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Transkript:

Informationen zum Auslandssemester für den BA-Jahrgang 2010 (Stand: 17. November 2011) Übersicht: 1. Welche Studienleistungen müssen im Auslandssemester erbracht werden? 2. Welche Studienplätze kann das ZIS anbieten und wie kann man sich auf diese Plätze bewerben? 3. Welche weiteren Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze bzw. Fördermöglichkeiten gibt es? 4. Organisatorisches 1

1. Welche Studienleistungen müssen im Auslandssemester erbracht werden? Die Studierenden müssen im Auslandsstudiensemester zwei Module im Umfang von mindestens 19 Leistungspunkten aus dem Bereich der Pflichtmodule mit wahlpflichtigem Inhalt und/oder des Wahlpflichtbereiches erfolgreich abschließen. Die innerhalb der Module belegten Veranstaltungen sollen inhaltlich nicht mit solchen übereinstimmen, die im Rahmen des Studiengangs bereits belegt worden sind oder noch belegt werden. (vgl. Studienordnung, 6, Absatz 7) 2

Folgende Module können im Auslandssemester absolviert werden: a) Pflichtmodule mit wählbarem Inhalt: - Internationale Politik 1 - Internationale Wirtschaft 1 - Internationales Recht 1 (Achtung: nur möglich, wenn Völkerrecht II im Auslandssemester absolviert wird!) - AQUA 1* - Historisch-Sozialwissenschaftliche Ergänzungsfächer *Hier dürfen auch Kurse in der zweiten obligatorischen Fremdsprache (Frz/Spa/Ru) eingebracht werden, wenn diese der Landessprache entspricht (Voraussetzung: anspruchsvolles Niveau, für komplettes Modul mind. drei Kurse oder 10 SWS). Pflichtmodule aus der Sprachausbildung dürfen jedoch nicht ersetzt werden! b) Module aus dem Wahlpflichtbereich: - Internationale Politik 2 - Internationale Wirtschaft 2 - Internationales Recht 2 3

Wichtige Hinweise: - Die betreffenden Module müssen komplett im Ausland absolviert werden, d.h. in die Auslandsmodule dürfen keine an der TUD absolvierten Kurse eingebracht werden und umgekehrt. - Es müssen nur so viele Kurse belegt werden, wie notwendig sind, um zwei Module komplett abzuschließen, mindestens aber zwei Kurse pro Modul. Die Anrechnung zusätzlich belegter Kurse ist nicht möglich, die Kurse können jedoch auf dem Zeugnisbeiblatt o. ä. erwähnt werden. - Die im Ausland belegten Kurse dürfen sich inhaltlich nicht mit an der TU belegten Kursen überschneiden (im Zweifelsfall Überprüfung durch den Fachvertreter anhand der Kursunterlagen). - Die erreichten Noten werden nicht angerechnet; die im Ausland absolvierten Module erscheinen auf dem BA-Zeugnis mit dem Vermerk anerkannt. 4

- Entscheidend für das Absolvieren der Module sind die Leistungspunkte (mind. 10 bzw. 9 für das entsprechende Modul) oder die entsprechenden Teilleistungen, die in den (mind. zwei) Kursen erbracht werden. Beispiel: - Sie möchten an Ihrer Gasthochschule die Module IP 1 und EF absolvieren. Sie benötigen also für jedes dieser Module o entweder den Nachweis über mindestens 10 ECTS (falls die Gasthochschule mit ECTS entsprechend den Bologna-Kriterien arbeitet) oder o die lt. Modulbeschreibung verlangten Teilleistungen, d.h. eine Hausarbeit, eine weitere große Prüfungsleistung und mind. zwei kleine Prüfungsleistungen. Falls Ihre die Gasthochschule also nicht mit ECTS arbeitet, bitte unbedingt eine detaillierte und von der Hochschule bestätigte Auflistung der erbrachten Leistungen mit- 5

bringen (z. B. Bestätigungen über Hausarbeiten, Klausuren, Angaben zum Stundenumfang von Kursen usw.; Kursbeschreibungen). Die Teilleistungen sind unter bestimmten Umständen austauschbar, d.h. konkret: o Klausuren dürfen durch Hausarbeiten (ggf. auch mündliche Prüfungen oder mind. drei kleine Teilleistungen) ersetzt werden. o Hausarbeiten dürfen jedoch in aller Regel* nicht durch andere Teilleistungen ersetzt werden! o Hausarbeiten sollen einen Umfang von mind. 12 bis 15 (Text-) Seiten haben. o Die sog. kleinen Prüfungsleistungen (Referate, Diskussionsbeiträge, Literaturberichte, Thesenpapiere ) dürfen den Gegebenheiten der Gasthochschule entsprechend - untereinander ausgetauscht werden. Max. drei kleine Prüfungsleistungen können auch durch eine sog. große Prüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) ersetzt werden. 6

