Anmeldeformular Ferienbetreuung Frühlingsferien 2019 Personalien des Kindes (bitte für jedes Kind ein eigenes Blatt ausfüllen) Name, Vorname Geburtsdatum Klasse Lehrer/-in Schulhaus / KIGA Geschwister, die eine Betreuung besuchen Personalien der Eltern Mutter Vater Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Telefon Notfallnummer am Betreuungstag Elterliches Sorgerecht: gemeinsames Sorgerecht Mutter Vater Zusatzinformationen zum angemeldeten Kind Notfall Kinderarzt Falls Eltern nicht erreichbar im Notfall zu kontaktieren Name Telefon Besonderheiten Was? Allergien ja nein Nahrungsmittelunverträglichkeit ja nein Kind darf aus religiösen /anderen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht essen Kind muss während der Betreuung ärztlich verschriebene Medikamente einnehmen* ja ja nein nein * Bitte ärztliche Verordnung sowie verschriebene Medikamente in der Tagesbetreuung abgeben
Die/der Unterzeichnende meldet ihr/sein Kind für die Ganztagesbetreuung an folgenden/m Ferientag/en im Schuljahr 2018/19 an: Frühlingsferien 1. Woche (07.00-16.00 Uhr) (07.00-18.30 Uhr) Mo 22.04.2019 Ostermontag findet keine Betreuung statt Ostermontag findet keine Betreuung statt Di 23.04.2019 Mi 24.04.2019 Do 25.04.2019 Fr 26.04.2019 * Bitte beachten Sie, dass an den Ferientagen nur eine Ganztagesbetreuung möglich ist. Bringen Sie Ihr/e Kind/er bis 10 Uhr in die Betreuung und holen Sie es/sie entsprechend dem gebuchten Modul ab 16 Uhr ab. Bei Nichteinhalten der Abholzeiten wird innerhalb der ersten 15 Minuten nach Betreuungsende eine Gebühr von 20.- erhoben. Eine weitere Verspätung wird zusätzlich verrechnet. Heimgehen/Abholen Das Kind wird von einem Elternteil abgeholt um: ca. Uhr Das Kind kann selbstständig nach Hause gehen um: Uhr Das Kind wird durch folgende Person abgeholt: Name: Telefon: Tarifstufe (siehe Anhang Tarifordnung Ferienbetreuung ): (Bitte kreuzen Sie die entsprechende Tarifstufe für die Verrechnung der Semesterpauschale an) Tarifstufe 1 Tarifstufe 2 Tarifstufe 3 Tarifstufe 4 Tarifstufe 5 Tarifstufe 6 Die Anmeldung/en erfolgt/en für den/die entsprechenden Ferientag/e und ist/sind verbindlich. Sie ist/sind spätestens bis am 17. Januar 2019 an die Betreuungsleitung der Primarschule Winkel, Hungerbüelstrasse 15, 8185 Winkel einzureichen. Sollte aufgrund einer zu niedrigen Kinderanzahl (mind. 6 Kinder) die Ferienbetreuung an einem einzelnen Tag nicht stattfinden, werden Sie bis spätestens am 24. Januar 2019 informiert. Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich das Reglement Pilotprojekt Ferienbetreuung Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019. Winkel, Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Anhang Tarifordnung (Ferienbetreuung) Tarif Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten. Auf dem Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt. Tarifstufe 1 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen unter 50 000 Tarifstufe 2 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 50'001 bis 80'000 Tarifstufe 3 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 80'001 bis 100 000 Tarifstufe 4 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 100 001 bis 120 000 Tarifstufe 5 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 120 001 bis 140 000 Tarifstufe 6 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen ab 140 001 Steuerbares Einkommen Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag 01.07.). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Bei einer Abweichung von mehr als 20% der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der letzten definitiven Steuerrechnung während des laufenden Schuljahres melden Sie sich bitte bei der Betreuungsleitung, Frau Katharina Fetsch-Laws. Die Rechnung bzw. eine Rechnungskopie darf der Steuererklärung beigelegt werden. Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten. Falls Sie quellensteuerpflichtig sind, melden Sie sich bei der Betreuungsleitung, Frau K. Fetsch- Laws, für eine verbindliche Berechnung Ihres Elternbeitrages. Kosten für die Ferienbetreuung (Tarif pro Tag) Modul Tarifstufe 1 2 3 4 5 6 CH F 1 Ganztagesbetreuung 07.00-16.00 Uhr 72 81 90 99 108 117 2 Ganztagesbetreuung 07.00-18.30 Uhr 92 103 115 127 138 150
Verrechnung der Elternbeiträge Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Monat vor dem angemeldeten Termin. Der geschuldete Betrag ist im Voraus zu bezahlen und in jedem Fall fällig, auch wenn ein Kind an einzelnen Tagen nicht teilnehmen kann. Zusätzliche Gebühren Bei Abmeldung eines Kindes vor dem Anmeldeschluss, stellen wir Rechnung für einen Unkostenbeitrag im Betrag von 50.- pro Familie. Wird ein Kind nach dem Anmeldeschluss wieder abgemeldet, werden die Betreuungskosten vollumfänglich verrechnet. Rückerstattung Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung, ausser der gebuchte Betreuungstag wird aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl (unter 6 Kindern) abgesagt. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden.
