Betriebskonzept gemäß 16 Prostiutiertenschutzgesetz (ProstSchG)

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Allgemeine Hinweise: Betriebskonzept gemäß 16 Prostiutiertenschutzgesetz (ProstSchG) Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes i.s.d. ProstSchG durch den Betrieb einer Prostitutionsstätte, der Bereitstellung eines oder mehrerer Prostitutionsfahrzeuge, der Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen sowie den Betrieb einer Prostitutionsvermittlung. Sofern zur Erläuterung weitere Blätter erforderlich sind fügen Sie diese als Anlage mit konkreter Bezeichnung bei (Bspl. Anlage zu III 2 2. Maßnahmen zur Verhinderung der Einsehbarkeit der für die sexuellen Dienstleistungen genutzten Räume ) I. Allgemeine Informationen 1. Angaben zum Betrieb Name/Bezeichnung des Betriebes Betreiber Anschrift des Betreibers (ggf. Hauptniederlassung) Telefon Telefax E-Mail 2. Verantwortliche/r während der Öffnungszeiten sowie Erreichbarkeit Name, Vorname Telefon (unter der eine Erreichbarkeit während der Öffnungszeit gegeben ist)

3. Betriebsart (z.b. Laufhaus, Bordell, Escort-Service..) Betriebsart Öffnungszeiten Tage Öffnungszeiten (inkl. Unterbrechungszeiten) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag II. Beschäftigte und Kunden 1. Prostituierte Anzahl der im Betrieb tätigen Prostituierten (insgesamt) Anzahl der max. gleichzeitig im Betrieb tätigen Prostituierten Durchschnittliche Anwesenheitsdauer einer Prostituierten während der Öffnungszeiten

2. Kunden/innen Anzahl der max. gleichzeitig im Betrieb anwesenden Kunden/innen Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Kunden/einer Kundin während der Öffnungszeiten? 3. Sonstige Mitarbeiter/innen im Betrieb Funktion im Betrieb (z.b. Thekenpersonal, Hauswirtschafter/in, Sicherheitspersonal, Reinigungskräfte) Anzahl der im Betrieb tätigen Personen Art der Anstellung (z.b. selbstständig, angestellt, Beschäftigung durch Fremdunternehmen) Im Einzelfall ggf. hilfreich Beschreibung besonderer Aufgaben der Mitarbeiter / innen (Leitung, Beaufsichtigung, usw.)

III. Betriebsabläufe, Hinweis- und Aufklärungspflichten 1. Beschreibung der typischen Betriebsabläufe Wo und wie findet die Anbahnung zwischen Prostituierten und Kunden/Kundinnen statt? Welche (An-)Weisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden, z.b. Kleidung, Verhalten gegenüber den Kunden/innen? Wie ist die Preisgestaltung in Ihrem Betrieb? Wer ist für die Abwicklung der Zahlungen verantwortlich? usw.) Ein Exemplar der Hausordnung und eine Mustervereinbarung mit Prostituierten als Anlage ist beifzuügen. 2. Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Prostitution durch Opfer von Menschenhandel 3. Beschreibung der Maßnahmen zur Verringerung des Übertragungsrisikos sexueller übertragbarer Infektionen Einhaltung der Kondompflicht und Bereitstellung von Kondomen

4. Beschreibung sonstiger Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Prostituierten und Dritten Bereitstellung von Gleitmitteln und Hygieneartikeln, Ermöglichung von Beratungsmaßnahmen durch Behörden oder beauftragte Personen IV. Pflichten zur gesundheitlichen Beratung, Schutz von Minderjährigen 1. Maßnahmen zur Ermöglichung der gesundheitlichen Beratung und des Aufsuchens von Untersuchungs- und Beratungsangeboten während der Geschäftszeiten 2. Inhalt ggf. bereits existierender Hygienepläne Falls vorhanden Hygienepläne als Anlage beifügen. 3. Beschreibung von Einlasskontrollen, Maßnahmen zur Verhinderung des Aufenthalts Minderjähriger im Betrieb

4. Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung der Prostitution Minderjähriger 5. Beschreibung der Maßnahmen zum besonderen Schutz von Prostituierten unter 21 Jahren V. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsplichten 1. Beschreibung der Umsetzung von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Wer kontrolliert die Anmelde-/Aliasbescheinigungen der im Betrieb tätigen Prostituierten? In welcher Form erfolgt die Aufzeichnung von Daten, Angaben aus den Anmelde-/Aliasbescheinigungen, Angaben zu Tätigkeitstagen der einzelnen Prostituierten, Dokumentation der Zahlungen usw.? 2. Art und Ort der Aufbewahrung aufzuzeichnender Daten im Betrieb, Gewährleistung der Löschung personenbezogener Daten nach Ende der Aufbewahrungsfristen Hinweis: Personenbezogene Daten sind so aufzubewahren, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfrist sind diese zu löschen.

