Ratschlag Umsetzung von «Via sicura»

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Transkript:

An den Grossen Rat 15.1043.01 00.0000.00 00.0000.00 JSD/P151043 Basel, 8. Juli 2015 Regierungsratsbeschluss vom 7. Juli 2015 Ratschlag Umsetzung von «Via sicura» Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 10. Juli 2015 Seite 1/6

1. Begehren Mit diesem Ratschlag beantragt der Regierungsrat, für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von jährlich 890'000 Franken zu Lasten der Erfolgsrechnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements zu bewilligen. Zu Lasten der Erfolgsrechnung des Gesundheitsdepartements beantragen wir Ihnen, jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 1'020'000 Franken zu bewilligen. Zudem wird beantragt, im Jahr 2016 für die Beschaffung von Geräten zur beweissicheren Atemalkohol-Messung für die jährliche Abschreibung eine Ausgabe von 36 000 Franken zu bewilligen. 2. Ausgangslage Das eidgenössische Parlament hat im Juni 2012 das Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr angenommen. Ziel von «Via sicura» ist, die Anzahl Todesopfer und Verletzter auf Schweizer Strassen zu minimieren. Dies soll mit verschiedenen Massnahmen erreicht werden: Präventive Massnahmen: z. B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag sowie ein Mindestalter von 6 Jahren für Radfahrer und Radfahrerinnen. Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: z. B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen oder Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen. Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten wie z. B. bei «Rasern»: Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol- Wegfahrsperren sowie längere Führerausweisentzüge und höhere Strafandrohungen bei Raserdelikten. Infrastrukturmassnahmen: z. B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite («road safety audit»). Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen; verbesserte Auswertung der Unfalldaten und systematischer Behebung von Unfallschwerpunkten. Diese Massnahmen werden in drei Paketen in den Jahren 2013 bis 2016 umgesetzt. Die Umsetzung ist für die Kantone obligatorisch. Es gibt keinen rechtlichen und politischen Spielraum, da Bundesrecht von allen Kantonen gleichermassen umzusetzen ist. Seite 2/6

3. Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Massnahmenpakets «Via Sicura» Vorab ist festzuhalten, dass die geplanten Personalressourcen als Headcount-Plafond zu betrachten sind. Der Personalausbau wird sich an den effektiven Fallzahlen orientieren, und die entsprechenden Stellen sollen dann aufgebaut werden, wenn der Bedarf dies rechtfertigt. 3.1 Amt für Administrativmassnahmen/Staatsanwaltschaft Personalbestand Die bundesrechtlichen Gesetzesänderungen führen im Bereich der Administrativmassnahmen zu Verschärfungen (Verwarnung, Entzug des Führerausweises oder unbestimmter Sicherungsentzug bei mangelnder Fahreignung). Für das Amt für Administrativmassnahmen bei der Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft bedeutet «Via sicura» ein Anfall zusätzlicher Strafverfahren. Der Regierungsrat geht von folgender Zunahme zu bearbeitender eher langwieriger und komplexer Fälle aus: Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern Beweissichere Atem- Alkoholkontrolle Alkohol-Wegfahrsperre Massnahme Konsequenz Zunahme Anzahl voraussichtlicher Fälle pro Jahr Senkung des Promillewertes für die obligatorische Fahreignungsuntersuchung von 2.5 auf 1.6 Promille Deutlicher Anstieg an vorsorglichen Entzügen, Sicherungsentzügen, Auflagen vor Wiedererteilung des Führerausweises, Auflagenkontrollen nach Wiedererteilung sowie Entzügen wegen Auflagen- 750 bis 900 missachtung Anstieg der Fallzahlen, wenn auch diese Fälle eher unkomplizierter Art sind. Wiederholungstäter, die mind. sechs Monate Entzug zu vergegenwärtigen hatten, und Ersttäter bei einer Blutalkoholkonzentration von 2.01 Promille sind, werden zu einer Nachschulung im Verkehrskundeunterricht geschickt. Zudem ist jeweils durch das AMA zu überprüfen, ob diese tatsächlich absolviert wird oder nicht. Bei nicht Folgeleisten dieser Auflage ergehen eine Strafanzeige sowie eine neue administrativrechtliche Verfügung (gegebenenfalls ist die Entzugsdauer im ADMAS im Nachhinein anzupassen). Diese Änderung führt zu mehr Verfügungen im Bereich der Verwarnungen und Warnungsentzüge. Dies erfordert mehr Ressourcen, namentlich im Zusammenhang mit den Auflagenmissachtungen. 70 bis 120 Sämtliche Verfahren müssen innert einer angemessenen Frist abgeschlossen werden können. Nur so wird sichergestellt, dass Menschen mit mangelnder Fahreignung andere Verkehrsteilnehmende nicht weiter gefährden. Für Schäden, die durch nicht fristgerecht bearbeitete Fälle oder Verfahren entstehen, kann unter Umständen der Kanton haftbar gemacht werden. 200 120 30 Seite 3/6

