Studienordnung. für den. Diplom-Studiengang. Energietechnik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO D EG)



Ähnliche Dokumente
Studienordnung. für den Bachelorstudiengang. Energie- und Umwelttechnik. - StudO EUB -

Studienordnung. Diplom-Studiengang. Maschinenbau. (StudO D MB)

Wirtschaftsingenieurwesen (Maschinenbau)

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

Studienordnung. Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Studienordnung. für den Master-Studiengang. Medien-Informatik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-M MI)

Studienordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studienordnung. Diplomstudiengang Medientechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

Prüfungsordnung Besonderer Teil. Diplomstudiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1

Studienordnung. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Frühpädagogik Leitung/Management

Studienordnung. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

(1) Im Studiengang Maschinenbau und Mechatronik umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester.

40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B

Amtliche Mitteilungen

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung. Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Wirtschaftsinformatik

Studienordnung. für den. Bachelorstudiengang. Informatik

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

S T U D I E N O R D N U N G

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Prüfungsordnung für den Studiengang. Biotechnologie. des Fachbereichs V der Technischen Fachhochschule Berlin

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

S a t z u n g. über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007

Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung: Bachelor Maschinenbau und Prozesstechnik

Teil B: Besondere Regelungen

Kommunikationstechnik (Fernstudium)

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010

Hauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER

Chemieingenieurwesen

Empfehlung des Fakultätentages für Maschinenbau und Verfahrenstechnik für die universitäre Ausbildung im Studium des Maschinenbaus

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 148 vom 7. Juni 2002

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

D I E N S T B L A T T

vom Präambel

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studienordnung. Bachelorstudiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom

Mitteilungsblatt Nr. 198

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Technische Universität Chemnitz

Transkript:

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Energietechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO D EG) Vom 13. November 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) erlässt die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) - im Weiteren mit HTWK Leipzig abgekürzt - die folgende Studienordnung als Satzung. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Studienvoraussetzungen 4 Dauer und Aufbau des Studiums 5 Regelstudienablaufplan 6 Formen der Lehrveranstaltungen 7 Studienfachberatung 8 Praktisches Studiensemester 9 Studienabschluss 10 In-Kraft-Treten 11 Übergangsbestimmungen

HTWK Leipzig /StudO-D EG 2 Vorbemerkung Personenbezeichnungen in dieser Ordnung sind grundsätzlich auf beide Geschlechter zu beziehen. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im Diplom-Studiengang Energietechnik am Fachbereich Maschinen- und Energietechnik der HTWK Leipzig. 2 Ziel des Studiums (1) Energietechnik als praxisorientierte und umweltrelevante technisch-wissenschaftliche Disziplin mit weltweit hohem Marktanteil eröffnet gut ausgebildeten Ingenieuren international ausgezeichnete berufliche Entwicklungschancen, und zwar hauptsächlich in Unternehmen, die in der Energieumwandlung und Energieverteilung sowie in der Umweltschutztechnik tätig sind in Projektierung, Vertrieb sowie einschlägigen Software- und Beratungsfirmen bei Anwenderfirmen in allen Branchen, z.b. Industrie, Handel, Gebäude- Management in der Lehre und Weiterbildung. (2) Das Studium ist die Basis für eine berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit einer exemplarischen Vertiefung verlangt. Durch das Studium werden die Studierenden in die Methoden der wissenschaftlichen Problembehandlung eingeführt, wobei sie die Fähigkeit zu selbständigem, ingenieurmäßigem Denken und Arbeiten erwerben. Darüber hinaus sollen sie lernen, ihr Wirken in einen gesellschaftlichen Bezug zu bringen und ihre fachliche Verantwortung in einem solchen Zusammenhang zu sehen. 3 Studienvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung zum Diplom-Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung. (2) Für das Diplom-Studium ist eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit (Vorpraxis) im Umfang von mindestens zwölf Wochen erforderlich, die spätestens bis zum Beginn des vierten Studiensemesters abzuschließen ist. Die Ableistung der Vorpraxis vor Studienaufnahme wird empfohlen. Sie kann auch in Teilen in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten abgeleistet werden. Berufsausbildung beziehungsweise Berufspraxis können anerkannt werden. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

HTWK Leipzig /StudO-D EG 3 4 Dauer und Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für das Diplom-Studium beträgt acht Semester (einschließlich eines Praktischen Studiensemesters sowie Anfertigung der Diplomarbeit und Kolloquium zur Diplomarbeit). (2) Das Studium ist in Grund- und Hauptstudium aufgeteilt. Das Grundstudium ist bestanden, wenn alle im Grundstudium zu absolvierenden Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt wurden. (3) Im Hauptstudium werden folgende Studienrichtungen angeboten: - Energie- und Versorgungstechnik - Technische Gebäudeausrüstung - Umwelttechnik. Die Entscheidung über die angebotenen Studienrichtungen kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Des weiteren kann eine Limitierung der Teilnehmerzahl erfolgen. (4) Die Gesamtwochenstunden ohne Diplomarbeit und Praktisches Studiensemester sind wie folgt verteilt Studienrichtung Pflichtfächer Wahlpflichtfächer Energie- und Versorgungstechnik 158 SWS 12 SWS Technische Gebäudeausrüstung 161 SWS 8 SWS Umwelttechnik 154 SWS 16 SWS. (5) Der in 5, Tafel 3.1 bis 3.3 angegebene Katalog der Wahlpflichtfächer wird regelmäßig entsprechend der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung aktualisiert. Ebenso können Fächer, für die sich weniger als 10 Studenten eingeschrieben haben, abgesetzt werden. Semesterbezogen kann die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Wahlpflichtfächer auch im achten Semester zu belegen. (6) Wahlpflichtfächer werden durch Eintrag in die vom Fachbereich bis zu einem festgelegten Termin ausgelegten Listen ausgewählt. (7) Auf Antrag des Studierenden und nach Genehmigung des Prüfungsausschusses können auch außerhalb des Fachbereichs Maschinen- und Energietechnik angebotene Fächer als Wahlpflichtfächer belegt werden. (8) Im Diplom-Studium belegt jeder Student im Hauptstudium nach seiner Wahl einen in einem Semester angebotenen Vorlesungszyklus des Studium Generale im Umfang von zwei SWS. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (mindestens 20 Stunden im betreffenden Semester) ist in Form einer Teilnahmebescheinigung (TB) bis zur Ausgabe des Diplomarbeitsthemas zu erbringen. (9) Während des Diplom-Studiums sind mindestens vier SWS fachorientierte Fremdsprachenausbildung an der HTWK Leipzig oder einer anderen Einrichtung zu absolvieren, wobei im letzteren Fall die Fremdsprachenausbildung vom Sprachenzentrum der HTWK

HTWK Leipzig /StudO-D EG 4 Leipzig schriftlich anzuerkennen ist. Der Nachweis der erfolgreichen Fremdsprachenausbildung ist in Form eines Zertifikates bis zum Ende des sechsten Studiensemesters zu erbringen. 5 Regelstudienablaufplan Fächer mit römischer Ziffer setzen im Allgemeinen den Abschluss des Faches mit niedrigerer Ziffer voraus. TAFEL 1: Diplom-Studiengang Energietechnik Regelstudienablaufplan des Grundstudiums Studienfächer SWS SWS/Semester ges. 1. 2. 3. Betriebswirtschaftslehre 4 2 2 Chemie 4 2 2 Fertigungstechnik I 2 2 Höhere Mathematik 12 6 6 Informatik 2 2 Konstruktionsgrundlagen 2 2 Physik 6 4 2 Technische Mechanik 12 4 4 4 Werkstofftechnik I 6 4 2 CAD I 4 2 2 Elektrotechnik 6 4 2 Maschinenelemente I 6 4 2 Thermodynamik I 6 4 2 Elektronik I 2 2 Messtechnik 4 4 Steuerungstechnik 2 2 Strömungstechnik 4 4 Wirtschaftsmathematik 2 2 Fremdsprachen * 2 2 Summe 88 28 32 28 * Dieses Fach kann auch in einem anderen Semester absolviert werden.

HTWK Leipzig /StudO-D EG 5 TAFEL 2.1: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Energie- und Versorgungstechnik Pflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS SWS/Semester ges. 4. 6. 7. Versorgungstechnik 2 2 Umwelttechnik 2 2 Ökologie 2 2 Regelungstechnik 2 2 Industrielle Messtechnik 2 2 Wärme- und Stoffübertragung 4 4 Fluidenergiemaschinen I 4 4 Thermodynamik II 2 2 Thermodynamik III 2 2 FEM I 2 2 Fremdsprachen 2 2 Heizungstechnik I 4 4 Brennstofftechnik 3 3 Energiewirtschaft I 2 2 Regenerative Energien I 2 2 Kältetechnik I 2 2 Wärmeversorgungstechnik I 4 4 Gasversorgungstechnik I 4 4 Klimatechnik Einführung 2 2 Rohrnetze 2 2 Prozessleittechnik 2 2 Kraftwerkstechnik 3 3 Sanitärtechnik 2 2 Anlagensicherheit 2 2 Energie- und Umweltrecht 2 2 Projektarbeit 2 2 Gasanwendung/Gasinstallation 2 2 Thermische Entsorgung 2 2 Studium generale 2 2 Pflichtfächer gesamt 70 30 21 19 Wahlpflichtfächer gesamt 12 4 1) 8 1) Summe 82 30 25 27 1) Aufteilungsempfehlung

