UNGESICHERTE EISENBAHNKREUZUNG

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Transkript:

UNGESICHERTE EISENBAHNKREUZUNG am 31. Juli 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10501 zwischen Peggau-Deutschfeistriz und Gratwein-Gratkorn km 196,193 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz BGBl. I Nr. 123/2005) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, sowie auf Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. April 2004. Zweck der Untersuchung ist ausschließlich die Feststellung der Ursache des Vorfalles zur Verhütung künftiger Vorfälle. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens oder der Haftung. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Ohne schriftliche Genehmigung der Bundesanstalt für Verkehr darf dieser Bericht nicht auszugsweise wiedergegeben werden. Besuchsadresse: A-1210 Wien, Lohnergasse 9 Postadresse: A-1000 Wien, Postfach 207 Homepage: http://vers.bmvit.gv.at Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Fachbereich Schiene Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung

Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Inhalt Seite Verzeichnis der Abkürzungen... 2 Verzeichnis der Abbildungen... 3 Verzeichnis der Regelwerke... 3 Vorbemerkungen... 3 1. Allgemeine Angaben... 4 1.1. Ort... 4 1.2. Zeitpunkt... 4 1.3. Witterung, Sichtverhältnisse... 4 1.4. Örtliche Besonderheit... 4 1.5. Beschreibung der EKSA der EK km 196,193... 5 1.6. Beteiligte Fahrten... 6 1.7. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges... 6 2. Sachverhaltsdarstellung... 7 3. Ursache... 8 4. Umgesetzte Maßnahmen... 8 5. Verletzte Personen und Sachschäden... 8 5.1. Verletzte Personen... 8 5.2. Sachschäden an Fahrzeugen... 8 5.3. Schäden an Infrastruktur... 8 5.4. Schäden an Umwelt... 8 5.5. Betriebsbehinderungen... 8 6. Untersuchungsverfahren... 9 7. Sonstige, nicht unfallkausale Unregelmäßigkeiten... 9 8. Sicherheitsempfehlung... 9 Verzeichnis der Abkürzungen Bf Bahnhof BUES, BUES2000 Bahnübergangssicherungsanlage (Bauartbezeichnung für eine elektronische EKSA) EBO 2 Einheitliche Bedienoberfläche Version 2 EK Eisenbahnkreuzung EKSA Eisenbahnkreuzung-Sicherungsanlage ESA Eisenbahnsicherungsanlage ESTW Elektronisches Stellwerk HLL Hauptluftleitung Hbf Hauptbahnhof IM Infrastruktur Manager (Eisenbahn Infrastrukturunternehmen) LKW Lastkraftwagen ÖBB Österreichische Bundesbahnen PKW Personenkraftwagen RU Railway Undertaking (Eisenbahnverkehrsunternehmen) SLB Salzburger Lokalbahn Tfz Triebfahrzeug Tfzf Triebfahrzeugführer UUB Unfalluntersuchung des Bundes Z Zug

