Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
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- Frank Fischer
- vor 6 Jahren
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1 EU-DSGVO
2 Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung)
3 Datenschutzgrundverordnung Gesetz Stand Übergangszeit EU-Geltung (28 Staaten) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Unmittelbare Wirkung Inkrafttreten: Wirksamkeit: ! BDGS gilt weiter Endet
4 DS-GVO Ziele und Grundsätze Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).
5 DS-GVO Ziele und Grundsätze Es gelten weiterhin die alten Grundsätze des Datenschutzrechts! - Marktortprinzip - Recht auf Vergessenwerden - Recht auf Datenübertragbarkeit - Bestellung Datenschutzbeauftragter - Datenschutzfolgeabschätzung - Zweckbindung
6 DS-GVO Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten: Umfasst alle Informationen Identifizierte oder identifizierbare natürliche Person Identifizierbar durch Kennung, Standort, Merkmalkombination
7 DS-GVO Personenbezogene Daten Erheben Verarbeiten Nutzen Beschaffung von Daten über natürliche Personen beim Betroffenen oder bei Dritten Alle Abläufe mit personenbezogenen Daten: - Einstellung - Fortbildung - Personaleinsatzplanung - Leistungsbewertung - Speichern - Verändern - Übermitteln - Sperren - Löschen der Daten ist jede Verwendung personenbezogener Daten außerhalb der Verarbeitung
8 DS-GVO Grundsatz (Erlaubnisvorbehalt) Datenverarbeitung ist verboten! Erlaubnistatbestände Ausnahme: Gesetzliche Erlaubnis - Einwilligung - Vertragserfüllung - Rechtliche Verpflichtung - Lebenswichtige Interessen - Neue Zwecke
9 DS-GVO Einwilligung Ausdrückliche Einwilligung bei Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten. - rasiche, ethnische Herkunft - Politische Meinung - Religiöse, weltanschauliche Überzeugung - Gewerkschaftszugehörigkeit - Genetische, biometrische Daten - Gesundheitsdaten Schriftform dringend empfohlen Nachweisbarkeit Verständlich (Sprache) Erklärung Arbeitsvertrag Notwendigkeit - Sexuelle Orientierung
10 Datenschutzgrundverordnung Rechte des Betroffenen einer Datenverarbeitung Informationsrecht Auskunfts- und Widerspruchsrecht Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung Recht auf Datenübertragbarkeit
11 Datenschutzgrundverordnung Auftragsdatenverarbeitung Ausgelagerte Callcenter Marketingaktionen durch externe Agenturen Dienstleisterverträge zur Datenträgerentsorgung Externe Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung Ausgelagerte Rechenzentren (Server, Clouds, )
12 Datenschutzgrundverordnung Informationsrecht I Nach Art. 13 DSGVO sofort bei Erhebung der Daten beim Betroffenen, z. B. bei Bestellung eines Newsletter Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (ggf. auch des Vertreters) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) Zweck und Rechtgrundlage der Verarbeitung Berechtigte Interessen (bei Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO) Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern Übermittlung in Drittland oder an internationale Organisation Dauer der Speicherung Information über eine mögliche Zweckänderung der Datenverarbeitung
13 Datenschutzgrundverordnung Informationsrecht II Bestehen eines Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit Bestehen eines Rechts auf Widerspruch der Einwilligung Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Information, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Information über eine mögliche Zweckänderung der Datenverarbeitung
14 Datenschutzgrundverordnung Informationsrecht III Wann besteht keine Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO? Wenn der Betroffene bereits über die Informationen verfügt Wenn die Mitteilung sich als unmöglich erweist bzw. unverhältnismäßigen Aufwand erfordert Wenn die Verarbeitung aufgrund einer EU- oder nationalen Rechtsgrundlage ausdrücklich geregelt ist Bei geheimhaltungspflichtigen Daten (z. B. bei Berufsgeheimnissen)
15 Datenschutzgrundverordnung Recht auf Berichtigung und Löschung Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO? Es gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung zu verlangen. Wann müssen Daten nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden (Recht auf Vergessenwerden )? Wenn die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist (z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses) Wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat Wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden Wenn eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht
16 Datenschutzgrundverordnung Recht auf Berichtigung und Löschung Wann findet das Recht auf Vergessenwerden keine Anwendung? Wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen Wenn die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient (Arbeitsverhältnisse) Wenn das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt Wenn die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist
17 Bußgelder Geldbußen von bis zu ,- Euro oder 4% Jahresumsatz Verstoß gegen die Meldepflicht. Verstoß gegen eine Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Fehlende, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sofern eine Verpflichtung durch das BDSG besteht. Fehlende Protokollierung bei automatisierten Verfahren des Datenabrufs. Fehlende Widerrufsbelehrung bei einer werblichen Ansprache Verstoß gegen die Zweckbindung bei übermittelten Daten. Verstoß gegen die Dokumentationspflichten bei Datenübermittlung zu Geschäftszwecken. Ausbleibende, verspätete, unvollständige oder falsche Auskunft gegenüber einem Betroffenen. Erfassung personenbezogener Daten gegen den Willen des Betroffenen.
18 DS-GVO Beschäftigtendatenschutz / Handlungshinweise Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten, bzw. Daten in oder in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis Einwilligung durch Arbeitsvertrag Erfüllung des Arbeitsvertrags ist Zweckbindung Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Datenverarbeitung / - schutz Achtung: sensible Daten Führungszeugnis, Gewerkschaft Gesundheitsdaten Löschung / Dokumentation Löschung bei Zweckerreichung
19 Olaf Dreßen igz-rechtsreferat igz-bundesgeschäftsstelle Albersloher Weg Münster Phone: Fax: www: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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