Anmeldeformular Ferienbetreuung Sommerferien 2019 Personalien des Kindes (bitte für jedes Kind ein eigenes Blatt ausfüllen) Name, Vorname Geburtsdatum Klasse Lehrer/-in Schulhaus / KIGA Geschwister, die eine Betreuung besuchen Personalien der Eltern Mutter Vater Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Telefon Notfallnummer am Betreuungstag Elterliches Sorgerecht: gemeinsames Sorgerecht Mutter Vater Zusatzinformationen zum angemeldeten Kind Notfall Kinderarzt Falls Eltern nicht erreichbar im Notfall zu kontaktieren Name Telefon Besonderheiten Was? Allergien ja nein Nahrungsmittelunverträglichkeit ja nein Kind darf aus religiösen /anderen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht essen Kind muss während der Betreuung ärztlich verschriebene Medikamente einnehmen* ja ja nein nein * Bitte ärztliche Verordnung sowie verschriebene Medikamente in der Tagesbetreuung abgeben Die/der Unterzeichnende meldet ihr/sein Kind für die Ganztagesbetreuung an folgenden/m Ferientag/en im Schuljahr 2018/19 an:
Sommerferien 1. Woche (07.00-16.00 Uhr) Mo 15.07.2019 Di 16.07.2019 Mi 17.07.2019 Do 18.07.2019 Fr 19.07.2019 (07.00-18.30 Uhr) Sommerferien 2. Woche (07.00-16.00 Uhr) Mo 22.07.2019 Di 23.07.2019 Mi 24.07.2019 Do 25.07.2019 Fr 26.07.2019 (07.00-18.30 Uhr) * Bitte beachten Sie, dass an den Ferientagen nur eine Ganztagesbetreuung möglich ist. Bringen Sie Ihr/e Kind/er bis 10 Uhr in die Betreuung und holen Sie es/sie entsprechend dem gebuchten Modul ab 16 Uhr ab. Bei Nichteinhalten der Abholzeiten wird innerhalb der ersten 15 Minuten nach Betreuungsende eine Gebühr von 20.- erhoben. Eine weitere Verspätung wird zusätzlich verrechnet. Heimgehen/Abholen Das Kind wird von einem Elternteil abgeholt um: ca. Uhr Das Kind kann selbstständig nach Hause gehen um: Uhr Das Kind wird durch folgende Person abgeholt: Name: Telefon: Tarifstufe (siehe Anhang Tarifordnung Schulferienbetreuung ): (Bitte kreuzen Sie die entsprechende Tarifstufe für die Verrechnung der Semesterpauschale an) Tarifstufe 1 Tarifstufe 2 Tarifstufe 3 Tarifstufe 4 Tarifstufe 5 Tarifstufe 6 Die Anmeldung/en erfolgt/en für den/die entsprechenden Ferientag/e und ist/sind verbindlich. Sie ist/sind spätestens bis am 11. April 2019 an die Betreuungsleitung der Primarschule Winkel, Hungerbüelstrasse 15, 8185 Winkel einzureichen. Sollte aufgrund einer zu niedrigen Kinderanzahl (mind. 6 Kinder) die Ferienbetreuung an einem einzelnen Tag nicht stattfinden, werden Sie bis spätestens am 18. April 2019 informiert. Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich das Reglement Schulferienbetreuung Pilotprojekt Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019. Winkel, Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Anhang Tarifordnung (Schulferienbetreuung)
Tarif Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten. Auf dem Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt. Tarifstufe 1 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen unter 50 000 Tarifstufe 2 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 50'001 bis 80'000 Tarifstufe 3 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 80'001 bis 100 000 Tarifstufe 4 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 100 001 bis 120 000 Tarifstufe 5 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 120 001 bis 140 000 Tarifstufe 6 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen ab 140 001 Steuerbares Einkommen Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag 01.07.). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Bei einer Abweichung von mehr als 20% der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der letzten definitiven Steuerrechnung während des laufenden Schuljahres melden Sie sich bitte bei der Betreuungsleitung, Frau Katharina Fetsch-Laws. Die Rechnung bzw. eine Rechnungskopie darf der Steuererklärung beigelegt werden. Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten. Falls Sie quellensteuerpflichtig sind, melden Sie sich bei der Betreuungsleitung, Frau K. Fetsch- Laws, für eine verbindliche Berechnung Ihres Elternbeitrages. Kosten für die Schulferienbetreuung (Tarif pro Tag) Modul Tarifstufe 1 2 3 4 5 6 CH F 1 Ganztagesbetreuung 07.00-16.00 Uhr 72 81 90 99 108 117 2 Ganztagesbetreuung 07.00-18.30 Uhr 92 103 115 127 138 150
Verrechnung der Elternbeiträge Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Monat vor dem angemeldeten Termin. Der geschuldete Betrag ist im Voraus zu bezahlen und in jedem Fall fällig, auch wenn ein Kind an einzelnen Tagen nicht teilnehmen kann. Zusätzliche Gebühren Bei Abmeldung eines Kindes vor dem Anmeldeschluss, stellen wir Rechnung für einen Unkostenbeitrag im Betrag von 50.- pro Familie. Wird ein Kind nach dem Anmeldeschluss wieder abgemeldet, werden die Betreuungskosten vollumfänglich verrechnet. Rückerstattung Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung, ausser der gebuchte Betreuungstag wird aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl (unter 6 Kindern) abgesagt. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden.