Stadt Neu-Isenburg Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West

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Transkript:

Stadt Neu-Isenburg Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West 1 Inhalt und Ziele des Stadtteilfonds (1) Der Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West der Stadt Neu-Isenburg wird im Rahmen des Programms Soziale Stadt Investitionen im Quartier ins Leben gerufen. Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds können im Rahmen des Städtebauförderprogramms mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Der Fonds setzt sich zusammen aus Bundes- und Landesmitteln sowie dem erforderlichen kommunalen Eigenanteil. (2) Der Stadtteilfonds fördert Mikroprojekte - kleinere Projekte und Maßnahmen - im Stadtquartier West nach Maßgabe dieser Richtlinie durch Zuwendungen. (3) Der Stadtteilfonds dient der Förderung des kulturellen Lebens und des sozialen Miteinanders im Stadtteil sowie der Stärkung einer positiven Quartiersidentität. (4) Die Mikroprojekte müssen mit den folgenden Zielen übereinstimmen bzw. mindestens zwei explizit befördern: (a) Durch neue Angebote zur Begegnung werden gute Nachbarschaften und das friedliche Zusammenleben im Stadtteil gestärkt. (b) Der Abbau von Vorurteilen zwischen den Generationen, Kulturen und Religionen sowie die Akzeptanz bzw. Wertschätzung der vorhandenen Vielfalt im Stadtteil werden gefördert. (c) Das Engagement für den eigenen Stadtteil und die Möglichkeit der Mitgestaltung werden aktiviert und ausgebaut. (d) Die Vernetzung und Kooperation von Gruppen, Initiativen und Vereinen wird gestärkt. (e) Ein positives Stadtteilimage und die Identifikation mit dem Stadtteil werden gefördert. 2 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Förderung von Mikroprojekten innerhalb der Grenzen des Fördergebietes Soziale Stadt Stadtquartier West in Neu-Isenburg (siehe Anlage 1). 3 Antragsteller/in Antragsteller/innen können engagierte Einzelpersonen, Bewohnergruppen, lokale Initiativen, Vereine, Kirchengemeinden und sonstige Institutionen des Stadtteils sein, die sich für das Gemeinwohl und den Stadtteil im Sinne dieser Richtlinie engagieren wollen. 4 Verwendungszweck (1) Es werden Mikroprojekte gefördert, die dem Fördergebiet Stadtquartier West zugute kommen und zur Erreichung der in 1 genannten Ziele beitragen. (2) Bei den Mikroprojekten muss es sich um neue Projekte bzw. neue Angebote handeln, die noch nicht begonnen worden sind. 1/4

Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West 5 Geschäftsstelle Der Stadtteilfonds wird durch eine Geschäftsstelle (siehe Anlage) verwaltet. Antragsteller/innen werden bei Bedarf durch diese beraten und durch das Antragsverfahren begleitet. 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren (1) Der Projektantrag ist schriftlich zu stellen. Das Antragsformular kann bei der Geschäftsstelle des Stadtteilfonds angefordert oder von der Homepage www.soziale-stadt.neu-isenburg.de heruntergeladen werden. (2) Der Projektantrag soll insbesondere folgende Angaben beinhalten: (a) Antragsteller/in (Name, Kontaktdaten, Anschrift, Kontoverbindung) (b) Projektziele (Ziele, Zielgruppen, Nutzen für das Stadtquartier West) (c) Projektbeschreibung (Titel, Beschreibung, Laufzeit, weitere Beteiligte, Ort der Umsetzung) (d) Kosten- und Finanzierungsplan (Beantragte Fördersumme, Gesamtkosten, Einzelpostenaufstellung, Eigenleistungen, weitere Drittmittel) (3) Der fertige Projektantrag ist bei der Geschäftsstelle für den Stadtteilfonds postalisch oder persönlich einzureichen. (4) Die Projektanträge werden gemeinsam durch eine Jury bewertet. Die Jury fällt auch Entscheidung über die Bewilligung. (5) Die Jury setzt sich zusammen aus der Stabsstelle Ehrenamt und der Stabsstelle Integration der Stadt Neu-Isenburg sowie dem Quartiersmanagement der NH ProjektStadt. (6) Die Jury beschließt einvernehmlich über die Gewährung der Mittel des Stadtteilfonds. (7) Jede/r Antragsteller/in erhält möglichst zeitnah nach der Einreichung entweder eine Bewilligung (Projekt förderfähig), Hinweise zu erforderlichen Nachbesserungen des Antrages (Neueinreichung nach Überarbeitung möglich) oder eine Ablehnung (Projekt nicht förderfähig). (8) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Mitteln aus dem Stadtteilfonds besteht nicht. (1) Förderfähig sind: 7 Förderfähige Ausgaben (a) Notwendige Ausgaben für die Herrichtung von Räumlichkeiten (b) Anteilige Sach- und Betriebskosten, Mieten, Versicherungen und Telefon (c) Aufwandsentschädigungen und Honorare, wenn diese keine festen Stellen ersetzen. Gefördert werden können insbesondere Ausgaben für: (a) Vergütungen für kleinere Aufträge, z.b. Künstler/in, Referent/in (b) Maßnahmen zur Unterstützung von Gruppenaktivitäten (c) Öffentlichkeitsarbeit, z.b. Flyer, Plakate, Broschüren, Ausstellungen (d) Organisation von Veranstaltungen, z.b. Nachbarschaftsfeste, Kulturreihe (2) Nicht förderfähig sind (a) Dauerhafte Anschaffungen, z.b. EDV, Büro- und Arbeitsmaterial, Werkzeug etc. (b) Sozialpädagogische Projekte und Einzelprojekte städtischer Einrichtungen (c) Kosten, die regelhaft durch andere Stellen übernommen werden (d) Die Refinanzierung von Kosten bereits begonnener oder abgeschlossener Einzelprojekte 2/4

Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West Geschäftsstelle Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West : Beratung und Antragseinreichung NH ProjektStadt Quartiersmanagement für das Stadtquartier West Stadtteilzentrum West Kurt-Schumacher-Straße 8 63263 Neu-Isenburg Jan Thielmann und Christine Barthel Tel. 069 6069-1430 jan.thielmann@nh-projektstadt.de Sprechstunde im Stadtteilzentrum West: Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Neu-Isenburg Rathaus Stabsstelle Förderung des Ehrenamts Hugenottenallee 53 63263 Neu-Isenburg Claudia Lack Tel. 06102 241-456 claudia.lack@stadt-neu-isenburg.de Sprechstunde im Stadtteilzentrum West: Mittwoch von 10-12, 14-15 Uhr und nach Vereinbarung 4/4

Stadtteilfonds Projektantrag Die Initiative Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West : Der Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West der Stadt Neu-Isenburg wurde im Rahmen des Programms Soziale Stadt Investitionen im Quartier ins Leben gerufen. Der Stadtteilfonds fördert Mikroprojekte - kleinere Projekte und Maßnahmen - im Stadtquartier West nach Maßgabe einer eigenen Richtlinie durch Zuwendungen. Der Stadtteilfonds dient der Förderung des kulturellen Lebens und des sozialen Miteinanders im Stadtteil sowie der Stärkung einer positiven Quartiersidentität. Die Mikroprojekte müssen mit den folgenden Zielen übereinstimmen bzw. mindestens zwei explizit befördern: (1) Durch neue Angebote zur Begegnung werden gute Nachbarschaften und das friedliche Zusammenleben im Stadtteil gestärkt. (2) Der Abbau von Vorurteilen zwischen den Generationen, Kulturen und Religionen sowie die Akzeptanz bzw. Wertschätzung der vorhandenen Vielfalt im Stadtteil werden gefördert. (3) Das Engagement für den eigenen Stadtteil und die Möglichkeit der Mitgestaltung werden aktiviert und ausgebaut. (4) Die Vernetzung und Kooperation von Gruppen, Initiativen und Vereinen wird gestärkt. (5) Ein positives Stadtteilimage und die Identifikation mit dem Stadtteil werden gefördert. Der Projektantrag ist bei der Geschäftsstelle einzureichen (Anschrift siehe Formularende). Name des Mikroprojektes Antragsteller/in (Institution/Einzelperson) Vor- und Nachname: Ggf. Institution, Gruppe: Anschrift: Telefon: E-Mail: Kontoverbindung: (Name der Bank, IBAN, BIC) Formular_Projektantrag.doc Seite 1 von 3 Stand: 11.06.2015

Projektantrag Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West Projektziele Ziele Was will das Projekt erreichen? Was ist der Nutzen für das Stadtquartier West? (Orientieren Sie sich bitte an den genannten Zielen auf Seite 1) Zielgruppe Wen soll das Projekt erreichen? (Bitte möglichst genaue Angaben zu der Personengruppe machen) Wie soll die Zielgruppe erreicht bzw. angesprochen werden? Wann ist das Projekt für Sie ein Erfolg? (Erfolgsindikatoren) Beschreibung der Idee/des Projektes Was soll im Rahmen des Projektes gemacht werden? (in Stichworten) Wo soll das Projekt stattfinden? (Der Ort soll folgende Ansprüche erfüllen) Zeit und Dauer Dauer des Projektes: (Zeitraum von.. bis..) Häufigkeit und Zeitangaben: (wie oft und zu welchen Zeiten) Unterstützungsbedarf Für das Projekt werden benötigt: (notwendiges Material, Geräte usw.) Formular_Projektantrag.doc Seite 2 von 3 Stand: 11.06.2015

Projektantrag Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West Personeller Aufwand: (Betreuer/-in, Refernt/-in usw.) Wir erhalten Unterstützung von: Wir benötigen Unterstützung bei bzw. von: (Weitere Voraussetzungen) Kosten- und Finanzierungsplan Welche Kosten verursacht das Projekt? (Personal-, Raum-, Sach- und Gesamtkosten) Welche Eigenleistungen erbringen Sie oder Ihre Unterstützer/-innen? (Bei jedem Mikroprojekt ist ein Eigenanteil in Form eines Stundennachweises des ehrenamtlichen Engagements oder durch Eigenmittel/Drittmittel in Höhe von 20 Prozent zu erbringen.) Mögliche Sponsoren und/oder Einnahmeschätzung: Sonstiges Noch nicht geklärte Punkte und offene Fragen: Vielen Dank! Geschäftsstelle Stadtteilfonds Wir für unseren Stadtteil Stadtquartier West : Beratung und Antragseinreichung NH ProjektStadt Quartiersmanagement für das Stadtquartier West Stadtteilzentrum West Kurt-Schumacher-Straße 8 63263 Neu-Isenburg Jan Thielmann und Christine Barthel Tel. 069 6069-1430 jan.thielmann@nh-projektstadt.de Sprechstunde im Stadtteilzentrum West: Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Neu-Isenburg Rathaus Stabsstelle Förderung des Ehrenamts Hugenottenallee 53 63263 Neu-Isenburg Claudia Lack Tel. 06102 241-456 claudia.lack@stadt-neuisenburg.de Sprechstunde im Stadtteilzentrum West: Mittwoch von 10 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung Formular_Projektantrag.doc Seite 3 von 3 Stand: 11.06.2015