Der Wahlvorstand Dez

Ähnliche Dokumente
Der Wahlvorstand. Ort und Tag des Erlasses und der Bekanntmachung Düsseldorf, den W A H L A U S S C H R E I B E N

hsd NR. 602 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

NR hsd. a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

W A H L A U S S C H R E I B E N

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Amtliche Bekanntmachung

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Bekanntmachung. über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes ( 1 Abs. 4 WO-SPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei...

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Korrigierte Wahlausschreibung: Die Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand

Amtliche Bekanntmachungen

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank

Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung für die Europa-Universität Flensburg

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

Wahlordnung zur Wahl des Fachbereichsrats. der Fachhochschule in der Akademie der Polizei Hamburg. Wahlen zum Fachbereichsrat

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Bekanntmachung Nr. 3

Freie Universität Berlin Dezentraler Wahlvorstand FB Politik- u. Sozialwissenschaften

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ

Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse

W a h l b e k a n n t m a c h u n g

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

AM 59/2017. Amtliche Mitteilungen 59/2017

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

AMTLICHE MITTEILUNG. Wahlordnung für die Wahl des Senats. Bochum, Laufende Nr.:11/16. Bekanntgabe der Änderung der. vom

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

Ausschreibung der Nachwahlen

Formblatt 1 Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlvorstand

WAHL DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und Uhr.

Gremienwahlen Wahlvorschlag für die Gremienwahlen am 4. und 5. Juni der Wählergruppe: Studierende

Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm 2018

Wahlausschreibung: Studentische Wahlen, Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen sowie Nachwahlen

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 67

Ordnung für die Wahlen zum Senat der Kunstakademie Münster (WahlO) vom 08. Juli 2008

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

Ausschreibung der Nachwahl am Fachbereich Architektur und Städtebau. Mittwoch, dem 22. Oktober 2014

(2) Die Fachhochschule hat den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die notwendigen Unterlagen zur Verfügung z

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Gesetz- und Verordnungsblatt

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

Die schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen ( 6 Abs. 3 WO).

Bekanntmachung der Wahlen der Ansprechpartner/innen in den Fakultäten

Wahlbekanntmachung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts

Wahlbekanntmachung. 3. WAHLTERMIN Die Urnenwahl findet vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 in den Wahllokalen in der Zeit von 9.30 bis Uhr statt.

Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG)

I. Allgemeines. Anwendungsbereich

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlen zum Studentischen Rat und zu den Fachschaftsräten im Wintersemester 2015/2016 Anlage: 1 Wahlausschreiben vom mit Anlagen 1 bis 3

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Präsidiumswahlordnung (Satzung) für die Hochschule Flensburg Vom 25. November 2016

Baden-Württemberg WAHLAUSSCHREIBEN

Wahlordnung für die btü-delegiertenwahl

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Wahlen vom Werkstattrat

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

am Dienstag, den 31. Mai 2016 am Mittwoch, den 01. Juni 2016

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25.

Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

MITTEILUNGEN Nummer421

Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet

Arbeitshilfen für den Wahlvorstand

Amtliche Abkürzung: WO-EwZ Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Nds. GVBl. 1999,

Wahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg

Vorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Transkript:

