ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN HEISTERKAMP USED TRUCKS BV

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Transkript:

Version 1.1 01.01.2013 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN HEISTERKAMP USED TRUCKS BV I. ALLGEMEIN 1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge für den Kauf/Verkauf von Gütern und/oder Aufträge von Heisterkamp Used Trucks BV mit Sitz in Oldenzaal, im Folgenden zu nennen HEISTERKAMP. 2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Ergänzungen und Abweichungen gelten nur für den Vertrag, für den sie erstellt wurden. 3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen HEISTERKAMP und dem Auftraggeber können vom Auftraggeber nicht an Dritte übertragen werden, außer mit schriftlicher Zustimmung von HEISTERKAMP. 4. Die Bestimmungen von Abteilung 1 von Titel 7 des Buches 7 BW 1 (Auftrag), mit Ausnahme von Artikel 412, gelten für das vorliegende Rechtsverhältnis nicht, es sei denn, im Vertrag oder in diesen Bestimmungen wird ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. 5. Wenn der Auftraggeber auf (seine) Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, gelten die Bedingungen des Auftraggebers nicht. II. ANGEBOTE Alle Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, es sei denn, etwas Anderes wird schriftlich vereinbart. Ein Angebot, das einen Termin enthält, kann von HEISTERKAMP dennoch widerrufen werden, auch nach Erhalt der Bestellung oder des Auftrags, vorausgesetzt, dies geschieht innerhalb von 5 Tagen. Wenn keine Annahmefrist gesetzt wurde, können aus der Offerte oder dem Angebot keine Rechte entlehnt werden, wenn das Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist. III. VERTRÄGE Ein Vertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass HEISTERKAMP die Bestellung oder den Auftrag schriftlich angenommen und bestätigt hat, bzw., dass mit der Ausführung der Bestellung oder des Auftrags begonnen wurde. Der Inhalt des Vertrags wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von HEISTERKAMP und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. IV. PREISE 1. Alle Preisangaben und die Preise, die HEISTERKAMP in Rechnung stellt, sind geltende Preise zum Zeitpunkt des Angebots bzw. dem Zustandekommen des Vertrags ab Hanzepoort 25e in Oldenzaal, sofern anders vereinbart zuzüglich USt, sowie andere für den Vertrag geltende Kosten wie Gebühren und Tarife. 2. Wenn sich nach Erstellung des Angebots eine Änderung bei einem der preisbestimmenden Faktoren ergibt, ist HEISTERKAMP berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, auch wenn der Vertrag in der Zwischenzeit zustande gekommen ist. 3. Preisänderungen von mehr als 10% geben dem Auftraggeber das Recht, den Vertrag aufzulösen, vorausgesetzt, dies geschieht schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt unserer diesbezüglichen Mitteilung. Eine Kündigung, wie sie oben genannt ist, gibt dem Auftraggeber kein Recht auf Vergütung jeglichen Schadens. V. BEZAHLUNG 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Rechnungen vor Lieferung der betreffenden Güter, bzw. vor Ausführung der betreffenden Arbeiten zu bezahlen (payment in advance), es sei denn, etwas Anderes wird schriftlich vereinbart. HEISTERKAMP liefert die betreffenden Güter, bzw. führt die betreffenden Arbeiten nicht vor der vollständigen Bezahlung der Rechnung aus. 2. Wenn die Rechnungen entsprechend Artikel V., Satz 1, nicht bar bezahlt werden, ist der Auftraggeber durch einfachen Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass hierfür eine Inverzugsetzung erforderlich ist, ungeachtet, ob die Überschreitung dem Auftraggeber zugeschrieben werden kann oder nicht. 1 Unter BW wird hier das Burgerlijk Wetboek (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) verstanden, d.ü.

