Landratsamt Göppingen Kreisbrandmeister. Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Feuerwehrleitstelle des Landkreises Göppingen

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Transkript:

Landratsamt Göppingen Kreisbrandmeister Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Feuerwehrleitstelle des Landkreises Göppingen Stand: 22.02.2002

1 Allgemeines Brandmeldeanlagen (BMA) mit Anschluß an die Feuerwehrleitstelle des Landkreises Göppingen dienen dazu, Gefahrmeldungen schnell über die Feuerwehrleitstelle an die örtlich zuständige Feuerwehr weiterzuleiten und somit die Alarmierung der notwendigen Einsatzkräfte sicherzustellen. Diese Richtlinie regelt für das Gebiet des Landkreises Göppingen die Einrichtung, den Betrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen und legt die dafür notwendigen Mindestanforderungen fest. Hiermit soll eine sichere Funktion dieser Anlagen erreicht werden. Behördlich (i. d. R. baurechtlich) geforderte Brandmeldeanlagen müssen im Landkreis Göppingen entsprechend den Vorgaben dieser Richtlinie unmittelbar an die Feuerwehrleitstelle angeschlossen werden. Ein Anschluß über eine private Sicherheitseinrichtung ist nicht möglich. Brandmeldeanlagen, die ohne behördliche Anordnung betrieben werden, können ebenfalls entsprechend dieser Richtlinie auf die Feuerwehrleitstelle aufgeschalten werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Automatische Wähl- und Ansagegeräte (AWAG) sind für die Übertragung zur Feuerwehrleitstelle nicht zulässig. Es wird empfohlen bereits in der Planungsphase mit dem Kreisbrandmeister bzw. mit der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Detailabstimmungen vorzunehmen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehrleitstelle darf erst dann erfolgen, wenn die Brandmeldeanlage durch einen hierzu autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr (i. d. R. Feuerwehrkommandant) abgenommen wurde. Zur Abnahme siehe Ziffer 3 dieser Richtlinie. 2 Bezug zu anderen Vorschriften Hinsichtlich der Projektierung der erforderlichen Brandmelder automatische bzw. nichtautomatische Anzahl und Anordnung der Melder Melderart, usw. und der Dokumentation Meldergruppenverzeichnis und Lagepläne der Melder, Melderbeschriftung (einschließlich der Beschriftung von verdeckt montierten Meldern, z. B. in Deckenhohlräumen, Doppelböden, etc. ) wird auf die Vorgaben der VdS Richtlinie 2095 und DIN VDE 0833 hingewiesen. Eine Bestätigung der Errichterfirma über die normkonforme Ausführung ist bei der Abnahme/Aufschaltung der Brandmeldeanlage vorzulegen. Stand: 22.02.2002 Seite 2

