Hat sich Ihre Adresse geändert? Ja Nein Urheber-Nr. Name, Vorname Straße PLZ Ort Absender bitte deutlich schreiben VG BILD-KUNST Weberstraße 61 53113 Bonn Meldekarte für Honorare Zur Ermittlung von Anteilen aus Lesezirkelvergütung, Kopierabgabe, Pressespiegelvergütung und Weitersendevergütung für Bildende Kunst und Fotografie gebe ich gem. 3 des zwischen der VG BILD-KUNST und mir bestehenden Wahrnehmungsvertrages diese Erklärung ab: Im Kalenderjahr... habe ich an Honoraren (netto ohne Mehrwertsteuer) erhalten: Aus Veröffentlichungen im redaktionellen Teil Werbeteil EUR EUR Von Zeitschriften, die in Lesezirkeln geführt werden (s.merkblatt)...... Von anderen Zeitschriften...... Zeitschriften Gesamt...... Von Tageszeitungen...... Von Fernsehanstalten (stehende Bilder)... Datum Unterschrift
Merkblatt zur Ermittlung von Ansprüchen aus Bibliothekstantiemen, Kopiervergütungen, Reprografievergütung digitale Medien, Lesezirkelvergütung, Pressespiegelvergütung, Weitersendevergütung Voraussetzung für eine Beteiligung an der Ausschüttung ist die fristgerechte Meldung Ihrer im Vorjahr entstandenen Ansprüche. Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Meldungen einzureichen: Online (www.bildkunst.de) oder über Papierformulare. Meldeschluss für Papierformulare ist der 30. Juni, Online-Meldungen werden bis zum 31. Oktober berücksichtigt. Zur Ermittlung Ihrer Ansprüche für die Ausschüttungen dienen folgende Meldeunterlagen: Der Meldezettel "Bibliothekstantieme" dient zur Berechnung Ihrer Ansprüche aus der Nutzung von Büchern, in denen Abbildungen Ihrer Werke enthalten sind. Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Bibliothekstantieme und des Aufkommens aus Fotokopieren in Büchern ist die einzelne Abbildung. Die Meldekarte für Honorare "Lesezirkel/Pressespiegel/Kopieren/Kabelvergütung" dient zur Ermittlung Ihrer Ansprüche aus der Nutzung von Zeitschriften und Zeitungen, in denen Ihre Werke publiziert wurden, sowie zur Feststellung Ihres Anspruchs an der Weitersendevergütung für Bildende Kunst und Fotografie. Berechnungsgrundlage sind die von Ihnen erzielten Honorare für Beiträge im redaktionellen und Werbeteil. Aufwandsentschädigungen und Materialkosten müssen bei der Honorarmeldung abgezogen werden. Wenn Ihre Werke in Zeitschriften und Zeitungen verwendet werden, ohne dass Sie hierfür ein Honorar erhalten haben, können Sie die Anzahl der genutzten Werke melden. Dies ist nicht online möglich. Bitte verwenden Sie die Papiermeldeformulare und vermerken Sie ausdrücklich, dass Sie eine Anzahl der Werke melden. Ein Gehalt kann nicht als Honorar angegeben werden. Der Meldezettel für digitale Medien dient zur Ermittlung Ihres Anteils aus der Vergütung für das private Kopieren von Werken aus dem Internet, oder von digitalen Datenträgern (CD/DVD). CD's und DVD's können nur gemeldet werden, wenn sie über den klassischen Handel erhältlich sind. Berechnungsgrundlage ist die einzelne Abbildung des Werkes. Aufgrund der Verteilungspläne erhalten Bildagenturen und Verlage 30% der auf ihre Meldungen entfallenden Ausschüttungen. Der Restbetrag (70%) wird unabhängig von der individuellen Vertragslage an die Urheber ausgeschüttet. Es ist daher wichtig, dass z.b. Fotografen auch ihren durch Bildagenturen erzielten Umsatzanteil (ohne Berücksichtigung der Agenturprovision) bzw. die entsprechenden Buchveröffentlichungen melden. Beim Ausfüllen des Meldezettels "Bibliothekstantieme" beachten Sie bitte Folgendes: Im Namensfeld muss in jedem Fall Ihre Urhebernummer und Ihr Familienname eingetragen werden. Mit der ISBN sind bei uns die gemeldeten Bücher erfasst. Zur Errechnung Ihrer Ansprüche wird sie zwingend benötigt. In jedem neueren Buch ist sie im Impressum oder auf der Aussenseite abgedruckt. Fehlt die ISBN, kann das Buch ausschließlich über Papierformulare gemeldet werden. Eine Online-Meldung ohne ISBN ist nicht möglich. Bei der Meldung von Büchern ohne ISBN benötigen wir ein Belegexemplar und einen Nachweis über die Druckauflage. Die Meldung kann erst ab einer Druckauflage von 250 Exemplaren erfolgen. Bei Print-on-demand können Sie erst melden, wenn wenigstens 250 Exemplare verkauft wurden. Bitte legen Sie einen Nachweis bei. Erscheinungsjahr Der Verteilungsplan sieht Ausschüttungen nur für fünf Jahre nach der letzten Auflage eines Buches vor; geben Sie daher bitte immer das Jahr der letzten Neuauflage an, bzw. melden Sie spätere Neuauflagen nach, um auf dem aktuellen Bewertungsstand zu sein. Ein einmal gemeldetes Buch bleibt für die fünf folgenden Jahre in der Bewertung.
