Direktmarketing und Datenschutz

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1 Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin,

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3 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht BDSG 28 Marketingkampagne UWG 7 Welcher Kommunikationskanal darf genutzt werden? 3

4 Schutzziele und Anwendungsbereiche BDSG Bundesdatenschutzgesetz Schutz der informationellen Selbstbestimmung von natürlichen Personen UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Schutz der Verbraucher vor unzumutbarer Belästigung Grundlage für Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kontakte als Datensatz und einzelner Daten im Datensatz (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) Gesetzliche Erlaubnis Einwilligung Werbliche Ansprache wirkt nach Kommunikationskanal unterschiedlich stark belästigend Postbrief Anruf/Fax 4

5 b2c vs. b2b Im CRM: Kontakte vs. Unternehmen/Organisationen Datenschutz Schutz natürlicher Personen Informationen über juristische Personen können Informationen über natürliche Personen implizieren (GbR, GmbH, ) Wettbewerbsrecht Schutz des eingerichteten Gewerbebetriebs 5

6 Werbung für eigene Angebote Fall: Voraussetzungen: Besonderheiten: Pflichten bei jeder Ansprache: Eigene Produkte oder Angebote Daten direkt beim Empfänger erhoben ODER Daten aus allgemein zugänglichen (Adress-) Verzeichnissen Listendaten dürfen ergänzt werden, z.b. hinzuspeichern Jobtitle, Telefon, Opt-Out-Möglichkeit schaffen Verweis auf die verantwortliche Stelle und Opt-Out-Möglichkeit Listendaten 1. Personengruppe (Listenname), 2. Berufs-, Branchen- o. Geschäftsbezeichnung, 3. Namen, 4. Titel, 5. akademischer Grad, 6. Anschrift und 7. Geburtsjahr Einschränkungen durch UWG: b2c: Ausdrückliche Einwilligung für Ansprache per Telefon, Anrufmaschine, Fax und (außer Extrafolie) b2b: mutmaßliche Einwilligung bei Telefon 6

7 Werbung für eigene Angebote per BDSG UWG Ansprache per Mail Voraussetzung: Zweck ist Werbung für eigene Produkte und Daten wurden beim Betroffenen (Werbeempfänger) erhoben oder Daten stammen aus allgemein zugänglichen Quellen (Adress-, Rufnummernverzeichnis) Voraussetzung: Zweck ist Werbung Daten wurden beim Betroffenen (Werbeempfänger) im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben Bonus: Listendaten dürfen ergänzt werden Weitere Pflichten: Opt-Out-Möglichkeit schaffen Bei jeder Ansprache auf verantw. Stelle und Opt-Out hinweisen Weitere Pflichten Opt-Out-Möglichkeit schaffen Bei jeder Ansprache auf verantw. Stelle und Opt-Out hinweisen 7

8 b2b-werbung Fall: Voraussetzungen: Pflichten bei jeder Ansprache: Kontakte im b2b Empfänger in Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit UND unter seiner beruflichen Anschrift Opt-Out-Möglichkeit schaffen Verweis auf die verantwortliche Stelle und Opt-Out-Möglichkeit Listendaten 1. Personengruppe (Listenname), 2. Berufs-, Branchen- o. Geschäftsbezeichnung, 3. Namen, 4. Titel, 5. akademischer Grad, 6. Anschrift und 7. Geburtsjahr (wegen Listendaten nur postalische Ansprache oder anderer Erlaubnistatbestand) Einschränkungen durch UWG: Mutmaßliche Einwilligung bei Ansprache per Telefon Im übrigen mglw. Eingriff in den eingerichteten Betrieb, z.b. Anrufmaschine, Fax und 8