3 Abnahme und Aufschaltung Die Aufschaltung der BMA zur Feuerwehrleitstelle erfolgt durch die Firma BOSCH- Telecom GmbH. Sie darf erst erfolgen, wenn die nachfolgenden Bestandteile vorhanden und voll funktionsfähig sind: a) technische Anforderungen (siehe Ziffer 4) Brandmeldeanlage (BMA) Übertragungseinrichtung (ÜE) Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD) Generalhauptschlüssel Alarm-Blitzleuchte Beschilderung der Brandmelderzentrale (BMZ) Freischaltelement (FSE) b) weitere Anforderungen (siehe Ziffer 5) Meldergruppenverzeichnis/Linienbuch (2 fach: 1 x bei BMZ und 1 x für Feuerwehr) Betriebsbuch (1 x bei BMZ) Benachrichtigungsliste für Alarmfälle (1 x bei BMZ) Wartungsvertrag für Brandmeldeanlage und Übertragungseinrichtung Bestätigung der Errichterfirma über die Einhaltung der VdS-Richtlinie 2095 Das Vorhandensein dieser Bestandteile und deren Eignung werden von einem hierzu autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr (i. d. R. der Feuerwehrkommandant) entsprechend dem Abnahmeprotokoll (siehe Anlage 1) kontrolliert. Ausnahmen von den vorgenannten Bedingungen können nur nach Rücksprache mit dem örtlichen Kommandant und dem Kreisbrandmeister in zeitlich befristeter Form akzeptiert werden. 4 Technische Anforderungen an die Brandmeldeanlage und Schließungen 4.1 Feuerwehrschlüsseldepot (bzw. Feuerwehrschlüsselkasten FSK) Damit die bauliche Anlage und die BMZ im Alarmfall für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sind, ist ein VdS-zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (SD) einzubauen, in dem der Generalschlüssel untergebracht wird. Eine einheitliche Schließung aller Feuerwehrschlüsseldepots ist in jeder Gemeinde zu regeln. Hierzu ist in der Regel eine Vereinbarung zwischen Betreiber und der betroffenen Gemeinde erforderlich. (Hinweis: Bei allen neuen Installationen wird empfohlen, nur noch Umstellschlösser einzubauen. Ggf. bisher vorhandene anderweitige Schließsysteme sollten sukzessive ausgetauscht werden. ) Stand: 22.02.2002 Seite 3

Für die Schließung der zweiten Verriegelung des Schlüsseldepots (erste Verriegelung öffnet mit dem Auslösen der Brandmeldeanlage oder durch das Freischaltelement) ist eine Schließung der örtlichen Feuerwehr (Schließung [1]) erforderlich. Diese Schließung [1] ist in der Regel ein Umstellschloß (Fabrikat Kruse). Der Alarm des Feuerwehrschlüseldepots (Manipulation oder Diebstahlversuch am Schlüsseltresor) wird hinsichtlich des Übertragungsweges wie ein Brandmelderalarm zur Feuerwehrleitstelle weitergeleitet. Dort muß jedoch die Unterscheidung dieser zwei verschiedenen Alarmarten deutlich erkennbar sein (Brandmelderalarm oder SD- Alarm). Im Schlüsseldepot befindet sich entweder a) Ein Halbzylinder, in den der Generalhauptschlüssel des Objektes (und nur dieser) paßt, oder b) ein Halbzylinder mit einer völlig eigenen Schließung, zu der nur ein Schlüssel existiert. An diesem Schlüssel wird der Generalhauptschlüssel des Objektes mit einer festen (nicht ohne Hilfsmittel lösbaren) Verbindung befestigt. Bei beiden Varianten wird die Position des Schlüssels im Halbzylinder überwacht, so daß das Vorhandensein des Generalhauptschlüssels des Objektes im Feuerwehrschlüsseldepot sichergestellt ist. Die Schließungen [1] (und [2], siehe Ziffer 4.2) werden auf Rechnung des Objektbetreibers oder der Errichterfirma der Brandmeldeanlage bestellt und unmittelbar an die örtliche Feuerwehr ausgeliefert. 4.2 Freischaltelement Bei Betätigung des Freischaltelementes erfolgt eine Auslösung der Brandmeldeanlage mit Übertragung einer Alarmmeldung an die Feuerwehrleitstelle. Hierdurch wird zusätzlich die erste Verriegelung des Feuerwehrschlüsseldepots ausgelöst. Das Freischaltelement muß hierzu gut zugänglich in unmittelbarer Umgebung des Feuerwehrschlüsseldepots (i. d. R. oberhalb) eingebaut sein. Es muß entsprechend der VdS-Zulassungsnummer G 192034 ausgeführt sein. Für die Betätigung des Freischaltelementes ist ein Schlüssel für die Schließung [2] erforderlich. Die Schließungen [2] (und [1], siehe Ziffer 4.1) werden auf Rechnung des Objektbetreibers oder der Errichterfirma der Brandmeldeanlage bestellt und unmittelbar an die örtliche Feuerwehr ausgeliefert. 4.3 Brandmelderzentale Eine Brandmelderzentrale (BMZ) muß im Eingangsbereich eines Gebäudes, möglichst in einem ständig besetzten Raum und in der Nähe der Feuerwehrzufahrt angebracht sein. Der Standort ist daher stets mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur BMZ ist durch Blitzleuchten, die bei Brandmeldung automatisch durch die BMZ angesteuert werden, kenntlich zu machen. Der Weg bis zur BMZ ist von dort mit Hinweisschildern nach DIN 4066 Hinweisschilder für den Brandschutz mit der Aufschrift BMZ fortlaufend zu kennzeichnen. Stand: 22.02.2002 Seite 4

