Betriebsratswahl 2018 Wichtige Rechtsprechung Fehler vermeiden
|
|
- Arwed Armbruster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betriebsratswahl 2018 Wichtige Rechtsprechung Fehler vermeiden
2 Übersicht 1. Bestellung und Geschäftsführung von Wahlvorständen 2. Vorprüfungen 3. Wählerliste und Wahlausschreiben 4. Einreichung der Wahlvorschläge 5. Briefwahl 6. Wahltag
3 1. Bestellung und Geschäftsführung von Wahlvorständen
4 Bestellung des Wahlvorstandes bei Wahl des WV in einer Betriebsversammlung ( 17 Abs. 2 BetrVG) muss jeder Kandidat für den Wahlvorstand dort die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmer erhalten (vgl. LAG München v TaBV 50/08) die Kandidaten für den Wahlvorstand genießen keinen Sonderkündigungsschutz (vgl. BAG v AZR 505/13)
5 Beschlussfassung im Wahlvorstand Ergänzung der TO: einstimmiger Beschluss der anwesenden Mitglieder jetzt ausreichend (BAG v ABR 2/13 (B)) Abstimmung: beim Wahlvorstand ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich, 1 Abs. 3 Satz 1 WO!
6 2. Vorprüfungen
7 Vorprüfungen Feststellung der Anzahl der Arbeitnehmer Feststellung der Größe des BR, 9 BetrVG Feststellung der Wahlberechtigung der Arbeitnehmer Feststellung des Minderheitengeschlechts und der Minderheitensitze Berechnung der Fristen
8 Größe des BR richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten AN: bis 20 wahlberechtigte AN = 1 Mitglied bis 50 wahlberechtigte AN = 3 Mitglieder 51 wahlberechtigte bis 100 AN = 5 Mitglieder bis 200 AN = 7 Mitglieder etc.
9 Anzahl der Arbeitnehmer Aushilfskräfte: zählen mit, wenn sie min. 6 Monate im Jahr eingesetzt werden (BAG v ABR 17/07) Leiharbeitnehmer zählen grds. mit, wenn sie in der Regel eingesetzt werden (BAG v AZR 140/12) in den Grenzfällen des 9 BetrVG hat der WV einen Beurteilungsspielraum (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v TaBV 218/15)
10 Aktives Wahlrecht Leih-AN nur, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden, 7 Abs. 1 Satz 2 BetrVG Beachte: das Wahlrecht besteht dann schon am 1. Tag des Einsatzes (vgl. LAG Hamm v TaBV 20/15)
11 Berechnung der Fristen (Beispiel) Aushang Wahlausschreiben Mittwoch, , 12:00 Uhr Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (2 Wochen)?
12 Fristbeginn an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Ereignis stattgefunden hat, welches die Frist auslöst (hier Aushang des Wahlausschreibens), 187 Abs. 1 BGB also am , 00:00 Uhr
13 Fristende 2 Wochen später an dem Tag, der nach seiner Benennung dem Tag entspricht, an dem das Ereignis stattgefunden hat (hier also der Mittwoch ), 188 Abs. 2 BGB also Mittwoch, , 24:00 Uhr bei Fristende an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag Verschiebung auf den nächstzulässigen Tag (Mo Fr)
14 Verkürzung des Fristendes die Frist endet gesetzlich am letzten Tag um 24:00 Uhr, d.h. nicht um 12:00 Uhr oder 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr o.ä. Verkürzung grds. unzulässig; würde bedeuten, dass der Wahlvorstand bis 24:00 Uhr Wahlvorschläge entgegennehmen muss ausnahmsweise Verkürzung (im Wahlausschreiben!) auf das durchschnittliche Dienstende zulässig (vgl. u.a. LAG Nürnberg v TaBV 5/15) in Schichtbetrieben dagegen nicht, d.h. 24 Uhr (LAG Köln v TaBV 18/15)
15 3. Wählerliste und Wahlausschreiben
16 Wählerliste Änderungen der Wählerliste dürfen nur noch bis zum Tag vor der Stimmabgabe vorgenommen werden (BAG v ABR 19/15)