VI. Sonstiges 1. Beschreibung einer ggf. vorhandenen Videoüberwachung des Eingangsbereichs und/oder im Betrieb, Aufbewahrungsdauer etwaiger Aufzeichnungen Wo befinden sich die Kameras? Auf wen oder was sind die Kameras gerichtet? Wie werden die Anwesenden auf die Kameras hingewiesen? Wo und wie werden Bilder aufgezeichnet? Wo und wie lange werden etwaige Aufzeichnungen aufbewahrt? 2. Beschreibung von Werbemaßnahmen, ggf. genutzte Internetplattformen, Verantwortlichkeiten für Inhalte Wie wird der Prostitutionsbetrieb beworben (z.b. Plakate, Flyer, Homepage, Apps) Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort der Werbemaßnahmen bzw. geben den Namen möglicher Apps, Internetseiten usw. an. Übernehmen Sie Werbung für Prostituierte, die in ihrem Betrieb tätig sind? Wenn ja, in welcher Form? Entstehen der jeweiligen Prostituierten dadurch Kosten und wenn ja in welcher Höhe? Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort, Datum, Unterschrift des Antragsstellers/Geschäftsführers (ggf. mit Stempel) Anlagen Hausordnung Mustervereinbarung mit Prostituierten Hygieneplan Bei Prostitutionsstätten: Anlage A Bei Prostitutionsfahrzeugen: Anlage B Sonstige

Anlage A zum Betriebskonzept Angaben zur Ausstattung der Prostitutionsstätte (Berücksichtigung Mindestanforderungen nach 18) 1. Räume für sexuelle Dienstleistungen Anzahl Ausstattung (wesentliche Merkmale wie z.b. Standardausstattung, Themenzimmer od. Ähnliches), (ggf. gesondertes Blatt beizufügen) 2. Maßnahmen zur Verhinderung der Einsehbarkeit der für die sexuellen Dienstleistungen genutzten Räume (ggf. gesondertes Blatt beizufügen) 3. Beschreibung zum Notrufsystem der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume 4. Beschreibung der Vorrichtungen zur Gewährleistung einer jederzeitigen Öffnung der für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume von innen

5. Angaben zu sanitären Ausstattung des Betriebes Personen, die sich im Betrieb aufhalten Anzahl Waschgelegenheiten Anzahl Umkleidegelegenheiten Anzahl Toilettenanlagen Prostituierte Kundinnen/ Kunden Sonstige im Betrieb tätigen Personen Evtl. Erläuterungen: 6. Sozialräume (Aufenthalts- und Pausenräume) Anzahl Ausstattung (z.b. gesonderte Räume für Prostituierte und den übrigen im Betrieb tätigen Personen ) 7. Beschreiben Sie die individuell verschließbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten für die persönlichen Gegenstände der Prostituierten und sonstigen im Betrieb tätigen Personen

8. Beschreibung etwaiger Schlaf- und/oder Wohnräume im Betrieb, Modalitäten der Vermietung solcher Räume 9. Werden in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke ausgeschenkt? ja (Bitte Erlaubnis als Anlage beifügen.) nein

Anlage B zum Betriebskonzept Angaben zur Ausstattung des Prostitutionsfahrzeugs (Berücksichtigung Mindestanforderungen nach 19) Fahrzeughalter (Name, Vorname, Geburtsdatum) Kennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs Bezeichnung/Beschreibung des Fahrzeugs (gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I): Datum der nächsten HU: Wie groß ist der Innenraum? Welche Größe hat der für die sexuelle Dienstleistung genutzte Bereich (Angaben in m²)? Ist der Innenraum unterteilt in Bereiche und wenn ja, wie sind diese voneinander getrennt? Bitte machen Sie Angaben zur Ausstattung des Innenraums, getrennt nach Bereichen: Lassen sich die Türen des für die Ausübung der Prostitution verwendeten Bereiches jederzeit von Innen öffnen? ja nein Begründung/Beschreibung, wie dieses gewährleistet wird bzw. warum keine Gewährleistung erfolgt: Beschreiben Sie die technischen Vorkehrungen, mit denen jederzeit während des Aufenthalts im Innenraum des Fahrzeuges Hilfe erreichbar ist:

Verfügt das Fahrzeug über eine sanitäre Ausstattung? ja Angaben/Beschreibung der sanitären Ausstattung des Fahrzeugs: nein Wie wird die Hygiene zu den Betriebszeiten des Fahrzeugs gewährleistet? Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt? ja nein Falls ja, um was für Getränke handelt es sich? (Hinweis: Bei einem Reisegewerbe ist ggf. 56 Absatz 1 Nr. 3b GewO zu berücksichtigen.)