Der Wahlvorstand Dez. 1.3 - W A H L A U S S C H R E I B E N Für die Wahl des Senats, des erweiterten Senats, der Fachbereichsräte, der Gruppenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule Düsseldorf im Sommersemester 2005 I. Allgemeines Gemäss 16 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 20.06.2001 (Verkündungsblatt der FHD Nr. 1 vom 28.06.2001) sind gleichzeitig in einer Wahl die Mitglieder des Senats, des erweiterten Senats, der Fachbereichsräte, der Gruppenvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. W i chti ge Hi nwei se Für die jeweilige Wahl sollen möglichst doppelt so viele Kandidaten/Kandidatinnen aufgestellt werden, wie der Gruppe Sitze in dem jeweiligen Organ zustehen. Die Vertretungsregelungen gemäß 4 WO sind zu beachten. Treffen bei einem Mitglied eines Gremiums Wahlmandat und Amtsmandat zusammen, so ruht für die Amtszeit das Wahlmandat. Während dieser Zeit finden die Stellvertreterregeln für Wahlmitglieder entsprechende Anwendung ( 16 Abs. 2 HG). Die Vertretungsregeln lauten ( 4 WO): Mitglieder von Senat, erweiterten Senat und Fachbereichsrat können sich in einzelnen Sitzungen vertreten lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihre Teilnahme verhindert. Der Verhinderungsgrund ist der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums anzuzeigen. Gehört das verhinderte Mitglied dem Gremium aufgrund des Ergebnisses einer Verhältniswahl ( 22 WO) an, findet die Stellvertretung durch ein Mitglied derselben Liste in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl statt. 22 Abs. 4 WO gilt entsprechend. Gehört das verhinderte Mitglied dem Gremium aufgrund des Ergebnisses einer Mehrheitswahl ( 23 WO) an, findet die Stellvertretung in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl statt. Bitte beachten Sie, abweichend von den Vertretungsregeln, den Eintritt von Ersatzmitgliedern gemäß 28 WO.

II. Wahlen II.1 Die Anzahl der in unmittelbarer Wahl zu wählenden Mitglieder des Senats beträgt: (1) zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, (2) drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (3) zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, (4) vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden. II. 2 Die Anzahl der in unmittelbarer Wahl zu wählenden Mitglieder des erweiterten Senats umfasst, einschließlich der stimmberechtigten Mitglieder des Senats, 40, bestehend aus: (1) zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, (2) zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (3) zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, (4) zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden. In der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Senat mindestens einen Sitz und im erweiterten Senat mindestens drei Sitze beanspruchen. II.3 Die Anzahl der in unmittelbarer Wahl zu wählenden Mitglieder des Fachbereichsrates beträgt: (1) acht Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, (2) zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (3) zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, (4) drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden. III. Wahlordnung Die Wahlordnung und das Hochschulgesetz liegen bei den in der Anlage 1 angegebenen Stellen aus. Sie können dort vom 24.05.2005 an bis zum Abschluss der Stimmabgabe während der offiziellen Öffnungszeiten der Büros eingesehen werden ( 11 Abs. 2 WO).

IV. Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis nennt alle Wahlberechtigten der Fachhochschule Düsseldorf unterteilt in: die Gruppe der Professoren/Professorinnen, die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Gruppe der weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Gruppe der Studenten/Studentinnen. Alle Professoren/Professorinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sowie Studenten/Studentinnen, die nach Auslage des Wählerverzeichnisses bis zum Abschluss der Stimmabgabe Mitglieder der Fachhochschule gemäß 11 HG in Verbindung mit 2 WO werden, werden nachträglich im Wählerverzeichnis erfasst und sind somit wahlberechtigt. Das Wählerverzeichnis oder eine Abschrift liegt an denselben Stellen und zu denselben Zeiten wie die Wahlordnung zur Einsichtnahme aus (siehe III.). Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule kann beim Wahlvorstand Universitätsstraße, Gebäude 23.32, Dezernat 1, Raum 02.26, 02.27 und 02.30 bis spätestens 27.06.2005, 12.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen ( 11 Abs. 2 Satz 2 WO). V. Wahlvorschläge V.1 Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens bis zum 08.06.2005, 12.00 Uhr, - Posteingang FH D - Wahlvorschläge einzureichen ( 13 WO). Ein Wahlvorschlagsvordruck ist dem Wahlausschreiben beigefügt. Weitere Vordrucke sind erhältlich: Dezernat 1, Universitätsstraße, Geb. 23.32, Raum 02.26, 02.27 und 02.30 von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr. Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge im Dezernat 1 sind bestellt: Frau Triebe, Raum 02.26 und Herr Hermes, Raum 02.30 sowie Frau Backensfeld, Raum 02.27, Universitätsstraße, Geb. 23.32, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr bzw. der/die jeweilige Vertreter/in im Amt. Die Wahlvorschläge können entweder während der o.a. Dienststunden eingereicht oder durch die Post zugestellt werden. Bei Postzustellung gilt das Datum des Eingangsstempels der Poststelle der Fachhochschule Düsseldorf, Universitätsstraße, Geb. 23.31/32 (nicht der Deutschen Post AG). Die Wahlvorschläge sind vorzulegen: (1) für die Wahl zum Senat, getrennt nach Gruppen, (2) für die Wahl zum erweiterten Senat, getrennt nach Gruppen, (3) für die Wahl zu den Fachbereichsräten, getrennt nach Fachbereichen und Gruppen, (4) für die Wahl zu den Gruppenvertretungen, getrennt nach Gruppen, (5) für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, (6) für die Wahl der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten, getrennt nach Gruppen.