* Hinweis: Sollte es trotz sorgfältiger Wahl der Gasthochschule und nach gründlicher Prüfung des Lehrangebots nicht möglich sein, die lt. Modulbeschreibungen geforderten Hausarbeiten als Prüfungsleistungen einzubringen, kann die Anerkennung anderer in der Regel dann deutlich umfangreicherer Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die/der Studierende hat in diesem Fall schriftlich nachzuweisen, dass es nicht möglich ist, an der Gasthochschule eine Hausarbeit als Prüfungsleistung für den betreffenden Kurs zu schreiben bzw. als Prüfungsleistung bewerten zu lassen. 7

Wahl der Gasthochschule und Kurswahl: - Grundsätzlich kann das Auslandssemester an jeder staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert werden. Entscheidend ist, dass die Gasthochschule ausreichend Kurse anbietet, die zum Absolvieren von zwei kompletten Modulen notwendig sind. ( Reservekurse zur Auswahl und/oder eine schriftliche Bestätigung der Gasthochschule zum Kursangebot werden deshalb dringend empfohlen!) - Bitte wählen Sie für Ihre beiden Auslandsmodule nur solche Kurse, die den (inhaltlichen) Anforderungen der Modulbeschreibungen klar entsprechen und vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen können. - Die Bestätigung Ihrer Kurswahl auf dem Learning Agreement (o. ä. Dokumenten, die z. B. für Stipendienbewerbungen notwendig sind) bedeutet zunächst nur, dass die dort angegebenen Kurse grundsätzlich in Ihr Studium passen könnten. Ein Recht auf Anrechnung dieser Kurse für die gewünschten Module ergibt sich daraus noch nicht! 8

2. Welche Studienplätze kann das ZIS anbieten und wie kann man sich auf diese Plätze bewerben? 9

Partneruniversitäten des ZIS (Stand: 09.11.2011) 1. ERASMUS-Partner: Land Einrichtung Zahl der Plätze Unterrichtssprache Frankreich Frankreich Frankreich Université Robert Schumann, Institut d Etudes Politiques, STRASBOURG Université de Franche- Comté, BESANCON Université Montesquieu, Institut d Etudes Politiques, BOR- DEAUX 1 Französisch Politik Schwerpunkt 3 Französisch (alle Bereiche) 2 Französisch Politik 10

Frankreich Université de NICE, Institut du Droit de la Paix et du Développment 2 Französisch Jura, Politik Institut d Etudes Politiques, 1 Französisch Politik RENNES Université de La RÈUNION 2 Französisch (alle Bereiche) Frankreich Frankreich Großbritannien Polen Schweden Spanien De Montfort University LEICESTER The POZNAN University of Economics LUNDS Universitet, Department of Political Science UNTER VORBEHALT! Universidad Autónoma de MADRID, Doctorado de Economía y Relaciones 3 Englisch Politik, Internationale Beziehungen 2 Englisch Wirtschaft 1 Englisch Politik (anderes evt. auf Anfrage) 2 Spanisch Wirtschaft, Internationale Beziehungen 11

Internacionales Tschechien Karls-Universität PRAG 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei Koç University ISTANBUL 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei ISTANBUL Kultur University 2 Englisch Internationale Beziehungen Ungarn Eszterházy Károly College EGER 2 Englisch Internationale Beziehungen 2. Weitere Kooperationspartner: Land Einrichtung Zahl der Unterrichtsprache Schwerpunkt Plätze Chile Pontificia Universidad Católica de VALPARAISO 2 Spanisch Internationale Beziehungen 12