Bundesanstalt für Verkehr Seite 3 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1 Skizze Eisenbahnlinien Österreich... 4 Abbildung 2 Projektplan - Quelle ÖBB Stand 22. Juni 2007... 5 Abbildung 3 Übersichtsskizze der EK km 196,193 - Quelle ÖBB... 5 Abbildung 4 Prinzipschaltbild der EKSA - Quelle ÖBB... 6 Abbildung 5 Auswertung der EK Daten des Vorfalles - Quelle ÖBB... 7 Abbildung 6 Ergebnis der Untersuchung des Vorfalles - Quelle ÖBB... 8 Verzeichnis der Regelwerke Richtlinie 2004/49/EG Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit EisbG Eisenbahngesetz 1957, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2006, Teil I, 125. Bundesgesetz UUG Unfalluntersuchungsgesetz, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2005, Teil I, 123. Bundesgesetz EKVO Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961 MeldeVO Eisb Meldeverordnung Eisenbahn 2006, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2005, Teil II, 279. Verordnung 2.HLVO 2. Hochleistungsstrecken-Verordnung, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 1989, 675. Verordnung Vorbemerkungen Gemäß UUG, 5 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung gleichartiger Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die Untersuchungen zielen nicht darauf ab, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 4 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung 1. Allgemeine Angaben 1.1. Ort IM Österreichische Bundesbahnen Strecke 10501 Wien Südbf Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß (Sentilj) zwischen Bf Peggau-Deutschfeistriz und Bf Gratwein-Gratkorn EK km 196,193 Gleis 2 ÖBB-Strecke 10501 EK km 196,193 Abbildung 1 Skizze Eisenbahnlinien Österreich 1.2. Zeitpunkt Sonntag, 31. Juli 2009, ca. 11:53 Uhr 1.3. Witterung, Sichtverhältnisse bedeckt, + 25 C, keine Einschränkung der Sichtverhältnisse 1.4. Örtliche Besonderheit Gemäß 2. HL-VO ist die Strecke Mürzzuschlag Bruck an der Mur Graz Staatsgrenze bei Spielfeld-Straß eine Hochleistungsstrecke und somit gemäß EisbG, 4, Absatz 1 eine Hauptbahn. Gemäß Homepage des BMVIT http://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisen-bahn/interoperabilitaet/arbeitsgruppe/20040623/beilage2.pdf ist diese Strecke eine interoperable Strecke für Hochgeschwindigkeitsverkehr.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 5 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Die ÖBB-Stecke 10501 von Wien Südbf nach Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß (Sentilj) wird elektrisch betrieben. Der Streckenabschnitt zwischen Bf Bruck an der Mur und Graz Hbf ist zweigleisig ausgebaut. Die Betriebsabwicklung erfolgt gemäß den Bestimmungen und Vorgaben von DV und sonstiger Regelwerken des IM. 1.5. Beschreibung der EKSA der EK km 196,193 Bei der gegenständlichen EKSA handelt es sich um eine zuggeschaltete Vollschrankenanlage mit Lichtzeichen und Läutewerk der Bauart BUES 2000 (Rechnertechnik). Abbildung 2 Projektplan - Quelle ÖBB Stand 22. Juni 2007 Abbildung 3 Übersichtsskizze der EK km 196,193 - Quelle ÖBB Bei dieser EK erfolgt die Auswertung der Befahrung der Einschaltstellen in der EKSA. Die Befahrung der Einschaltstellen wird an das ESTW Bf Gratwein-Gratkorn gemeldet.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 6 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Die gleisbezogene Einschaltung der EKSA erfolgt durch das ESTW Bf Gratwein- Gratkorn nach der ESTW - internen logischen Verarbeitung, abhängig von den eingestellten Fahrstraßen. Die Fernüberwachung der EKSA erfolgt auf der EBO 2 in Graz Hbf. Abbildung 4 Prinzipschaltbild der EKSA - Quelle ÖBB 1.6. Beteiligte Fahrten ATLZ 89968 (Angebotstrasse Lokzug) des RU ÖBB Traktion GmbH Zuglauf: von Graz Hbf nach Bf Frohnleiten Zusammensetzung: Tfz 1116 078-5 19,3 m Gesamtzuglänge 86 t Gesamtgewicht (Masse gemäß Maß- und Eichgesetz) Erfordernisse gemäß Buchfahrplan Heft 502, Muster 1578 des IM: v max = 120 km/h 97 % Bremshundertstel erforderlich 162 % Bremshundertstel vorhanden gemäß Fahrzeugdatenbank des IM Zug durchgehend und ausreichend gebremst 1.7. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges Gemäß VzG der Strecke Wien Südbf Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß (Sentilj) ist im betroffenen Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit v max = 80 km/h zulässig. Gemäß Buchfahrplan des IM Heft 502, Fahrplanmuster 1578 ist im betroffenen Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit v max = 80 km/h zulässig. Eine Auswertung der Registriereinrichtung des Tfz wurde der UUB nicht vorgelegt.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 7 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung 2. Sachverhaltsdarstellung Am 31. Juli 2009, ca. 11:53 Uhr auf der Fahrt von Z 89968 zwischen Bf Gratwein-Gratkorn und Bf Peggau-Deutschfeistritz bei einer Geschwindigkeit ca. 80 km/h bemerkte der Tfzf die ungesicherte EK km 169,193 (offene Schranken). Der Tfzf leitet eine Schnellbremsung ein und kann die Geschwindigkeit bis zum Erreichen der EK auf ca. 30 km/h reduzieren. Gleichzeitig wurde das Signal ACHTUNG vom Tfz aus abgegeben. Es erfolgte keine Gefährdung von Straßenverkehrsteilnehmer. Daraufhin wurde der Fahrdienstleiter vom Bf Peggau-Deutschfeistritz vom Vorfall verständigt. Eine Störanzeige im ESTW Graz, Arbeitsplatz 5 erfolgte nicht. Die zeitlich, unmittelbar vorgelegenen Schließvorgänge, für Zugfahrten auf Gleis 2 und Gleis 1 wurden, für den Bediener des ESTW, durch die EKSA fehler- und störungsfrei abgearbeitet. Abbildung 5 Auswertung der EK Daten des Vorfalles - Quelle ÖBB Das Befahren der Einschaltstelle 25/26 wurde von der BUES um 11:52:45 Uhr bis 11:52:47 Uhr ordnungsgemäß erkannt. Es erfolgte jedoch keine Einschaltung der BUES durch das ESTW. Als Ursache für die unterbliebene Sicherung dieser EKSA wurde ein Versagen der Übertragung der Meldung der Befahrung der Einschaltstellen von der EKSA zum ESTW Bf Gratwein-Gratkorn festgestellt. Bei diesem Schaltfall kam es bei sehr kurzen Belegungszeiten zu Verarbeitungsproblemen im Stellwerk. In Kombination mit einem Antivalenzfehler der Übertragungsbraugruppe (+I/-I Baugruppe) kam es zu einer nicht gesicherten EK. Der Antivalenzfehler war durch eine teilweise beschädigte +I/-I - Baugruppe durch indirekte Blitzeinwirkung bewirkt. Stellwerksseitig wurde dann aufgrund der Valenzstellungsprüfung eine Einschaltung bzw. Fehlerausgabe bei Valenzstellung unterdrückt, da dieser Zustand nur für kurze Zeit ansteht (schnell fahrendes Einzelfahrzeug). Innerhalb der Übertragungsphase wurde somit keine komplette Umpolung der Meldeschleife und somit keine definierte Wirkstellung erkannt. Da diese Grundstellung innerhalb der Prüfzeit für Valenzfehler wiederhergestellt wurde, ohne die Wirkstellung (Umpolung) zu erreichen, wurde die Einschaltung der EKSA und die Fehlerausgabe unterdrückt.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 8 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Abbildung 6 Ergebnis der Untersuchung des Vorfalles - Quelle ÖBB 3. Ursache Durch indirekte Blitzeinwirkung wurde eine elektronische Baugruppe in der EKSA teilweise beschädigt. 4. Umgesetzte Maßnahmen Einbau von überspannungsgeschützten Baugruppen. Änderung der Softwareversion gemäß Erklärung EisbG 1957, 40-Person vom 30. August 2009 betreffend BUES2000 Firma. ESTW Schnittstelle Einschaltstellenbefahrung Gleis x Richtung y 5. Verletzte Personen und Sachschäden 5.1. Verletzte Personen Keine verletzten oder getöteten Personen 5.2. Sachschäden an Fahrzeugen Keine Sachschäden an Fahrzeugen. 5.3. Schäden an Infrastruktur Schäden an der Infrastruktur vom IM nicht beziffert 5.4. Schäden an Umwelt Keine Schäden an der Umwelt. 5.5. Betriebsbehinderungen Gemäß Störfallaufzeichnung 27 des IM: Am 31.07.2009 ab 11.55 bis 12.25 Uhr Anhalten vor EK, Weiterfahrt nach Abgabe akustischer Signale. Bis 15:49 Uhr Bewachung der EK bei Geschwindigkeiten von v max = 80 km/h. Bis 16:39 Uhr Probefahrten und Ende der Störungsbehebung.

