Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung -

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1 Wahlvorstand Betriebsratswahl Betrieb (Ort, Datum) Im oben genannten Betrieb ist ein Betriebsrat zu wählen. Dazu hat der Wahlvorstand am..201 folgende Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung - aufgestellt. Die Wählerliste enthält die Namen von wahlberechtigten Arbeitnehmern, davon Frauen und Männer. Betriebsratswahl vereinfachtes 1-stufiges Wahlverfahren Seite 1

2 I. Wahlberechtigte Frauen sind: Nr. Familienname Vorname Geburts datum Nicht wählbar gem. 14 II AÜG Nachträglich aufgenommen (a)/ gestrichen (g) angefordert (a)/ übersandt (ü)/ ausgehändigt (au) Betrieb/ Organisationseinheit Eingang der beim Wahlvorstand Stimmabgabe im Wahllokal (W)/ Briefwahl (B) Betriebsratswahl vereinfachtes 1-stufiges Wahlverfahren Seite 2

3 II. Wahlberechtigte Männer sind: Nr. Familienname Vorname Geburts datum Nicht wählbar gem. 14 II AÜG Nachträglich aufgenommen (a)/ gestrichen (g) angefordert (a)/ übersandt (ü)7 ausgehändigt (au) Betrieb/ Organisationseinheit Eingang der beim Wahlvorstand Stimmabgabe im Wahllokal (W)/ Briefwahl (B) Betriebsratswahl vereinfachtes 1-stufiges Wahlverfahren Seite 3

4 Erläuterungen und Hinweise für das Formular Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung - Das Muster dient zur internen Führung der Wählerliste für den Wahlvorstand und ist nicht zum Auslegen bestimmt, weil es die Geburtsdaten enthält, 2 Abs. 4 S. 2 WO! 1) Als Betrieb gilt die jeweilige Betriebsratseinheit, für die der Wahlvorstand gebildet wurde. Die zugeordneten Betriebe sind in der Kopfzeile des Deckblatts nicht gesondert aufzuführen. 2) Das Datum des Tages, an dem die Wählerliste aufgestellt, also beschlossen wurde, ist einzutragen. 3) Bei einer per EDV erstellten Wählerliste ist dieses Formular als Deckblatt zu verwenden. 4) Die Liste ist gemäß 2 Abs. 1 S. 1 WO nach Geschlechtern getrennt aufzustellen. 5) Zu den Rubriken der Liste: Die Rubriken Familienname (in alphabetischer Reihenfolge), Vorname und Geburtsdatum sind gesetzlich vorgeschrieben ( 2 Abs. 1 WO). Die Angaben sollen gewährleisten, dass die einzelnen Arbeitnehmer identifizierbar sind. Die Rubrik Betrieb/Organisationseinheit ist zweckmäßig nur im Falle der Zuordnung von Betriebsteilen und Kleinstbetrieben ( 4 BetrVG). Die Rubrik nicht wählbar gemäß 14 II AÜG ist gemäß 2 Abs. 1 S. 3 WO erforderlich, um das fehlende passive Wahlrecht der Leiharbeitnehmer hervorzuheben, die jedoch aktiv wahlberechtigt sind, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden ( 7 S. 2 BetrVG). Die Rubrik nachträglich aufgenommen (a)/gestrichen (g) ist zweckmäßig, um festzuhalten, wer nach Erlass der Wählerliste zusätzlich aufgenommen oder gestrichen worden ist und wann. Auch das Datum der Aufnahme oder Streichung sollte aufgenommen werden, damit eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist. Die Rubriken angefordert (a)/übersandt (ü)/ausgehändigt (au) sind zum Nachweis wichtig, ob und wann der Wahlvorstand die Wahlunterlagen versandt hat ( 24 Abs. 1 S. 3 WO). Die Rubrik Eingang der beim Wahlvorstand dient der Dokumentation des fristgerechten Eingangs der beim Wahlvorstand. Die Rubrik Eingang der beim Wahlvorstand dient der Dokumentation des fristgerechten Eingangs der beim Wahlvorstand. Betriebsratswahl vereinfachtes 1-stufiges Wahlverfahren Seite 4

5 Die Rubrik Stimmabgabe im Wahllokal (W)/Briefwahl (B) hält entsprechend 26 Abs. 1 S. 2 WO die Stimmabgabe fest und stellt sicher, dass die/der an der Briefwahl teilnehmende wahlberechtigte Arbeitnehmer/in ihre/seine Stimme im Wahllokal nicht nochmals abgeben kann. 6) Die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen ist wichtig, um die erforderliche Anzahl von Stützunterschriften auf den Wahlvorschlägen zu ermitteln. 7) WICHTIG: Diese Liste ist aufgrund der Angabe des Geburtsdatums der Arbeitnehmer/innen ausschließlich für die interne Verwendung bestimmt. Die für den Aushang bestimmte Wählerliste finden Sie als weitere Vorlage in dieser Formblattsammlung. Betriebsratswahl vereinfachtes 1-stufiges Wahlverfahren Seite 5

Wählerliste zur Betriebsratswahl - interne Verwendung -

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