Satzung. Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. Präambel

Ähnliche Dokumente
Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am im Ratssaal Linzer Str.2 in Unkel

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

Satzung des Fördervereins Fußball-Jugend Wambel

Förderverein der Karl-Drais-Schule Heddesheim. Satzung

Satzung. Bike lt Starnberg e.v

Förderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

1 Name und Sitz des Vereins

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am beschlossen und auf Beschluss der Mitgliederversammlung am geändert.

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.

Förderverein Kindernotarztdienst München e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Satzung. Soziale Futterstelle Regensburg. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Satzung des Vereins Homo heidelbergensis von Mauer vom Seite 1. Satzung. Satzung des Vereins Homo heidelbergensis von Mauer

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten

Satzung des Vereins Sternwarte Südheide

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung Förderverein der Grund- und Hauptschule Hebertshausen. Satzung. 1 Name und Sitz. Förderverein der Grund- und Hauptschule Hebertshausen

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Förderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Förderverein Satzung

Satzung vom , geändert am

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Förderverein der Oberschule Markkleeberg

Satzung Förderverein Schwimmbad Zwergen e.v.

Satzung. für den Schulförderverein. Freunde der Zille-Schule" e.v. Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom

Vereinssatzung. Faschingskomitee Markt Erlbach

SatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Alzey. Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein. Ernst-Ludwig-Str Alzey Tel.: 06731/ Fax: 06731/992813

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen

Satzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.

Satzung der Stockschützen Pasenbach

Satzung. 2 Zweck des Vereins

Mühlstr. 25a, Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.

S a t z u n g des Förderverein Kinder- und Jugendhaus der Friedenskirche Dachau e.v.

SATZUNG. des Vereins. Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche. Name und Sitz des Vereins. IntensivLeben

Waldkindergarten Fliegenpilz - Bad Kissingen e.v.

Satzung des Vereins Alteisen.Training

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung des Brauchtums-Fördervereins der KG Rot-Weiß Gemünd 1955 e.v.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.

Satzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Satzung Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dorum e.v.

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Transkript:

Satzung Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. Präambel Aus Gründen der Vereinfachung ist in der Satzung und in den Ordnungen bei Personen die männliche Form gewählt. 1 Name, Rechtsstellung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Kaufbeuren und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Kempten Registergericht- eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr (01. August 31. Juli). 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein unterstützt die pädagogische, kulturelle, ideelle und materielle Arbeit der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren im Sinne (a) einer charakterlichen, allgemeinen, musisch-künstlerischen und beruflichen Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler, (b) der Lehrkräfte in ihrem Bemühen, die oben angeführten Erziehungsziele zu erreichen, (c) einer regionalen und überregionalen Interessensvertretung, (d) eines allgemeinen Informationsaustausches der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren mit den Ausbildungsbetrieben und sonstigen Einrichtungen sowie den regionalen Wirtschaftsverbänden, Innungen und Kammern. (2) Ziel des Vereins ist es auch, Mittel zu beschaffen, die ausschließlich der oben genannten Schule zugute kommen. (3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder auf eingebrachte Beiträge. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 1

3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können neben jeder natürlichen Person auch Betriebe und Institutionen sowie Innungen und Körperschaften werden. (2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. 4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch Löschung im jeweiligen Register. (2) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. (3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren kein Beitrag entrichtet wurde. (4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben. 5 Rechtsmittel (1) Gegen eine Ablehnung der Aufnahme ( 3.2) sowie gegen einen Ausschluss ( 4.4) ist Einspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen - vom Zugang des Bescheides gerechnet- beim Vorsitzenden einzureichen. (2) Über den Einspruch entscheidet endgültig die ordentliche Mitgliederversammlung, sofern vorher keine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfindet. 6 Beiträge (1) Die Beiträge werden in der Mitgliederversammlung festgelegt. (2) Die Beträge und Modalitäten sind in der Beitragsordnung festgehalten. Organe des Vereins sind: (a) die Mitgliederversammlung (b) der Vorstand 7 Organe des Vereins 2

8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung. (2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr im November des Geschäftsjahres statt. (3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder dies ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks beim Vorstand beantragt. (4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden nach dem in der Geschäftsordnung festgelegten Modus. Sie erfolgt per Brief oder E-Mail. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen. Mit der Einberufung ist die Tagesordnung mitzuteilen. (5) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig. (6) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung oder die Ordnungen nichts anderes vorschreiben, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert eine Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen. 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: (a) dem Vorsitzenden (b) dem stellvertretenden Vorsitzenden (c) dem Schatzmeister (d) dem Schriftführer (e) bis zu drei Beisitzern. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Ein Beisitzer wird durch die Staatliche Berufsschule Kaufbeuren vorgeschlagen. (3) Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. (4) Die Durchführung der Wahl regelt die Geschäftsordnung. (5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen. Dies gilt nicht für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. (6) Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Aufgaben sind in der Geschäftsordnung im Einzelnen festgelegt. 10 Vertretung (1) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, jeder für sich allein befugt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. (2) Vereinsintern wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig werden soll. 3

11 Beurkundung der Beschlüsse Die in Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. 12 Kassenprüfung (1) Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins auf zwei Jahre gewählte Kassenprüfer geprüft. (2) Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands. 13 Ordnungen (1) Zur Durchführung der Satzung und Erledigung der Aufgaben gibt sich der Verein Ordnungen. (2) Die Ordnungen werden vom Vorstand aufgestellt und von der Mitgliederversammlung beschlossen. (3) Änderungen an Ordnungen werden in der Mitgliederversammlung über Anträge oder Dringlichkeitsanträge herbeigeführt. 14 Auflösung und Anfallberechtigung (1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist und mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist innerhalb von vier Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einladung hinzuweisen. (2) Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (3) Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. (4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Staatliche Berufsschule Kaufbeuren, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 4

15 Schlussbestimmung (1) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, finden die 21 ff BGB Anwendung. (2) Die Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 11.10.2012 beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Vorstehende Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 04.12.2014 beschlossen. Kaufbeuren, 19.03.2015 Winfried N u s s e r (im Original gezeichnet) Vorsitzender Förderverein Staatliche Berufsschule Kaufbeuren e. V. 5