17 Wahlausschreiben bei den offiziellen Wahlunterlagen ist darauf zu achten, dass alle AN ausreichend Kenntnis nehmen können besondere Vorkehrungen für sehbehinderte oder blinde AN sind erforderlich (vgl. Hess. LAG TaBV 12/15) allg. Verständigungsmöglichkeiten im Betriebsalltag reichen bei ausländischen AN ggf. nicht aus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v TaBV 7/15)
18 4. Einreichung der Wahlvorschläge
19 Einreichung der Wahlvorschläge nicht durch Aushang des Wahlvorstandes, auf dem dann die Kandidaten gesammelt werden eine Belegschaftsliste darf als Kennwort nicht den Namen einer Gewerkschaft führen (vgl. BAG v ABR 40/11)
20 Fristablauf normales Wahlverfahren: 2 Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens vereinfachtes Wahlverfahren: gesetzliches Fristende am letzten Tag um 24:00 Uhr ausnahmsweise Verkürzung auf das durchschnittliche Dienstende der Belegschaft zulässig
21 Fehler des Wahlvorstandes Wahlvorschlag wurde nicht unverzüglich geprüft (vgl. BAG v ABR 65/07) Kandidatenliste und Unterschriftenliste müssen nicht zwingend fest miteinander verbunden sein (vgl. LAG S.-H. v TaBVGa 3/16) aber: eine wiederholte Heftung der Listen kann eine Nachfragepflicht des WV auslösen (vgl. LAG Hamburg vom TaBV 4/15)
22 Fall zur Prüfungspflicht des WV Wahlbewerber A kandidiert alleine, sammelt Stütz-US an Stelle 20 fragt Wahlberechtigte B, ob sie mitkandidieren darf wird aufgenommen; Einreichung WV 2 Tage vor Ablauf der Frist Wahlvorstand prüft und erfährt angeblich erst nach Ablauf der Einreichungsfrist von der Ergänzung; lässt Kandidatur nicht zu A ficht die Wahl an Ergebnis?
23 Lösung Wahl ist unwirksam (vgl. LAG Düsseldorf v TaBV 74/15): Wahlvorstand hat nicht ausreichend geprüft deshalb wurde A zu spät informiert und hatte keine Gelegenheit zur Korrektur innerhalb der Frist mehr zwei wesentliche Auffälligkeiten: B hat Stützunterschrift erst an Stelle 21 geleistet; ihre Kandidatur wurde handschriftlich ergänzt
24 5. Briefwahl
25 Vorbereitung der Briefwahl der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen, ein Grund für die Verhinderung soll angegeben werden wird der Antrag nicht schriftlich gestellt, muss der Wahlvorstand einen Vermerk darüber anfertigen ob tatsächlich ein Grund zur Verhinderung vorliegt, wird vom Wahlvorstand nicht geprüft Wahlberechtigten, von deren voraussichtlicher Abwesenheit der Wahlvorstand eigene Kenntnis hat (z.b. bei Elternzeit etc.), sind die Briefwahlunterlagen von Amts wegen zuzuleiten
26 6. Wahltag
27 Stimmauszählung unmittelbar nach Ende der Stimmabgabe bei Unterbrechungen immer Versiegelung der Urne Ausschluss fehlerhafter Stimmzettel ggf. Anwendung des d Hondtschen Höchstzahlverfahrens
28 Zum Schluss LAG Niedersachsen v TaBV 27/15: Ein Mitglied des Wahlvorstandes, das zugleich Wahlbewerber ist, verletzt wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren, wenn es sich während der laufenden Betriebsratswahl von Wahlhelfern aus der mit Stimmabgabevermerken versehenen Wählerliste die Namen von noch nicht zur Wahl erschienenen Wahlberechtigten geben lässt, diese in der auf seinem Dienst-Laptop hinterlegten Liste der Wahlberechtigten kennzeichnet und anschließend nur solche Personen auf die (Nicht-)Ausübung ihres Wahlrechts anspricht.
29 Und noch eins Hess. LAG v TaBV 44/15: Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine Neutralitätspflicht. Dagegen verstößt er in zur Wahlanfechtung berechtigender Art und Weise, wenn er in Mitarbeiterversammlungen die Arbeitnehmer in Verbindung mit deutlicher Kritik am Verhalten des Betriebsrats zur Aufstellung alternativer Listen auffordert und äußert, wer die Betriebsratsvorsitzende bzw. den Betriebsrat wiederwähle, begehe Verrat am Unternehmen.
