Prüfungs- und Studienordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Hebräisch Beifach - Besonderer Teil -

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Transkript:

Universität Heidelberg Seite 1409 Prüfungs- und Studienordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Hebräisch Beifach - Besonderer Teil - vom 26. April 2010 Aufgrund von 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 435, 440), hat der Senat der Universität Heidelberg am 13. April 2010 die nachstehende Prüfungsordnung beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 26. April 2010 erteilt. Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Form verwendet werden. 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Allgemeiner Teil ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Prüfungsordnung. 2 Prüfungsausschuss Für die studienbegleitenden universitären Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss der Fakultät zuständig. Ihm gehören der Dekan, der Prodekan, drei weitere Hochschullehrer des Lehrkörpers und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter als stimmberechtigte Mitglieder sowie ein studierendes Mitglied mit beratender Stimme an.

Universität Heidelberg Seite 1410 3 Orientierungsprüfung Eine Orientierungsprüfung findet nach 18 Abs. 5 Allgemeiner Teil nicht statt. 4 Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung findet nach 19 Abs. 4 Allgemeiner Teil nicht statt. 5 Studiennachweise (1) Gemäß der Anlage A der GymPO I sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: - Hebraicum Der Nachweis ist sofern er sich nicht aus der Hochschulzugangsberechtigung ergibt spätestens bis zur Meldung zur Erweiterungsprüfung zu erbringen. (2) Die im Verlauf des Studiums zu absolvierenden Fachmodule orientieren sich an der GymPO I und sind in der Anlage 1 aufgeführt. 6 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag zulässig. (2) Bestandene Prüfungs- und Studienleistungen können nicht wiederholt werden.

Universität Heidelberg Seite 1411 7 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2010 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die nach den Bestimmungen der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I GymPO I) studieren. Heidelberg, den 26. April 2010 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel Rektor

Universität Heidelberg Seite 1412 Anlage 1: Übersicht über die Fachmodule gemäß 5 der GymPO I in Verbindung mit Anlage A der GymPO I Näheres zu den einzelnen Modulen wie inhaltliches Profil, zugehörige Veranstaltungen, Prüfungsleistungen, notwendige Vorkenntnisse und Qualifikationsziele regelt das Modulhandbuch des Studiengangs. Studienvoraussetzung: Hebraicum. Das Hebraicum kann bis zur Meldung zur Erweiterungsprüfung nachgeholt werden. Abkürzungen: AT = Altes Testament; FD = Fachdidaktik; LP = Leistungspunkte; SWS Semesterwochenstunden; ÜV = Überblicksvorlesung/ Überblickslehrveranstaltung. I. Pflichtmodule (60 LP) 1. Einführung Modul Hebräische Grammatik (Heb-Gram) Lehrveranstaltung(en) zur Grammatik des Hebräischen Modulprüfung: Klausur/ mündliche Prüfung/ Essay 15 LP 12 LP

Universität Heidelberg Seite 1413 2. Hebräische und aramäische Sprache Modul Hebräische Prosa (Heb-Prosa) Veranstaltungen zu hebräischen Prosatexten des AT im Umfang von Modul Hebräische Poesie (Heb-Poesie) Veranstaltungen zu hebräischer Dichtung des AT im Umfang von Modul nichtbiblisches Hebräisch (Heb-extra) Lektüre extrabiblischer hebräischer Texte im Umfang von Modul Aramäisch (Heb-Aram) Einführung in eine antike aramäische Sprache Aramäische Lektüre Modul Exegese des AT und Geschichte Israels (Heb-Ex) Proseminar AT Überblicksvorlesung AT Modulprüfung: Proseminararbeit 9 LP 9 LP 7 LP 4 LP 7 LP 2 LP 2 LP 1 II. Wahlmodul (14 LP) Wurden Pflichtveranstaltungen aus den Modulen des Pflichtbereichs bereits in einem anderen Studiengang mit 4,0 oder besser angerechnet, werden diese nicht wiederholt. Die Anforderungen des Wahlmoduls erhöhen sich um die entsprechende Zahl der Leistungspunkte. Wahlmodul (Heb-Wahl) 14 LP Lehrveranstaltungen zu Themen des Faches und angrenzender Gebiete nach Wahl Modulprüfung: nach Wahl: Klausur/mündliche Prüfung (); Essay (3-); Proseminararbeit (); Hauptseminararbeit (8 LP) Die Summe der Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen und Modulprüfung muss mindestens 14 LP ergeben.

Universität Heidelberg Seite 1414 III. Ergänzungsmodul () Ergänzungsmodul (Heb-Erg) Veranstaltung nach eigener Wahl IV. Fachdidaktik (5 LP) Fachdidaktisches Modul (Heb-FD) Fachdidaktische Veranstaltung Modulprüfung: Essay 5 LP 2 LP