Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
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- Emilia Schmitt
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter
2 Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt in mittelständischer Kanzlei in Aalen Fachanwalt für IT-Recht Dozent im Bereich E-Commerce und Wettbewerbsrecht Rechtsgebiete: IT-Recht (u.a. Softwarerecht, Compliance, E-Commerce etc.) Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Markenrecht fotodo - Fotolia.com
3 Themenüberblick Social Media Monitoring Rechtlich zulässig? Datenschutz und Datensicherheit Was ist eine Abmahnung? Social Media- Auftritt rechtssicher gestalten
4 Social Media Monitoring rechtlich zulässig? Was muss ich beachten? Wo liegen die Probleme?
5 Social Media Monitoring Rechtlich zulässig? Nur anonyme Erhebung zulässig, da ansonsten Einwilligung nach dem BDSG notwendig Öffentlich zugängliche Daten (z.b. aus Zeitungen) grundsätzlich nutzbar Wenn dritte Unternehmen Monitoring durchführen, dann Fall des 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung = Datenschutzklausel mit Unternehmen notwendig Newsletter und z.b. Facebook sind strikt zu trennen! Ausnahme: Registration Formular von Facebook Vorsicht beim Gefällt mir -Button
6 Datenschutz und Datensicherheit Was muss datenschutzrechtlich beachtet werden?
7 Datenschutz und Datensicherheit Verwendung einer ausreichenden Datenschutzerklärung Google Analytics erfordert besondere Datenschutzerklärung Vorsicht bei Social Media Plugins Gewinnspiele benötigen Teilnahmebedingungen Vorsicht beim Gefällt mir -Button
8 Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Was ist das? Was steckt dahinter?
9 Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers Es wird gefordert, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und es werden Kosten geltend gemacht Abmahnschreiben besteht aus mehreren Seiten Es sollte nie eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben werden sondern es soll eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden Kompetente Beratung unerlässlich!
10 Social Media Auftritt rechtssicher gestalten Welche Informationen muss ich als Unternehmer bereitstellen?
11 Informationspflichten Anbieterkennzeichnung durch Bereitstellung eines Impressums Allgemeine Geschäftsbedingungen (bei Vertrieb von Waren über das Internet Pflicht!) Benennung von Quellen verwendeter Bilder (sofern nicht selbst erstellt) Einhaltung der Preisangaben Verordnung (PAngV) Datenschutzerklärung jd-photodesign-fotolia.com
12 Informationspflichten im Internet Was gehört alles in ein rechtlich richtiges Impressum? Name und Anschrift des Dienstanbieters (Achtung: Inhaber einer Einzelunternehmung ist KEIN Geschäftsführer!!) Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme Evtl. Angaben zur Aufsichtsbehörde Register und Registernummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts- Identifikationsnummer Berufsspezifische Angaben Datenschutzklausel (muss aber gesondert auch noch ausgewiesen werden!) KEINE Allgemeinen Geschäftsbedingungen Impressum muss auf jeder Unterseite erreichbar bzw. abrufbar sein! s benötigen auch ein Impressum Visual Concepts - Fotolia.com
13 Markenrechte Verwendung fremder Markenbegriffe Grundsätzlich ohne Lizenz des Markeninhabers nicht zulässig, auch nicht zur Illustration Wenn Marke fester Bestandteil des Produktes, dann Ausnahme hiervon Einhaltung von Urheber-und Markenrechten (Abmahngefahr!!) momius - Fotolia.com
14 Werbung Welche rechtlichen Fallstricke drohen bei Werbung im Internet (soziale Medien)?
15 Werbung im Internet Keine irreführende Werbung (Vorschriften des UWG) Einhaltung der Preisangabe Verordnung ( Statt- Preise, UVP) Vergleichende Werbung nur in engen rechtlichen Grenzen Pflicht der Anbieterkennzeichnung Einhaltung von Urheber-und Markenrechten Keine Bezeichnungen, die nicht nachweisbar sind ( größter Anbieter etc.)
16 Verwendung von Bildern in Sozialen Medien Die entsprechenden Nutzungsrechte müssen vorliegen Sofern es die Lizenzbedingungen vorsehen, muss zwingend eine Quellenangabe gemacht werden Bei der Verwendung von Bildern kommt es auf den konkreten Verwendungszweck an Die Verwendung von Herstellerbildern sind zum Teil bedenklich Bilder dürfen ohne Einwilligung der abgebildeten Personen nicht verwendet werden, auch wenn Urheber zustimmt! Ausnahme: Bild einer größeren Menschengruppe. PureSolution - Fotolia.com
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sie möchten weitere Informationen?
18 Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser! Sie finden uns im Internet:
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