Buchtyp Die Angabe des Buchtyps ist zwingend erforderlich, da den verschiedenen Kategorien jeweils unterschiedliche Ausleihhäufigkeiten zugeordnet werden. Künstlerbücher, z.b. als signierte und nummerierte Exemplare, sowie Mappenwerke sind Originale und können nicht für die Tantiemen angemeldet werden. Beim Ausfüllen der Meldekarte für Honorare "Lesezirkel/Pressespiegel/Kopieren/Kabelvergütung" beachten Sie bitte Folgendes: Zur Ermittlung Ihrer Ansprüche benötigen wir die Angabe Ihrer Nettohonorarsummen (ohne MwSt.), die Sie im vergangenen Kalenderjahr für Ihre Beiträge im redaktionellen und Werbeteil erzielt haben: 1. von Zeitschriften, die in Lesezirkeln geführt werden (siehe Aufstellung) 2. von sonstigen Zeitschriften 3. von Tageszeitungen 4. von Fernsehanstalten Die Erstellung des Layouts von Zeitungen und Zeitschriften kann nicht gemeldet werden, weil es sich in der Regel nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und eine Einzelfallprüfung nicht möglich ist. Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen behalten wir uns eine Nachprüfung im Einzelfall vor. Sobald die Gesamtsumme der erhaltenen Honorare 30.000/Jahr übersteigt, benötigen wir eine Bestätigung durch Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Bitte beachten Sie, dass eine solche Bestätigung nur erstellt werden kann, wenn aus Ihren Rechnungen eindeutig hervorgeht, dass das Honorar für die Veröffentlichung von Bildmaterial in Zeitungen oder in Zeitschriften bezahlt wurde. Im begründeten Einzelfall können die Honorare auch durch Vorlage der Rechnungen nachgewiesen werden. Die Umsatzsteuer-Erklärung, auch mit der Einnahmen-Überschussrechnung, ist als Nachweis nicht ausreichend. Beim Ausfüllen des Meldezettels für digitale Medien beachten Sie bitte Folgendes: Erscheinungsjahr Verkaufs-CD/DVD Der Verteilungsplan sieht Ausschüttungen nur für fünf Jahre nach der letzten Auflage einer CD/DVD vor; geben Sie daher bitte immer das Jahr der letzten Neuauflage an, bzw. melden Sie spätere Neuauflagen nach, um auf dem aktuellen Bewertungsstand zu sein. Eine einmal gemeldete Verkaufs-CD/DVD bleibt für fünf Jahre in der Bewertung. Jährliche Meldung von Werken im Internet Es ist das Jahr anzugeben, in dem die angemeldeten Werke auf der Website zu sehen sind. Nur für dieses Jahr werden Vergütungen berechnet. Name der Homepage Es ist die komplette Adresse der Homepage (z.b. www.bildkunst.de) anzugeben, auf der sich die Abbildungen befinden. Diese Angaben finden Sie im Internet-Browser im Feld Web-Adresse. Websites, die nur mit einem Passwort zugänglich sind, können online nicht gemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierfür die Meldezettel digitale Medien und teilen Sie uns das Passwort mit, damit wir Ihre Meldung überprüfen können. Ist eine Homepage über verschiedene Namen (Links, Alias) erreichbar, darf nur einer dieser Zugänge angemeldet werden. Werke, die auf einer Seite mehrfach vorkommen, werden nur einmal gewertet. Jede Art von Suchmaschinen, wie Google, Yahoo usw. findet keine Berücksichtigung. Gemeldet werden können nur die Websites, die bei Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden. Verkaufsplattformen, auf denen Publikationen von Werken z.b. auf Büchern, CD, DVD etc. zum Verkauf angeboten werden, können ebenso nicht gemeldet werden. Website, die Werke selber anbieten, wie z.b. Galerien, Bildagenturen etc., können angemeldet werden.