3. Unbeschadet der ihr weiter zustehenden Rechte ist HEISTERKAMP dann berechtigt, einen Zins von 1% pro Monat oder den Teil eines Monats über den offenen Betrag ab dem betreffenden Stichtag zu berechnen. 4. Alle von HEISTERKAMP gemachten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Rahmen eines Konflikts mit dem Auftraggeber, sowohl fordernde als auch abwehrende, gehen auf Rechnung des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten sind entsprechend den Inkassogebühren des Nederlandse Orde van Advocaten, die gerichtlichen Inkassogebühren aufgrund des tatsächlich von HEISTERKAMP in Bezug auf das Verfahren gezahlten Betrages festzulegen, auch wenn dieser über die liquidierten Prozesskosten hinausgeht. 5. Eingehende Zahlungen dienen zur Begleichung der ältesten offenen Posten darin inbegriffen Zinsen und Kosten auch, wenn der Auftraggeber erklärt, sie dienten anderen Zwecken. 6. Für den Fall einer verspäteten Zahlung geht ein für HEISTERKAMP nachteiliger Kursunterschied auf Rechnung des Auftraggebers. Stichtage sind das Ablaufdatum der Rechnung und das Datum, an dem bezahlt wird. VI. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO 1. Die im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung genannte, bzw. vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als endgültige Frist, auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert wurde. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist HEISTERKAMP daher auch erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug. Unter Lieferfrist wird auch Reparaturfrist verstanden. 2. Die genannte, bzw. vereinbarte Lieferfrist wird auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, automatisch um den (die) Zeitraum (Zeiträume) verlängert, in dem (denen): - Eine Verzögerung der Zulieferung und/oder des Versands und/oder einem anderen die Ausführung vorübergehend verhindernden Umstands eingetreten ist, unabhängig davon, ob dieser HEISTERKAMP zugeschrieben werden kann oder nicht; - Der Auftraggeber eine oder mehrere Pflichten gegenüber HEISTERKAMP verletzt oder die begründete Befürchtung besteht, dass er sie verletzen könnte, ungeachtet, ob der Grund hierfür berechtigt ist oder nicht; - Der Auftraggeber HEISTERKAMP nicht die Möglichkeit bietet, den Vertrag auszuführen. Diese Situation ergibt sich unter anderem, wenn es der Auftraggeber unterlässt, den Lieferort oder für die Ausführung benötigte Informationen mitzuteilen oder Dinge oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 3. Lieferung in den Niederlanden erfolgt ab Lager in Oldenzaal, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Alle Güter werden auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers transportiert, auch wenn die Sendung frachtfrei erfolgt. 4. Wenn HEISTERKAMP auf Anfrage des Auftraggebers für den Versand der Güter sorgt oder wenn die vereinbarte Parität der ICC Incoterms 2010 diese Sorge HEISTERKAMP auferlegt, erfolgen Zeitpunkt, die Art und Weise des Versands und der Versandweg nach ihrer Wahl. Eine Transportversicherung wird von HEISTERKAMP nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers abgeschlossen. Alle hiermit zusammenhängenden Kosten gehen auf dessen Rechnung. 5. Die Lieferung wird ab dem Zeitpunkt als erfolgt erachtet, zu dem die Dinge bei HEISTERKAMP zur Verfügung des Auftraggebers gestellt werden. Wenn der Auftraggeber die Güter nicht abnimmt, werden sie auf seine Rechnung und Risiko gelagert oder von HEISTERKAMP verkauft. HEISTERKAMP ist berechtigt, ihre Forderung auf den Ertrag geltend zu machen. 6. Die Lieferung außerhalb der Niederlande erfolgt Ex Works (EXW) Incoterms 2010, es sei denn, einer der anderen Incoterms der International Chamber of Commerce (ICC), Edition 2010, wurde vereinbart. 7. Teillieferungen sind zulässig. 8. Verlust von oder Beschädigungen am Fahrzeug, nachdem das Risiko auf den Auftraggeber übergegangen ist, entbindet ihn nicht von seiner Pflicht, den Kaufpreis vollständig zu bezahlen. 9. Der Auftraggeber verpflichtet ebenfalls dazu, dass er das Fahrzeug nicht für Kriegszwecke verwenden oder an Kunden verkaufen wird, von denen er weiß, dass sie es für Kriegszwecke verwenden werden. 10. HEISTERKAMP ist weder verantwortlich noch haftbar, wenn das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, am Zielort oder Zielland nicht zugelassen wird.