Beschaffung neuer Messgeräte Die Messung des Atemalkohols muss zukünftig beweissicher erfolgen. Die Geräte haben daher wesentlich höheren Anforderungen an die Messgenauigkeit stand- und den Befund in einer sicheren Art und Weise festzuhalten. Die heutigen Geräte zur Atemalkohol-Messung genügen diesen Anforderungen nicht. Im Jahr 2016 wird die Kantonspolizei Basel-Stadt deshalb 25 Messgeräte zur beweissicheren Atemalkoholkontrolle beschaffen müssen. Die Kosten der Beschaffung belaufen sich (inkl. IT-Einrichtung) voraussichtlich auf einmalig knapp 290'000 Franken. 3.2 Institut für Rechtsmedizin Der Bedarf zusätzlicher Stellen beim IRM begründet sich zum einen durch den Wegfall einer privaten Begutachtungsstelle sowie der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), die seit Frühjahr 2014 keine neuen Fälle mehr bearbeiten, und zum anderen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura», in dem vorgesehen ist, bestimmte verkehrsmedizinische Begutachtungen zukünftig nur noch durch Verkehrsmediziner/innen SGRM, also speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte vornehmen zu lassen. Sowohl für die Vollzugsbehörden als auch für die Probanden, welche die Fahreignungsuntersuchung machen müssen, ist es im Sinne der Dienstleistung wichtig, dass verkehrsmedizinische Untersuchungen in der Nähe, in hoher Qualität und innert nützlicher Bearbeitungsfrist angeboten werden. Auch aus Gründen der Staatshaftung kommt der Einhaltung der Fristen und der einwandfreien Qualität der Begutachtungen und Kontrollen eine hohe Bedeutung zu. Die Begutachtungen werden von der Kantonspolizei angeordnet. Seit Januar 2014 weist der Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft (AM BL) alle Fälle im Bereich Verkehrsmedizin ausnahmslos dem IRM Basel zu. Aufgrund der oben erwähnten Zunahme an verkehrsmedizinischen Untersuchungen (Auswirkungen «Via sicura») sowie der Übernahme aller Fälle des AM BL ist mit einer Verdoppelung der aktuellen Zahl an Begutachtungen und Verlaufskontrollen (d.h. neu insgesamt 960 Gutachten und Kontrollen) sowie eine Zunahme der Haaranalysen um 300 bis 600 zusätzliche Proben pro Jahr zu rechnen. Alle verkehrsmedizinischen Untersuchungen sowie die Haaranalysen werden von den betroffenen Personen selbst bezahlt («Verursacherprinzip»). 4. Handlungsbedarf Angesichts des aufgezeigten Mehrbedarfs sind beim Amt für Administrativmassnahmen 150 zusätzliche Stellenprozente für Senior-Verfahrensleiter und 300 zusätzliche Stellenprozente für Junior-Verfahrensleiter vorgesehen. Bei der Staatsanwaltschaft (Strafbefehlsdezernat) sind in der Sachbearbeitung 100 Stellenprozente für die Bewältigung der zusätzlichen Strafverfahren geplant. Dem Aufwand entsprechend sollen im Sekretariat des IRM 300 Stellenprozente, im ärztlichen Bereich 250 Stellenprozente (Verkehrsmediziner/in SGRM bzw. in der Ausbildung zum Fachtitelträger, davon mindestens eine Oberarzt-Stelle) und im Laborbereich 150 Stellenprozente geschaffen werden. 5. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund des Mehrbedarfs werden bei der Kantonspolizei jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 800'000 Franken, bei der Staatsanwaltschaft 90'000 Franken benötigt, für die Beschaffung beweissicherer Atemalkohol-Messgeräte werden im Jahr 2016 einmalige Kosten von knapp 290'000 Franken anfallen, welche als Kleininvestition jährlich wiederkehrend über die Erfolgsrechnung abgeschrieben werden (Abschreibung über 8 Jahre, 36 000 Franken p.a.). Die beim IRM anfallenden wiederkehrenden Kosten in der Höhe von voraussichtlich rund Seite 4/6

1.06 Mio. Franken pro Jahr werden durch die entsprechenden Gebühreneinnahmen vollständig gedeckt, weshalb keine Nettokosten zu Lasten des Kantonshaushalts entstehen. 6. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung Das Finanzdepartement hat die Vorlage gemäss 8 des Finanzhaushaltgesetzes, das Justizund Sicherheitsdepartement hinsichtlich der Aufnahme in die Gesetzessammlung geprüft. Gemäss Vortest zur Regulierungsfolgenabschätzung liegt keine direkte Betroffenheit der Wirtschaft vor. 7. Antrag Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage Entwurf Grossratsbeschluss Seite 5/6

Grossratsbeschluss Ratschlag für die Umsetzung des Massnahmenpakets «Via sicura» (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: ://: Der Gesamtbetrag von Fr. 1'986'250 für die Umsetzung des Massnahmenpakets «Via sicura» wird bewilligt. Diese Ausgabe teilt sich wie folgt auf: Fr. 800'000 jährlich wiederkehrende Ausgaben zu Lasten der Erfolgsrechnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements, für die Bearbeitung der zusätzlichen Administrativmassnahmen und Verfahren (Kantonspolizei; Fr. 650'000 für Personal- und Fr. 150'000 für Sachaufwendungen). Fr. 90'000 jährlich wiederkehrende Ausgaben zu Lasten der Erfolgsrechnung des Justizund Sicherheitsdepartements, für die Bearbeitung der zusätzlichen Strafverfahren (Staatsanwaltschaft; Personalaufwand). Fr. 290'000 als Kleininvestition für die Geräte zur beweissicheren Atemalkohol-Messung (Kantonspolizei, Sachkonto 508900; jährlich wiederkehrende Abschreibung von jeweils Fr. 36'000 über die Jahre 2016-2023). Fr. 1.06 Mio. jährlich wiederkehrende Ausgaben zu Lasten der Erfolgsrechnung des Gesundheitsdepartements für zusätzliche Untersuchungen und Analysen des Instituts für Rechtsmedizin (Gesundheitsschutz; Fr. 860'000 für Personal- und Fr. 160'000 für Sachaufwendungen sowie Fr. 40'000 für Abschreibungen auf Analysegeräte). Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite 6/6