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Aufnahmeantrag Stand 17.05.2018 Hiermit erkläre ich meinen Eintritt zum ATV Haltern von 1882 e.v. Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erkenne ich die Vereinssatzung in ihrer aktuellen Fassung an. Die aktuelle Satzung ist auf der Homepage des ATV veröffentlicht und kann außerdem in der Geschäftsstelle eingesehen werden (Lippspieker 25, 45721 Haltern am See, Tel. 02364/9496418). Vorname, Name Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon E-Mail männlich ja Mitglied im Familienverbund? weiblich nein Falls ja: Namen der übrigen Mitglieder im Familienverbund IBAN BIC Name des Kontoinhabers Name des Kreditinstituts Ich möchte gerne in der folgenden Abteilung des ATV gemeldet werden: Badminton Basketball Fitness/Reha Indiaca Kindersport Radsport Trampolinturnen Turnen Volleyball Die Zuordnung des Mitglieds zu einer Abteilung ist vornehmlich aus statistischen Gründen erforderlich. Die Mitgliedschaft im ATV umfasst grundsätzlich das gesamte Angebot des Vereins, soweit es die Hallen- und Trainingskapazitäten zulassen. Die Mitgliedsbeiträge per 01.01.2016 finden sich umseitig auf diesem Antrag. Bestimmte Kurse sind von dem allgemeinen Angebot des ATV ausgenommen. Für diese Kurse sind eine separate Kursanmeldung und ein zusätzlicher Kursbeitrag erforderlich. Dieser Antrag wie auch mögliche Änderungen/Ummeldungen oder Kündigungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle des ATV Haltern, Lippspieker 25, 45721 Haltern am See zu richten. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss 6 Wochen vor Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Kündigung die Beiträge bis zum tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft gezahlt werden müssen. Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezognen Daten für Zwecke des Vereins gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes bin ich Einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Das Merkblatt: Datenschutzhinweise des ATV habe ich gelesen. Datum Unterschrift des neuen Mitglieds bzw. min. eines gesetzl. Vertreters Seite 1 / 5 Postanschrift: Alter Turnverein Haltern von 1882 e.v. Internet: http://www.atv-haltern.de Lippspieker 25, 45721 Haltern am See E-Mail: verein@atv-haltern.de Geschäftsstelle: Tel. 02364/9496418 Vereinsregister: Amtsgericht Gelsenkirchen, VR10436 Bankverbindung: Volksbank Haltern, IBAN: DE78 4266 1330 0100 8426 01, BIC: GENODEM1HLT 1. Vorsitzender: Rupert Joemann, 2. Vorsitzender: Martin Hülsken, 3. Vorsitzender: Prof. Dr. Holger Pooten, Schatzmeisterin: Birgit Davidis

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat: Der ATV erhebt von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge, die sich ab 01.01.2016 wie folgt pro Monat bestimmen: Mitglieder bis 6 Jahre: 4 Kleiner Familienverbund: 16 Mitglieder von 7 bis 13 Jahre: 6 Großer Familienverbund: 24 Mitglieder von 14 bis 24 Jahre: 8 passive Mitglieder: 8 Mitglieder ab 25 Jahre: 12 einmalige Aufnahmegebühr: 5 Ein Familienverbund besteht aus Mitgliedern einer Familie i.s.d. Zivilrechts, die i.d.r. in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ein kleiner Familienverbund setzt sich zusammen aus einem Erwachsenen und zwei Minderjährigen. Ein großer Familienverbund setzt sich zusammen aus zwei Erwachsenen und beliebig vielen Minderjährigen bzw. einem Erwachsenen und mindestens drei Minderjährigen. Werden die Minderjährigen volljährig, scheiden sie automatisch aus dem Familienverbund aus und werden mit ihrem altersentsprechenden Beitrag berechnet. Passive Mitglieder sind solche, die das Sport- und Trainingsangebot des ATV ausnahmslos nicht nutzen. Bezieher des Arbeitslosengeldes II sowie Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 bezahlen die Hälfte des Beitrages. Der Anspruch ist halbjährlich dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich nachzuweisen. Die Mitgliedsbeiträge können durch Mitgliederbeschluss auf der Mitgliederversammlung geändert werden. Die jeweils aktuellen Beitragssätze sind auf der Homepage des ATV veröffentlicht und können außerdem in der Geschäftsstelle erfragt werden (Lippspieker 25, 45721 Haltern am See, Tel. 02364/9496418). Im Übrigen gilt 9 der Satzung. Bei Eintritt in den Verein wird der erste Beitrag einmalig anteilig für das laufende Kalenderhalbjahr zzgl. der einmaligen Aufnahmegebühr erhoben. Ab dem dann folgenden Halbjahr erfolgt der Beitragseinzug halbjährlich im Februar und August für das laufende Kalenderhalbjahr. Die Gläubiger-Identifikationsnummer des ATV lautet: DE33atv00000263215. Die Mandatsreferenznummer wird individuell durch den ATV vergeben. Ich verpflichte mich, für die Dauer der Mitgliedschaft am Lastschriftverfahren zwecks Einzug der Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins. Hiermit ermächtige ich den ATV Haltern von 1882 e.v. widerruflich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ATV Haltern von 1882 e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Datum Unterschrift des neuen Mitglieds bzw. min. eines gesetzl. Vertreters Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von mindestens einem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der/Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich, mit dem Aufnahmegesuch für die Beitragsschulden ihrer Kinder aufzukommen. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Name des Übungsleiters Unterschrift des Übungsleiters Seite 2 / 5

Datenschutzhinweise des ATV Haltern am See Präambel Der ATV Haltern verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.b. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der ATV Haltern die nachfolgende Datenschutzordnung. 1 Allgemeines Der ATV Haltern verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.b. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 1. Der ATV Haltern verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der ATV Haltern insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im ATV Haltern betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.b. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen. 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang. 3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 4. Auf der Internetseite des ATV Haltern werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse veröffentlicht. 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Datenschutzbeauftrage. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Seite 3 / 5

Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen. Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. Diesen müssen schriftlich per Post oder per Email erfolgen. (per Post an die Adresse der Geschäftsstelle, per Email an: datenschutz@atv-haltern.de) 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.b. Vorstandsmitgliedern, Geschäftsstelle, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.b. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. 6 Kommunikation per E-Mail 1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der ATV Haltern einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als bcc zu versenden. 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ATV Haltern, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.b. Mitglieder des Vorstands, Geschäftsstelle, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 1. Der ATV Haltern unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand bzw. die durch den Vorstand beauftragen Personen erfolgen. Auf die Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten ist besonders zu achten. 2. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.b. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstandes, kann der Vorstand nach 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach 26 BGB ist unanfechtbar. 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung Seite 4 / 5

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ATV Haltern dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 2. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben, es sei denn, Sie als Betroffene willigen ein. Wer sich freiwillig in eine Liste einträgt, deren Zweck klar beschrieben ist (z.b. zur Gründung einer WhatsApp-Gruppe, zum Cafeteria-Dienst, für Kuchenspenden etc.), hat seine Einwilligung damit gegeben. 3. Personenbezogene Daten werden gelöscht bzw. vernichtet, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Soll Papier vernichtet werden, ist es zu schreddern. 4. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 11 Inkrafttreten Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 16.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft. Seite 5 / 5