Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

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Transkript:

Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

Struktur 1. Grundkonzeption 2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht 3. Punktesystem und Noten 4. Gleichwertige Leistungen 5. Abiturprüfung 6. Besondere Lernleistung 7. Abrechnung 8. Termine und Internetadressen

Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen, sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg 8 Gymnasium

Breite und tiefe Allgemeinbildung Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung Eigene Begabung und Wünsche Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

Welche Fächer gibt es? Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich I sprachlich-literarischkünstlerisch II gesellschaftswissenschaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Italienisch, Chinesisch, Musik, Bildende Kunst Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion, Ethik Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, NwT, Informatik Spät als AG begonnene Fremdsprachen, Literatur und Theater, Literatur* Philosophie*, Psychologie* Astronomie*, NwT, Darstellende Geometrie*, Geologie*, Informatik, Mathematik Plus Ohne Zuordnung Sport Wechselnde Zuordnung Seminarkurs *In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.

Was ist ein Kurs? Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. Beispiele: Mathematik: 4 Kurse (11.1, 11.2, 12.1, 12.2) Philosophie*: 2 Kurse (12.1, 12.2)

Wie viele Stunden hat ein Kurs? Vierstündige Kurse Kurse in den Pflichtkernfächern Kurse in den Wahlkernfächern Kurse in jeder Fremdsprache Zweistündige Kurse Kurse in jedem anderen Fach Dreistündige Seminarkurse

Welche Kurse müssen belegt werden? Vierstündige Kurse 3 Pflichtkernfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I 1. Wahlkernfach Eine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oder Physik oder Biologie oder Chemie 2. Wahlkernfach Jedes Fach aus dem Pflichtbereich

Welche Kurse müssen belegt werden? Zweistündige Kurse Musik oder Bildende Kunst Geschichte Gemeinschaftskunde (1. HJ u. 4. HJ) bzw. Geographie (2. HJ u. 3. HJ) Sonderfall: Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so werden Geographie im 2. HJ und Gemeinschaftskunde im 4. HJ erlassen, (Bei einer mdl. Prüfung stammt der Prüfungsstoff aber aus beiden Halbjahren!) Religionslehre bzw. Ethik Zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder NwT Sport Hinweis: Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig Naturwissenschaft belegt werden. Informatik zählt nichtmehr als Naturwissenschaft!

Kurszahl und Wochenstunden genau 20 4-stündige Kurse mind. 20 2-stündige Kurse durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt) Zur Kurswahl mit Winprosa

Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle je nach Tendenz zugeordnet. Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft un ge nü ge nd

GFS/ gwl Mögliche Formen Schriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw. Präsentationen, mündliche Prüfungen, Rahmenbedingungen - Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich) - Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) - Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur

Schriftliches und mündliches Abitur In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft. Es gibt: vier schriftliche Prüfungsfächer ein mündliches Prüfungsfach

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechung Termine / Adressen Schriftliche Prüfungsfächer Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: alle drei Pflichtkernfächer Deutsch Mathematik Fremdsprache eines der beiden Wahlkernfächer ab 2017 auch Informatik möglich!

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechung Termine / Adressen Schriftliche Prüfungsfächer Achtung: Falls eine moderne Fremdsprache als schriftliches Prüfungsfach gewählt wurde, finden folgende Prüfungen statt: 180 min. schriftl. Prüfung 20 min. Kommunikationsprüfung (allein oder zu zweit) Die Kommunikationsprüfung findet Anfang des 4. HJ aber auf jeden Fall vor der Bekanntgabe der schriftlichen Abiturergebnisse statt.

Mündliches Prüfungsfach Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet: Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld. Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung (oder eine spät beginnende Fremdsprache) Zur Kurswahl mit Winprosa

Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten. Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann freiwillig oder unfreiwillig* in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. * bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden. Von dieser Möglichkeit wurde in den letzten Jahren nicht mehr Gebrauch gemacht.

Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen Mündliches Prüfungsfach Präsentationsprüfung über ein Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ausgewählt und ca. eine Woche vor der Prüfung ihm mitgeteilt wird. Prüfungsgespräch über verwandte Gebiete Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein). Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Prüfungsaufgaben Bearbeitung während 20 minütiger Vorbereitungszeit 10 min. Ergebnispräsentation 10 min. Prüfungsgespräch aus dem Gesamtbereich des Fachs Einzelprüfung

Die besondere Lernleistung (bll) Teilnahme an einem Seminarkurs - fachübergreifende Themenstellung - Wahl des individuellen Themas zu Beginn von 11.1 - Betreuung durch i. d. R. zwei Lehrkräfte - 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium - Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium) - Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb - Schulleitung entscheidet über Anerkennung - Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium - Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) Jeder Schüler kann max. eine besondere Lernleistung einbringen.

Die Jokerfunktionen der bll Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bll zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Fall 1: eine schriftl. Prüfung aus dem 2. Feld: Aufgabenfeld der bll ist egal Fall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld: bll muss dem 2. Feld zugeordnet worden sein Vorteil: Keine Präsentationsprüfung mehr am Ende der Schulzeit Wird eine bll nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.

Pflichtanrechnung in Block I Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. (1) Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse) (2) Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde / Geographie (2 x 2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) 2 Naturwissenschaften (2 x 4) Falls noch nicht enthalten: (3) Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

Wahlanrechnung in Block I Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt. In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert. Die besondere Lernleistung ist falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bll verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

Pflichtanrechnung in Block II Hier werden die Leistungen aller 5 Prüfungsfächer in der Abiturprüfung erfasst, jeweils in vierfacher Wertung: Art der Prüfung Wertung des Ergebnisses nur schriftlich oder nur mündlich 4 schriftlich (s) und mündlich (m) (z. B. in modernen Fremdsprachen mit der Kommunikationsprüfung) schriftlich (s) und fachpraktisch (f) (in BK, Musik, Sport) 2 s + m 3 s + f 2 4 4

Mindestanforderungen Block I (Qualifikationsphase) mindestens 200 von 600 möglichen Punkten maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 NP (bis 44 Kurse darf man 8 unterbelegen, von 45 49 Kursen darf man 9 unterbelegen,...) kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten Block II (Abiturprüfung) mindestens 100 von 300 möglichen Punkten in 3 Prüfungsfächer je mindestens 20 Punkte (vierfache Wertung)

Möglichkeiten der Wiederholung Zeitpunkt Grund Bedingung nach Halbjahr 2 nach HJ 2 oder 3 nach Halbjahr 3 in Halbjahr 4 nach Halbjahr 4 während der Prüfung nach der Prüfung Mindestqualifikation für Block I unerfüllbar Härtefall (Entscheidung SL) Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung Nichterreichung der Mindestqualifikation in Block I zu erwarten (Entscheidung SL) Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund, Täuschungshandlung, Störung der Prüfung Nichterreichung der Mindestqualifikation nicht bereits vorangehende Klasse wiederholt nicht bereits vorangehende Klasse wiederholt nur bei erstmaliger Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife keine nur bei erstmaliger Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife Wiederholung der Halbjahre 1 und 2 1 und 2 oder 2 und 3 2 und 3 oder 3 und 4 (nach Fortsetzung) oder nur 3 (nach Unterbrechung) 3 und 4 Bemerkung darf nur einmal angewandt werden keine Konsequenz gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

Termine in 10 Februar: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte März / April: Durchführung der Probewahl Anfang März (komplette Kurswahl einschl. Angabe von Prüfungsfächern und ggf. einer bll) Auswertung der Probewahl (endgültiges Kursangebot) Wer muss 4stündige Kurse um wählen? Mai / Juni: Durchführung der Hauptwahl

Termine in K1 / K2 Zu Beginn des 3. HJs (12.1): Letzte Umwahlmöglichkeit des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Festlegung der Rolle dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach Nach Ausgabe des Zeugnisses für 12.1 (3. HJ): Letzte Umwahlmöglichkeit des mündlichen Prüfungsfachs Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: Angabe der anzurechnenden Kurse Endgültige Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung Evtl. Meldung(en) der zusätzlichen mündlichen Prüfung(en)

Allgemein: Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten! Das Einfordern nicht rechtzeitig eingegangener Belegbögen, Protokolle und Meldezettel etc. kostet uns viel Zeit, ist lästig und hält uns von wertvolleren (Beratungs-) Aufgaben ab.

www.cmh-soft.de winprosa - Serviceseiten für Schüler/innen Leitfaden Abitur 2019 NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) www.fsg-marbach.de Schüler Oberstufe