WETTBEWERBSVERFAHREN. Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE

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Transkript:

TEIL A WETTBEWERBSVERFAHREN Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 5

Übersichtsplan WETTBEWERBSGEBIET GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 6 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003

A 1 Bezeichnung des Auslobers und seiner Vertretung Auslober des Wettbewerbs ist die Stadt Leinefelde, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Reinhardt und den Bauamtsleiter Herrn Senft. Vertreter: Bürgermeister Bauamt Leinefelde Herr Gerd Reinhardt Herr Roland Senft Triftstraße 2-4 Bahnhofstraße 43 37327 Leinefelde 37327 Leinefelde Tel. (03605) 505122 Fax 505199 Tel. (03605) 505214 Fax 505299 email: buergermeister@leinefelde.de email: bauamt@leinefelde.de Beauftragt mit der Wettbewerbsorganisation und Durchführung sind GRAS Gruppe Architektur & Stadtplanung RoosGrün PLANUNG Konkordienstraße 43 Karl-Marx-Straße 7a 01127 Dresden 99441 Denstedt bei Weimar Tel. (0351) 2523797 Fax 2523257 Tel. (03643) 771590 Fax 7715999 email: mailbox@gras-dresden.de email: info@roosgruen.de A 2 Wettbewerbsaufgabe und gegenstand Wettbewerbsaufgabe ist die Entwicklung eines landschaftsarchitektonischen Gestaltungskonzeptes für die Grüne Achse der Stadt Leinefelde als Beitrag zum Umbauprozess im Kern der Südstadt Leinefelde. Gegenstand des Wettbewerbs ist der etwa 30 ha umfassende, in Ansätzen vorhandene zentrale Grünzug durch die Südstadt vom Bahnhof bis zum südlichen Ortsrand. Mit dem Wettbewerb soll eine überzeugende Entwurfslösung für die Freiraumgestaltung der Grünen Achse gefunden werden, die als Bestandteil der städtebaulichen Neuordnung der Südstadt einen attraktiven und unverwechselbaren Aufenthalts- und Erlebnisraum für die Einwohner und Gäste der Stadt schafft. Neben einer langfristig tragfähigen landschaftsarchitektonischen Gesamtkonzeption (Ideenteil) ist insbesondere die Bearbeitung von zwei Vertiefungsbereichen mit Flächengrößen von etwa 6 ha bzw. 4 ha (Realisierungsteil) Schwerpunkt der Aufgabenstellung. A 3 Wettbewerbsart und Zulassungsbereich Die Auslobung erfolgt als internationaler offener landschaftsarchitektonischer Ideen- und Realisierungswettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Teilnahme an der 1. Bearbeitungsphase steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen. Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und Japan. Das Preisgericht beurteilt die eingereichten Arbeiten der 1. Bearbeitungsphase und wählt mindestens 20 Teilnehmer für die vertiefende Weiterbearbeitung in der 2. Bearbeitungsphase aus. Die Verständigung der Teilnehmer der 2. Phase erfolgt unter Wahrung der Anonymität. Der Durchführung des Wettbewerbes liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 95) zugrunde. Die Wettbewerbsbedingungen sind mit dem Landeswettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen unter Beachtung der Richtlinien 92/EWG, der VOF sowie der GRW 95 abgestimmt. Der Wettbewerb ist unter der Nummer 02/2003 mit Datum vom 20.05.2003 bei der Architektenkammer Thüringen registriert. Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 7

A 4 Teilnahmeberechtigung Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung (07.07.2003) erfüllt sein. Die Bewerber haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenständig zu prüfen. Teilnahmeberechtigt sind - Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatortes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG (Diplomrichtlinie für Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten) gewährleistet ist. - Juristische Personen, deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsarbeit entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. - Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen sich mit nicht mehr als einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Verstöße dagegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe beteiligt waren, sowie Preisrichter, stellvertretende Preisrichter, sachverständige Berater und Vorprüfer, die in dieses Wettbewerbsverfahren eingebunden sind, sowie deren ständige Partner und Mitarbeiter. A 5 Preisgericht, Sachverständige, Vorprüfer Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Fachpreisrichter Herr Prof. Christophe Girot, Landschaftsarchitekt, Zürich/Paris Herr Prof. Carl Fingerhuth, Architekt/Stadtplaner, Zürich Herr Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner, Magdeburg Frau Andrea Ziegenrücker, Landschaftsarchitektin, Erfurt Stellvertretende Fachpreisrichter Herr Wolfram Stock, Landschaftsarchitekt, Jena (ständig anwesend) Herr Prof. Thomas Sieverts, Stadtplaner, Bonn Herr Dr. Matthias Leesch, Stadtplaner, Weimar 8 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003