VII. GARANTIE/REKLAMATIONEN 1. Die von HEISTERKAMP gelieferten Güter entsprechen den Spezifikationen, wie sie im dazugehörenden Kaufvertrag niedergelegt sind. Es wird keine Garantie gewährt, es sei denn, im Kaufvertrag ist etwas anderes angegeben. 2. Auf gebrauchte Zugmaschinen wird vom HEISTERKAMP keine Garantie gewährt, auch nicht für verborgene Mängel, es sei denn, im Kaufvertrag ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass HEISTERKAMP kein offizieller Händler oder Werkstatt ist und dass er bei ihm aus diesem Grund gebrauchte Fahrzeuge zu einem relativ geringen Preis kaufen kann, wobei er willens ist und weiß, dass er das Risiko von Mängeln (darunter verborgene Mängel) eingeht. Sollten die Parteien eine Gewährleistung vereinbaren, dann muss dieses schriftlich in den Kaufvertrag aufgenommen werden. In diesen Garantiebedingungen muss exakt angegeben werden, auf welche Teile des Fahrzeugs sich der Garantieanspruch bezieht, unter Strafe von Nichtigkeit der Bedingung. 3. Wenn sich der Auftraggeber auf die von HEISTERKAMP im betreffenden Kaufvertrag gewährte Garantie beruft, bzw. reklamiert, wird HEISTERKAMP die Garantie, bzw. die Beschwerde beurteilen und, wenn nötig, unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Bestimmungen im Kaufvertrag bearbeiten. Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. 4. Der Auftraggeber muss bei Strafe des Verfalls seines Reklamationsrechts Reklamationen bezüglich der Höhe des Rechnungsbetrags, sichtbarer Unzulänglichkeiten bei den gelieferten Gütern innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, bzw. Lieferung schriftlich mit einer genauen Beschreibung der Beanstandungen gegenüber HEISTERKAMP melden. Für alle übrigen Reklamationen gilt eine Frist von 5 Tagen, nachdem die Mängel bekannt geworden sind, oder hätten bekannt sein können. Die betreffenden Güter müssen HEISTERKAMP auf erstes Ersuchen für eine Untersuchung zur Verfügung gestellt werden. 5. Reklamationen sind nicht möglich, wenn: - Die Güter für einen anderen Zweck verwendet wurden, als für den sie normalerweise bestimmt sind oder nach Ansicht von HEISTERKAMP auf unsachgemäße Weise verwendet oder transportiert oder vom Auftraggeber oder einem Dritten repariert wurden; - Der Schaden durch Fahrlässigkeit des Auftraggebers verursacht wurde (beispielsweise durch unzureichende Wartung) oder dadurch, dass der Auftraggeber entgegen den Anweisungen, Anordnungen und Empfehlungen von HEISTERKAMP gehandelt hat; - Es sich um Teile handelt, deren Siegel gebrochen ist oder die bei Wartung, bzw. Service regelmäßig ausgetauscht werden müssen oder bei denen es sich um Zubehör handelt; - Der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber HEISTERKAMP (sowohl finanziell als auch in anderer Hinsicht) nicht nachgekommen ist. 6. Für den Fall, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bestimmungen in diesem Artikel reklamiert und seine Reklamation von HEISTERKAMP als begründet angesehen wird, wird HEISTERKAMP nach ihrer Wahl die betreffenden Dinge gratis austauschen (woraufhin die ausgetauschten Dinge ihr Eigentum werden) oder reparieren oder eine Reduzierung des Preises gewähren. 7. Die Bearbeitung einer Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. 8. Wenn außerhalb der oben beschriebenen Fälle einer Beschwerde Aufmerksamkeit geschenkt wird, geschieht dies gänzlich ohne Verpflichtungen und der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte herleiten. VIII. PRÜFUNG Der Auftraggeber hat das Recht, die Güter vor der Lieferung an einem von HEISTERKAMP festgelegten Ort und Zeit auf eigene Kosten (unabhängig) zu prüfen (prüfen zu lassen).

IX. NICHTBEFOLGUNG/KÜNDIGUNG/AUFSCHUB 1. HEISTERKAMP ist berechtigt, den Vertrag fristlos, ohne gerichtliches Zutun, ganz oder teilweise zu kündigen oder die Ausführung auszusetzen, jeweils unvermindert der ihr im Übrigen zustehenden Rechte (auf Befolgung und/oder Schadenersatz), wenn: - Der Auftraggeber entgegen einer Bestimmung des Vertrags zwischen den Parteien handelt; - Der Auftraggeber um Zahlungsaufschub bittet oder Angaben zum Konkurs macht; - Vom Auftraggeber Konkurs beantragt wird; - Die Firma des Auftraggebers stillgelegt oder liquidiert wird; - Ein gütlicher Vergleich angeboten wird. In diesen Fällen ist jede Forderung vom Auftraggeber sofort einforderbar, ohne dass HEISTERKAMP zu Schadenersatz oder Garantieleistung verpflichtet ist. 2. Die Bestimmungen in Satz 1 dieses Artikels sind entsprechend anwendbar, wenn der Auftraggeber, nachdem er hierzu schriftlich aufgefordert wurde, nicht innerhalb von sieben Tagen eine nach Auffassung von HEISTERKAMP angemessene Sicherheit gestellt hat. 3. Wenn der Auftraggeber mehr als vierzehn Tage mit der Bezahlung und/oder Abnahme in Verzug ist, ist HEISTERKAMP ohne weitere Ankündigung berechtigt, die verkauften Güter weiter zu verkaufen. In diesem Fall entfällt die an HEISTERKAMP geleistete Anzahlung als Ersatz für den ihr erlittenen Schaden, vorbehaltlich eines vom Auftraggeber zu liefernden Gegenbeweises, dass dieser Schaden geringer ist. X. EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt bezüglich von Forderungen zur Zahlung aller von HEISTERKAMP an den Auftraggeber aufgrund eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Güter und/oder im Rahmen der Lieferung ausgeführten Arbeiten, sowie bezüglich von Forderungen wegen Ermangelung des Auftraggebers zur Befolgung dieser Verträge. 