Unter Brandmelderzentrale wird der Bereich verstanden, der Anlaufstelle der Feuerwehr ist. Die technische Zentrale der Brandmeldeanlage kann in Ausnahmefällen örtlich abgesetzt sein. In der Brandmelderzentrale muß dann ein Anzeigetableau vorhanden sein und die erforderlichen Bedieneinrichtungen für die Feuerwehr. 4.4 Feuerwehrbedienfeld Ein Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 ist in unmittelbarer Umgebung der BMZ zu installieren. Das Feuerwehrbedienfeld muß mit einem Schloß vor unbefugter Nutzung gesichert sein. Hierzu ist eine Schließung [3] erforderlich. Diese Schließung [3] kann entweder a) eine Schließung der örtlichen Feuerwehr (z. B. mit dem Schlüssel des Feuerwehrgerätehauses zu schließen), oder b) ein Schließzylinder der Objektschließanlage sein. Im Fall b) ist darauf zu achten, daß der Schließzylinder nur mit dem Generalhauptschlüssel der Firma zu schließen ist, damit eine Benutzung durch Unbefugte erschwert ist. Hinweis: Die Schließungen [1], [2] und [3] sind bedingt durch die Form der Zylinder immer unterschiedlich. 4.5 Blitzleuchte Über dem Feuerwehrschlüsseldepot ist eine rote Blitzleuchte erforderlich. Bei weiträumigen Objekten sind ggf. weitere Blitzleuchten erforderlich mit einem Hinweisschild für den Weg zum Feuerwehrschlüsseldepot. Der Zugang zum Feuerwehrschlüsseldepot muß durch diese Blitzleuchten eindeutig erkennbar sein. Der Standort der Blitzleuchten ist daher mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. 4.6 Anzeigetableau Bei sehr großen und weiträumigen Objekten kann zur ersten Orientierung der anrückenden Feuerwehr ein zusätzliches Anzeigetableau (Lageplan) gefordert werden. Dies ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Es muß in jedem Fall gewährleistet sein, daß die Anfahrt der Hilfskräfte eindeutig gekennzeichnet ist. 4.7 Zusammenspiel zwischen Einbruchmeldeanlage und Brandmeldeanlage Sofern das Objekt mit einer Einbruchmeldeanlage oder dgl. ausgestattet ist, muß diese Anlage derart ausgeführt sein, dass die Feuerwehr beim Gebäudezutritt keine Einstellungen oder Schließungen an der Einbruchmeldeanlage vornehmen muss. Mechanische Sperrungen müssen bei Alarmauslösung der Brandmeldeanlage selbständig aufgehoben werden. Stand: 22.02.2002 Seite 5