Sachpreisrichter Herr Gerd Reinhardt, Bürgermeister Stadt Leinefelde Herr Eckard Lintzel, Bürgermeister Stadt Worbis Herr Olaf Langlotz, Thüringer Innenministerium Stellvertretende Sachpreisrichter Herr Roland Senft, Leiter Bauamt Leinefelde (ständig anwesend) Herr Rolf Bechstedt, Thüringer Landesverwaltungsamt Sachverständige Berater Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung, der Vorprüfung und der Preisgerichtssitzung werden folgende sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) zur fachlichen Begutachtung der eingereichten Wettbewerbslösungen teilnehmen: Frau Gritt Kamphenkel Herr Gerald Schneider Herr Wolfgang Hübenthal Herr Heiko Reinhardt Frau Andrea Gunkel Bauamt Leinefelde Kreisbauamt Untere Naturschutzbehörde WVL GmbH LWG e.g. Der Auslober behält sich vor, zur Unterstützung von Preisgericht und Vorprüfung weitere Sachverständige zu berufen. Vorprüfung GRAS Gruppe Architektur & Stadtplanung, Dresden und RoosGrün PLANUNG, Weimar Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand von Prüfkriterien (siehe Punkt A 9) vorgeprüft. Hierfür wird ein Kriterienkatalog aufgestellt. Die Vorpüfung erfolgt ohne Bewertungen, die dem Urteil des Preisgerichts vorgreifen könnten, als Faktenprüfung und Beschreibung der jeweiligen Wettbewerbslösung. Die Inhalte der Vorprüfung werden gemeinsam mit den am Verfahren Beteiligten sachverständigen Berater erarbeitet bzw. abgestimmt. A 6 Wettbewerbsunterlagen, Schutzgebühr Die Wettbewerbsauslobung wird ab 07.07.2003 nach Einzahlung einer Schutzgebühr von 100,- auf das Konto Nr. 384032479 bei der Stadtsparkasse Dresden, BLZ 8505 5142 / Kontoinhaber Hermann Sträb, GRAS (Kennzeichen GRÜNE ACHSE LEINEFELDE) ausgegeben. Sie wird den Bewerbern zugeschickt. Die Schutzgebühr wird bei Einreichung einer wettbewerbsfähigen Arbeit oder bei fristgerechter Rückgabe der unbeschädigten Unterlagen zurückerstattet. Rückgabetermin: 31.07.2003 Die Wettbewerbsauslobung besteht aus: Teil A Wettbewerbsverfahren Teil B Wettbewerbsgebiet Teil C Wettbewerbsaufgabe Teil D Anhang / Anlagen Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 9