Eine Verbindung von Wahlvorschlägen derselben Gruppe ist für die Wahl zum Senat und erweiterten Senat zulässig. V.2 Wahlvorschläge können nur von wahlberechtigten Hochschulmitgliedern der jeweiligen Gruppen, für die Wahlen der Fachbereichsräte darüber hinaus nur von wahlberechtigten Mitgliedern des jeweiligen Fachbereichs unterzeichnet werden. Ist ein Wahlvorschlag auch von nicht vorschlagsberechtigten Personen unterzeichnet worden, so werden diese Unterschriften gestrichen. Jede Vorschlagsberechtigte jeder Vorschlagsberechtigte kann für jede der einzelnen Wahlen rechtswirksam nur einen Vorschlag unterzeichnen. Hat ein(e) Vorschlagsberechtigte(r) für eine der einzelnen Wahlen mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, zählt ihre/seine Unterschrift nur auf dem zuerst eingegangenen oder als zuerst eingegangen geltenden Wahlvorschlag; auf den weiteren Wahlvorschlägen wird sie/er gestrichen. Für die Wahlen dürfen nur wählbare Hochschulmitglieder der jeweiligen Gruppe und für die Wahlen der Fachbereichsräte darüber hinaus nur Mitglieder des jeweiligen Fachbereichs vorgeschlagen werden. Jede(r) Bewerber/in darf für jede der einzelnen Wahlen nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wird ein(e) Bewerber/in in mehreren Wahlvorschlägen benannt, so gilt der zuerst eingegangene oder als zuerst eingegangene geltende Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschlägen wird der/die Bewerber/in gestrichen ( 13 Absätze 3-4 WO). V.3 Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten: 1. Die Wahl, für die die Bewerber/innen benannt werden, 2. die Gruppe, für die die Bewerber/innen benannt werden, 3. Name, Vorname, Gruppen- und Fachbereichszugehörigkeit, 4. sowie bei Studenten/Studentinnen die Matrikelnummer der Bewerber/innen, 5. im Falle einer Verbindung von Wahlvorschlägen einander entsprechende Erklärungen hierüber in den betroffenen Listen. Es sollen mindestens doppelt so viele Bewerber/innen vorgeschlagen werden, wie der Gruppe Sitze in den jeweiligen Organen zustehen. Die Vertretungsregelung gem. 4 WO ist zu beachten. Jeder Wahlvorschlag muss von zwei vom Hundert, wenigstens aber von zwei und höchstens fünfundzwanzig Vorschlagsberechtigten für die jeweilige Wahl unter Angabe der Fachbereichszugehörigkeit sowie bei Studierenden darüber hinaus unter Angabe der Matrikelnummer gültig unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Wahlvorschläge können mit einem Kennwort versehen werden. Die Anzahl der Vorschlagsberechtigten ergibt sich aus Anlage 2 zu diesem Wahlausschreiben.