30 The end
Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung
Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung 16.09.2013 Thema: Häufige Fehler bei Betriebsratswahlen 17.09.2013 (c) RA Koll 2012 1 BELL & WINDIRSCH A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert 17.09.2013
MehrInhaltsverzeichnis. Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13
Vorwort 10 Das bietet Ihnen dieses Buch 11 Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 15 1.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen 15 1.1.1 Die zu
MehrArbeitsrecht am Abend, 10. März 2010
Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010 -Wahlanfechtung- Sabine Feichtinger Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg Anfechtungsfrist 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG entscheidend
MehrBetriebsratswahl 2010
Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste
MehrÜ 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge)
: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) Die Betriebsratswahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten (Wahlvorschlägen) Wie entstehen Vorschlagslisten? Zuständigkeit Zunächst ist anzumerken, dass der Wahlvorstand
MehrTerminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren
Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß
MehrDie Durchführung der Betriebsratswahl
Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Normales Wahlverfahren nach 16 und 17 BetrVG in Betrieben mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern
MehrBetriebsratswahlen. Die vier Wahlphasen. www.verdi-bub.de/brwahl. Damit alles stimmt.
Betriebsratswahlen Die vier Wahlphasen www.verdi-bub.de/brwahl Damit alles stimmt. Vor der Wahl Wahlzeitraum Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Gesetzlicher Wahlzeitraum: 1. März bis 31.
MehrBetriebsratswahl Übersichten
Betriebsratswahl Übersichten Einleitung und Durchführung Betriebsratswahl Vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben mit in Regel 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern Die Wahlverfahren Hier klicken um
MehrA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
BAG v. 05.05.2004-7 ABR 44/03 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Aushang des Wahlausschreibens bei einem Betrieb mit mehreren Betriebsstätten in ganz Deutschland Leitsätze»Wird das
MehrTerminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren
Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß
MehrPflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten?
Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten? Sie haben als Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl insbesondere folgende Pflichten: Sie sind während des Wahlverfahrens
MehrAktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl
Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl 16. September 2013 Fachgespräch Betriebsratswahl 2014 Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Vor der Wahl Betriebsbegriff Wahlverfahren Wahlvorstand Wahlbewerber/Wählbarkeit
MehrSeite. Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 6. Formularverzeichnis 14. Einleitung 18
Seite Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Formularverzeichnis 14 Einleitung 18 A. Betriebsrat und Betriebsverfassung 19 I. Betriebsräte gibt es nur in Betrieben 19 II. Mehrere Betriebsräte bei einem Arbeitgeber
MehrWahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen
Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Grundlagen... 5
1 Einleitung... 1 2 Allgemeine Grundlagen... 5 I. Der Betrieb... 5 1. Betriebsbegriff des BetrVG... 5 a) Definition des Betriebsbegriffs... 5 b) Folge von Fehlern... 5 2. Betriebsteile... 7 a) Gesetzliche
MehrVERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden
VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN Wahlleitfaden Inhalt Einleitende Benutzerhinweise A. Wo sind Betriebsräte zu wählen? I. Vereinfachtes und normales Wahlverfahren II. Mindestgröße
MehrBetriebsratswahl 2010
Betriebsratswahl 2010 In der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hierzu dient der nachfolgende Überblick: 1. Errichtung von Betriebsräten 1 Abs. 1 Satz
MehrKurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl
Kurzhinweise zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Es gibt im Betrieb noch keinen Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. Ein Betriebsrat soll jetzt gewählt werden.
Mehr2 Aufgaben des Wahlvorstandes
WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.
MehrWAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN
41 FÜR DAS FÖRMLICHE 1. 1 Ende der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung feststellen: Die Amtszeit endet (spätestens) am 94 Absätze 5 und 7 SGB IX 2. 2 Bestellung des Wahlvorstandes 1 Spätestens
MehrBetriebsratswahlen 2010
Ausgabe 17, Dezember 09 Verehrte Leserinnen und Leser, alle vier Jahre finden die Betriebsratswahlen statt. Vom 1. März bis 31. Mai 2010 ist es wieder soweit. Vom kleinen Betrieb mit fünf Beschäftigten
MehrDie Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
MehrLeitfaden Personalratswahl 2016
Leitfaden Personalratswahl 2016 2016 ist wieder ein Wahljahr nach den erfolgreichen Betriebsratswahlen von 2014 stehen in diesem Jahr die Personalratswahlen in Bayern an! Wir sind auf ihre Mitwirkung angewiesen!
MehrRund um die Betriebsratswahl
1 Rund um die Betriebsratswahl Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vom 1. März bis 31. Mai 2014 finden turnusgemäß die nächsten Betriebswahlen statt. Damit die Betriebsratsarbeit problemlos weitergeht bzw.
MehrTerminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren
Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß
MehrGrundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen
Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Gliederung Hilfen und Material von ver.di Gesetzliche Grundlage Wozu Schwerbehindertenvertretungen? Wahltermine und Voraussetzungen Wahlverfahren Wahlberechtigte
MehrWahlordnung (in der Fassung vom )
Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern
MehrWahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)
Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58
MehrInformationsblatt der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Strausberg eg
06.01.2016 Vertreterwahl 2016 Informationsblatt der Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Strausberg eg Sehr geehrte Mitglieder unserer Genossenschaft, die Amtszeit der im Jahr 2011 gewählten Vertreterinnen
Mehr1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen
MehrZeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb
Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Vereinfachtes verfahren (1-stufig) Erläuterungen zum Aufbau des Zeitplans 1. Der Zeitplan beruht auf der Annahme, dass die Amtszeit des jetzigen Betriebsrats
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung
BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
2 BV 108/14 (ArbG München) Verkündet am: 18.03.2015 Öschay Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht München Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1.
MehrGewusst wie. Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl. Müssen die Beschäftigten abstimmen, ob sie einen Betriebsrat einrichten wollen?
Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl Alle vier Jahre vor und während des Zeitraums der regelmäßigen Betriebsratswahlen nehmen die Anfragen ratsuchender Wahlinitiatoren, Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder
MehrMitbestimmungsrecht II
Mitbestimmungsrecht II Formelles Betriebsverfassungsrecht & Unternehmensmitbestimmungsrecht Wintersemester 2015/2016 1 Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (BAG vom 14.05.1997 7 ABR 26/96
MehrZeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe
Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales verfahren für größere Betriebe Erläuterungen zum Aufbau des Zeitplans 1. Der Zeitplan beruht auf der Annahme, dass die Amtszeit des jetzigen
MehrAufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014
Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 1 von 5 Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014 Schulungen
MehrRechtsprechungsübersicht
Erschienen in Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 10/2009 www.aib-web.de Rechtsprechungsübersicht 2. Teil: Wahleinleitung und Wahldurchführung Im letzten Heft (AiB 9/2009) wurden in einer Rechtsprechungsübersicht
MehrInhaltsübersicht. Betriebsversammlung. 1. Allgemeines 1.1 Teilversammlungen 1.2 Abteilungsversammlungen
Betriebsversammlung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Teilversammlungen 1.2 Abteilungsversammlungen 2. Zahl der Betriebsversammlungen 2.1 Ordentliche Betriebsversammlungen 2.2 Weitere Betriebsversammlung
MehrWahlordnung für die Wahl der Vertreter
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrInhaltsübersicht. Betriebsrat - Betriebsratswahl
Betriebsrat - Betriebsratswahl Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Zeitpunkt der Wahl 3. Wahlberechtigung 3.1 Außendienstmitarbeiter 3.2 Praktikanten 3.3 Freie Mitarbeiter 3.4 Leiharbeitnehmer 3.5 Mitarbeiter
MehrVorwort Prävention vor Rehabilitation vor Rente Das Aufgabenfeld der Schwerbehindertenvertretung... 13
7 Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................ 5 I. Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten... 13 1. Prävention vor Rehabilitation vor Rente.......................