Anhang (in der Auslobung enthalten): D 1 Übersichtsplan Gesamtstadt D 2 Lageplan Wettbewerbsgebiet D 3 Auszüge aus dem Stadtentwicklungskonzept D 4 Auszüge aus der Rahmenplanung Südstadt D 5 Auszüge aus aktuellen Planungen der Stadt D 6 Übersicht über realisierte Vorhaben D 7 Verfassererklärung Anlagen (als CD-ROM beigelegt): D 8 Lageplanvorlage M 1:2000 D 9 Fotodokumentation D 10 Luftbilder D 11 topografische Karte M 1:10.000 A 7 Geforderte Wettbewerbsleistungen Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: 1. Bearbeitungsphase: Erarbeitung eines Ideenkonzeptes für das Wettbewerbsgebiet 1.1 Gesamtkonzept M 1 : 2.000 unter Verwendung der gelieferten Vorlage D 9 mit Darstellung der grundsätzlichen Lösungsansätze 1.2 Ideendarstellung mit vertiefter Darstellung von konzeptwesentlichen Bereichen, welche der Grünen Achse zukünftig eine besondere Identität geben sollen (Darstellungsweise frei), Vorschläge für wesentliche Details 1.3 Erläuterungsbericht (max. 1 Seite DIN A 4) Der Erläuterungsbericht soll kurz gefasst und gesondert (nicht nur auf den Plänen) die Planungsvorstellungen erläutern und alle für eine Beurteilung maßgeblichen, konzeptwesentlichen Hinweise enthalten, die nicht aus den Zeichnungen hervorgehen. 1.4 Unterlagenverzeichnis Auflistung auf einem neutralen Blatt 1.5 Verfassererklärung auf dem beigefügten Formblatt (D 8) in einem verschlossenen, neutralen, nicht durchsichtigen Umschlag, mit der Kennzahl versehen 1.6 CD mit Plan als JPG- oder TIF-Datei Die Wettbewerbsleistungen 1.1 und 1.2 der 1. Bearbeitungsphase sind auf maximal 1 Blatt DIN A 0 im Hochformat dazustellen. Alle Planunterlagen sind zweifach, gerollt abzuliefern. Die Pläne dürfen nicht auf steife Unterlagen aufgezogen werden. Ein Plansatz dient der Präsentation im Preisgericht, der 2. Plansatz dient der Vorprüfung. Für die Wettbewerbsdokumentation soll die Abgabe der Pläne neben der Papierform auch auf Datenträger (Dateiformat jpg oder tif, Auflösung 300 dpi) zur Verwendung für Power Point Präsentation und ggf. den Ausdruck der Pläne im Blattformat DIN A 4 erfolgen. 10 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003

2. Bearbeitungsphase (Vorschau): Fortschreibung des Gesamtkonzeptes, Bearbeitung der Vertiefungsbereiche 2.1 Fortgeschriebenes Gesamtkonzept (Ideenteil) M 1 : 2.000 vertiefende Darstellung des gesamten Grünzuges mit seinen Verknüpfungsbereichen 2.2 Lagepläne der Vertiefungsbereiche (Realisierungsteil) M 1 : 500 unter Verwendung der vor Beginn der 2. Bearbeitungsphase gelieferten Vorlagen mit Darstellung von Gestaltungsinhalten mit ihren Anbindungen im Kontext zur städtebaulichen Struktur 2.3 Längs- und Querschnitte M 1 : 200 Es sind innerhalb der Vertiefungsbereiche mindestens 2 konzepterläuternde Schnitte mit Darstellung des vorhandenen und des künftigen Geländeverlaufes anzufertigen. 2.4 Perspektivische Darstellung einer oder mehrerer konzeptwesentlicher Situationen zur Verdeutlichung des Entwurfsgedankens 2.5 Ausschnitte und Leitdetails mit Darstellung von Gestaltungselementen der Freiflächen in einem geeigneten Maßstab, Vorschläge für wesentliche Details 2.6 Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A 4) 2.7 Unterlagenverzeichnis 2.8 Verfassererklärung 2.9 CD mit Plänen als JPG- oder TIF-Datei Ergänzungen und Konkretisierungen der Aufgabenstellung können vom Preisgericht, insbesondere aus den Erkenntnissen der 1. Bearbeitungsphase, vor Beginn der 2. Bearbeitungsphase vorgenommen werden. Hinweise für die vertiefende Weiterbearbeitung der für die 2. Bearbeitungsphase ausgewählten Arbeiten sind möglich. Die Wettbewerbsleistungen 2.1 bis 2.5 der 2. Bearbeitungsphase sind pro Plansatz auf insgesamt 4 Blättern im Format DIN A 0 (Hochformat) darzustellen. Die Planunterlagen sind zweifach, gerollt abzuliefern. Die Pläne dürfen nicht auf steife Unterlagen aufgezogen werden. Ein Plansatz dient der Präsentation im Preisgericht, der 2. Plansatz dient der Vorprüfung. Für die Wettbewerbsdokumentation soll die Abgabe der Pläne neben der Papierform auch auf Datenträger (Dateiformat jpg oder tif, Auflösung 300 dpi) zur Verwendung für Power Point Präsentation und ggf. den Ausdruck der Pläne im Blattformat DIN A 4 erfolgen. Kennzeichnung der Arbeiten: Sämtliche eingereichte Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen durch eine Kennzahl, die aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern besteht (nicht höher als 1 cm und nicht länger als 6 cm) und auf jedem Plan bzw. Schriftstück an der rechten oberen Ecke angebracht sein muss, zu kennzeichnen. Als Kennzahl dürfen weder das Datum der Abgabe noch Zahlenreihen oder Geburtsdaten der Verfasser/-innen gewählt werden. Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 11

