Amtliche Bekanntmachungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliche Bekanntmachungen"

Transkript

1 Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße Münster Fon Nr. 26/2017 Seite Wahlausschreiben für die Wahlen im Sommersemester 2017 zum Institutsrat des neugegründeten Instituts für interdisziplinäre Studien ZWEI (Arbeitstitel) der Lehreinheiten IBL und ITB für alle Statusgruppen sowie zum Senat, zur Gleichstellungskommission, zu den Fachbereichsräten und zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte für die Gruppe der Studierenden

2 Tag der Veröffentlichung Nr. W 2017/WA W A H L A U S S C H R E I B E N für die Wahlen im Sommersemester 2017 zum Institutsrat des neugegründeten Instituts für interdisziplinäre Studien ZWEI (Arbeitstitel) der Lehreinheiten IBL und ITB für alle Statusgruppen sowie zum Senat, zur Gleichstellungskommission, zu den Fachbereichsräten und zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte für die Gruppe der Studierenden I. ALLGEMEINES 1 Gemäß 13 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen HG vom 16. September 2014 und 7 der Wahlordnung der Fachhochschule Münster alter Fassung vom (Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster vom , AB Nr. 47/2007) WO a. F. und 9, 37 Abs. 4 der WO neuer Fassung vom (Amtliche Bekanntmachungen der FH Münster vom , AB Nr. 27/2016) WO sind gleichzeitig in einer Wahl die Mitglieder des Institutsrats des Instituts für interdisziplinäre Studien ZWEI (Arbeitstitel) der Lehreinheiten IBL und ITB von allen Gruppen sowie die Mitglieder des Senats, der Gleichstellungskommission, der Fachbereichsräte und der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte VBsH von den Studierenden zu wählen. (Die Bezeichnung WO wird auch bei übereinstimmenden Regelungen der alten und neuen Fassung der WO verwendet.) 2 Sekretariate der Wahlleitung (Wahlbüros) sind in Münster und Steinfurt eingerichtet. Zuständig sind: in Münster Frau Cosfeld (Wahlleitung) Robert-Koch-Straße 30, Raum Telefon: Fax: petra.cosfeld@fh-muenster.de montags bis freitags 13:00-16:00 Uhr 1

3 in Steinfurt Frau Kloppenborg Stegerwaldstraße 39, Bauteil C, Zimmer 263 (Chemikalienausgabe) Telefon: Fax: montags bis freitags 09:00-12:00 Uhr 3 Soweit die Wahlordnung vorschreibt, dass ein Schriftstück innerhalb einer Frist bei den Sekretariaten der Wahlleitung einzureichen ist, wird die Frist gewahrt, wenn das Schriftstück den Wahlbüros während ihrer Bürostunden innerhalb der Frist zugeht. Sie wird auch dann gewahrt, wenn das Schriftstück bis 08:00 Uhr des dem letzten Tag der Frist folgenden Tages in den Briefkästen der Zentralen Hochschulverwaltung, Hüfferstraße 27 in Münster oder Stegerwaldstraße 39 in Steinfurt, eingeworfen ist. Die Wahlbüros halten in einem von einer der vorstehend unter I.2 genannten Personen zu unterzeichnenden Protokoll fest, welche die Wahl betreffenden Schriftstücke sich zu diesem Zeitpunkt in den Briefkästen befinden ( 32 Abs. 2 WO). 4 Samstage im Sinne der Wahlordnung sind keine Werktage. 5 Das Wahlausschreiben wird nach seinem Erlass bei Bedarf unverzüglich hinsichtlich der Sitzverteilung und der Notwendigkeit von Wahlen berichtigt. Dies ist bis zum möglich ( 11 Abs. 3 WO a. F., 12 Abs. 3 WO). II. Festlegung der Zahl der zu Wählenden Gem. 11c HG müssen die Hochschulgremien geschlechtsparitätisch besetzt werden (einschließlich Gleichstellungskommission). Ist eine geschlechtsparitätische Besetzung trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, sind die Ausnahmegründe für ein Abweichen von dieser Bestimmung aktenkundig zu machen. Fehlt eine entsprechende Dokumentation führt dies zur Ungültigkeit des betreffenden Wahlvorschlags bzw. zur Auflösung des Gremiums. Gem. 11 c HG kann dem Gebot geschlechtsparitätischer Besetzung dadurch entsprochen werden, dass der Frauenanteil in der Gruppe der 2

