Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses Herrn Dr. Ingo Wolf MdL Platz des Landtages 1 40221 Düsseldorf Seite 1 von 1 06.03.2017 Aktenzeichen 4562 -IV. 24 bei Antwort bitte angeben nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I 1-40221 Düsseldorf Bearbeiter: Herr Dr. Cassone Telefon: 0211 8792-535 Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 08. März 2017 Beteiligung des Landes NRW an der Verwaltungsvereinbarung zum E Learning im Strafvollzug mit elis (TOP 10) Anlage 1 Schriftstück (60fach) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich Ihnen den öffentlichen Bericht zu dem o. g. Tagesordnungspunkt in sechzigfacher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsausschusses. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw.de
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 73. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 08. März 2017 Schriftlicher Bericht zu TOP 10 "Beteiligung des Landes NRW an der Verwaltungsvereinbarung zum E Learning im Strafvollzug mit elis - Welche Gründe für die Verzögerung der Anbindung sieht die Landesregierung?" Seite 1 von 3
- 2 - Unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Fragen ergibt sich für die elis Lernplattform folgender Sachstand: Das Land NRW ist dem Länderverbund zum Betrieb der elis-lernplattform zum 01.01.2015 beigetreten. Nach umfangreichen Vorbereitungen insbesondere im ITund Baubereich konnte der Probebetrieb der elis-schulungsräume mit jeweils 10 Lernplätzen zum Jahresende 2015 in der JVA Gelsenkirchen im Männer- und Frauenvollzug sowie zum Jahresbeginn 2016 im Jugendvollzug in der JVA Herford gestartet werden. Im März 2016 wurde in diesen Anstalten der Echtbetrieb gestartet, in den bislang ca. 120 Gefangene einbezogen werden konnten. Im laufenden Jahr sollen in weiteren 15 Justizvollzugsanstalten, nämlich Aachen, Bochum, Bochum-Langendreer, Bielefeld-Brackwede, Düsseldorf, Geldern, Heinsberg, Iserlohn, Köln, Remscheid, Schwerte, Siegburg, Werl, Willich 11 und JVA Wuppertal-Ronsdorf weitere 160 Lernplätze neu eingerichtet werden, so dass noch in diesem Jahr insgesamt 180 Lernplätze zur Verfügung stehen sollen. Für das Jahr 2018 ist der Einsatz der elis-lernplattform darüber hinaus in weiteren 17 Vollzugseinrichtungen, nämlich den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld Senne, Detmold, Dortmund, Duisburg-Hamborn, Essen, Hagen, Hövelhof, Kleve, Rheinbach, Willich I, der Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen und den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter mit insgesamt zusätzlichen 154 Lernplätzen vorgesehen. Bis Ende 2018 sollen dann insgesamt 334 Lernplätze in 34 von 41 Vollzugseinrich. tungen verfügbar sein. Bereits zum kommenden Sommersemester 2017 ist es möglich, dass interessierte Gefangene des geschlossenen Vollzuges, die die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Fernuniversität Hagen erfüllen Lind entsprechend eingeschrieben sind, über die elis-lernplattform studieren können. Für geeignete Gefangene des offenen Vollzuges besteht nach wie vor die Möglichkeit zur Aufnahme eines Regelstudiums, ohne dass es der elis-lernplattform bedarf. Zu den sicherheitsrelevanten Bedingungen für ein Fernstudium ist anzumerken, dass die FernUniversität Hagen als Einrichtung des Landes NRW das besondere Vertrauen des elis- Länderverbundes genießt. Das IBI (Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft in Berlin) als Betreiber der Lernplattform arbeitet besonders eng mit den Technikern der FernUniversität Hagen zusammen, um ein möglichst sicheres Fernstudieren von Gefangenen zu ermöglichen. Einem Anschluss der elis Lernplattform an die Studienplattform der FernUniversität in Hagen stehen deshalb aktuell - ungeachtet dessen, dass eine 100%-ige Sicherheit im IT -Bereich niemals gewährleistet werden kann - keine durchgreifenden Sicherheitsbedenken (mehr) entgegen. Seile 2 von 3
- 3 - Dafür sprechen auch die nachfolgenden Erwägungen: Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass ein Studium gerade für Gefangene mit längeren Haftstrafen von Interesse ist. Von dieser Zielgruppe geht zumeist auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit aus, so dass die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen und die öffentlichen Interessen besonders sensibel miteinander abzuwägen sind. Dem wird zum einen dadurch Rechnung getragen, dass Gefangene des geschlossenen Vollzuges in der Wahl der Fachrichtung eingeschränkt sind. So wird auf Fächer verzichtet, die entwederfachspezifisch ein erhöhtes Maß an Kommunikation mit der Außenwelt (z.b. Journalismus) erfordern oder technische Kenntnisse vermitteln, die sicherheitsrelevant zum Nachteil der Anstaltssicherheit nutzbar gemacht werden könnten (z.b. Informatik). Zum andern sind die Internetseiten, auf die zu Studienzwecken zugegriffen werden muss, über einen sog. Proxy-Server geschützt, der die Freigabe von Seiten an den seitens der Anstalt vorgegebenen Status des Gefangenen knüpft. Die sicherheitsrelevanten Absicherungen werden effizient und verlässlich zwischen dem IBI und der FernUniversität in Hagen koordiniert. Soweit die Einführung des E-Learnings im Strafvollzug in anderen Bundesländern weiter fortgeschritten ist, lässt sich dies auf folgende Umstände zurückführen: Es wurden bundesweit zunächst zwei konkurrierende Lernplattformen entwickelt, nämlich elis und ZUBILIS (Zukunft der Bildung im Strafvollzug). Das von der Universität Paderborn entwickelte und in NRW zunächst favorisierte und betriebene ZUBILIS konnte sich nicht durchsetzen und wurde eingestellt. Vor diesem Hintergrund erfolgte der Beitritt des Landes NRW zu der schon etablierten Lernplattform elis später, als dies in einigen anderen Bundesländern der Fall war. Seite 3 von 3