BENUTZUNGSORDNUNG. für die Schlossparkhalle der Gemeinde Urspringen

Ähnliche Dokumente
Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Gebührenordnung. für die Birkmannsweiler Halle

Das Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)

1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen (Hallengebührenordnung) I. Allgemeine Bestimmungen

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

GEMEINDE JONEN. Reglement über die Benützung. des Taverne Chällers Jonen. gültig ab 1. Oktober 1993

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim

Gemeinde Rheinhausen. Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grillhütte am Parkplatz Weiher der Gemeinde Rheinhausen

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer

Gebührensatzung. für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald. G e b ü h r e n s a t z u n g

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom

Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude:

Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom

Martina Zschaler Ausleihstation für Partybedarf

H A L L E N O R D N U N G der Altmain-Sporthalle Grafenrheinfeld

Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

(2) Die Hallen stehen in stets widerruflicher Weise den Benutzern nach Maßgabe des Belegungsplans bzw. den Einzelüberlassungen zur Verfügung.

Benutzungsordnung. für das Gemeinschaftshaus in Helmhof

Haus- und Benutzungsordnung des Vereins- und Bürgerhauses Roter Ochse im Ortsteil Mupperg vom

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Schlossscheune. 1 Allgemeines

ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN

Vertrag über die Nutzung der EVENTscheune

Gemeinde Tuningen Landkreis Schwarzwald-Baar. Benutzungsordnung für den Teinosaal im Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses vom

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Ohrum

Zeltplatz- und Hüttenordnung

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

Ortsrecht der Gemeinde Söhrewald Gebührenordnung für Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhalle

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.

Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen

Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle, Kultur- und Sporthalle u. Sportboden Bürgerhaus Kleingarnstadt u. anderer gemeindlicher Einrichtungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Stadtteilverein Schlierbach e.v.

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof

Benutzungsordnung Evangelisches Gemeindehaus Dietersdorf

I. Allgemeines Nutzung der Räumlichkeiten:

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden

Nutzungsvereinbarung. Verantwortliche Person seitens des Veranstalters (Name, Vorname) Von Uhr bis Uhr. im Jugendgästehaus der Stadt Osterode am Harz

Der Verleiher für Ihre Feier

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

R I C H T L I N I E N

Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen in den Ortschaften der. Stadt Coswig (Anhalt)

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

Mietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:

MTV Germania Barnten von 1906 e.v.

Benutzungsordnung. für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte

Mietvertrag. (Fremdnutzer) Zwischen der Arbeiterwohlfahrt Taunusstein e.v., vertreten durch den Vorstand. Ansprechpartner und Vereinsheimbeauftragte

Preisliste gültig ab

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung)

Nutzungs- und Gebührenordnung

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau

Feldbahnmuseum Rommerskirchen-Oekoven e.v., BISTRO 600

Gemeindeverwaltung Jagsthausen, Hauptstraße 3, Jagsthausen Tel / * Fax 07943/ *

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf

Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen

MIETVERTRAG Kinder Fahrrad-Parcours

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

2. Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. zum

Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums

Hausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft.

Miet- und Benutzungsordnung für den Holzlandsaal der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der aktuellen Fassung

STADT STEINHEIM AN DER MURR

Entgeltordnung. für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen. 1. Entgelterhebung

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume im Bürgerhaus und in der Waldschule der Gemeinde Börnsen (Allgemeine Mietbedingungen)

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung.

Benutzungssatzung für Seite 1/7 öffentliche Einrichtungen. Benutzungssatzung für die öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Wüstenrot vom

Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom

G E M E I N D E D A L H E I M B Ü R G E R H A U S D A L H E I M Benutzungsordnung

Transkript:

BENUTZUNGSORDNUNG für die Schlossparkhalle der Gemeinde Urspringen 1. Zweckbestimmung und Benutzung der Schlossparkhalle Grundstück und Schlossparkhalle sind Eigentum der Gemeinde Urspringen. Die Schlossparkhalle steht der Gemeinde Urspringen, allen örtlichen Vereinen sowie den sonstigen Veranstaltern zur Verfügung. Über die Reihenfolge der Benutzung entscheidet die Gemeinde nach Anhörung der Vereine und sonstigen Veranstalter. 2. Benutzungsgebühren Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Schlossparkhalle einschl. des Inventars Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung. 3. Weitere Bestimmungen über die Benutzung der Halle a) Die Veranstalter sind verpflichtet, die Schlossparkhalle einschließlich der sanitären Anlagen und der Außenanlagen nach der Veranstaltung zu reinigen und der Gemeinde in einwandfreiem Zustand wieder zu übergeben. Die Schlüsselübergabe und -rückgabe an den Gemeindearbeiter erfolgt während der üblichen Arbeitszeit. b) Schäden, die während einer Veranstaltung an der Halle oder an Einrichtungsgegenständen entstehen, werden auf Kosten des Veranstalters behoben. c) Zerbrochene Gläser, Geschirrteile oder sonstige beschädigte Gebrauchsgegenstände werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. d) Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen (z.b. Schankerlaubnis bei der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld) zu beantragen. e) Die Halle darf in der Zeit von 3.00 bis 7.00 Uhr nicht genutzt werden. f) Tischdecken dürfen nicht an die Tische angeklammert werden. g) Für die Müllentsorgung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. h) Die Veranstalter haben dafür zu sorgen, dass die Notausgänge bei Verananstaltungen zuverlässig freigehalten werden. -1-

i) Es wird darauf hingewiesen: In der Schlossparkhalle und deren Umgriff (z. B. Bereich Parkplatz) darf nur Lohrer Bier, das über den Getränkevertrieb Heidenfelder, Steinfeld-Waldzell (Tel.: 09396/1269) bezogen wird, ausgeschenkt werden. j) Die Bar muss bei Bedarf separat vom jeweiligen Veranstalter, gegen Gebühr angemietet werden. k) Die Nutzung von Skybeamern o.ä. ist auf dem Grundstück verboten. l) In der gesamten Halle besteht "Rauchverbot" m) Sollte die Lautsprecheranlage gebraucht werden, muss dies vor Beginn der Veranstaltung dem Gemeindearbeiter mitgeteilt werden, damit eine Unterweisung erfolgen kann. 4. Haftung für Personen- und Sachschäden Für Personen-, Vermögens- und Sachschäden ( irgendwelcher Art, die im Rahmen einer Veranstaltung in der Schlossparkhalle einschließlich Außenanlagen eintreten, übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. Es obliegt den Veranstaltern selbst, für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. 5. Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung einschl. Gebührenordnung tritt mit Beschluss des Gemeinderates Urspringen ab 01.01.2017 in Kraft. Verstöße gegen die Benutzungsordnung ziehen einen befristeten und im Wiederholungsfall gegebenenfalls einen völligen Entzug der Nutzung der Schlossparkhalle nach sich. Urspringen, im Oktober 2016 Gemeinde Urspringen Volker H e m r i c h 1. Bürgermeister

Gebührenordnung 1. Hallenmiete: Festveranstaltung 1-tägig (ohne Beatabend) 350,00 Festveranstaltung 2-3tägig (ohne Beatabend) 500,00 Disco/Beat/Techno-Abend 460,00 Discoabende (Ende 23.00 Uhr) 200,00 Starkbierabend 460,00 Tanzveranstaltung 200,00 Kulturelle Veranstaltung: 150,00 (Konzerte, Bauerntag, Liederabend, Kommersabend) Familienfest (ganze Halle) 150,00 Anbau extra 100,00 Bar extra 50,00 Toilette (bei Veranstaltungen außerhalb der Halle) 25,00 zzgl. bei Nutzung - Küche/Ausschank 20,00 - Bar 50,00 - Spülmaschinenbenutzung 10,00 Weitere Kosten: - Strom pro KW 0,37 - Wassergebühren pro cbm 1,73 - Kanalgebühren pro cbm 2,64 - Gasverbrauch pro cbm 2,05 - Telefoneinheiten 0,20 Die Verbrauchsgebühren werden jährlich geprüft und evtl. angepasst. Bei Veranstaltungen außerhalb der Schlossparkhalle müssen die weiteren Kosten (Wasser, Strom, etc.) vom Veranstalter gemäß Gebührenordnung getragen werden. Auf sämtliche Gebühren wird für auswärtige Vereine oder Bürger ein Aufschlag von 50% verrechnet. Außerdem ist eine Kaution von 500,-- EUR auf das Konto der Gemeinde: Raiffeisenbank Main-Spessart, IBAN: DE53 790 691 50 0007 1205 67, BIC: GENODEF1GEM Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN:DE09 7905 0000 0240 2502 58, BIC: BYLADEM1SWU zu hinterlegen. Die dann anfallenden Gebühren werden mit der Kaution verrechnet. Verbrauchsmaterial (Papierhandtücher, Seife, Toilettenpapier) wird nach der Veranstaltung ermittelt und in Rechnung gestellt.