5 Weitere Anforderungen für die Brandmeldeanlage 5.1 Benachrichtigungsliste Eine Benachrichtigungsliste mit mind. drei Ansprechpartnern des Objektes ist erforderlich und muß ständig auf aktuellem Stand gehalten werden. Für alle Ansprechpartner müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: Aufgabenbereich/innerbetriebliche Stellung Vorname und Name Anschrift / Adresse Telefonnummern (dienstlich, privat, ggf. zus. Mobiltelefon, etc.) 5.2 Verzeichnis/Lageplan der Meldergruppen Für das gesamte Objekt ist ein Verzeichnis der Meldergruppen zu erstellen. Dieses muß in unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale hinterlegt sein. Für jede Meldergruppe bzw. jeden Meldebereich muß ein Lageplan vorhanden sein. Hinsichtlich der Ausführung dieser Unterlagen (früher: Linienbuch) wird auf die Anlage 3 dieser Richtlinie verwiesen. 5.3 Betriebsbuch Für die Brandmeldeanlage ist ein Betriebsbuch zu führen. Dieses muß fortlaufend sein, alle Unterbrechungen und Abschaltungen sind dort einzutragen. 5.4 Wartungsvertrag / Wartung / Revision Für die Brandmeldeanlage muß ein Wartungsvertrag abgeschlossen sein. Der Wartungsvertrag darf nur mit einer Firma abgeschlossen werden, die eine VdS-zugelassene Errichterfirma ist. Betriebsbedingte Wartungen, bei denen die Empfangseinrichtung in der Feuerwehrleitstelle Göppingen auf Revision gestellt werden muss, sind dieser vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen (Vordruck für Telefax siehe Anlage 3) Eine Kündigung des Wartungsvertrages muß der Fa. Bosch-Telecom und der örtlichen Feuerwehr schriftlich mitgeteilt werden. Der Betreiber muß sich unmittelbar nach Kündigung um einen neuen Wartungsvertrag bemühen. Besteht länger als 3 Monate kein Wartungsvertrag, muß dies durch den Betreiber dem zuständigen Baurechtsamt mitgeteilt werden. Hinsichtlich des Umfangs der Wartung ist die VdS-Richtlinie 2095 zu beachten. Stand: 22.02.2002 Seite 6

6 Übertragung der Brandmeldung Die Übertragung der Brandmeldung muß entsprechend den Hinweisen des Innenministeriums vom 14.07.1997 nach dem Zwei-Wege-Prinzip erfolgen. Der erste Übertragungsweg geht hierbei vom Objekt mit einer Brandmeldeanlage über das Telefonnetz mit einem automatischen Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG-T). Im Gegensatz zu den früheren AWAG-Geräten (Automatisches Wählund Ansagegerät) erfolgt die Informationsübertragung über ein Datensignal und nicht über gesprochene Sprache. Die Meldung wird daher in der Feuerwehrleitstelle nicht vom Personal, sondern von einem Empfangsgerät entgegengenommen. Der zweite Übertragungsweg führt über die Funkverbindung eines Mobilfunknetzes zunächst zur Sicherheits-Leitstelle der Firma Bosch-Telecom. Von dort kann die Meldung an die Feuerwehrleitstelle weitergegeben werden. Das Datensignal erlaubt neben der reinen Brandmeldung die Übertragung weiterer Informationen in Abhängigkeit der ausgelösten Melder (z. B. zum Anfahrtsweg). Die Notwendigkeit zur Übertragung weiterer Kriterien muß mit der örtlichen Feuerwehr abgesprochen werden. Die Empfangseinrichtung in der Feuerwehrleitstelle wurde von der Firma Bosch Telecom GmbH (ehem. TELENORMA) eingebaut und wird von dieser betrieben. Die Brandmeldeanlagen sind daher mit einem entsprechenden Übertragungsgerät der Firma Bosch Telecom auszustatten (TSN-Übertragungsgerät). Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an die Firma Bosch Telecom GmbH Wernerstr. 1 70469 Stuttgart Tel.: 0711 / 3653 0 (ggf. Durchwahl - 1404, Herr Klauser) 7 Literatur Auf nachstehende Literatur wird in der jeweils aktuellen Fassung besonders hingewiesen: DIN VDE 0833: Gefahrmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Teil 1: Allgemeine Festlegungen Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) DIN 14661: Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen DIN 14675 Brandmeldeanlagen VDS Richtlinie 2095 Stand: 22.02.2002 Seite 7

