Informationen zur Gestaltung des 3. Fachsemesters (insbes.: Auslandssemester)
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- Stephan Giese
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1 Zentrum für Internationale Studien Informationen zur Gestaltung des 3. Fachsemesters (insbes.: Auslandssemester) Zielgruppe: Master-Jahrgang 2016 Wintersemester 2016/17 Sandy Eisenlöffel und Stefan Robel Dresden,
2 Thematische Übersicht I. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master-Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang 2014 II. Unter welchen Voraussetzungen können Auslandsleistungen für Ihr MA-Studium an der TU Dresden angerechnet werden und wie erfolgt die Anrechnung? III. Welche Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze bzw. Fördermöglichkeiten gibt es? IV. Organisatorische Hinweise
3 1. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master-Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang 2014 Grundlage Prüfungsordnung: 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang (1) Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang Internationale Beziehungen beträgt vier Semester und umfasst das Präsenz- und Selbststudium sowie die Master- Prüfung; auf Wunsch können ein Auslandsstudium und ein international ausgerichtetes Berufspraktikum im Rahmen des Studiums durchgeführt werden.
4 1. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master-Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang 2014 Grundlage Studienordnung: 6 Aufbau und Durchführung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Das Lehrangebot ist auf vier Semester verteilt. Das dritte Semester eignet sich für ein Auslandsstudium und/oder ein international orientiertes Berufspraktikum; ein Vertiefungsstudium ist an der TU Dresden in diesem Semester nicht möglich.
5 1. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master-Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang Falls Sie während Ihres MA-Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, steht Ihnen hierfür das dritte Fachsemester zur Verfügung. - In diesem (Winter-)Semester wählen alle Masterstudierenden aus den Modulen MA-IB-WP-BP (Berufspraktikum), MA-IB-WP-TE (Transdisziplinäre Ergänzung) und MA-IB-WP-V (Vertiefung Kernfächer -> das für das Auslandssemester relevante Modul) eine beliebige 3x10 ECTS-Credits-Kombination von drei Modulen (jedes Modul kann, mit unterschiedlichen Inhalten, bis zu 3x gewählt werden). - Die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Näheres dazu s. Punkt 2).
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7 1. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master- Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang 2014 Beispiel 1: 2 x Modul MA-IB-WP-V plus 1x Modul MA-IB-WP-BP -> 2 x 10 = 20 ECTS-Credits werden im Ausland erbracht. Beispiel 2: 3 x Modul MA-IB-WP-V -> 3 x 10 = 30 ECTS-Credits werden im Ausland erbracht.
8 1. Das fakultative Auslandssemester im reformierten Master-Studiengang ab Immatrikulationsjahrgang 2014 Hinweis: Sie müssen, wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen studieren möchten - Studienleistungen in einem bestimmten Umfang (d.h. konkret: mindestens 20 ECTS, d.h. 2x Modul MA-IB- WP-V) erbringen, da eine Förderung* Ihres Auslandsaufenthaltes ansonsten nicht gerechtfertigt wäre. *Mit Förderung ist hier also auch gemeint: Die Vergabe eines ZIS-Austauschplatzes, für den die Partnerhochschule aufgrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem ZIS keine Studiengebühren erhebt.
9 2. Unter welchen Voraussetzungen können Auslandsleistungen für Ihr MA-Studium an der TU Dresden angerechnet werden ( )? Die Anrechenbarkeit der Leistungen muss vor Beginn Ihres Auslandssemesters über den Studienfachberater in Form eines Learning Agreements verabredet werden. Sie sollten dazu eine ausführliche Darstellung der Kursinhalte sowie der vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen einreichen und das Modul angeben, in das die Leistungen eingebracht werden sollen. Die endgültige Entscheidung über die Anrechnung der tatsächlich im Ausland erbrachten Leistungen liegt dennoch stets beim Prüfungsausschuss. Sie ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland lässt sich aus vorangegangenen Einzelfallentscheidungen nicht ableiten!
10 2. Unter welchen Voraussetzungen können Auslandsleistungen für Ihr MA-Studium an der TU Dresden angerechnet werden ( )? Näheres regelt Modulbeschreibung MA-IB-WP-V (im folgenden Auszüge): Lehr- und Lernformen Das Modul umfasst das Selbststudium sowie Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS an einer staatlich anerkannten ausländischen Universität und/oder Sommerschule(n), deren Passfähigkeit vorab in einem Learning Agreement festgestellt wird. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Die Leistungspunkte werden vergeben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus mindestens zwei benoteten Prüfungsleistungen entsprechend dem an der ausländischen Universität und/oder Sommerschule für das gewählte Kursangebot ausgewiesenen und im Learning Agreement bestätigten Leistungen; die unbenotete Teilnahme an einer Sommerschule wird auf Grund einer entsprechenden Bescheinigung anerkannt.