2. Inventar Glasbruch und Fehlteile: Sektglas St. 1,50 Whiskyglas St. 1,50 Schorleglas St. 1,50 Weizenbiergläser St. 2,50 Bierkrüge St. 2,50 Maßkrüge St. 6,00 Aschenbecher St. Teller flach St. 5,00 Teller tief St. 5,00 Kuchenteller St. 3,00 Kaffeetasse/Untertasse St. 2,00 Messer/Gabel/Kaffeelöffel/Kuchengabel St. 1,00 Preis für defekte Festgarnituren: Tisch 100,00 Bank 50,00 Stuhl 100,00 Klapptisch 300,00

3. Leihgebühr Leihgebühr für Inventar / Geschirr, bei Benutzung außerhalb der Halle: Geschirr: Geschirr, welches außerhalb der Halle an Privat ausgeliehen wird Mindestgebühr 25,00 Geschirr, welches für gewerbliche Nutzung (z. B. Party Service oder Auswärtige) ausgeliehen wird: Mindestgebühr 50,00 Geschirr: Essgeschirr: Miete privat: Miete gewerblich: Teller flach St. 0,25 0,50 Teller tief St. 0,25 0,50 Gabel & Messer&Löffel St. 0,10 0,20 Kaffeegeschirr: Kaffeetasse (klein) St. 0,15 0,30 Kaffeetasse (groß) 24 Stück (1 Karton) Karton 2,00 4,00 Untertasse St. 0,15 0,30 Kuchenteller St. 0,15 0,30 Kaffeelöffel St. 0,10 0,20 Kaffegabeln St. 0,10 0,20 Gläser: Schorleglas 12 Stück (1 Karton) Karton 1,50 3,00 Sektglas 12 Stück (1 Karton) Karton 1,50 3,00 Whiskyglas 45 Stück (1 Kiste) Kiste 2,50 5,00 Bierkrüge 15 Stück (1 Kiste) Kiste 1,50 3,00 Weizengläser 24 Stück (1 Kiste) Kiste 2,00 4,00 Gläser/Tassen werden nur Karton- bzw. Kistenweise verliehen. Inventar: Festbankgarnitur komplett 3,00 6,00 Festbankgarnitur komplett f. örtliche Vereine, wenn nicht für Veranstaltung benötigt kostenfrei Stuhl St. 2,00 nicht möglich Klapptisch St. 10,00 nicht möglich Sonnenschirm groß St. 7,50 /Tag nicht möglich klein St. 4,00 /Tag nicht möglich Stehtische St. 4,00 /Tag nicht möglich Kaffeemaschine St. 10,00 /Tag nicht möglich Friteuse * St. 15,00 /Tag nicht möglich Kuchentheke * St. 20,00 /Tag nicht möglich Kühlschränke (groß) * St. 10,00 /Tag nicht möglich *ohne Transport durch die Gemeindearbeiter Berechnung für den Transport 10,-- /Transport Die Abholung und Rückgabe erfolgt während der üblichen Arbeitszeit der Gemeindearbeiter. Urspringen, im Oktober 2016 Gemeinde Urspringen Volker H e m r i c h 1. Bürgermeister