Kolumbien Universidad del Rosario, BOGOTÁ Vertrag z. Zt. in Vorbereitung Russland Staatl. Universität ST. PE- TERSBURG Russland Moscow State Institute of International Relations (MGIMO) MOSKAU Mexiko Tec de Monterrey, Dpt. of Social Studies and International Relations Tanzania University of Dar-es- Salaam Nach Vereinbarung Spanisch, z. T. Englisch Internationale Beziehungen 3 Russisch Internationale Beziehungen 2 Russisch Internationale Beziehungen 3 Spanisch Internationale Beziehungen 2 Englisch Internationale Beziehungen Hinweise: - z. T. eingeschränktes Fächerangebot - IB nicht identisch mit interdisziplinärem Angebot des SIB in DD (meist Politik)! 13

Vorteile der Kooperationsplätze: a) Erasmusplätze: - keine Studiengebühren - Mobilitätsbeihilfe (ca. 200,00 EUR pro Studienmonat) - evt. geförderter Sprachkurs (sog. kleine Sprachen) b) Plätze in Russland: - keine Studiengebühren - evt. Förderung über Go East c) Plätze in Chile, Kolumbien, Mexiko und Tanzania: - keine Studiengebühren (in Tanzania geringfügige Prüfungsgebühren) Generell: Austauschplatz (so gut wie) sicher, wenn Nominierung durch ZIS erfolgt 14

Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS / Vergabe der Plätze: - schriftliche Bewerbung (per e-mail an Beate Wunderlich) bis Montag, den 16. Januar 2012, auf max. zwei Kooperationsplätze des ZIS (Erstwunsch, Zweitwunsch) - Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren* (1. Erstwünsche, 2. Zweitwünsche und offene Erstwünsche) - Information über Platzvergabe und Warteliste per Aushang und Rundmail (vorauss. Ende Januar 2012) - Bestätigung der Plätze und definitive Platzvergabe Anfang April 2012, danach erfolgt Nominierung der Studierenden bzw. Info an Gasthochschulen durch B. Wunderlich *Einzige Einschränkungen: - Berücksichtigung der Zweitsprache - bevorzugte Berücksichtigung ausländischer Studierender 15

- Achtung: Die Nominierung durch das ZIS ersetzt nicht die Bewerbung /Anmeldung durch die Studierenden selbst (bitte Termine der Gastunis beachten)! - Go East: definitive Entscheidung im Januar, spätestens Anfang Februar 2012 - Chile, Kolumbien, Mexiko: evt. frühere Bewerbungstermine beachten 16

3. Welche weiteren Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze bzw. Fördermöglichkeiten gibt es? - Angebote anderer Fakultäten der TUD (insb. Jurist.Fakultät, Philosoph. Fakultät und Fakultät Wiwi ggf. Infoveranstaltung der Jurist. Fakultät nutzen) - Individuelle/freie Bewerbung an Gasthochschulen weltweit möglich (Nachteil: größerer organisatorischer Aufwand, evt. Studiengebühren) - Fördermöglichkeiten des DAAD (insb. PROMOS) und anderer Anbieter nutzen (Broschüre und Homepage des DAAD, Infoveranstaltungen des AAA, evt. Newsletter des AAA anfordern, Erfahrungsberichte von Studierenden auf Homepage des AAA) - Auslandsbafög (Einkommensgrenzen höher als bei Inlandsbafög, Studiengebühren können bis max. 2.300 EUR pro Semester erstattet werden)! 17

4. Organisatorisches: Erasmusförderung: - Onlineformular für Erasmus-Mobilitätsbeihilfe und Learning Agreement sollen vorauss. bis Ende Juni 2012 im AAA eingereicht werden - Erste Rate der Mobilitätsbeihilfe (70 %) wird vorauss. im September 2012 überwiesen, Rest zum Ende des Auslandssemesters Urlaubssemester / Semesterticket / Beitrag für Studentenwerk: - IB-Studierende beantragen für den Zeitraum des Auslandssemesters individuell eine Beurlaubung (s. blaue Formblätter im Imma-Amt) und sind damit automatisch von den Beiträgen zum Semesterticket befreit. - Der Beitrag zum Studentenwerk muss zunächst gezahlt werden, kann aber auf Antrag nach dem Auslandssemester zurück erstattet werden (Ansprechpartner: Gerd Sureck, Tel. 469 7820) 18