Weiterbildung. Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in

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Transkript:

Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung Weiterbildung Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in Die zunehmende Integration betrieblicher Funktionsbereiche und die Vernetzung spezifischer Aufgaben des technischen Bereichs in den betriebswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang lässt den Schnittstellen zwischen den Bereichen eine immer größere Bedeutung zuwachsen. Aus dem Bedarf der Unternehmen heraus wurde die Weiterbildung zum/r "Geprüften Technischen Fachwirt/in" als Bindeglied zwischen den kaufmännischen und technischen Funktionsbereichen im Betrieb entwickelt: eine Qualifikation, die neuen Organisationsformen der Unternehmen entspricht. Weiterbildungsziel Der/die "Geprüfte Technische Fachwirt/in" mit technischer Grundausbildung und Praxis ist in der Lage, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Aspekte des Betriebes in Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen, Betriebsabläufe komplex zu erkennen und in der Praxis zu koordinieren. Der/die kaufmännisch orientierte "Geprüfte Technische Fachwirt/in" erkennt durch das erworbene Grundlagenwissen aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich die Produktionsabläufe im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang und beachtet die technischen Aspekte. In der Prüfung sollen die Lehrgangsteilnehmer/-innen nachweisen, dass sie ein betriebswirtschaftliches und gewerblich-technisches Berufswissen besitzen, das sie befähigt, qualifizierte Sach- bzw. Führungsaufgaben in technisch orientierten Funktionsbereichen zu erfüllen. Grundlage des Unterrichts ist ein bundeseinheitlich gültiger Rahmenstoffplan, der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern gemeinsam entwickelt wurde. Bei der Entwicklung des Rahmenplans wurde den vielfältigen Anforderungen entsprochen und für ein anspruchsvolles Profil eine moderne Qualifikation entwickelt. Die Inhalte sollen anwendungsbezogen in diesem IHK Lehrgang vermittelt werden und dabei an die vorhandenen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen aus Berufsausbildung und Berufstätigkeit anknüpfen. Der für die zu vermittelnden Kompetenzen knapp bemessene Stundenrahmen setzt die Bereitschaft der Teilnehmer voraus, die Lehrgangsinhalte auch eigenständig vorzubereiten, zu vertiefen und zu ergänzen.

Informationen zum Lehrgangsdurchführung Dauer: ca. 850 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), verteilt auf ca. 2 Jahre Unterrichtszeiten: Der Lehrgang findet berufsbegleitend mit wöchentlich zwischen 10-12 Unterrichtseinheiten statt. Dozenten: Qualifizierte Lehrkräfte aus Betriebspraxis, Akademien und Wirtschaftsorganisationen Förderung: Fördermöglichkeit besteht nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ansprechpartner für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers, in Hessen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken. www.aufstiegs-bafoeg.info Steuerliche Förderung: Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Lehrgangsinhalt (nach DIHK-Rahmenstoffplan) Teil I Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1 Volks- und Betriebswirtschaft 1.1 Volkswirtschaftliche Grundlagen 1.2 Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken 1.3 Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen 1.4 Unternehmenszusammenschlüsse 2 Rechnungswesen 2.1 Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens 2.2 Finanzbuchhaltung 2.3 Kosten- und Leistungsrechnung 2.4 Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen 2.5 Planungsrechnung

3 Recht und Steuern 3.1 Rechtliche Zusammenhänge 3.2 Steuerrechtliche Bestimmungen 4 Unternehmensführung 4.1 Betriebsorganisation 4.2 Personalführung 4.3 Personalentwicklung Teil II Technische Qualifikationen 5 Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 5.1 Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Anlagen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen 5.2 Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt 5.3 Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen 5.4 Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie deren graphische Darstellung 6 Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie 6.1 Technologie der Werk- und Hilfsstoffe überblicken 6.2 Prüfverfahren für Werkstoffe kennen 6.3 Lesen von technischen Zeichnungen einschließlich technischer Dokumentationen unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen 6.4 Aus Zeichnungen Funktionen von Einzelteilen erkennen und deren Zusammenwirken beurteilen 7 Fertigungs- und Betriebstechnik 7.1 Festlegen der anzuwendenden Fertigungsverfahren im Hinblick auf Betriebsmittel, Werk- und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten 7.2 Unterscheiden von Arten der Fügetechniken unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verfahren 7.3 Planen, Einleiten und Überwachen von frist- und situationsgerechten Instandhaltungsmaßnahmen 7.4 Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel 7.5 Beurteilen der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen 7.6 Überblicken der Einsatzmöglichkeiten von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme 7.7 Verstehen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion und Fertigung

Teil III Handlungsspezifische Qualifikationen 8 Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik 8.1 Marktforschung kennen 8.2 Wirkmechanismen 8.3 Produktpolitik kennen 8.4 Distributionspolitik erläutern 8.5 Kommunikationspolitik anwenden 8.6 Beschaffungslogistik anwenden 8.7 Produktionslogistik aufbereiten 8.8 Distributionspolitik mitwirken 8.9 Entsorgungslogistik kennen 9 Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle 9.1 Organisation der Produktion überblicken 9.2 Produktionsprogrammplanung durchführen 9.3 Arbeits- und Zeitwirtschaft anwenden 9.4 Arbeitsablaufgestaltung umsetzen 9.5 Arbeitsplatzgestaltung überblicken 9.6 Fertigungssteuerung durchführen 9.7 Produktionsüberwachung durchführen 10 Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz 10.1 Interne und externe Bedeutung des Qualitätsmanagement erkennen 10.2 Umweltschutztechniken und deren rechtliche Grundlagen kennen 10.3 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen sicherstellen 11 Führung und Zusammenarbeit 11.1 Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation verstehen 11.2 Mitarbeitgespräche durchführen 11.3 Konfliktmanagement 11.4 Mitarbeiterförderung umsetzen 11.5 Ausbildung planen und Durchführen 11.6 Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen 11.7 Präsentationstechniken

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung (1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.