V.4 Es können nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigt werden. Es sind nur Wahlvorschläge gültig, die fristgerecht eingereicht wurden und die den im Wahlausschreiben unter Ziffer V 1-3 aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag benannt ist ( 11 Abs. 3 und 19 Abs. 1 WO). Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche Unterzeichner/innen zur Vertretung des Vorschlages gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstandes berechtigt sind. Fehlt in den Wahlvorschlägen eine Angabe hierüber, so gilt derjenige/diejenige Unterzeichner/in als berechtigt, der/die an erster Stelle steht. Der/die Vertretungsberechtigte hat seine/ihre Anschrift anzugeben. VI. Wahl der der Gleichstellungsbeauftragten ( 5 WO) (1) Die weiblichen Hochschulmitglieder ( 11 Abs. 1 und 2 HG i.v.m. 7 Abs. 2 GO) haben das aktive und passive Wahlrecht. Mitglieder der Hochschule, die Aufgaben der Personalvertretung wahrnehmen, können nicht die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen ( 12 Abs. 2 HG). (2) Zur Gleichstellungsbeauftragten ist diejenige gewählt, die der Liste mit den meisten Stimmen ( 22WO) angehört oder die meisten Stimmen auf sich vereinigt. ( 23WO). (3) Die weiblichen Hochschulmitglieder wählen zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bis zu sieben Stellvertreterinnen in der Weise, dass jede der vier Gruppen einschließlich der Gleichstellungsbeauftragten durch höchstens je zwei Personen derselben Gruppe vertreten wird. (4) Die Wahl der Stellvertreterinnen wird getrennt nach Gruppen durchgeführt. (5) Für die Ermittlung der Stellvertreterinnen finden 22 WO und 23 WO entsprechende Anwendung. (6) Treffen bei einer Kandidatin Wahlmandat zur Gleichstellungsbeauftragten und Wahlmandat zur Stellvertreterin zusammen, so ruht für die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten das Wahlmandat der Stellvertreterin. (7) Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn weiblichen Hochschulmitgliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Vorgeschlagenen beiliegen. (8) Die Wahl findet nach 8 WO gleichzeitig mit den Wahlen zum Senat, erweiterten Senat, den Fachbereichsräten und zu den Gruppenvertretungen statt. VII. Wahl der Gruppenvertretungen ( 6 WO) (1) Die Gruppe der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus ihrer Gruppe zu deren Sprecherin oder Sprecher. (2) Die Mitglieder der Gruppe der Professorinnen oder Professoren, die Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitglieder der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das aktive und passive Wahlrecht für die jeweilige Gruppe.

(3) Die Wahl findet nach 8 WO gleichzeitig mit den Wahlen zum Senat, erweiterten Senat und zu den Fachbereichsräten sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten statt. (4) Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Mitgliedern der jeweiligen Gruppe unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung der Kandidierenden beiliegen. (5) Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses finden die 22 WO und 23 WO entsprechende Anwendung. VIII. Veröffentlichung der Wahlvorschläge Sämtliche Wahlvorschläge werden spätestens am 24.06.2005 in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. IX. Stimmabgabe Die Stimmabgabe findet für alle Wahlen am 30.06.2005 von 9.00 bis 15.00 Uhr und zwar für die Gruppe der Professoren/Professorinnen und Studenten/Studentinnen sowie für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Fachbereichen zugeordnet sind, in den Wahllokalen für die entsprechenden Fachbereiche statt. Es wurden folgende Wahllokale eingerichtet: FB 01 und 02 FB 03, 04 und 05 Foyer Georg-Glock-Straße (Architektur und Design) Foyer Josef-Gockeln-Straße (Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Medien) FB 06 Uni-Gelände, Gebäude 24.21, Foyer, Ebene 00 (Sozial- und Kulturwissenschaften und Mitglieder der Bereichsbibliothek) FB 07 Uni-Gelände, Gebäude 23.31/32, Foyer, Ebene 00 (Wirtschaft, Mitglieder der Verwaltung und der Bereichsbibliothek) Das Wahllokal für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gebäude Josef-Gockeln-Straße / Georg-Glock-Straße keinem Fachbereich zugeordnet sind (Technischer Betriebsdienst, Hochschulbibliothek, Datenverarbeitungszentrale, Institut für Medien, Kommunikation und Informationstechnologie, Zentraler Studierendenservice, International Office, Hausmeister, Telefonzentrale) befindet sich im Foyer Georg-Glock-Straße. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal seines/ihres Fachbereiches wählen, in dessen/deren Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wahlberechti gten müssen si ch mi t Personalauswei s- und di e Studi erenden darüber hi naus mi t ei nem Studi erendenauswei s legi t i m i eren können.