MehrDie Fakten für eine gute Vorbereitung
Ausgabe 3, Januar 06 Verehrte Leserinnen und Leser, alle vier Jahre sehen sich Unternehmen und ihre Verantwortlichen mit dem Thema Betriebsratswahl konfrontiert. 2006 ist es wieder soweit. Aus diesem Anlass
MehrWahl des Betriebsrats
Rechtsprechung in Leitsätzen Wahl des Betriebsrats Zeitraum: 2005 2013 Stand: November 2013 Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin
MehrVERSTÖSSE GEGEN DAS WAHLVERFAHREN
VERSTÖSSE GEGEN DAS WAHLVERFAHREN Berechtigte Wahlanfechtung bei falschem Betriebsbegriff Ein Zeitungsverlag mit Druckerei und Vertrieb hat nach und nach acht Arbeitsbereiche aus dem ursprünglichen Betrieb
MehrForum B. Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 7/2014
Forum B Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 7/2014 16.04.2014 Die nicht ganz geheime Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Anmerkung zu Hess LAG v.
MehrSchwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren. SGB IX 94 Abs. 6; SchwbVWO 2, 18, 19; BetrVG 19
Aktenzeichen: 7 ABR 9/05 Bundesarbeitsgericht 7. Senat I. Arbeitsgericht Dortmund Beschluß vom 16. November 2005-7 ABR 9/05 - Beschluß vom 27. November 2003-3 BV 142/02- II. Landesarbeitsgericht Hamm Beschlußvom
MehrBeschluss. Arbeitsgericht Cottbus Geschäftsnummer: 2 BV 18/08. Im Namen des Volkes. Verkündet am: 10.09.2008. In dem Beschlussverfahren
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftsnummer: 2 BV 18/08 Verkündet am: 10.09.2008 xxx, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Beschluss In dem Beschlussverfahren mit den
MehrDeutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012
Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis Kapitel Geltungs- und Anwendungsbereich, Besetzung des Aufsichtsrates... 21
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 1. Kapitel Geltungs- und Anwendungsbereich, Besetzung des Aufsichtsrates.... 21 I. Geltungsbereich der Gesetze über eine Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten
MehrJetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten:
Sie haben den Wahlvorstand zu seiner ersten Sitzung eingeladen. Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten: Sie müssen einen verbindlichen Termin- und Arbeitsplan in der
MehrMerkblatt. Betriebsratswahl 2014. Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht. Stand: Januar 2014
1 Merkblatt Betriebsratswahl 2014 Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Stand: Januar 2014 2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 3 B. Allgemeine Grundsätze für die Betriebsratswahl... 4
MehrWahlkampf, Behinderung und Beeinflussung bei der BR-Wahl
Wahlkampf, Behinderung und Beeinflussung bei der BR-Wahl Arbeitsrecht am Abend, 10.03.2010 Sebastian Stoffregen Rechtsanwalt Rechtsgrundlage Zentrale Norm 20 BetrVG (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats
MehrDieses Jahr ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. Oktober und dem
www.integrationsaemter.de 1 2014 nfo SBV WAHL 207 14 Wahl der Schwerbehindertenvertretung INHALT Dieses Jahr ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2014 werden die Schwerbehindertenvertretungen
Mehr3. Der Wahlvorstand darf die Briefwahl nicht generell, sondern nur unter den in 26.WahlO 1953 bestimmten Voraussetzungen zulassen.
BAG v. 27.01.1993-7 ABR 37/92 Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat Leitsätze»1. Am Verfahren über die Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem BetrVG 1952 sind
MehrAbbruch der Betriebsratswahl
Abbruch der Betriebsratswahl Die Planung einer Betriebsratswahl ist auf ein zentrales Ziel ausgerichtet: Die Errichtung einer funktionsfähigen kollektivrechtlichen Vertretung für die Beschäftigten des
MehrWahl der Schwerbehindertenvertretung
Juni 2_2006 2010 Wahl der Im Herbst dieses Jahres ist es wieder soweit: zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2010 werden die en (SBV) neu gewählt. Damit die Wahl reibungslos ver läuft, sollte man
MehrI. 14 Abs. 2 S. 1 BetrVG: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
03.12.2013 Betriebsratswahlen 2014 Carsten Fleischer Rechtsanwalt/Verbandsjurist, SACHSENMETALL Lichtenwalde, 03.12.2013 1 14 Abs. 2 BetrVG Wahlvorschriften I. 14 Abs. 2 S. 1 BetrVG: Die Wahl erfolgt nach
MehrSchulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 9. Januar 2014, 9 16.30 Uhr in Schwerin, IC-Hotel oder 14. Januar 2014, 9-16.30 Uhr in Rostock, penta-hotel
MehrWerkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge
Werkstattratswahlen Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge Zusammengestellt vom Beirat für Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung In der Diakonie Werkstättenmitwirkungsverordnung
Mehr10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)
7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese
MehrWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung Hinweise für den Arbeitgeber
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2014 Hinweise für den Arbeitgeber Juli 2014 Impressum Juli 2014 Arbeitgeberverband Gesamtmetall (Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
MehrErste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes* (Wahlordnung WO) Inhaltsübersicht
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes* (Wahlordnung WO) Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Wahl des Betriebsrats ( 14 des Gesetzes)... 1 bis 27 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften...