2. HEISTERKAMP ist in den in Artikel IX genannten Fällen berechtigt, die gelieferten Güter, die entsprechend des vorherigen Satzes ihr Eigentum geblieben sind, zurückzunehmen. Eine solche Zurücknahme gilt als Kündigung des (der) mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags (Verträgen). Der Auftraggeber ermächtigt HEISTERKAMP so weit nötig unwiderruflich, die betreffenden Güter von dort, wo sie sich befinden, abzuholen (abholen zu lassen). 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, wenn und soweit erforderlich, im Rahmen seiner normalen Betriebsausführung über die Güter, für die Eigentumsvorbehalt besteht, zu verfügen. Macht der Auftraggeber von dieser Befugnis Gebrauch, dann ist er verpflichtet, die Güter, für die Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte ebenfalls nur unter dem Vorbehalt der Eigentumsrechte von HEISTERKAMP zu liefern. Er ist ebenfalls verpflichtet, auf erstes Ersuchen von HEISTERKAMP ein stilles Pfandrecht auf die Forderungen zu gewähren, die er gegenüber diesen Dritten hat oder erhalten wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber dies verweigert, gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht für HEISTERKAMP, dieses Pfandrecht zustande zu bringen. XI. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT HEISTERKAMP ist berechtigt, die Befolgung der Pflicht zur Auslieferung eines Guts, das sie im Rahmen eines Auftrags unter sich hat, aufzuschieben, bis die Forderung von HEISTERKAMP in Bezug auf dieses Gut einschließlich Zinsen und Kosten vollständig bezahlt ist. XII. AUSTAUSCH Wenn der Auftraggeber ein Austausch-Kraftfahrzeug in Erwartung der Lieferung eines von ihm bestellten Kraftfahrzeugs benutzt, gehen alle Kosten in Bezug auf das erstgenannte Kraftfahrzeug sowie eine eventuelle Wertminderung auf seine Rechnung.

XIII. HAFTUNG 1. HEISTERKAMP ist nicht für Schäden haftbar, die als Folge der mangelnden Befolgung ihrer Verpflichtung(en) gegenüber dem Auftraggeber entstehen. Das Befolgen der Pflichten aus Garantie/Reklamationen, wie sie in Artikel VII beschrieben sind, gilt als einzige und gänzliche Schadenvergütung. Alle anderen Forderungen auf Schadenersatz, auch bezüglich Betriebsschäden (Stillstandschaden, Ausfall von Einnahmen und andere indirekte Schäden welcher Art auch immer) und Schäden als Folge von Haftung gegenüber Dritten werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HEISTERKAMP oder leitendem Personal. 2. HEISTERKAMP ist ebenso wenig haftbar für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitendem) Personal oder anderen, die sie im Rahmen der Ausführung des Vertrags eingesetzt haben. 3. HEISTERKAMP übernimmt keine Haftung für durch oder namens von ihr gegebenen Empfehlungen. 4. HEISTERKAMP ist nicht haftbar für Schäden an Kraftfahrzeugen Dritter, die sich auf ihrem Gelände befinden. XIV. HÖHERE GEWALT Unter Höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb des Willens und Zutuns von HEISTERKAMP liegt, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht, als dessen Folge die Vertragserfüllung von HEISTERKAMP nach billigem Ermessen nicht verlangt werden kann, wie Krieg, behördliche Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Fabrik- oder Verkehrsstörungen welcher Art auch immer, Arbeitsniederlegungen, Aussperrung oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, frostbedingter Arbeitsausfall, Witterungsbedingungen, Mängel von Dritten, die von HEISTERKAMP für die Ausführung des Vertrags eingesetzt wurden usw. XV. TEILWEISE NICHTIGKEIT Wenn eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag mit dem Auftraggeber nicht oder nicht zur Gänze rechtskräftig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die der Absicht der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis auf juristisch wirkungsvolle Weise so nahe wie möglich kommt. XVI. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT 1. Der Sitz von HEISTERKAMP ist der Ort, an dem der Auftraggeber seine Pflichten gegenüber HEISTERKAMP erfüllen muss. 2. Für alle Angebote und Verträge von HEISTERKAMP gilt ausschließlich niederländisches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen in Abteilung 6:5.3 BW und dem Wiener Kaufvertrag. 3. Alle Streitigkeiten, die anlässlich des zwischen Auftraggeber und HEISTERKAMP geschlossenen Vertrags bzw. näheren Verträgen, die die Folge daraus sein sollten, entstehen, werden durch das zuständige Gericht in Almelo geschlichtet.