A 8 Beurteilungskriterien - Leitidee des Entwurfes - landschaftliche und städtebauliche Bezüge - gestalterische und räumliche Qualität der Lösung - funktionale Qualität der Freiräume einschließlich Erschließung und Verknüpfungsbereiche - Gliederung und Differenzierung der Flächen - Stadtökologische Aspekte - Variabilität und Entwicklungsmöglichkeit des Konzeptes - Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit in Bauabschnitten Beurteilt werden nur verlangte oder zugelassene Leistungen im angegebenen Umfang. Die Kriterien sind gemäß GRW 1995 mit dem Preisgericht abgestimmt und verbindlich. A 9 Termine des Verfahrens Im Zuge der Auslobungserstellung hat gemäß GRW am 13.06.2003 ein Preisrichter- Vorgespräch stattgefunden, bei dem eine intensive Diskussion der formalen Rahmenbedingungen des Verfahrens und der programmatischen Zielsetzung erfolgte. Die Ergebnisse der Diskussion sind in die vorliegende Auslobung eingeflossen. Die Wettbewerbsauslobung wird den Preisrichtern, sachverständigen Beratern und allen sonstigen beteiligten Personen, Institutionen und behördlichen Instanzen ab 07.07.2003 zugesandt. Die Ausgabe an die Wettbewerbsteilnehmer/-innen erfolgt ebenfalls ab 07.07.2003. Rückfragen: Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, schriftliche Rückfragen zur Wettbewerbsauslobung unter dem Stichwort Grüne Achse Leinefelde an GRAS Gruppe Architektur & Stadtplanung Konkordienstraße 43 01127 Dresden Fax: 0351-2523 257 email: mailbox@gras-dresden.de zu stellen. Sie müssen spätestens bis zum 22.07.2003 eingegangen sein. Rückfragen-Kolloquium: Der Auslober veranstaltet ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, sachverständigen Beratern und Vorprüfern zur Beantwortung von Rückfragen. Das Rückfragen-Kolloquium findet in der 30. Kalenderwoche in Leinefelde statt. Datum und Uhrzeit: Veranstaltungsort: Donnerstag, 24.07.2003, 14 Uhr Stadtverwaltung Leinefelde Bahnhofstraße 43 Rathaus Wasserturm, kleiner Sitzungssaal Vor dem Rückfragen-Kolloquium ist um 11 Uhr die Teilnahme an einer gemeinsamen Besichtigung des Wettbewerbsgebietes möglich. Die vom Auslober im Benehmen mit dem Preisgericht beantworteten schriftlichen Fragen werden zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums allen Beteiligten zugesandt und werden Bestandteil der Auslobung. Spätere mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen, die sich auf den Inhalt des Wettbewerbes beziehen, können nicht beantwortet werden. 12 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeiten der Bearbeitungsphase 1 ist der 27.08.2003. Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeiten der Bearbeitungsphase 2 ist der 06.11.2003. Die Arbeiten können per Post, Bahn-Express oder Kurierdienst mit diesem Aufgabedatum zugesandt werden (maßgebend ist der Poststempel am Tage des Versandes) bzw. bis zu dem jeweiligen Tag abgegeben werden im Bauamt Leinefelde, Rathaus Wasserturm, Bahnhofstraße 43, Zimmer 407 Geschäftszeiten: Montag Mittwoch 8.00 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 17.30 Uhr Freitag 8.00 12.30 Uhr Der Behälter mit der Wettbewerbsarbeit muss zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand, ohne Kennzahl und Absender oder sonstige Hinweise auf Verfasser/-innen mit dem Vermerk GRÜNE ACHSE LEINEFELDE eingereicht werden. Als Absender ist die Anschrift des Empfängers anzugeben. Die Einlieferung muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei erfolgen. Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut deutlich lesbar vermerkt ist, oder haben bei Nachfrage die fristgerechte Abgabe durch den Einlieferungsbeleg nachzuweisen. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse: Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 11.09.2003 (Phase 1) und am 04.12.2003 (Phase 2). Der Auslober benachrichtigt durch einen bevollmächtigten Vertreter (Notar) alle Teilnehmer, die zur 2. Bearbeitungsphase zugelassen sind und alle Verfasser der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten jeweils unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts (vorbehaltlich der Prüfung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen). Die Gründe der Entscheidung und Beurteilungen des Preisgerichts erfahren alle Teilnehmer aus dem ihnen zugesandten Preisgerichtsprotokoll. Der Auslober ist berechtigt, die Entscheidung des Preisgerichts der Öffentlichkeit mitzuteilen. Nach der 2. Bearbeitungsphase werden alle Wettbewerbsarbeiten, mit den Namen der Verfasser und Mitarbeiter versehen, öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung ist im Anschluss an die letzte Preisgerichtssitzung geplant. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. A 10 Preis- und Ankaufsumme Nach dem Ergebnis der Preisgerichtssitzung 2 zum Abschluss der 2. Bearbeitungsphase werden an die Verfasser/-innen der prämierten Arbeiten folgende Preise und Ankäufe vergeben (zzgl. 16 % MWSt.): 1. Preis 24.500 2. Preis 16.500 3. Preis 11.500 4. Preis 7.500 Ankaufsumme 15.000 Preis- und Ankaufsumme gesamt 75.000 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 13

Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Gesamtsumme der Preise gemäß GRW, Ziff. 4.2.3, durch einstimmigen Beschluss vorzunehmen. Die Preis- und Ankaufssummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung (im Falle der Umsatzsteuerabzugsberechtigung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer) zugeteilt. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung des Wettbewerbsergebnisses. A 11 Weitere Bearbeitung Die Stadt Leinefelde beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger mit weiteren, für die Umsetzung ihres Wettbewerbsentwurfs innerhalb der Vertiefungsbereiche notwendigen Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen nach 15 HOAI, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe verwirklicht wird. Die terminlichen Vorstellungen gehen dabei von einer baldmöglichen stufenweisen Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses aus. Bei Auftragserteilung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des/der Wettbewerbsteilnehmers/in bis zur Höhe der Preissumme gemäß GRW 7.2 nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft als Wettbewerbsteilnehmer nach der Preisverteilung auf, so ist der Auslober berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgabe zu beauftragen. Handelt es sich beim Verfasser der zu realisierenden Wettbewerbsarbeit nicht um einen freiberuflich tätigen Landschaftsarchitekten, so ist der Auslober berechtigt, diesen zu einer Arbeitsgemeinschaft mit einem freiberuflich tätigen Landschaftsarchitekten zu veranlassen. A 12 Eigentum und Urheberrecht Alle mit Preisen oder Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Verfasserin/ jedem Verfasser erhalten. Der Auslober hat das Recht, die Wettbewerbsarbeit des Verfassers, dem weitere planerische Leistungen übertragen werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Verfasser/-innen und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Der Auslober hat innerhalb von 6 Monaten nach Entscheidung des Preisgerichts das Erstveröffentlichungsrecht. Er ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser und Mitarbeiter werden genannt. Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen der 1. Bearbeitungsphase bleiben bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens mit der letzten Preisgerichtssitzung nicht öffentlich und nicht einsehbar für die Wettbewerbsteilnehmer. 14 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003

A 13 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Wettbewerbsarbeiten, die nicht mit Preisen ausgezeichnet oder angekauft wurden, können nach Beendigung der Ausstellung vom Verfasser aus den Ausstellungsräumen in Leinefelde abgeholt werden. Arbeiten, die nach 7 Tagen nicht abgeholt wurden, werden dem Verfasser kostenfrei zurückgesandt. A 14 Haftung für die eingegangenen Arbeiten Für die Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet der Auslober auf Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. verlorenen Unterlagen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. A 15 Verstöße gegen das Wettbewerbsverfahren Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Wenn ein Teilnehmer einen Verstoß gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren rügen will, so kann er sich unbeschadet eines Rechts auf Nachprüfung durch die Architektenkammer Thüringen an den Auslober wenden. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Ausstellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen. Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003 15

Übersichtsplan STADT LEINEFELDE Topografischer Stadtplan (ca. M 1 : 10.000) 16 Wettbewerb GRÜNE ACHSE LEINEFELDE 2003