HTWK Leipzig /StudO-D EG 6 TAFEL 2.2: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Technische Gebäudeausrüstung Pflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS SWS/Semester ges. 4. 6. 7. Versorgungstechnik 2 2 Umwelttechnik 2 2 Ökologie 2 2 Regelungstechnik 2 2 Industrielle Messtechnik 2 2 Wärme- und Stoffübertragung 4 4 Fluidenergiemaschinen I 4 4 Thermodynamik II 2 2 FEM I 2 2 Fremdsprachen 2 2 Heizungstechnik I 4 4 Bautechnik 2 2 Brennstofftechnik 3 3 Energiewirtschaft I 2 2 Umweltmesstechnik 1 1 Regenerative Energien I 2 2 Klimatechnik I 4 4 Kältetechnik I 2 2 Wärmeversorgungstechnik I 2 2 Gasversorgungstechnik I 2 2 Heizungstechnik II 3 3 Prozessleittechnik 2 2 Energie- und Umweltrecht 2 2 Heizungstechnik III 2 2 Klimatechnik II 4 4 Kältetechnik II 3 3 Sanitärtechnik I 3 3 Projektarbeit 2 2 Gasanwendung/Gasinstallation 2 2 Studium generale 2 2 Pflichtfächer gesamt 73 30 21 22 Wahlpflichtfächer gesamt 8 2 1) 6 1) Summe 81 30 23 28 1) Aufteilungsempfehlung

HTWK Leipzig /StudO-D EG 7 TAFEL 2.3: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Umwelttechnik Pflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS SWS/Semester ges. 4. 6. 7. Versorgungstechnik 2 2 Umwelttechnik 2 2 Regelungstechnik 2 2 Industrielle Messtechnik 2 2 Wärme- und Stoffübertragung 4 4 Fluidenergiemaschinen I 4 4 Thermodynamik III 2 2 TGA-Einführung 2 2 Umweltchemie 2 2 Grundoperationen/Grundprozesse 4 4 FEM I 2 2 Fremdsprachen 2 2 Brennstofftechnik 3 3 Energiewirtschaft I 2 2 Siedlungswasserwirtschaft 3 3 Regenerative Energien I 2 2 Umweltmesstechnik I 2 2 Recyclingtechnik 2 2 Umweltverfahrenstechnik I 2 2 Prozessleittechnik 2 2 Umweltmesstechnik II 2 2 Apparate und Anlagen 4 4 Umweltverfahrenstechnik II 2 2 Anlagensicherheit 2 2 Energie- und Umweltrecht 2 2 Abfallwirtschaft 2 2 Projektarbeit 2 2 Studium generale 2 2 Pflichtfächer gesamt 66 30 16 20 Wahlpflichtfächer gesamt 16 6 1) 10 1) Summe 82 30 22 30 1) Aufteilungsempfehlung

HTWK Leipzig /StudO-D EG 8 TAFEL 3.1: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Energie- und Versorgungstechnik Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS ges. SWS/Semester 6. 7. Schweißtechnik 2 2 Bautechnik 2 2 Fluidenergiemaschinen II 2 2 Vermessung/Trassierung 2 2 Elektrische Haustechnik 2 2 Antriebstechnik 2 2 Thermischer Apparatebau 2 2 Allgemeines und Arbeitsrecht 2 2 Abfallwirtschaft 2 2 Industrielle Wärmetechnik 2 2 Energiewirtschaft II 2 2 Regenerative Energien II 2 2 Werkstofftechnik Spezialgebiete 2 2 Tieftemperaturtechnik 2 2 Schall- und Strahlenschutz 2 2 Strömungskraftmaschinen 2 2 TAFEL 3.2: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Technische Gebäudeausrüstung Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS ges. SWS/Semester 6. 7. Schweißtechnik 2 2 Rohrnetze 2 2 Fluidenergiemaschinen II 2 2 Wasseranalytik 2 2 Elektrische Haustechnik 2 2 Antriebstechnik 2 2 Thermodynamik III 2 2 Thermischer Apparatebau 2 2 Kraftwerkstechnik 2 2 Allgemeines und Arbeitsrecht 2 2 Sanitärtechnik II 2 2 Anlagensicherheit 2 2 Regenerative Energien II 2 2 Werkstofftechnik Spezialgebiete 2 2 Tieftemperaturtechnik 2 2 Schall- und Strahlenschutz 2 2 Strömungskraftmaschinen 2 2

