Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung

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Transkript:

- 1 - Anhang A 3: Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung Form des Studiums Zwei-Fach-Master Besondere Bestimmungen Das Masterfach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung kann als kleines Fach im Umfang von 3 CP oder als großes Fach im Umfang von 52 CP studiert werden. Innerhalb des großen Fachs werden im Bereich Ergänzende Studien des Studienprofils 2.1 10 CP im Bereich Geragogik und 4 CP in einer thematisch an das Mastermodul 1 anschließenden Projektarbeit erbracht, im Bereich Ergänzende Studien des Studienprofils 2.2 entfallen 6 CP auf die Erweiterung und Profilierung der Inhalte aus mindestens zwei Modulen der Mastermodule 1-4, CP auf zwei Projektarbeiten im Umfang von je 4 CP, die thematisch an den Mastermodulen 1 und 4 orientiert sind. Zulassungsvoraussetzungen Zum Masterstudium im Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss im Fach Erziehungswissenschaft erworben und dabei mindestens 60 CP im Fach Erziehungswissenschaft erworben hat. Darüber hinaus sollen Studien im Fach Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Umfang von 6 CP nachgewiesen werden, die in der Regel innerhalb des Wahlpflichtmoduls Erwachsenenbildung des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft an der Universität zu Köln erworben worden sind. Nach Einzelfallprüfung können Absolventinnen oder Absolventen mit einem Bachelorabschluss aus anderen Fächern zugelassen werden, sofern einschlägige Fachstudien im Umfang von mindestens 40 CP in Erziehungswissenschaft nachgewiesen werden. Über die Einschlägigkeit des Bachelorstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss. Im Falle von Satz 3 wird nach einem individuellen Beratungsgespräch mit einer oder einem der Modulbeauftragten vom Prüfungsausschuss festgelegt, welche erziehungswissenschaftlichen Module aus dem Bachelorstudium Erziehungswissenschaft an der Universität zu Köln ggf. zusätzlich erfolgreich absolviert werden müssen. Darüber hinaus müssen Englischkenntnisse der Stufe B2 CEF nachgewiesen werden. Studienvoraussetzungen Im Falle, dass im Bachelorstudium eines vergleichbaren Fachs weniger als 60 CP, aber 40 CP oder mehr in Erziehungswissenschaft absolviert worden sind, müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit je nach Einzelfall weitere CP aus den erziehungswissenschaftlichen Modulen des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft erfolgreich erworben werden, die nicht in die 120 CP des Masterstudiums eingerechnet werden. Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss. Im Falle, dass Fachstudien in Erwachsenenbildung im Umfang von 6 CP auf Bachelorniveau nicht nachgewiesen werden können, sind diese ebenfalls bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen; ihre Benotung wird nicht in die Berechnung der Fach- und Gesamtnote einbezogen. Studienprofile Studienprofil 1: Erwachsenenbildung/ Weiterbildung wird als kleines Fach mit 3 CP studiert. Dieses besteht aus vier Pflichtmodulen zu je CP im Gesamtumfang von 32 CP sowie der mündlichen Fachprüfung (6 CP) am Ende des 3. oder des 4. Semesters. Studienprofil 2.1: Erwachsenenbildung/ Weiterbildung wird als großes Fach mit einem Umfang von 52 CP studiert. Dieses setzt sich zusammen aus dem Studium der vier Mastermodule zu je CP im Gesamtumfang von 32 CP. Zusätzlich sind Ergänzende Studien in einem Umfang von 14 CP zu erbringen; 10 CP bilden hiervon das Studium der Geragogik ab, 4 CP werden in einer thematisch an das Mastermodul 1

- 2 - anschließenden Projektarbeit erbracht. Darüber hinaus sind 6 CP über die mündliche Fachprüfung am Ende des 3. oder im 4. Semester zu erwerben. Die Masterarbeit im Umfang von 30 CP kann frühestens im dritten Semester angefertigt werden. Studienprofil 2.2: Erwachsenenbildung/ Weiterbildung wird als großes Fach mit einem Umfang von 52 CP studiert. Dieses setzt sich zusammen aus dem Studium der vier Mastermodule zu je CP im Gesamtumfang von 32 CP. Zusätzlich sind Ergänzende Studien in einem Umfang von 14 CP zu erbringen; 6 CP werden hier in mindestens 2 der Mastermodule 1-4 erbracht, je 4 CP werden in thematisch an den Mastermodulen 1 und 4 anschließenden Projektarbeiten erbracht Darüber hinaus sind 6 CP über die mündliche Fachprüfung am Ende des 3. oder im 4. Semester zu erwerben. Die Masterarbeit im Umfang von 30 CP kann frühestens im dritten Semester angefertigt werden. Leistungsübersicht Studienprofil 1 Nummer Titel CP CP Pflichtmodule Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik Fachprüfung 6 6 32 Summe 3 Studienprofil 2.1 Nummer Titel CP CP Pflichtmodule Ergänzende Studien Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik EM 1 Projektarbeit zu 4 EM 2a Grundlagen und Konzepte der Geragogik 4 Lehrpraktikum 6 Forschungspraktikum 6 Fachprüfung 6 6 Masterarbeit 30 30 6 32 14 Summe 2