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12 2. ( ) wie erfolgt die Anrechnung? 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Studienzeiten und außerhalb einer Hochschule erworbenen Qualifikationen [Im Wesentlichen gemäß der Absätze 5 und 6 (im folgenden Auszüge)] (5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen nach Absatz 1, 3 oder 4 angerechnet bzw. übernommen oder außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen nach Absatz 2 angerechnet, erfolgt von Amts wegen auch die Anrechnung der entsprechenden Studienzeiten. Noten sind - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die weitere Notenbildung einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen, sie gehen nicht in die weitere Notenbildung ein. ( ) (6) Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Der Studierende hat die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt darf das Anrechnungsverfahren die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. ( )
13 2. wie erfolgt die Anrechnung? Noch einmal ein Auszug aus Modulbeschreibung MA-IB-WP-V: Abschnitt Leistungspunkte und Noten: Durch das Modul werden 10 Leistungspunkte erworben. Die Modulnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen; unbenotete Teilleistungen bleiben bei der Notenberechnung unberücksichtigt. Die Gewichtung der Prüfungsleistungen orientiert sich dabei an dem mit der jeweiligen Lehrveranstaltung an der ausländischen Universität oder an Sommerschulen verbundenen Workload.
14 Das Learning Agreement (1) - Je nach Austauschinstitution und förderung gibt es unterschiedliche Formulare, in die sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten (vor, während und nach Abschluss Ihres Auslandssemesters) die geplanten/geänderten/tatsächlich absovlierten Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Module (in die Sie diese LV einzubringen beabsichtigen) eintragen müssen. - Mindestens je ein/e Vertreter/in der sending und der receiving institution müssen das jeweilige Agreement gegenzeichnen. - Bis dato hat man sich im ZIS-Büro nicht dazu entschlossen, diesem Variantenreichtum an L.A.s noch eine weitere Variante, die ZIS-Version, hinzuzufügen.
15 Das Learning Agreement (2) Unverzichtbare Angaben aus Sicht des ZIS (die i.a.r. sämtliche L.A.s enthalten, die der Studienfachberater bisher zu Gesicht bekommen hat) sind: 1. Welche Lehrveranstaltungen (LV), die an der Gastuniversität angeboten werden/wurden, wollen Sie belegen/haben Sie belegt? 2. In welche Module des IB-Masterstudiengangs am ZIS der TU Dresden beabsichtigen Sie, diese LV einzubringen? 3. Mit welcher Workload bewertet die Gastuniversität die angegebenen LV (wenn möglich ECTS-Credits angeben, bei anderem CP-System nach Möglichkeit autorisierte Umrechnung der Universität angeben; sonst: Prüfungsleistungen, Semesterwochenstundenzahl, etc.)? Kursbeschreibungen beifügen!
16 Das Learning Agreement (3) Before the Mobility: Table A: Study Programme at the Receiving Institution (all educational components planned) Planned period of the mobility: from [dd/mm/yyyy]. till [dd/mm/yyyy] No. Component code (if any) Component title at the receiving institution (as indicated in the course catalogue) Semester [e.g. autumn/ spring; term] Number of ECTS credits to be awarded by the receiving inst. upon successful completion Total: Web link to the course catalogue at the receiving institution describing the learning outcomes:
17 Das Learning Agreement (3) Table B: Planned Recognition Educational components that are part of the regular study programme at home university and which will be replaced by the study abroad (NB no one to one match with Table A is required). Where all credits in Table A are recognised as forming part of the programme at the sending institution without any further conditions being applied, Table B may be completed with a reference to the mobility window (see guidelines). No. Component code (if any) Component title at the receiving institution (as indicated in the course catalogue) Semester [e.g. autumn/ spring; term] Number of ECTS credits to be awarded by the receiving inst. upon successful completion Total:
18 3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 3.1. Partneruniversitäten des ZIS (Stand: ) 1. ERASMUS-Partner: Land Einrichtung Zahl der Plätze Unterrichtssprache Schwerpunkt Frankreich Frankreich Frankreich Université Robert Schumann, Institut d Etudes Politiques, STRASBOURG Université de Franche-Comté, BESANÇON Université Montesquieu, Institut d Etudes Politiques, BORDEAUX 1 Französisch Politik 3 Französisch (alle Bereiche) 2 Französisch Politik
19 Land Einrichtung Zahl der Plätze Unterrichtssprache Schwerpunkt Frankreich Université de NICE, Institut du 2 Französisch Politik Droit de la Paix et du Développement Frankreich Institut d Etudes Politiques, 1 Französisch Politik RENNES Frankreich Université de La RÉUNION 2 Französisch (alle Bereiche) Großbritannien Großbritannien Italien Polen Schweden De Montfort University LEICESTER The Queen s University BELFAST, School of Politics, International Studies and Philosophy (PISP) Universitá degli Studi di MILANO The POZNAN University of Economics and Business LUNDS Universitet, Department of Political Science 3 Englisch Politik, Internationale Beziehungen 2 Englisch Politik, Internationale Beziehungen 2 Englisch Internationale Beziehunge 2 Englisch Wirtschaft 2 Englisch Politik
20 Land Einrichtung Zahl der Plätze Spanien Universidad Autónoma de MADRID, Doctorado de Economía y Relaciones Internacionales Unterrichtssprache Schwerpunkt 2 Spanisch Wirtschaft, Internationale Beziehungen Tschechien Karls-Universität PRAG 2 Englisch Internationale Beziehungen Türkei ANKARA University, Faculty of Political Science 2 Englisch Politik Türkei ISTANBUL Kültür University 2 Englisch Internationale Beziehungen
21 Land Einrichtung Zahl der Unterricht- Schwerpunkt Plätze sprache Chile Pontificia Universidad Católica 2 Spanisch Internationale de VALPARAISO 2. Weitere Kooperationspartner: Beziehungen Kolumbien Universidad del Rosario, BOGOTÁ z. Zt. 4 Spanisch, z. T. Englisch Internationale Beziehungen Russland Staatl. Universität ST. PETERSBURG 3 Russisch Internationale Beziehungen Russland Moscow State Institute of International Relations (MGIMO) MOSKAU 2 Russisch Internationale Beziehungen Mexiko Tanzania Tec de MONTERREY, Campus ESTADO DE MÈXICO, Dpt. of Social Studies and International Relations University of DAR-ES- SALAAM 3 Spanisch Internationale Beziehungen 2 Englisch Internationale Beziehungen
22 Hinweise: - z. T. eingeschränktes Fächerangebot - IB nicht identisch mit interdisziplinärem Angebot des SIB in DD (meist Politik)! Vorteile der Kooperationsplätze: a) ERASMUS+-plätze: - keine Studiengebühren - Mobilitätsbeihilfe (je nach Ländergruppe mind. 150,00 bis max. 500,00 EUR pro Studienmonat) - evt. geförderter online-sprachkurs (bei Sprachniveau A1 oder weniger) - Förderung: bis 12 Monate - Achtung: Hauptwohnsitz darf nicht im ERASMUS-Zielland liegen! - Onlineformular für Erasmus-Mobilitätsbeihilfe und Learning Agreement sollen voraussichtlich bis Ende Mai 2017 eingereicht werden - Erste Rate der Mobilitätsbeihilfe (70 %) wird voraussichtlich am Beginn des Auslandssemesters überwiesen, der Rest zum Ende des Auslandssemesters - Kontakt: Kerstin Unger (AAA): kerstin.unger@tu-dresden.de b) Andere Austauschplätze: - keine Studiengebühren (in Tansania geringfügige Prüfungsgebühren)
23 Bewerbung auf Kooperationsplätze des ZIS / Vergabe der Plätze: Schriftliche Bewerbung (per an Sandy.Eisenloeffel@tu-dresden.de) ggf. mit Angabe zu Sprachkenntnissen/ Sprachnachweis bis spätestens Montag, 23. Januar 2017 auf drei Kooperationsplätze* des ZIS (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch) Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren (1. Erstwünsche, 2. Zweitwünsche, 3. Drittwünsche) zunächst an die BA-Studierenden Danach Vergabe der freien Plätze an die MA-Studierenden (ebenfalls nach dem Losverfahren) Information über Platzvergabe per Aushang und Rundmail (voraussichtlich bis Mitte Februar 2017) Bestätigung der Plätze und DEFINITIVE Platzvergabe bis Anfang April 2017, danach erfolgt die Nominierung der Studierenden bzw. Info an die Gasthochschulen durch Frau Eisenlöffel.
24 *Achtung: Die Nominierung durch das ZIS ersetzt nicht die Bewerbung durch die Studierenden selbst bitte beachten Sie dazu unbedingt die entsprechenden Termine und Hinweise / Anforderungen der Gasthochschulen! Chile, Kolumbien, Mexiko: Bitte evt. frühere Bewerbungstermine beachten! *Weitere Wünsche werden nicht berücksichtigt!