Bundesanstalt für Verkehr Seite 9 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung 6. Untersuchungsverfahren Es erfolgte kein Lokalaugenschein vor Ort durch die UUB. Der Untersuchungsakt des IM trafen am 4. Februar 2010 bei der UUB ein. Allfällige Rückfragen wurden bis 19 Juli 2010 beantwortet. 7. Sonstige, nicht unfallkausale Unregelmäßigkeiten keine 8. Sicherheitsempfehlung Gemäß EU Richtlinie 2004/49, Artikel 25, Absatz 2 werden die Empfehlungen an die Sicherheitsbehörde und, sofern es die Art der Empfehlung erfordert, an andere Stellen oder Behörden in dem Mitgliedstaat oder an andere Mitgliedstaaten gerichtet. Die Mitgliedstaaten und ihre Sicherheitsbehörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls umgesetzt werden. Punkt laufende Jahresnummer 8.1 A-67/2010 Sicherheitsempfehlung Sicherstellung, dass bei EKSA derselben Bauart und Funktionalität folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Einbau von überspannungsgeschützten Baugruppen. Änderung der Softwareversion gemäß Erklärung EisbG 1957, 40-Person vom 30. August 2009 betreffend o BUES2000 Firma. o ESTW Schnittstelle Einschaltstellenbefahrung Gleis x Richtung y Begründung: Diese Maßnahmen wurden seitens des IM an der gegenständlichen EK bereits umgesetzt und sollten bei allen EKSA derselben Bauart und Funktionalität auch umgesetzt werden. richtet sich an alle IM in Österreich

Bundesanstalt für Verkehr Seite 10 / 10 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung Die Sicherheitsbehörde und andere Behörden oder Stellen sowie gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten, an die die Empfehlungen gerichtet sind, unterrichten die Untersuchungsstelle mindestens jährlich über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlung ergriffen wurden oder geplant sind (EU Richtlinie 2004/49, Artikel 25, Absatz 3). Diese Vorfallanzeige ergeht an: Unternehmen / Stelle ÖBB Infrastruktur AG ÖBB Produktion GmbH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie BMWFJ - Clusterbibliothek Funktion IM, Rechtsnachfolger der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG RU, Rechtsnachfolger der ÖBB Traktion GmbH Behörde Europäisches Dokumentationszentrum Wien, am 10. August 2010 Der Untersuchungsleiter: Ing. Johannes Piringer eh. Beilage: keine