Herausgeber bzw. Inhaber Bei Verkaufs-CD/DVDs ist der auf dem Medium verzeichnete Herausgeber anzugeben, bei Homepages der im Impressum oder an entsprechender Stelle aufgeführte Inhaber oder rechtlich Verantwortliche. Werke Es können nur die digitalen Abbildungen Ihrer Werke gemeldet werden, die sich auf der CD, DVD oder Website befinden. Die Abbildungen Ihrer Werke in Booklets müssen unabhängig davon in den dafür vorgesehenen Feldern gemeldet werden. Bewertung Falls ein Urheber nur digitale Reprovergütungen (Meldung von Websites) beansprucht, erhält er Vergütungen nur dann, wenn er auch sonstige Einkünfte aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit durch die Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe nachweist; dieser Nachweis gilt auch als erbracht, wenn die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem der Berufsverbände der VG BILD-KUNST oder in anderer geeigneter Weise belegt wird. Ohne einen entsprechenden Nachweis wird eine Meldung nicht bei der Ausschüttung berücksichtigt. 2012 wurden in Lesezirkeln folgende Zeitschriften geführt:
2012 wurden in Lesezirkeln folgende Zeitschriften geführt: 11 Freunde Magazin für Fußball-Kultur 2 Räder Für alle, die Motorrad fahren abenteuer und reisen Das Erlebnismagazin ADAC Reisemagazin AD Architectural Digest Adesso Aero International aerokurier Aktuelle, Die Alles für die Frau Alpin Anna Architektur & Wohnen ARD Buffet Art ARTE TV Magazine Astro-Woche Atrium Haus + Wohnen International AUDIO AUDIO VIDEO FOTO BILD Auto Bild Auto Bild allrad Auto Bild klassik Auto Bild sportscars auto motor und sport Auto News AUTO Straßenverkehr AUTO TEST Auto-Zeitung Baby & Co. Bella Bellevue Benjamin Blümchen Bergsteiger TOUREN/TESTS/ SERVICE Berlin vis-á-vis Bibi Blocksberg Bild + Funk Bild der Frau bild der wissenschaft Bildwoche Blinker Bob der Baumeister Börse Online brand eins Bravo Bravo Girl Bravo Sport Brigitte Brigitte Woman BUMMI Bunte burda style Bussi Bär Capital CARAVANING Cash. CAVALLO Das Magazin für aktives Reiten CHIP CHIP FOTO-VIDEO digital Cicero CINEMA Closer COLOR FOTO Computer Bild Computer Bild Spiele connect Cosmopolitan Country c t Magazin für Computertechnik DAHEIM in Deutschland DAMALS DEUTSCH perfekt Deutsche Jagd- Zeitung Die Zwei Disneys Prinzessin dogs EatSmarter! Echo der Frau Ecos de Espana Ecoute Ein Herz für Tiere Einfamilienhaus, Das Elle Elle Decoration Eltern Eltern family emotion Essen + Trinken Euro Familie & Co Feinschmecker, Der Fernfahrer FIT FOR FUN Fisch und Fang FLIEGEN FISCHEN fliegermagazin FLUG REVUE Focus Focus Money Focus Schule Fono Forum fotomagazin FOTOTEST/Spiegelreflex digital FRAG doch mal...(?die Maus!) Frau aktuell Frau im Leben Frau im Leben plus Frau im Spiegel Frau im Trend Frau mit Herz Freizeit Revue Freizeit Spass Freundin freundin DONNA Für Sie Funk Uhr Gärtnern leicht gemacht Gala GamePro Game Star GAMES AKTUELL Garten Flora Gartenspaß GARTEN Träume Geliebte Katze Geo GEO EPOCHE Geolino GEOmini Geo Saison Geo Special Gesunde Medizin Glamour Glücks-Revue Goldene Blatt, Das Golf Journal GOLFmagazin Gong GOURMETREISE GQ GRAZIA Guter Rat Häuser Handballwoche happinez Haus, Das Hausbau Magazin Haus ideenmagazin, Das Heim und Welt Hörzu HÖRZU WISSEN H.O.M.E. - Gesamt Homes & Gardens (DT. Ausgabe) Hund, Der Impulse in Das Star & Style Magazin InStyle Internet Magazin intouch JÄGER Jolie Journal Frankfurt Joy klettern Kochen & Geniessen kraut & rüben Land & Berge Land IDEE Laura Laura Wohnen kreativ Lea Leben und erziehen Liebes Land Die beste Art zu leben Lisa Lisa Blumen & Pflanzen Lisa Kochen & Backen Lisa Wohnen & Dekorieren Lissy Living & More Living at home Löwenzahn Das Magazin LOOX Lust auf Genuss Mach mal Pause Macwelt Madame Mädchen manager magazin Maxi Mein Pferd Mein schöner Garten mein schönes Land Meine Familie & ich meine Land Küche Meiningers Weinwelt Men s Health Merian Metal Hammer Micky Maus Mosaik (Comic) Motor Klassik MOTORRAD Motorradfahrer Mountain BIKE Musikexpress myself National Geographic Deutschland NATIONAL GEOGRAPHIC Kids natur Natur & Heilen natur & kosmos NEON Neue Blatt, Das Neue Frau, Die Neue Post Neue Welt Neue Woche Öko-Test-Magazin Off Road OK! Oldtimer Markt Oldtimer Praxis outdoor P.M. P.M. HISTORY Partner Hund PC-Go PC-Magazin PC-Praxis PC-Welt Petra PHOTOGRAPHIE Playboy Deutschland plus Magazin Popcorn Prinz Gesamt Prinzessin Lillifee promobil Psychologie heute Ratgeber Frau und Familie Reader s Digest Das Beste REISE & PREISE Reisemobil international Reiter Revue International RoadBike Rolling Stone RUNNER'S WORLD saar.amateur Schöner wohnen segeln Sehnsucht Deutschland Selbermachen Selbst ist der Mann selection DAS FORUM FÜR GENIESSER SFT SHAPE Sieben Tage Ski-Magazin Skipper Spektrum der Wissenschaft SPIEGEL, Dein Spiegel, Der Spiegel, Der Geschichte Spielen und lernen Sponge Bob Schwammkopf sport auto Sport-Bild Spotlight ST. GEORG Stereo stereoplay Stern stern GESUND LEBEN Super Illu Super TV tauchen Technology Review tennis magazin Tina Tina Koch & Back-Ideen Tina Plus (Tina + Bella) Tip - Berlinmagazin Tourenfahrer/Motorrad Reisen TV Digital TV Direkt TV Hören und Sehen TV Spielfilm TV Spielfilm Plus (TV Spielfilm /TV Today) TV Today Umbauen und modernisieren UMM Ballungsraumkombi UMM Berlin Connection UMM Metropolen Connection Unterwasser Das Tauchmagazin Urbanite Das Stadtmagazin für Magdeburg Vegetarisch Fit Video video-homevision Viel Spaß View Vinum Vital Vogue welt der wunder Wendy Westfalium Wild und Hund Winnie Puuh Wirtschaftswoche Wohn!Design Wohnen & Garten WOHNEN Träume Wohnidee Woman`s Health Wunderwelt Wissen ZEIT WISSEN Zitty Berlin Das Hauptstadtmagazin Zuhausewohnen Zwanzig Private Wohnträume Bitte senden Sie Ihre Meldungen an: VG BILD-KUNST Weberstr. 61, 53113 Bonn Tel. 0228 9 15 34 24 / -25 www.bildkunst.de III / 2013