MehrWahlkalender für die Sozialwahlen 2017
Der Bundeswahlbeauftragte für die SozialversicherungswahlenWahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Stand: 05.10.2015 Seite: 1 Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen
MehrWahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: )
Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: 30.11.1994) 1 Grundzüge 1) Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wählen aus ihrer Mitte
MehrArbeitsrecht auf den Punkt gebracht (Nr. 14 / 2010)
Arbeitsrecht auf den Punkt gebracht (Nr. 14 / 2010) Betriebsratswahlen 2010 ein Überblick über die Voraussetzungen, die Wahldurchführung und einige Fallstricke Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
MehrRecherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: ArbG Frankfurt (Oder) 6. Kammer. Entscheidungsdatum: 26.06.
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Gericht: ArbG Frankfurt (Oder) 6. Kammer Entscheidungsdatum: 26.06.2014 Aktenzeichen: 6 BV 11/14 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: Anfechtbarkeit und Nichtigkeit
MehrGrundlagen der Betriebsverfassung
Grundlagen der Betriebsverfassung Volker Fröhlich und Jürgen Ratayczak FB Betriebs- und Branchenpolitik Das Wahlverfahren Normales Wahlverfahren: Für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmer Betriebe mit
MehrMuster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften
Landesverband Saarland e.v. Kreisverband e.v. Bereitschaften Muster - Geschäftsordnung für den Kreisausschuss der Bereitschaften Stand 04.02.2012 Seite 1 von 8 Inhalt Präambel...3 1 Sitzungen des Kreisausschusses
MehrHandbuch. 26 Schritte zur erfolgreichen Wahl inklusive Wahlordnung BR-WAHL. Auf der CD. Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten!
Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten! BR-WAHL 2014 Handbuch 26 Schritte zur erfolgreichen Wahl inklusive Wahlordnung Auf der CD > Digitale Terminliste > Wahl-Ergebnis-Rechner > Stimmenauszählung
MehrDeutscher Caritasverband e.v.
Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.v. 1 Gegenstand Diese Wahlordnung regelt gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen
MehrBAG v. 26.02.1992-7 ABR 37/91. Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes. Leitsätze
BAG v. 26.02.1992-7 ABR 37/91 Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes Leitsätze»1. Die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes für die erstmalige Wahl eines Betriebsrats nach 17 Abs. 3
MehrBetriebsratswahlen Hinweise für Arbeitgeber
Betriebsratswahlen 2014 Hinweise für Arbeitgeber September 2013 Impressum September 2013 Arbeitgeberverband Gesamtmetall (Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V.)
MehrWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung Hinweise für den Arbeitgeber
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 Hinweise für den Arbeitgeber Juli 2016 Impressum Juli 2016 Arbeitgeberverband Gesamtmetall (Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
MehrDie Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek
Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft
MehrArbeitsanleitung zur Betriebsratswahl
Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten. Arbeitsanleitung zur Betriebsratswahl Handbuch für den Betriebsrat/Wahlvorstand mit Wahlordnung und CD-ROM Auf der CD praktische Arbeitshilfen elektronischer
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrArbG Essen, BV 42/14
Arbeitsgericht Essen Beschl. v. 04.11.2014, Az.: 2 BV 42/14 Ausreichen eines Aushangs eines Wahlausschreibens am Schwarzen Brett eines Betriebsrats Gericht: ArbG Essen Entscheidungsform: Beschluss Datum:
MehrWAHLORDNUNG. für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg. Vom 23. Juni Inhalt
WAHLORDNUNG für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg Vom 23. Juni 2005 Inhalt 1 Grundzüge 2 Wahlausschuss 3 Wahlhelfer 4 Erste Wahlbekanntmachung 5 Wählerverzeichnis
MehrIlbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009
Ilbertz/Süllwold/Wurm Jugend- und Auszubildendenvertretung - im öffentlichen Dienst - 2. Auflage 2009 ij.dbb vertag 1. Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) 11 1.1 Stellung der JAV in der Personalverfassung
MehrDie Erstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für die Betriebsratswahl
Die Erstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für die Betriebsratswahl 1. Einleitung Die Wahl der Mitglieder des Betriebsrates erfolgt auf der Basis von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge sind schriftliche,
MehrAlbrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung
Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
MehrBegründung zur Dritten Wahlordnung. A. Allgemeiner Teil. I. Ausgangslage
Begründung zur Dritten Wahlordnung A. Allgemeiner Teil I. Ausgangslage Auf der Grundlage des 39 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) hat die Bundesregierung am 23.
Mehr5 Die Wahl und die Aufgaben nach der Wahl
5 Die Wahl und die Aufgaben nach der Wahl 5.1 Die verschiedenen Varianten der Wahl Für das reguläre Wahlverfahren kennt die Wahlordnung zwei Varianten: Verhältniswahl (oder auch Listenwahl im Gegensatz
MehrDie Jugendvertretung
BETRIEBSVERFASSUNG in Frage und Antwort Die Jugendvertretung Wahl, Geschäftsführung und Aufgaben von Rechtsanwalt Hans Düttmann und Eberhard Zachmann C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1972 Abkürzungen
MehrBetriebsratswahlen 2010
Betriebsratswahlen 2010 Agenda Vorüberlegungen - zur Betriebsratsfähigkeit - zum Termin - zu den Kosten Vorbereitung durch den Wahlvorstand - Bestellung - Stellung und Aufgaben - Wählerliste (wer kann
Mehr1.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen
MehrJAV-Wahl Wahlvorschriften, 7 20, 29 Jugend- und Auszubildendenvertretung, 60 73b. Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung WO) Seite 33
JAV-Wahl 2016 x Hinweise zur JAV-Wahlmappe Seite 3 x Systemanforderungen der CD-ROM Seite 5 x Die einzelnen Wahlphasen Normales Wahlverfahren Seite 7 x Anwendbarkeit des vereinfachten Wahlverfahrens Seite
MehrQuelle: Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts
Gericht: BAG 7. Senat Entscheidungsdatum: 15.05.2013 Aktenzeichen: 7 ABR 40/11 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: Normen: 14 Abs 3 BetrVG, 14 Abs 4 BetrVG, 14 Abs 5 BetrVG, 19 Abs 1 BetrVG, 7 Abs 2 S 1 BetrVGDV1WO,
MehrWahl des Betriebsrats
Rechtsprechung in Leitsätzen Wahl des Betriebsrats Zeitraum: 1998 2004 Stand: März 2005 Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrMusterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit
Musterpräsentation zur Regelung der Übernahme von Leiharbeitnehmern in den Tarifverträgen Leih-/Zeitarbeit Auflistung der Tarifverträge zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Bezirk Tarifgebiet
MehrWahlordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom
Wahlordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 17.04.2014 Aufgrund von 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrAnrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer auf die Wählbarkeit zum Betriebsrat des Entleiherbetriebs
Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer auf die Wählbarkeit zum Betriebsrat des Entleiherbetriebs 1. Nach 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate
MehrWahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes
Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) Auf Grund des 126 des Betriebsverfassungsgesetzes
MehrDer Widerspruch des Betriebsrats bei. Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Widerspruch des Betriebsrats bei Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 Formalitäten des Widerspruchs Grundlagen des Widerspruchs: - Beschluss des Betriebsrats (oder Ausschuss nach Übertragung)
MehrSatzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..
Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg. 3. Geschäftsjahr
Mehr