4 Hochschullehrerinnen und -lehrer mindestens dem Frauenanteil entspricht, der in dieser Gruppe ausgewiesen ist, aus deren Kreis die Gremienbesetzung erfolgt und hinsichtlich der weiteren Gruppen eine geschlechterparitätische Besetzung vorliegt. Werden insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber benannt als zu wählen sind, oder werden insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber gewählt als der Gruppe zustehen, bleiben die freien Sitze bis zum Ende der Amtszeit unbesetzt ( 7 Abs. 3 WO). 1 Wahlen zum Institutsrat des Instituts für interdisziplinäre Studien Gemäß 5 Abs. 1 der am vom Gründungsvorstand beschlossenen Ordnung des Instituts für interdisziplinäre Studien der FH Münster (ZWEI, Arbeitstitel) sind 2017 in den Institutsrat zu wählen: 6 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (P), 2 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (M I), 2 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tech-nik und Verwaltung (M II), 4 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden (S). 2 Wahlen zum Senat Gemäß 7 Abs. 1 der Grundordnung der Fachhochschule Münster vom 8. Januar 2008 in der geänderten Fassung vom / (Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster vom 20. Juli 2015, AB Nr. 64/2015) GrO sind 2017 in den Senat zu wählen: 6 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden (S). 3 Wahlen zur Gleichstellungskommission Gemäß 10 a Abs. 4 GrO sind 2016 in die Gleichstellungskommission zu wählen: 2 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden (S). 3

5 4 Wahlen zu den Fachbereichsräten mit höherem Anteil akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gemäß 13 Abs. 1 GrO i.v.m. 6 Abs. 1 WO a. F. sind 2016 in die Fachbereichsräte der Fachbereiche Chemieingenieurwesen Elektrotechnik und Informatik Maschinenbau Energie Gebäude Umwelt Bauingenieurwesen Design Oecotrophologie Facility Management Wirtschaft Sozialwesen Physikalische Technik Gesundheit (FB 1, CIW), (FB 2, ETI), (FB 3, MB), (FB 4, EGU), (FB 6, BAU), (FB 7, MSD), (FB 8, OEF), (FB 9, MSB), (FB 10, SW), (FB 11, PT), (FB 12, MSH) jeweils 4 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden zu wählen. Werden für diese Gruppe insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber benannt als zu wählen sind, oder werden insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber gewählt als der jeweiligen Gruppe zustehen, bleiben die freien Sitze unbesetzt ( 6 Abs. 2 WO a. F.). 5 Wahlen (nur Studierende) zu den übrigen Fachbereichsräten Gemäß 13 Abs. 1 GrO i. V. m. 6 WO a. F. sind 2016 in den Fachbereichsrat des Fachbereichs Architektur (FB 5, MSA), 5 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden zu wählen. 4

6 6 Wahlen (nur Studierende) zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte Gem. 10 b GrO i. V. m. 40 WO sind in die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte 2 Mitglieder der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden, je eine Studierende oder ein Studierender für den Standort Münster und Steinfurt zu wählen. Werden für die jeweilige Gruppe insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber benannt als zu wählen sind oder werden insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber gewählt als der jeweiligen Gruppe zustehen, bleiben die freien Sitze unbesetzt ( 6 Abs. 2 WO). III. Wahlordnung Je ein Exemplar der WO liegt jeweils aus in den Wahlbüros (s. I. 2) sowie in den Dekanatsbüros/Büros der Lehreinheiten IBL und ITB und kann dort ab Dienstag, , bis zum Abschluss der Stimmabgabe während der Öffnungszeiten der Büros eingesehen werden. Außerdem sind die Wahlordnungen als AB 47/2007 (a. F.) und AB 27/2016 über die Internetseiten der Fachhochschule Münster abrufbar, und zwar unter dem Stichwort Amtliche Bekanntmachungen. IV. Wählerinnen- und Wählerverzeichnis Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Wahl des Institutsrats des Instituts für interdisziplinäre Studien enthält alle Wahlberechtigten der Lehreinheiten IBL und ITB unterteilt in die Gruppe der Professorinnen und Professoren (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, P), die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, M I), 5

7 die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (M II), der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden (S). Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Wahlen zu den übrigen Gremien enthält alle Wahlberechtigten der FH Münster in der Gruppe der eingeschriebenen Studierenden (S). Alle Professorinnen und Professoren, hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben und hauptberuflichen akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie eingeschriebenen Studierenden, die nach Auslage des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses bis zum Abschluss der Stimmabgabe wahlberechtigte Mitglieder der Fachhochschule Münster gemäß 9 Abs. 1 HG werden, werden nachträglich im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erfasst und sind dann wahlberechtigt ( 10 Abs. 2 WO a. F., 11 WO). Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt jeweils aus in den Wahlbüros (s. I. 2) sowie als Teil-Wählerinnen und -Wählerverzeichnis in den Dekanatsbüros/Büros der Lehreinheiten IBL und ITB und kann dort ab Dienstag, , eingesehen werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule kann bei den Sekretariaten der Wahlleiterin bis spätestens Mittwoch, , 12:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses einlegen ( 10 Abs. 3 Satz 2 WO a. F., 11 Abs. 3 WO). Wählen kann nur, wer in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis eingetragen ist; vorgeschlagen und gewählt werden darf nur, wer bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (s. V.) in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis eingetragen ist ( 10 Abs. 1 WO a. F., 11 Abs. 1 WO). Studierende in Franchise Studiengängen sind nicht wahlberechtigt. Bei Mitgliedern, die am Wahltag für mehr als sechs Monate beurlaubt sind, ruht das Wahlrecht ( 4 Abs. 5 WO a. F., Abs. 8 WO). 6

8 V. Wahlvorschläge 1 Alle wahlberechtigten Mitglieder der Hochschule werden aufgefordert, innerhalb von drei Wochen Wahlvorschläge auf den vorgeschriebenen Vordrucken einzureichen ( 12 Abs. 1 WO a. F., 13 Abs. 1 WO). Diese Frist endet mit Ablauf des auf Ziffer I. vor Nr.1 wird hingewiesen. Vordrucke sind in den Dekanatsbüros der Fachbereiche, in den Büros der Lehreinheiten IBL (in Münster) und ITB (in Steinfurt) (Institut für interdisziplinäre Studien) und den Wahlbüros erhältlich (s. I. 2). Zur fristgerechten Entgegennahme der Wahlvorschläge sind ausschließlich die Wahlbüros bestellt (s. I.2). Sie erteilen bei Eingang von Wahlvorschlägen auf Wunsch eine Empfangsbescheinigung. Die Wahlvorschläge können entweder zu den unter I.2 angegebenen Zeiten eingereicht oder durch die Post zugestellt werden. Bei Postzustellung gilt das Datum des Eingangsstempels. Auch in den Dekanatsbüros/Büros der Lehreinheiten IBL und ITB hinterlassene Wahlvorschläge müssen zur Fristwahrung bei den Wahlbüros eingegangen sein. 2 Wahlvorschläge können nur von wahlberechtigten Hochschulmitgliedern unterzeichnet werden. Ist ein Wahlvorschlag auch von nicht vorschlagsberechtigten Personen unterzeichnet worden, so werden sie gestrichen. Jede oder jeder Vorschlagsberechtigte kann für jede der einzelnen Wahlen rechtswirksam nur einen Vorschlag unterzeichnen. Hat eine Vorschlagsberechtigte oder ein Vorschlagsberechtigter für eine der einzelnen Wahlen mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, zählt ihre oder seine Unterschrift nur auf dem zuerst eingegangen geltenden Wahlvorschlag; auf den weiteren Wahlvorschlägen wird sie gestrichen. 3 Für die Wahlen zum Institutsrat des Instituts für interdisziplinäre Studien dürfen wählbare Hochschulmitglieder der Lehreinheiten IBL und ITB aller Gruppen, für die Wahlen zum Senat, zur Gleichstellungskommission, zu den Fachbereichsräten und der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte nur wählbare Hochschulmitglieder aus der Gruppe der Studierenden vorgeschlagen werden. Jede Bewerberin oder jeder Bewerber darf für jede der einzelnen Wahlen nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wird eine Bewerbe- 7

9 rin oder ein Bewerber in mehreren Wahlvorschlägen benannt, so gilt der zuerst eingegangene oder der als zuerst eingegangen geltende Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschlägen wird die Bewerberin oder der Bewerber gestrichen. Nicht fristgerecht eingereichte oder nicht der Ziffer 4 und 5 entsprechende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 4 Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten 1. die Wahl, für die die Bewerberinnen oder der Bewerber genannt werden, 2. Name, Vorname, Gruppen- und Fachbereichszugehörigkeit (bzw. sonstige Organisationseinheit, der die jeweilige Person angehört, etwa Lehreinheit LE IBL oder ITB) sowie bei Studierenden die Matrikel-Nr. der Bewerberin oder des Bewerbers, 3. Ggfls. die Dokumentation/Erklärung der erfolglosen Bemühungen im Hinblick auf eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien. Der Wahlvorschlag kann ferner eine Angabe darüber enthalten, ob die Bewerberin oder der Bewerber einer Vereinigung an der Fachhochschule angehört oder ob sie oder er unabhängig ist. Umfasst der Wahlvorschlag mehrere Bewerberinnen oder Bewerber, so kann der Wahlleitung eine Listenbezeichnung angegeben werden. Auch die in den Büros der Lehreinheiten IBL und ITB des Instituts für interdisziplinäre Studien vorliegenden Wahlvorschläge können mit einem entsprechenden eindeutigen Vermerk (etwa: einheitliche Liste von IBL/ITB ) versehen werden; sie werden dann von der Wahlleitung zu einer Liste zusammengefasst. Wird auf der einheitlichen Liste eine alternierende (abwechselnd IBL-/ITB-Kandidatin/Kandidat) gewünscht, so ist auch dies entsprechend eindeutig (etwa: alternierende Namensreihung ) auf beiden Teil-Listen zu vermerken, da ansonsten der Eingangstermin der jeweiligen Teil-Liste im Wahlbüro maßgebend ist. 5 Die Namen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag untereinander aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Wahlvorschläge müssen auf Vordrucken abgegeben werden, die die Wahlbüros ausgeben und die dann ggfls. in den Dekanatsbüros/im Institutsbüro ausliegen. Dem Wahlvorschlag muss zu entnehmen sein, welche Unterzeichnerin oder welcher Unterzeichner zur Vertretung gegenüber der Wahlleitung und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen der Wahlleitung berechtigt ist. Zu den Erklärungen, die die Vertretung gegenüber der Wahlleitung abzugeben hat, gehört auch ggfls. die Dokumentation der erfolglosen Bemühungen um einen geschlechterparitätischen Wahlvorschlag. Fehlt eine Angabe über die Vertretung, gilt diejenige Unterzeichnerin oder derjenige Unterzeichner als berechtigt (und verpflichtet), die oder der an erster Stelle steht. 8

10 Die Wahlvorschläge sollen möglichst doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber enthalten wie der Gruppe Sitze in dem jeweiligen Gremium zustehen sowie die gleiche Anzahl von weiblichen und männlichen Bewerberinnen oder Bewerbern. Ein Abweichen von der letztgenannten Voraussetzung ist von der oder dem Vertretungsberechtigten gegenüber der Wahlleitung auf dem Wahlvorschlag mit einer Begründung versehen zu dokumentieren. Sind insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber benannt als zu wählen sind, oder werden insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber gewählt als der jeweiligen Gruppe zustehen, bleiben die freien Sitze für die gesamte Amtszeit unbesetzt. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zwei Vorschlagsberechtigten unterzeichnet sein. Werden Mängel festgestellt, regt die Wahlleitung unverzüglich unter Rückgabe des Wahlvorschlages die fristgerechte Beseitigung der zu bezeichnenden Mängel an. Stellt die Wahlleitung Ungültigkeit fest etwa bei fehlender notwendiger Dokumentation hinsichtlich der unausgeglichenen Geschlechterparität -, gibt sie den Wahlvorschlag unverzüglich und unter Angabe der Gründe zurück und regt die Einreichung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlages innerhalb der Einreichungsfrist an. Mängelrügen und Anregungen werden gegenüber der vertretungsberechtigten oder dem vertretungsberechtigten Vorschlagenden ausgesprochen. Die Frist für die Vorlage berichtigter Wahlvorschläge endet ebenfalls am , auf Ziffer I. vor 1 wird hingewiesen. Ist nach Ablauf der Einreichungsfrist nach 12 Abs. 1 WO a. F., 13 Abs. 1 WO für die einzelnen Wahlen jeweils nicht mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen, so fordert die Wahlleitung unverzüglich unter Hinweis auf die Folgen gemäß 6 Abs. 2 WO a. F., 7 Abs. 3 WO zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb einer Nachfrist von fünf Werktagen auf. Das Gleiche gilt, wenn die Wahlvorschläge für eine der einzelnen Wahlen insgesamt weniger Bewerberinnen oder Bewerber benennen, als der Gruppe in dem Gremium zustehen. 9

11 Die Nachfrist läuft von Freitag, bis Freitag, Die Wahlvorschläge werden spätestens am Dienstag, in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht und bekannt gegeben. VI. Stimmabgabe Die Stimmabgabe findet statt am Montag, , von 09:00-15:00 Uhr und Dienstag, , von 09:00-14:00 Uhr und zwar in Steinfurt, Stegerwaldstr. 39, Mensabereich, Besprechungsraum hinter dem kleineren Speisesaal, Raum A 163 h in Münster, Steinfurter Str Leonardo-Campus 5, im oberen Raum der 8bar, Raum , Corrensstr. 25, FHZ, Selbstlernraum im Mensabereich, Raum D 010 Hüfferstr. 27, Hüfferstiftung, Foyer am Haupteingang, Erdgeschoss, Aufzugbereich). Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten müssen sich ausweisen können. 10

12 VII. Briefwahl Wahlberechtigte erhalten auf Verlangen zum Zweck der schriftlichen Stimmabgabe Stimmzettel, Briefwahlumschlag, Briefwahlerläuterungen und einen Wahlschein sowie einen vorbereiteten Freiumschlag ausgehändigt oder übersandt. Anträge auf schriftliche Stimmabgabe sind spätestens bis zum bei den Wahlbüros (s. I. 2) zu stellen. Antragsunterlagen liegen auch in den Dekanatsbüros/in den Büros der Lehreinheiten IBL und ITB aus. Der Wahlbrief der Briefwählerin oder des Briefwählers muss vor Abschluss der Stimmabgabe Dienstag, , 14:00 Uhr bei den Wahlbüros eingegangen sein (s. VI.). Die genannten Briefkästen und das Abholfach bei der Deutschen Post Münster werden zu diesem Zeitpunkt geleert. Das Risiko des nicht rechtzeitigen Eingangs trägt die Briefwählerin bzw. der Briefwähler. VIII. Stimmauszählung Die öffentliche Auszählung der Stimmen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses findet statt am ab 14:15 Uhr, Hüfferstraße 27, Münster, im Raum D Münster, den Die Wahlleitung Cosfeld 11

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45 FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-13 Seite 45 WAHLAUSSCHREIBEN für die Nachwahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Änderung der Wahlordnung für die Wahlen des Senats und der Fachbereichsräte, der Dekaninnen oder der Dekane und der Prodekaninnen

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank (Beschlossen vom geschäftsführenden Senat der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank gemäß 16 Abs. 2 der Grundordnung am 28.02.2011) Der Senat der Hochschule

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

Ausschreibung der Nachwahl am Fachbereich Architektur und Städtebau. Mittwoch, dem 22. Oktober 2014

Ausschreibung der Nachwahl am Fachbereich Architektur und Städtebau. Mittwoch, dem 22. Oktober 2014 Fachhochschule Potsdam Potsdam, 26. September 2014 Der Zentrale Wahlvorstand Ausschreibung der Nachwahl am Fachbereich Architektur und Städtebau Die Nachwahl zum Fachbereichsrat und Studierendenrat des

Mehr

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand Der Hauptwahlvorstand M1,1ster 13 a bei der/dem Dienststelle Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ort, Datum Mainz, 20.03.201 7 Wahlausschreiben für die Wahl des Hauptpersonalrats in

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich

Mehr

Wahlordnung. für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Hochschule Bochum

Wahlordnung. für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Hochschule Bochum Hochschule Bochum Bochum, 03.02.2015 Az.: 2.2-02.07 Spr Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Hochschule Bochum vom 3. Februar 2015 - in der Fassung der Ersten Änderung ordnung vom

Mehr

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes

Mehr

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Personalratswahlen im Land Brandenburg Personalratswahlen im Land Brandenburg Hinweise auf Aufgaben vorstände und zu beachtende Fristen Die Einleitung und Durchführung en unterliegt der Zuständigkeit vorstände. Auf folgende Aufgaben, Fristen

Mehr

Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse

Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse Zentrale Verwaltung Stabsstelle Recht Wahlleitung Bekanntmachung der Wahlen zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Bekanntmachung der Auflegung

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

W A H L B E K A N N T M A C H U N G Der Zentrale Wahlvorstand Geschäftsstelle - K 35 - (Wahlamt) Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Raum H 2507, Tel.: 314-22532 W A H L B E K A N N T M A C H U N G Wahl der Mitglieder der Fakultätsräte

Mehr

Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet

Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 27.07.2009 Laufende Nummer: 01/2009 Grundordnung Herausgegeben vom Präsidenten Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim an der Ruhr

Mehr

Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal Amtliches Verku ndungsblatt

Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal Amtliches Verku ndungsblatt Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal Amtliches Verku ndungsblatt Nr.22 Jahrgang 2016 21. Dezember.2016 INHALT Tag Seite 20.12.2016 Änderung der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal

Mehr

Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal

Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal Nichtamtliche Gesamtfassung Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal vom vom 28.10.2015 Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Grundsätze des Wahlverfahrens 1 Geltungsbereich Zweiter

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

NR JANUAR 2017

NR JANUAR 2017 NR. 2 2017 3. JANUAR 2017 INHALT SEITE Bekanntmachung für die Wahlen gemäß 9 der Wahlordnung zum Senat und zum Rat für Studentische Hilfskräfte (ausschließlich innerhalb der Gruppe der Studierenden), und

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Allgemeine Verfahrensvorschriften

Allgemeine Verfahrensvorschriften 1 Personalratswahlen in Rheinland-Pfalz Allgemeine Verfahrensvorschriften Die folgende Zusammenstellung der allgemeinen Verfahrensvorschriften für die Wahl der Personalräte nach dem rheinland-pfälzischen

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament

Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament - Der Wahlausschuss der Studierendenschaft - Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament Gemäß 7 Abs. 1 der Wahlordnung für die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum wird hiermit bekannt

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.03.2007 Vorwort Die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg ist eine vom Land getragene, rechtsfähige

Mehr

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

W A H L A U S S C H R E I B U N G

W A H L A U S S C H R E I B U N G HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Der Wahlleiter 7100-K/HVP 21.11.2011 W A H L A U S S C H R E I B U N G Nach 1 Abs. 2 der Wahlordnung

Mehr

Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament

Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament und der Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Alle Amts-, Status-, Funktions-

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 Bitte unbedingt ausfüllen Formular Nr. 1 Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 (Schule/Studienseminar mit Adresse oder Schulstempel). (ggf.

Mehr

Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal

Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal Wahlordnung zu den Gremien und Organen der Hochschule Rhein-Waal vom 28.05.2014 (Amtl. Bekanntmachung 22/2014) i.d.f. der Ersten Änderungssatzung vom 27.08.2014 (Amtl. Bekanntmachung 29/2014) Inhaltsübersicht

Mehr

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 1412 Verwaltungs-und Benutzungsordnung für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 Aufgrund des 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen Nr. 33 der Westfälischen Hochschule vom 13.12.2016 Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 33 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 13.12.2016 Inhalt: Bekanntgabe der

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.01.2016 Nr. 10/2016 Seite 80-89 Ordnung des Fachbereichs Elektrotechnik

Mehr

Wahlordnung. der Ärztekammer Hamburg. vom 20. Februar 2006

Wahlordnung. der Ärztekammer Hamburg. vom 20. Februar 2006 Wahlordnung der Ärztekammer Hamburg vom 20. Februar 2006 Aufgrund von 6 Abs. 6 i.v.m. 57 S. 1 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe vom 14. Dezember 2005 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Mehr

Vorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb

Vorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb Vorschlagliste evtl. Kennwort der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb (Firma/Betrieb) Vorschlagsberechtigt sind alle zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 24. Mai 2017 Nummer 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management

Mehr

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 17 / 2015

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 17 / 2015 Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 17 / 2015 Hagen, 04. November 2015 Inhalt: 1. Wahlordnung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Frauenbeirat, zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten,

Mehr

Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft

Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft Präambel 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze der Wahl 3 Amtszeit 4 Wahlorgane und Wählerverzeichnis

Mehr

MITTEILUNGEN Nummer421

MITTEILUNGEN Nummer421 A M T L I C H E MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf Unlverslly of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H9D NR.42 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 34 13. Jahrgang Gelsenkirchen, 03.12.2013 Inhalt: Ordnung über das Auslaufen des Bachelorstudiengangs Unternehmensführung im Mittelstand der Westfälischen

Mehr

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 07/2016. Wahlordnung der Technischen Hochschule Köln. Vom 10. Februar 2016

Amtliche Mitteilung Nr. 07/2016. Wahlordnung der Technischen Hochschule Köln. Vom 10. Februar 2016 Amtliche Mitteilung Nr. 07/2016 Wahlordnung der Technischen Hochschule Köln Vom 10. Februar 2016 Herausgegeben am 23. Februar 2016 Wahlordnung der Technischen Hochschule Köln Vom 10. Februar 2016 Aufgrund

Mehr

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ AMTSBLATT DES MINISTERIUMS DER JUSTIZ ZKZ 63004 71. Jahrgang Mainz, den 7. Februar 2017 Nummer 2 INHALT Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben Seite 16. 12. 2016 Wahlen und

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN 41 FÜR DAS FÖRMLICHE 1. 1 Ende der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung feststellen: Die Amtszeit endet (spätestens) am 94 Absätze 5 und 7 SGB IX 2. 2 Bestellung des Wahlvorstandes 1 Spätestens

Mehr

Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ABSCHNITT 1: WAHL DER VERTRETERVERSAMMLUNG 1 Zusammensetzung der Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung wird von den Kammermitgliedern gewählt.

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit

Mehr

Bekanntmachung der Wahlen der Ansprechpartner/innen in den Fakultäten

Bekanntmachung der Wahlen der Ansprechpartner/innen in den Fakultäten Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 12 (Stand: 29.05.2002) Bekanntmachung der Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse Bekanntmachung

Mehr

Wahl-Rundschreiben Nr. 1/2010

Wahl-Rundschreiben Nr. 1/2010 Landeswahlausschuss für die Wahl der Vertreterversammlung der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ Geschäftsstelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Isaac-Fulda-Allee 14-16 Tel.: 06131/326-119

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November

Mehr

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Inhalt: Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 31. Dezember 2014 Inhaltsübersicht der Amtlichen Bekanntmachungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Wahlbekanntmachung. 3. WAHLTERMIN Die Urnenwahl findet vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 in den Wahllokalen in der Zeit von 9.30 bis Uhr statt.

Wahlbekanntmachung. 3. WAHLTERMIN Die Urnenwahl findet vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 in den Wahllokalen in der Zeit von 9.30 bis Uhr statt. Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Studierendenparlaments und der Fachschaftsräte im Sommersemester 2016 in der Zeit vom 28. Juni bis 30. Juni 2016 Gemäß 78 Hessisches Hochschulgesetz, der Satzung der

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei

Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Neufassung der Wahlordnung für die Wahl zum Fakultätsrat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen

Mehr

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO)

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), geändert durch Art. 54 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) INHALTSÜBERSICHT

Mehr

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 1 2 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 3 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Wahlvorstand 3. Das Wahlausschreiben 4. Das Wählerverzeichnis 5. Wahlvorschläge 6. Durchführung der Wahl 7. Konstituierende

Mehr

Verordnung über die Wahl und Bestellung der Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin (WOBFrau) Vom 10. Mai 2011

Verordnung über die Wahl und Bestellung der Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin (WOBFrau) Vom 10. Mai 2011 Verordnung über die Wahl und Bestellung der Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin (WOBFrau) Vom 10. Mai 2011 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Mai 2011 S. 184 ff.)

Mehr

Verfasste Studierendenscha0 der Universität Mannheim

Verfasste Studierendenscha0 der Universität Mannheim Verfasste Studierendenscha0 der Universität Mannheim Wahlleitung: Inga Bru)el, Stv. Maike Inhestern Montag, 7. März 2016 W A H L B E K A N N T M A C H U N G 1 I. Wahltermin Der Vorstand des Allgemeinen

Mehr

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

W A H L B E K A N N T M A C H U N G MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle - Der Wahlleiter - W A H L B E K A N N T M A C H U N G für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der verfassten

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Briefwahl Grundlagen 1 So geht s mit der Briefwahl: 2 Stimmzettel ÖPR Stimmzettel BPR Stimmzettel HPR Die 3 Wahlumschläge ÖPR

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung -

Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung - Wahlvorstand Betriebsratswahl Betrieb...... (Ort, Datum) Im oben genannten Betrieb ist ein Betriebsrat zu wählen. Dazu hat der Wahlvorstand am..201 folgende Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung

Mehr