- 3 - Studienprofil 2.2 Nummer Titel CP CP Pflichtmodule Ergänzende Studien Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik EM 1 Projektarbeit zu 4 EM 2b Individuelle Vertiefung der Studien der EB/WB in mindestens zwei der Pflichtmodule EM 3 Projektarbeit zu 4 Fachprüfung 6 6 Masterarbeit 30 30 6 32 14 Modulbezogene Voraussetzungen Keine Summe 2 Ergänzende Studien Im Bereich Ergänzende Studien werden vertiefte Studien im Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung entweder im Bereich Geragogik (Studienprofil 2.1) oder im Bereich Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Studienprofil 2.2) im Umfang von 10 CP absolviert. In Geragogik werden Fachstudien im Umfang von 4 CP und ein Forschungs- oder ein Lehrpraktikum im Umfang von 6 CP absolviert; in Erwachsenenbildung/ Weiterbildung werden vertiefte Studien in mindestens zwei der Mastermodule im Umfang von 6 CP absolviert sowie eine Projektarbeit mit thematischem Bezug zu Mastermodul 4 im Umfang von 4 CP absolviert. In beiden Studienprofilen ist eine Projektarbeit mit thematischem Bezug zum Mastermodul 1 zu erbringen. Fachprüfung Die Fachprüfung besteht in allen Studienprofilen aus einer mündlichen Prüfung, die von der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten thematisch den Mastermodulen - 4 oder den Ergänzenden Studien zuzuordnen ist; sie wird mit 6 CP kreditiert. Die ergibt sich aus dem mit den Credit Points des Moduls gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten (bei Studienprofil 2 inklusive der Ergänzenden Studien im Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung im Umfang von 14 CP) und der Note der in der mündlichen Fachprüfung erbrachten Prüfungsleistung. Masterarbeit Die Masterarbeit kann thematisch in Verbindung mit jedem Mastermodul oder Ergänzungsmodul im Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung geschrieben werden. Ihre Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate; sie wird mit 30 CP kreditiert. Voraussetzung zur Zulassung der Masterarbeit ist der Abschluss mindestens dreier Mastermodule.

- 4 - Module und Prüfungen im Masterfach Erwachsenenbildung (Studienprofil 1) Modulkürzel Modultitel Pflicht/ Wahlpflicht Modulbezogene Voraussetzungen Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik Prüfungen/ Nachweise eine benotete Prü- Fachprüfung Wahlweise in - P Abschluss von mind. drei Mastermodulen der - fungsleistung Gewichtung der Prüfungsleistung in der Modulnote 100 % 2 + 2 + 4 /3 50%/50% 4 + 4 /3 50%/50% 4 + 4 /3 100 % 2 + 2 + 4 /3 100% 6 6/3 Gewichtung der Modulnote in der

- 5 - Module und Prüfungen im Masterfach Erwachsenenbildung (Studienprofil 2.1) Modulkürzel Modultitel Pflicht/ Wahlpflicht Modulbezogene Voraussetzungen Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik Prüfungen/ Nachweise drei Lehrveranstaltungen, drei Lehrveranstaltungen, Gewichtung der Prüfungsleistung in der Modulnote 100 % 2 + 2 + 4 50%/50% 4 + 4 /42 50%/50% 4 + 4 /42 100 % 2 + 2 + 4 EM 2a Wahlweise Lehr- oder Forschungspraktikum Fachprüfung Wahlweise in - oder in EM 2a EM 1 Projektarbeit zu P Keine Projektbericht 100 % 4 4/42 EM 2a Grundlagen und Konzepte der W 0 % 2 + 2 - Geragogik zwei Lehrveranstaltungen WP Keine Praktikumsbescheinigung 0 % 6 - P Abschluss von mind. drei Mastermodulen der - Gewichtung der Modulnote in der /42 /42 Mündliche Prüfung 100% 6 6/42

- 6 - Module und Prüfungen im Masterfach Erwachsenenbildung (Studienprofil 2.2) Modulkürzel Modultitel Pflicht/ Wahlpflicht Modulbezogene Voraussetzungen Erwachsenenpädagogische Fundierung und Forschungskompetenz I: Bildungsmanagement II: Didaktik Prüfungen/ Nachweise Gewichtung der Prüfungsleistung in der Modulnote 100 % 2 + 2 + 4 /52 50%/50% 4 + 4 /52 50%/50% 4 + 4 /52 100 % 2 + 2 + 4 /52 EM 1 Projektarbeit zu P Keine Projektbericht 100 % 4 4/52 EM 2b Individuelle Vertiefung der Studien der EB/WB in zwei der Mastermodule - W eine benotete Prü- 100% 2 + 4 6/52 fungsleistung EM 3 Projektarbeit zu WP Keine Projektbericht 100% 4 4/52 Fachprüfung Wahlweise in - P Mündliche Prüfung 100% 6 6/52 oder in EM 2b Abschluss von mind. drei Mastermodulen der - Gewichtung der Modulnote in der