Ressort Personal Bildung & Entwicklung Promotionsordnung Weiterbildung Überwachungspflege

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Transkript:

Ressort Personal Bildung & Entwicklung Promotionsordnung Weiterbildung Überwachungspflege

Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 1.1 Zweck und Geltungsbereich 2 1.2 Verliehener Titel 2 1.3 Zulassungsvoraussetzungen 2 1.4 Aufnahme 2 1.5 Kosten 2 Aufbau des Lehrganges 2 2.1 Dauer und Gliederung 2 2.2 Theoretische Bildung 3 2.3 Praktische Bildung 3 2.4 Zertifikationsverfahren 3 2.5 Absenzen 3 2.6 Unterbruch und Abbruch 3 Leistungsüberprüfung 4 3.1 Bewertung 4 3.2 Wiederholungsmöglichkeiten 4 3.3 Unlauteres Prüfungsverhalten 4 Schlussbestimmungen 4 4.1 Rechtsmittel Titel 4 4.2 Wirksamkeit und Übergangsbestimmungen 4

Allgemeines 1.1 Zweck und Geltungsbereich Die Promotionsordnung regelt die Weiterbildung zur diplomierten Pflegefachfrau mit Nachdiplomzertifikat Weiterbildung Überwachungspflege / zum diplomierten Pflegefachmann mit Nachdiplomzertifikat Weiterbildung Überwachungspflege am Universitätsspital Basel (USB) als Die Promotionsordnung stützt sich auf die Mindestanforderungen Weiterbildung Überwachungspflege, OdASanté, in Kraft seit dem 22.11.2017. 1.2 Verliehener Titel Das Universitätsspital Basel verleiht für eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung Überwachungspflege den geschützten Titel Pflegefachfrau mit Nachdiplomzertifikat Überwachungspflege / Pflegefachmann mit Nachdiplomzertifikat Überwachungspflege. 1.3 Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen zur Weiterbildung Überwachungspflege sind: Personen, die über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF oder Bachelor of Science in Pflege FH oder über ein gleichwertiges ausländisches Diplom in Pflege (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen, Personen, die über einen Abschluss auf der Tertiärstufe als Dipl. Hebamme HF bzw. Bachelor of Science Hebamme FH oder über ein gleichwertiges ausländisches Diplom (Art. 68 BBG, Art. 69 BBV) verfügen. Die Anerkennung und Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen erfolgt sur Dossier durch den 1.4 Aufnahme Die Anmeldung der Studierenden zur Weiterbildung Überwachungspflege erfolgt über den jeweiligen Praxisort. Das Anmeldeverfahren richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung Überwachungspflege des USB in der jeweils geltenden Fassung. 1.5 Kosten Die Weiterbildung Überwachungspflege ist kostenpflichtig. Der Entscheid über eine finanzielle Beteiligung der Studierenden an ihrer Weiterbildung obliegt dem jeweiligen Praxisort. Die Gebühren und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung Überwachungspflege des USB in der jeweils geltenden Fassung. Aufbau des Lehrganges 2.1 Dauer und Gliederung Die Weiterbildung Überwachungspflege darf die Dauer von fünf Jahren ab Beginn der Weiterbildung nicht überschreiten. Die Weiterbildung Überwachungspflege umfasst mindestens 160 Vollzeitstunden und setzt sich aus praktischen und theoretischen Bildungsteilen zusammen. Die Weiterbildung Überwachungspflege schliesst mit einem Zertifikationsverfahren ab. Seite 2 von 4

