflächen 1302 Öffentliche Gewässer, Hochwasserschutz 1303 Friedhofs- und Bestattungswesen 1304 Wahner Heide 1401 Umweltschutz 66 - Amt für Straßenbau, Erschließungsbeiträge und Verkehr 0202 Verkehrsregelung und -erziehung 1201 Bereitstellung Verkehrsinfrastruktur 1203 Öffentlicher Personennahverkehr 1209 Erhebung Beiträge

30 Dezernatsbudgets: Zuordnung der Produktgruppen und Produkte nach Dezernaten und Ämtern Dezernat II 68 - Baubetriebsamt 0114 Bauhofservice 1103 Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung 1202 Straßenreinigung Co-Dezernat II 26 - Amt für Zentrales Gebäudemanagement 0109 Gebäudemanagement 61 - Stadtplanungsamt 090101 Städtebauliche Planung und Entwicklung 63 - Bauordnungsamt 1002 Bau- und Grundstücksordnung Dezernat III 14 - Rechnungsprüfungsamt 0103 Rechnungsprüfung 20 - Amt für Finanzmanagement 20 0106 Finanzmanagement 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung 0201 Ruhender Verkehr 0203 Allgemeine Ordnung 0204 Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten 0205 Einwohnermeldewesen 1502 Märkte 37 - Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst 0210 Brandschutz und Hilfeleistung 0211 Rettungsdienst 45 - Kulturamt 45 0401 Kunst- und Kulturpflege 0402 Museen 0403 Regionale 2010 - Burg Wissem 0404 Musikschule 0405 Bibliotheken 1003 Denkmalschutz und -pflege 1503 Stadthalle und Bürgerhäuser 170102 Stiftungen Kultur

31 Dezernatsbudgets: Zuordnung der Produktgruppen und Produkte nach Dezernaten und Ämtern Dezernat IV IV/S1 Stabstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz, Demographischer Wandel 010499 Arbeits- und Gesundheitsschutz 34 - Standesamt 0208 Personenstandswesen 40 - Schulverwaltungs- und Sportamt 0301 Zentrale Schulverwaltung und sonstige schulische Aufgaben 0310 Grundschulen 0311 Hauptschulen 0312 Realschulen 0313 Gymnasien 0314 Förderschulen 0315 Gesamtschulen 0319 Mensen 0801 Sportförderung 51 - Jugendamt 0601 Kindertagesbetreuung 0602 Trogata 0615 Kinder- und Jugendarbeit 0630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Co-Dezernat IV 11 - Personalamt 010400 Personalmanagement und -service 0130 Besondere Personalaufwendungen 010104 Vertretung der Interessen der Mitarbeiter/-innen 010105 Vertretung der Schwerbehinderten 30 - Rechts- und Ausländeramt, Zentrale Vergabestelle 0107 Recht 0206 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten CoIV/RB - Ratsbüro, Wahlen, Abstimmungen 010101 Politische Gremien 0207 Wahlen und Abstimmungen

32 Haushalt 2017/2018