HTWK Leipzig /StudO-D EG 9 TAFEL 3.3: Diplom-Studiengang Energietechnik Studienrichtung Umwelttechnik Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums Studienfächer SWS ges. SWS/Semester 6. 7. Kältetechnik I 2 2 Wärmeversorgungstechnik I 2 2 Gasversorgungstechnik I 2 2 Klimatechnik Einführung 2 2 Technische Reaktionsführung 2 2 Wasseranalytik 2 2 Ökologie 2 2 Thermodynamik II 2 2 Thermischer Apparatebau 2 2 Biotechnologie 2 2 Kraftwerkstechnik 2 2 Allgemeines und Arbeitsrecht 2 2 Sanitärtechnik 2 2 Energiewirtschaft II 2 2 Regenerative Energien II 2 2 Tieftemperaturtechnik 2 2 Schall- und Strahlenschutz 2 2 Umweltmanagement 2 2 Altlasten und Bodensanierung 2 2 6 Formen der Lehrveranstaltungen (1) Die im 5 genannten Studienfächer werden in einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis erläutert. (2) Die Lehrveranstaltungen können als - Vorlesungen - Übungen / Seminare - Praktika (einschließlich Arbeit am Rechner) durchgeführt werden. 7 Studienfachberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird im Fachbereich, insbesondere von den Professoren, durchgeführt.

HTWK Leipzig /StudO-D EG 10 (2) Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keinen der geforderten Leistungsnachweise erbracht haben, müssen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen. 8 Praktisches Studiensemester (1) Das Praktische Studiensemester umfasst in der Regel 23 Wochen, davon mindestens 20 Wochen praktische Tätigkeit. (2) Die Beschaffung eines geeigneten Ausbildungsplatzes für das Praktikum obliegt dem Studenten. Vom Studenten ist mit der Praxisstelle ein Vertrag abzuschließen, der erst mit der Unterschrift des Leiters des Praktikantenamtes rechtswirksam wird. Das Praktikantenamt des Fachbereichs führt ein Verzeichnis geeigneter Praxisstellen und wirkt bei deren Auswahl beratend mit. (3) Die Ausbildungsziele und inhalte des Praktischen Studiensemesters entsprechen dem energie- und umwelttechnischen Charakter des Studienganges, kombiniert mit der Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Teilaufgaben. Das Praktische Studiensemester kann im Ausland durchgeführt werden. (4) Der Student wird während des Praktikums von der Hochschule nach Maßgabe der Möglichkeiten betreut. Die Hochschule arbeitet in allen die praktische Ausbildung der Studenten betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen. (5) Über eine im Praktischen Studiensemester bearbeitete Schwerpunktaufgabe ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen (Praktikumsarbeit). (6) Über das erfolgreich absolvierte Praktikum ist eine vom Betreuer unterzeichnete Beurteilung vorzulegen. (7) Weitere Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung des Fachbereichs Maschinen- und Energietechnik. 9 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihrer Erbringung sind in der PrüfO- BT/D EG aufgeführt und werden außerdem von jedem Lehrverantwortlichen zu Beginn seiner Lehrveranstaltung bekanntgegeben, erläutert und ggf. präzisiert. (2) Voraussetzung für den Diplom-Abschluss ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtfächer, der Mindeststundenzahl an Wahlpflichtfächern, des Praktikums sowie die erfolgreiche Verteidigung der Diplomarbeit. (3) Außerhalb der HTWK Leipzig erbrachte Studienleistungen können auf Antrag für den Studienabschluss anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit feststellt.

HTWK Leipzig /StudO-D EG 11 (4) Nach erfolgreicher Absolvierung des Diplom-Studiums wird entsprechend 29 PrüfO-AT der akademische Grad Diplom-Ingenieurin (FH), Diplom-Ingenieur (FH)", Abkürzung Dipl.-Ing. (FH) verliehen. 10 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tag nach der Bestätigung in Kraft und gilt für alle Studenten, die ihr Studium nach In-Kraft-Treten aufnehmen. 11 Übergangsbestimmungen Mit dem Einverständnis der Studenten, vertreten durch die Fachschaft, wird die vorliegende Studienordnung auch für höher liegende Matrikel angewandt. Kann ein Student der höheren Semester aus den vorher geltenden Regelungen Vorteile für sich ableiten, so werden diese ihm zugebilligt. Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Maschinen- und Energietechnik vom 16.10.2002 und des Senats der HTWK Leipzig vom 11.11.2002. Diese Ordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem Schreiben vom 20. 02. 2003 angezeigt und wird an der HTWK Leipzig bekannt gemacht. Leipzig, 09. Januar 2004 Der Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (Prof. Dr.-Ing. M. Nietner)