25 3.2. Weitere Möglichkeiten der Bewerbung auf Austauschplätze und Fördermöglichkeiten: - Angebote anderer Fakultäten der TUD (insb. Fakultät Jura, Philosophische Fakultät und Fakultät Wirtschaftswissenschaften) - Zentrale Austauschprogramme der TUD (Näheres s. u.) - Individuelle/freie Bewerbung an Gasthochschulen weltweit möglich (Nachteil: evt. größerer organisatorischer Aufwand, evt. Studiengebühren)
26 Zentrale Austauschprogramme der TU Dresden Leistung: Erlass der Studiengebühren (bitte vorher prüfen, ob Fächerprofil passt) - National Tsing Hua University, Taiwan (WiWi) - National Taiwan University of Science and Technology, Taiwan (WiWi) - Puhang University, Südkorea (WiWi, Recht) - Nanyang Technological University, Singapur (WiWi, Recht, Politik) - Huazhong University, China (Wiwi, Recht) - Yamanashi University, Japan (Japanisch mind. B1) - Keio University, Japan (WiWi, Recht) - The Hewbrew University of Jerusalem, Israel (WiWi, Recht, Politik)
27 Zentrale Austauschprogramme der TU Dresden - Tec de Monterrey, Mexiko - Universidade Estadual Paulista, Brasilien (WiWi) - Universidad La Serena, Chile (WiWi) - Universidad de Talca (WiWi, Recht) - Universidad Nacional de Colombia (Bewerbung: bzw / WiWi) - Boston University, USA (Bewerbung: / WiWi, Recht, Politik) - University of Alberta, Kanada (Bewerbung: / WiWi, Recht, Politik)
28 Promos - Förderung von Studienaufenthalten an Partneruniversitäten oder von individuell geplanten Aufenthalten (außerhalb des ERASMUS+-Raumes) - Förderzeitraum: und bis maximal Bewerbung für WS 2017/18: (ausländische Studierende können sich ebenfalls bewerben) - Abhängig vom Zielland: monatliches Teilstipendium (ca. 300 Euro), Reisekostenpauschale - Studiengebühren werden nicht übernommen - Gefördert werden auch Abschlussarbeiten, Praktika und Sprachkurse - Kontakt: - Susann Pretzsch (AAA) susann.pretzsch@tu-dresden.de - Leonardo-Büro Dresden placement@leo.tu-dresden.de
29 AuslandsBAfög - Zusätzlich zu den in Deutschland gültigen BAföG-Sätzen gibt es Zuschüsse für Studiengebühren (bis zu Euro pro Jahr), Reise- und Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung. - Weil andere Fördersätze gelten, kann sich eine Bewerbung auch dann lohnen, wenn in Deutschland kein BAföG bezogen wird. - Beantragung: 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim jeweils für das Studienland zuständigen BAföG-Amt - Förderung von Auslandspraktika: Mindestumfang 12 Wochen
30 Weitere Stipendienprogramme E.ON Studien- und Forschungsstipendien Stipendien für die Fachrichtungen Wiwi/ Politik- und Rechtswissenschaften für Norwegen, Stiftung Ranke-Heinemann Stipendien für einen Studienaufenthalt in Australien/ Neuseeland, Bewerbung: / / Semester: März-Juli und August bis November, (Endeavour-Stipendien der australischen Regierung) (Stipendien für ein Studium in Taiwan) (Stipendien für Israel) (Stipendien für Semesteraufenthalte in Tschechien und Polen)
31 Tipps und Hinweise - Einige Universitäten vergeben eigene Stipendien an internationale Studierende (z. B. Abo Akademi in Finnland, Masaryk University in Brno) - Studium in Schottland: Studiengebühren von EU-Bürgern werden auf Antrag vom schottischen Staat übernommen (Ausnahmen gelten nur für Waliser, Engländer und Nordiren). Die zuständige Behörde ist die Student Awards Agency for Scotland Anträge unter: - Newsletter des Auslandsamts (aktuelle Ausschreibungen) Link: Urlaubssemester / Semesterticket / Beitrag für Studentenwerk: - IB-Studierende beantragen für den Zeitraum des Auslandssemesters individuell eine Beurlaubung (s. blaue Formblätter im Imma-Amt) und sind damit automatisch von den Beiträgen zum Semesterticket befreit. - Der Beitrag zum Studentenwerk muss zunächst gezahlt werden, kann aber unter bestimmten Umständen auf rechtzeitigen Antrag an das Studentenwerk zurück erstattet werden (bitte dazu Hinweise des Studentenwerks beachten).
