Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement

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1 Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement Bewilligung von Fördermitteln Ziele und Verfahren

2 Grundlage >> Integriertes Handlungskonzept für Hitdorf, >> Handlungsfeld 7.5 Soziale Infrastruktur, Angebote zielgruppenspezifisch erweitern >> Maßnahme 7.5. c Verfügungsfonds

3 Finanzielle Mittel >> insgesamt rd verteilt auf Bewilligungszeitraum bis Ende 2020 >> Fördergeber: anteilig gefördert: 80 % = rd und Eigenanteil Stadt: 20 % = , jeweils zur Hälfte aus dem Budget des Fachbereichs Kinder und Jugend und des Fachbereich Soziales. >> Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am verabschiedet hat.

4 Förderfähig sind: >> Generationen übergreifende Angebote für Hitdorf >> Angebote der Altenhilfe für ältere Bewohner und Bewohnerinnen von Hitdorf >> Angebote für Kinder und Jugendliche in Hitdorf >> Angebote im Rahmen der Frühen Hilfe für Eltern und Alleinerziehende mit kleinen Kindern in Hitdorf

5 Ergänzende Ziele, sofern möglich: >> Förderung des ehrenamtlichen Engagements >> Schaffung von Eigenverantwortung bzw. Selbsthilfe >> Aufbau und Stabilisierung von nachhaltig wirksamem Ehrenamtsstrukturen >> Vernetzung der Akteure und Aufbau von neuen Kooperationen >> Verbesserung des Images von Hitdorf >> Verbesserung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten >> Gestaltung der Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten Alles natürlich für und in dem Stadtteil Hitdorf!

6 Fördersumme: >> Die Fördersumme beträgt pro Antrag maximal >> Vergütungen für Honorarleistungen dürfen maximal den Betrag von 35 pro Stunde nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind: >> in Hitdorf tätige Vereine, Träger und Verbände >> Bürger und Bürgerinnen des Stadtteils oder Zusammenschlüsse von Bürger und Bürgerinnen Bei Anträgen zu Maßnahmen für Kinder und Jugendliche ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich!

7 Antragsverfahren: >> Der Stadtteilmanager ist bei der Antragstellung behilflich. Er hat auch die notwendigen Unterlagen. >> Die formale Prüfung der Anträge auf Förderfähigkeit erfolgt durch die zuständigen städtischen Fachbereiche. >> Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den neu eingerichteten Beirat.

8 Der Beirat setzt sich zusammen aus: >> 3 Vertreter/ Vertreterinnen des Dachverbands Hitdorfer Vereine >> 2 Vertreter/ Vertreterinnen anderer Vereine, die nicht dem Dachverband angeschlossen sind >> Je 1 Vertreter/Vertreterin der Kirchengemeinden >> 1 Vertreter/ Vertreterin des Seniorenforums >> 1 Vertreter/ Vertreterin der AWO KiTa ggmbh >> 1 Vertreter des OGS Trägers >> Die Bezirksvorsteherin des Bezirk I als beratendes Mitglied Den Vorsitz im Beirat hat der Stadtteilmanager.

9 An Vereine, die nicht Mitglied im Dachverband sind! >> Bitte benennen Sie bis zum einen Vertreter, der aktiv im Beirat mitarbeiten möchte. >> Sollten sich mehr als zwei Personen melden, entscheidet das Los. Unabhängig von der Nennung eines Beiratsmitglieds: >> Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit, damit wir Sie künftig über Aktivitäten im Stadtteil auf dem Laufenden halten können.

10 Beiratssitzung: Verfahren und Entscheidung >> Der Stadtteilmanager lädt ein, erstellt die Tagesordnung und regelt, wer das Protokoll führt. >> Der Beirat tagt einmal im Quartal. >> Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme. Die Bezirksvorsteherin und der Stadtteilmanager haben Rede- aber kein Stimmrecht. Dies gilt auch für die Verwaltung. >> Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. >> Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst.

11 Nächste Schritte: >> Ab sofort besteht die Möglichkeit in Abstimmung mit dem Stadtteilmanager Förderanträge zu stellen. >> Rückmeldung der Namen der künftigen Beiratsmitglieder bitte bis >> Konstituierende Sitzung des Beirats am um Uhr. >> Erste Sitzung des Beirats mit Entscheidungen über Projektförderungen Anfang Juni.

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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