X. Briefwahl Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind ihre Stimme persönlich abzugeben, erhalten zum Zweck der schriftlichen Stimmabgabe Stimmzettel, Wahlumschläge, Briefwahlerläuterungen und Wahlschein sowie einen vorbereiteten Freiumschlag ausgehändigt oder übersandt (Briefwahlunterlagen). Der Antrag auf Briefwahl ist spätestens bis zum 29.06.2005, 12.00 Uhr persönlich oder durch einen entsprechend ausgewiesenen Beauftragten im Dezernat 1, bei Frau Triebe, Zi. 02.26, bei Herrn Hermes, Zi. 02.30 oder bei Frau Backensfeld, Zi. 02.27 zu stellen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 12.00 Uhr, Zimmer 02.22 bei der Poststelle der FH D, Universitätsstraße, Gebäude 23.31/32, eingegangen sein ( 21 WO). XI. Stimmenauszählung Die öffentliche zentrale Auszählung der Stimmen findet am 01.07.2005 ab 9.00 Uhr, Standort Nord, Josef-Gockeln-Straße, Raum S14 statt. Anlagen: 1) Angabe der Stellen, an denen die Auslage der Wahlordnung, der gesetzlichen Unterlagen sowie des Wählerverzeichnisses und der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme erfolgt. 2) Übersicht über die notwendige Anzahl der Vorschlagenden für die Wahlvorschläge. 3) Muster der Wahlvorschlagsvordrucke. (Prof. Dr. Leuschen) - Vorsitzender -

Anlage 1 Fachbereich 01 Architektur (täglich) 8.00 Uhr 12.00 Uhr Georg-Glock-Straße 15 Raum NE 41, NE 42 Fachbereich 02 Design 9.00-11.30 Uhr 13.00-14.30 Uhr (außer Freitagnachmittag) Georg-Glock-Straße 15 Raum NE 43, NE 44 Fachbereich 03 Elektrotechnik 9.00-12.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr (Freitagnachmittag von 13.00 14.00 Uhr) Josef-Gockeln-Straße. 9 Raum M 16 A Fachbereich 04 Maschinenbau u. Verfahrenstechnik (täglich) 9.00-12.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr Josef-Gockeln-Straße 9 Raum S 9a Fachbereich 05 Medien (täglich) 9:00 12.00 Uhr Josef-Gockeln-Straße 9 Raum H 12 Fachbereich 06 Sozial- und Kulturwissenschaften Fachbereich 07 Wirtschaft Verwaltung Mo. Do. 9.00-11.00 Uhr Di. Do. 13.00-14.00 Uhr Mo. 8.30 9.30 Uhr Di. 8.30 9.30 Uhr 13.00 14.00 Uhr Mi. 10.30 11.30 Uhr Do. 8.30 9.30 Uhr 13.00 14.00 Uhr (täglich) 9.00-12.00 Uhr 14.00-15.00 Uhr Universitätsstraße Gebäude 24.21 Raum 00.89 Universitätsstraße Gebäude 23.32 Raum U1.68 Universitätsstraße Geb. 23.31/32 Raum 02.26, 02.27 und 02.30

Anlage 2 Der Wahlvorschlag ist von Vorschlagsberechtigten zu unterschreiben; und zwar von mindestens (siehe V.3): Gruppe G r e m i u m Professorinnen und Professoren Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studentinnen und Studenten Senat erw. Fachbereichsrat Senat 01 02 03 04 05 06 07-3- -3- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -25- -25- -13- -15- -12- -9- -10- -25- -25- Gruppe Funktion/Gremium Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten * Gruppe der Professorinnen Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen -10- Studentinnen * Die Kandidatinnen für die Stellvertretung müssen wegen der vorgegebenen Sitze nach Gruppen getrennt kandidieren. Die Unterzeichnung der Wahlvorschlagsvordrucke durch die Vorschlagsberechtigten erfolgt unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit.

Gruppe Funktion / Gremium Gruppenvertretung Gruppe der Professorinnen und -5- Professoren Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -5- Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -5-

Anlage 3a FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Wahlvorschlag (gemäss 13 und 14 der Wahlordnung der FH D) Gruppe der: Gremium: Zutreffendes bitte ankreuzen Professorinnen und Professoren Ο Senat Ο Studentinnen und Studenten Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ο Erweiterter Senat Ο Ο Fachbereichsrat des Fachbereichs -------------------------------- Ο Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ο Gruppenvertretung Kennwort der Liste: Verbindung mit Liste: Folgende Bewerberinnen und Bewerber werden vorgeschlagen: Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: Zustimmungserklärung und Annahme der Wahl 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Hinweis: Gemäss 13 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung der FH D sollen möglichst doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden, wie den Gruppen Sitze in den jeweiligen Organen zustehen. Ο

Anlage 3a FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Der Wahlvorschlag für die Gruppenvertretung ist von mindestens fünf Vorschlagsberechtigten zu unterzeichnen. Vorschlagende -getrennt nach Gruppen- sind: Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Zur Vertretung der Vorschlagenden gegenüber dem Wahlvorstand ist berechtigt: Name, Vorname Anschrift Telefon

Anlage 3a FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Der Wahlvorschlag (gemäss 13 und 14 der Wahlordnung der FH D) ist von (Anzahl der Unterschriften siehe Seite 4) Vorschlagenden zu unterzeichnen Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Zur Vertretung der Vorschlagenden gegenüber dem Wahlvorstand ist berechtigt: Name, Vorname Anschrift Telefon

Anlage 3a FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Der Wahlvorschlag ist von Vorschlagenden zu unterschreiben und mindestens von: Gruppe G r e m i u m Professorinnen und Professoren Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studentinnen und Studenten Senat erw. Senat Fachbereichsrat 01 02 03 04 05 06 07-3- -3- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -2- -25- -25- -13- -15- -12- -9- -10- -25- -25-

Anlage 3b FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Wahlvorschlag (gemäss 5 der Wahlordnung der FH D) für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten Folgende Bewerberinnen werden vorgeschlagen: Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: Zustimmungserklärung und Annahme der Wahl 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Der Wahlvorschlag für die Gleichstellungsbeauftragte ist von mindestens zehn weiblichen Vorschlagenden zu unterzeichnen: -guppenunabhängig- Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Zur Vertretung der Vorschlagenden gegenüber dem Wahlvorstand ist berechtigt: Name, Vorname Anschrift Telefon

Anlage 3c FH D Der Wahlvorstand Fachhochschule Düsseldorf Dez. 1.3- University of Applied Sciences 24. Mai 2005 Wahlvorschlag (gemäss 5 Abs. 3 der Wahlordnung der FH D)für die Wahl der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten Gruppenwahl Professorinnen Studentinnen Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen Weitere Mitarbeiterinnen Folgende Bewerberinnen werden vorgeschlagen: Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: Zustimmungserklärung und Annahme der Wahl 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Der Wahlvorschlag für die Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten ist von mindestens zehn weiblichen Vorschlagenden zu unterzeichnen: -gruppenunabhängig- Lfd. Nr. Name, Vorname Matrikel-Nr. FB Unterschrift: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Zur Vertretung der Vorschlagenden gegenüber dem Wahlvorstand ist berechtigt: Name, Vorname Anschrift Telefon