Anlage 1: Abnahmeprotokoll Objekt: Adresse: Übertragungseinrichtung Feuerwehr-Bedienfeld Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD) Generalhauptschlüssel Alarm-Blitzleuchte Beschilderung der Brandmelderzentrale (BMZ) Freischaltelement Meldergruppenverzeichnis und Lagepläne (1 x bei BMZ, 1 x für Feuerwehr) Betriebsbuch Benachrichtigungsliste Wartungsvertrag Bestätigung der Errichterfirma über die Einhaltung der VdS-Richtlinie 2095 Ergebnis: Die Anlage kann / kann noch nicht zur Feuerwehrleitstelle aufgeschalten werden....... Ort, Datum Feuerwehrkommandant / Vertreter der örtlichen Feuerwehr Hinweis: Mit der Abnahme durch den Vertreter der örtlichen Feuerwehr wird keine technische Überprüfung der Anlage durchgeführt. Es wird bei der Abnahme lediglich das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen kontrolliert. Die Verantwortung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit obliegt ausschließlich dem Betreiber der Brandmeldeanlage oder seinem Beauftragten. Ausnahmen von den vorgenannten Bedingungen können nur durch den örtlichen Feuerwehrkommandanten nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister und nur in zeitlich befristeter Form gestattet werden. Sofern hinsichtlich einzelner Punkte Unklarheit besteht oder die Komponenten gänzlich fehlen, müssen diese Punkte trotz einer gegebenenfalls erfolgten Aufschaltung zur Feuerwehrleitstelle unverzüglich einer Klärung bzw. Nacharbeit zugeführt werden. Dieses Abnahmeprotokoll dient nur der internen Dokumentation für die örtliche Feuerwehr. Es wird nicht an Dritte ausgehändigt. Stand: 22.02.2002 Seite 8

Anlage 2: Meldergruppenverzeichnis / Lagepläne für Melder Zum schnellen Auffinden und zur eindeutigen Identifikation der Melder sind entsprechende Verzeichnisse bzw. Lagepläne vorzuhalten. Diese sind in der Regel einheitlich für die gesamte bauliche Anlage im Format DIN A3 zu fertigen. Beispiel für einen Lageplan im Format DIN A3: (Vorderseite, gefaltet auf DIN A4) Meldergruppe 3 Melderart automatische Melder Übersicht EG Bau/Gebäude Anzahl 5 Geschoß/Ebene EG Stand: 08.08.2000 Besonderes Raum 3 Fa. XY Musterstadt BMZ SD FW Stand: 22.02.2002 Seite 9

zu Anlage 2 Beispiel für einen Lageplan im Format DIN A3: (Innenseite aufgeklappt) 3 Meldergruppe 3 Bau/Gebäude Geschoß/Ebene EG Raum Melderart automat. Melder Anzahl 5 Besonderes Meldebereich EG Stand: 08.08.2000 Fa. XY Musterstadt 01 02 03 04 05 BMZ SD FW Stand: 22.02.2002 Seite 10

Anlage 3 Absender: Rufnummer für Rückfragen: Festnetz:... Mobil:... An die Feuerwehrleitstelle Göppingen Mörikestr. 12 73033 Göppingen per Fax an: 07161 / 683267 Der Fax-Eingang bei der Feuerwehrleitstelle muß telefonisch erfragt werden! Befristete Abmeldung einer Brand-/Gefahrenmeldeanlage zur Verhinderung von Fehleinsätzen der Feuerwehr bei Revisions-/Wartungsarbeiten Antrag auf Abmeldung Probelauf Meldernummer Betreiber Standort Objektbezeichnung: Anschrift: Verbindlicher Abmeldezeitraum Datum Uhrzeit.. von : bis : Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Betreiber Fachfirma Stand: 22.02.2002 Seite 11

Der kostenlose Download von über 200 TAB s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN 14675 Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr. 22 76571 Gaggenau Tel.: 0700 346 14675 Fax: 0700 346 14675 www.din-14675.de info@din-14675.de Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt.

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