2.2 Theoretische Bildung Die theoretische Bildung ist in Module und Transferlernen gegliedert. Die Module der theoretischen Bildung werden mittels schriftlicher Leistungsüberprüfung abgeschlossen. Ist die Leistungsüberprüfung erfolgreich absolviert, wird die theoretische Bildung als Teilabschluss der Weiterbildung Überwachungspflege anerkannt. 2.3 Praktische Bildung Die praktische Bildung beinhaltet zumindest die fachliche Begleitung am Praxisort. Die Leistungsüberprüfung am Praxisort besteht aus dem Nachweis der zu erwerbenden Kompetenzen. Grundlage für den Kompetenznachweis bildet das vom Bildungsanbieter vorgegebene Dokument Kompetenznachweis Lernort Praxis. Die Durchführung des Kompetenznachweises obliegt der fachlichen Begleitperson des Praxisorts. Die Entscheidung über das Bestehen des Kompetenznachweises obliegt im Zweifelsfall dem Das Konzept der praktischen Bildung des Praxisortes kann die Absolvierung von Fremdpraktika vorsehen. 2.4 Zertifikationsverfahren Das Zertifikationsverfahren umfasst zwei Teile: Teil 1: Leistungsnachweis des theoretischen Unterrichts. Teil 2: Leistungsnachweis der erreichten Kompetenzen am Lernort Praxis. Das Zertifikationsverfahren richtet sich nach dem Reglement Weiterbildung Überwachungspflege des USB als Das Zertifikat erhält, wer die Weiterbildung Überwachungspflege vollständig und erfolgreich absolviert hat. 2.5 Absenzen Der Unterrichtsbesuch und die praktische Bildung am Praxisort sind obligatorisch. Die Studierende darf insgesamt maximal 10%, entsprechend 16 Stunden vom Unterrichtsbesuch abwesend sein, unabhängig vom prozentualen Anstellungsverhältnis. Bei Absenzen vom Theorieunterricht informiert die/der Studierende den Praxisort und den Bildungsanbieter zeitgleich. Die maximal erlaubten Absenzen am Praxisort regelt der Praxisort. Bei längerer Krankheit oder anderen zwingenden Gründen können individuelle Vereinbarungen mit dem Bildungsanbieter getroffen werden. 2.6 Unterbruch und Abbruch Unterbrüche der Weiterbildung Überwachungspflege müssen vom Praxisort und dem Bildungsanbieter genehmigt werden. Bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung Überwachungspflege erhält die/der Studierende vom Bildungsanbieter eine Bestätigung der bis dahin erbrachten Lernleistungen. Bei Wiederaufnahme der Weiterbildung Überwachungspflege werden in der Regel bestätigte Lernleistungen angerechnet. Es gelten dabei die laufenden Bestimmungen (inklusive Prüfungsmodalitäten) zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme. Die Kostenbeteiligung bei Abbruch regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung Überwachungspflege des USB in der jeweils geltenden Fassung. Seite 3 von 4

Leistungsüberprüfung 3.1 Bewertung Die Bewertung der Leistungsüberprüfungen erfolgt anhand erfüllt / nicht erfüllt im Sinne von bestanden / nicht bestanden. Bleibt eine Studierende/ein Studierender ohne triftige Gründe einer Leistungsüberprüfung fern, wird diese mit nicht bestanden bewertet. Die Bewertung wird den Studierenden schriftlich ausgewiesen. 3.2 Wiederholungsmöglichkeiten Jede Leistungsüberprüfung kann bei Nichtbestehen einmalig und frühestens nach vier Wochen wiederholt werden. Ist die wiederholte Leistungsüberprüfung erneut nicht bestanden, ist die Weiterbildung Überwachungspflege ohne Zertifikat beendet. Es steht der/dem Studierenden frei, die Weiterbildung ein weiteres Mal aufzunehmen. 3.3 Unlauteres Prüfungsverhalten Falls eine Studierende/ein Studierender eine Leistungsüberprüfung mit unlauteren Mitteln beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, gilt die betreffende Leistungsüberprüfung als nicht bestanden. Im Wiederholungsfall kann die/der Studierende durch die Bildungsverantwortlichen von der Weiterbildung Überwachungspflege ausgeschlossen werden. Schlussbestimmungen 4.1 Rechtsmittel Titel Entscheide bezüglich Zulassung, Promotion und Erteilung des Diploms werden auf Antrag schriftlich verfügt und mit einer Rechtmittelbelehrung versehen. Gegen Entscheide des Bildungsanbieters gemäss dieser Promotionsordnung kann innert 30 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich und begründet beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern) Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist kostenpflichtig und richtet sich nach den Ansätzen des SBFI. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) vom 20. Dezember 1968. 4.2 Wirksamkeit und Übergangsbestimmungen Diese Promotionsordnung ist zu publizieren. Sie wird auf den Beginn der Weiterbildung Überwachungspflege im Januar 2019 am 1. Januar 2019 wirksam. Die Bestimmungen der vorliegenden Promotionsordnung Weiterbildung Überwachungspflege wurden von der Leiterin Bildung & Entwicklung am erlassen und von der Leiterin Ressort Personal des Universitätsspital Basel am genehmigt. Unterschriften: Odette Haefeli Leiterin Bildung & Entwicklung Eleonora Riz à Porta Leiterin Ressort Personal Seite 4 von 4