32 Praktika - (Auslandspraktika in Europa / Kanada) - (ASA-Stipendien für Praktika im entwicklungspolitischen Kontext, Bewerbung: ) - (Stipendien für ein Parlamentspraktikum in Polen; Voraussetzung: abgeschlossenes Studium, gute Polnischkenntnisse) - (Inwent-Stipendien für den Asia-Pazifik-Raum) - (DAAD-Kurzstipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen oder in internationalen Organisationen, Bewerbung: spät. 2 Monate vor Praktikumsbeginn beim DAAD) - Carlo-Schmid-Programm für Praktika bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen, Bewerbung: beim DAAD - (Praktikamöglichkeiten in Großbritannien) - DAAD-Praktikaprogramm Russland in der Praxis, monatliches Stipendium von 900 Euro, Reisekostenzuschuss, Sprachkurszuschuss, Bewerbung: für WS 2017/18
33 Hilfreiche Links (Stipendiendatenbank, Länderinfos, Jahresstipendien) - (Stipendiendatenbank) (Visa-Bestimmungen weltweit) - (AAA) - (Regionalbotschafter TU Dresden)
34 Erklärung zur Wahl der Gasthochschule - Eine schriftliche Erklärung zur Wahl der Gasthochschule wird Anfang April 2017 an alle Studierenden zur Unterschrift geschickt. Einverständniserklärung zur Weitergabe von -Adressen - Um Ihre Erfahrungen aus dem Auslandssemester künftig noch besser für die jüngeren IB-Jahrgänge nutzen zu können, bitten wir Sie, Ihre -Adressen an diese Jahrgänge weiterleiten zu dürfen und Ihr Einverständnis durch Ihre Unterschrift auf der entsprechenden Erklärung zu dokumentieren (Widerruf ist jederzeit möglich).
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
36 Anhang: Relevante Auszüge aus den Studiendokumenten (ausführlich)
37 Prüfungsordnung 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang (1) Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang Internationale Beziehungen beträgt vier Semester und umfasst das Präsenz- und Selbststudium sowie die Master-Prüfung; auf Wunsch können ein Auslandsstudium und ein international ausgerichtetes Berufspraktikum im Rahmen des Studiums durchgeführt werden. 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Studienzeiten und außerhalb einer Hochschule erworbenen Qualifikationen (1) Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag angerechnet, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Weitergehende Vereinbarungen der Technischen Universität Dresden, der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz sowie völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Sachsen sind gegebenenfalls zu beachten.
38 Prüfungsordnung (2) Außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen werden auf Antrag angerechnet, soweit sie gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Inhalt, Umfang und Anforderungen Teilen des Studiums im Master-Studiengang Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Dresden im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen können höchstens 50 % des Studiums ersetzen. (3) Studien- und Prüfungsleistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, werden von Amts wegen übernommen. (4) An einer Hochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können trotz wesentlicher Unterschiede angerechnet werden, wenn sie aufgrund ihrer Inhalte und Qualifikationsziele insgesamt dem Sinn und Zweck einer in diesem Studiengang vorhandenen Wahlmöglichkeit entsprechen und daher ein strukturelles Äquivalent bilden. Im Zeugnis werden die tatsächlich erbrachten Leistungen ausgewiesen.
39 Prüfungsordnung (5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen nach Absatz 1, 3 oder 4 angerechnet bzw. übernommen oder außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen nach Absatz 2 angerechnet, erfolgt von Amts wegen auch die Anrechnung der entsprechenden Studienzeiten. Noten sind - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die weitere Notenbildung einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen, sie gehen nicht in die weitere Notenbildung ein. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig. (6) Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Der Studierende hat die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt darf das Anrechnungsverfahren die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. Bei Nichtanrechnung gilt 17 Abs. 4 Satz 1.
40 Studienordnung 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Die Aufnahme in den Master-Studiengang Internationale Beziehungen erfolgt jeweils zum Wintersemester. (2) Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang Internationale Beziehungen beträgt vier Semester und umfasst das Präsenz- und Selbststudium sowie die Master-Prüfung; auf Wunsch können ein Auslandsstudium und ein international ausgerichtetes Berufspraktikum im Rahmen des Studiums durchgeführt werden. 6 Aufbau und Durchführung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Das Lehrangebot ist auf vier Semester verteilt. Das dritte Semester eignet sich für ein Auslandsstudium und/oder ein international orientiertes Berufspraktikum; ein Vertiefungsstudium ist an der TU Dresden in diesem Semester nicht möglich.
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