9 Werbung für Spenden Fall: Voraussetzungen: Pflichten bei jeder Ansprache: Spendenwerbung Werbung für steuerbegünstigte Spenden Opt-Out-Möglichkeit schaffen Verweis auf die verantwortliche Stelle und Opt-Out-Möglichkeit Listendaten 1. Personengruppe (Listenname), 2. Berufs-, Branchen- o. Geschäftsbezeichnung, 3. Namen, 4. Titel, 5. akademischer Grad, 6. Anschrift und 7. Geburtsjahr (wegen Listendaten nur postalische Ansprache oder anderer Erlaubnistatbestand) Einschränkungen durch UWG: b2c: Ausdrückliche Einwilligung für Ansprache per Telefon, Anrufmaschine, Fax und b2b: mutmaßliche Einwilligung bei Telefon 9

10 Übermittlung und Adresskauf Fall: Voraussetzungen: Pflichten bei jeder Ansprache: Kauf, Miete oder Übermittlung von Listendaten Der Übermittelnde speichert Herkunft und Empfänger der Daten für 2 Jahre Dem Betroffenen wird auf Verlangen Auskunft erteilt Listendaten 1. Personengruppe (Listenname), 2. Berufs-, Branchen- o. Geschäftsbezeichnung, 3. Namen, 4. Titel, 5. akademischer Grad, 6. Anschrift und 7. Geburtsjahr Der Werbende weist in der Werbung auf die Stelle hin, die die Daten erhoben (und übermittelt) hat Opt-Out-Möglichkeit schaffen Verweis auf die verantwortliche Stelle und Opt-Out-Möglichkeit (wegen Listendaten nur postalische Ansprache oder anderer Erlaubnistatbestand) Einschränkungen durch UWG: b2c: Ausdrückliche Einwilligung für Ansprache per Telefon, Anrufmaschine, Fax und b2b: mutmaßliche Einwilligung bei Telefon 10

11 Werbung für Dritte Fall: Voraussetzungen: Beipackzettel -Werbung Der Werbeabsender ist als verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar Pflichten bei jeder Ansprache: Opt-Out-Möglichkeit schaffen Verweis auf die verantwortliche Stelle und Opt-Out-Möglichkeit 11

12 Datenschutzrechtliche Erlaubnis (ohne Einwilligung) Werbung für eigene Angebote Listendaten + weitere Daten b2b Werbung Werbung für steuerbegünstigte Spenden Übermittlung und Adresskauf Ablaufende Übergangsfrist: Speicherung der Herkunft für 2 Jahre Listendaten 1. Personengruppe (Listenname), 2. Berufs-, Branchen- o. Geschäftsbezeichnung, 3. Namen, 4. Titel, 5. akademischer Grad, 6. Anschrift und 7. Geburtsjahr Werbung für Dritte 12

13 Werbung mit Dienstleistern Werbung für Dritte idr keine Auftragsdatenverarbeitung Werbender/ Nutznießer ADV zwischen Werbendem und Dienstleistern (Lettershop, CC) Übermittlung zum Zweck der Werbung idr keine Auftragsdatenverarbeitung Übermittler/ Werbendem ADV zwischen Werbendem und Dienstleistern (Lettershop, CC) 13

14 Einwilligung Schriftliche Einwilligung Besondere drucktechnische Hervorhebung innerhalb anderer Erklärungen Schriftliche bestätigte Einwilligung Elektronische Einwilligung Protokolliert und jederzeit durch den Betroffenen abrufbar Zusatz UWG Double Opt-In Einwilligung in konkreten Kommunikationskanal Einwilligung durch Anschlussinhaber Ergebnis: Auskunftsrecht des Betroffenen und Kontrollrecht der Aufsichtsbehörde Protokollierung der Einwilligung (Inhalt und Wann) 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

16 Ihre Fragen, bitte Lars Kripko Datenschutzbeauftragter (TÜV) Ext. Datenschutzbeauftragter Berater Datenschutz Thomas Müller Datenschutzbeauftragter (udis) Ext. Datenschutzbeauftragter Berater Datenschutz

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