Datenschutz. Vortrag

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Transkript:

Datenschutz Vortrag 15.06.2018

Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Datenschutz als Grundrecht Einführung in den Datenschutz Seite 2

Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch das Datenschutzrecht geregelt. Es kommt zur Anwendung, wenn Sie Daten bearbeiten, die einem Menschen zugeordnet werden können. Daten von juristischen Personen, Vereinen, Verbänden etc. sind durch das BDSG nicht geschützt. Einführung in den Datenschutz Seite 3

Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder aber auch nur bestimmbare Person beziehen. Beispiele: Name Adresse Wohnverhältnisse Geburtsjahr Kreditkartennummer Vermögensverhältnisse Gehalt Telefonnummer Einführung in den Datenschutz Seite 4

WO FALLEN PERSONENBEZOGENE DATEN AN? Buchhaltung Newsletter Excel ecrm Steuerberater Webseite Word GoogleDrive E-Mail GoogleDocs Office365 Kooperationspartner Server Dateiablage Backups Freiberufler 5

Rechtliche Grundlagen des Datenschutz Nationales und EU Recht 4 National Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dieses gilt bis zum 24.05.2018 bzw. BDSG neu (gilt weiter) 70 Öffnungsklauseln So besteht z.b. das Auskunftsrecht nach 34 Abs. 1 BDSG-neu nicht, wenn die Daten nur noch aufgrund gesetzlicher oder satzlicher Aufbewahrungsfristen oder zu Zwecken der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle gespeichert werden 4 Europäisch Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Diese gilt ab dem 25.05.2018

WARUM TRIFFT DAS DATENSCHUTZRECHT AUCH STIFTUNGEN ODER G-GMBHS? Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Ergo: Es kommt nicht darauf an wer verarbeitet, sondern ausschließlich was verarbeitet wird. 7

NEU UND OFT ÜBERSEHEN! Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Aufpassen: Neu ist, dass - entgegen dem BDSG auch nicht IT-gestützte Erhebung von Daten unter die DSGVO fallen können 8

DATENSCHUTZ EINFACHER ALS MAN DENKT! Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung der betroffenen Person die Verarbeitung für Erfüllung eines Vertrags die Verarbeitung für Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht Interessen der betroffenen Person überwiegen (dieser Halbsatz ist neu) 9

Grundprinzipien des Datenschutz Was bleibt gleich 4 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 4 Erforderlichkeit für die Verarbeitungszwecke 4 Zweckbindung 4 Löschpflicht 4 Pflicht zu angemessenen Schutzmaßnahmen

Grundprinzipien des Datenschutz NEUE REGELUNGEN DER DSGVO 4 Beweise deine Unschuld 4 Dokumentationspflicht 4 Datenschutz- Folgenabschätzung (früher Vorabkontrolle) 4 72 Stundenpflicht bei Datenverlust 4 Prozess des regelmäßigen Testens 4 Recht auf Datenmitnahme

Ordnungswidrigkeiten sind bestimmte vorsätzliche oder fahrlässige Datenschutzverstöße. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verstöße gegen Melde-, Dokumentations- oder Informationspflichten sowie um unbefugte Datenerhebungs- oder Verarbeitungsschritte. (5)Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20.000.000,00 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % Art. 83 DSGVO seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist: Einführung in den Datenschutz Seite 12

42 BDSG neu Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt. Einführung in den Datenschutz Seite 13

Schadensersatz für bestimmte vorsätzliche oder fahrlässige Datenschutzverstöße. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verstöße gegen Melde-, Dokumentations- oder Informationspflichten sowie um unbefugte Datenerhebungs- oder Verarbeitungsschritte. Haftung und Recht auf Schadenersatz Art. 82 DSGVO 1.Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Einführung in den Datenschutz Seite 14

DIE NEUEN 10 GOLDENEN REGELN 1.Datenschutz als notwendiges Unternehmensziel erkennen 2.Plan für strukturiertes Vorgehen entwickeln 3.Verantwortliche benennen / Datenschutzbeauftragten ernennen 4.Personenbezogene Datenströme nicht nur identifizieren, sondern protokollieren. 5.Bewerten: Welche Daten habe ich / welche Daten benötige ich / wann kann ich die Daten entsorgen 15

DIE NEUEN 10 GOLDENEN REGELN 6.IT anpassen / IT Struktur laufend protokollieren 7.Auftragsdatenverarbeitungen identifizieren protokollieren / Verträge abschließen 8.Privacy by default/ privacy by design in jede Überlegung einbeziehen 9.Angemessenes Datenschutzmanagementsystem einführen / fortführen 10.Ruhe bewahren 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwalt Bernhard Veeck Am Weingarten Haben 25 Sie Fragen? 60487 Frankfurt veeck@bv-r.de!