Konzept Betreuungsangebot. Erforderliche Parameter fehlen oder sind falsch. Feldbrunnen-St.Niklaus

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Transkript:

- Konzept Betreuungsangebot Erforderliche Parameter fehlen oder sind falsch. Feldbrunnen-St.Niklaus

1. VORWORT 2 2. BETREUUNGSANGEBOT 2 3. ANMELDEVERFAHREN 3 4. FORTSETZUNG DER BETREUUNG 4 5. TARIFSTUFEN 4 6. TARIFORDNUNG 5 7. RECHNUNGSSTELLUNG 6 8. KRANKHEIT / ABMELDEN 7 9. TAGESABLAUF 7 10. VERHALTENSREGELN 8 11. HAUSAUFGABENBETREUUNG 8 12. KRANKHEIT 8 13. VERSICHERUNG 8 14. UNTERSCHRIFTEN 9 15. BESTÄTIGUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN 9 November 18 1

1. Vorwort Das vorliegende Konzept ersetzt alle bisherigen Unterlagen der Tagesstruktur Feldbrunnen-St.Niklaus. Es handelt sich bei unserem Angebot um ein Betreuungsangebot für Schulkinder über den Mittag (mit Essen) und am Nachmittag. Die Unterschriften am Ende dieses Konzepts bezeugen, dass alle Beteiligten dieses Konzept gelesen haben und damit einverstanden sind. Ohne diese Zustimmung kann keine Anmeldung erfolgen. 2. Betreuungsangebot Das Betreuungsangebot besteht am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag während der Schulwochen. Es wird keine Betreuung während der Ferien und an Feiertagen angeboten. Die Öffnungszeiten sind im Onlinekalender auf der Website aufgeschaltet. (www.schule-feldbrunnen.ch / Betreuungsangebot / Öffnungszeiten). Die Betreuungszeiten sind den Unterrichtzeiten angepasst und in drei Blöcke unterteilt: - Block 1 = Mittagstisch von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr (1h 45 ) - Block 2 = 13.45 Uhr bis 15.20 Uhr (1h 35 ) - Block 3 = 15.20 Uhr bis 18.00 Uhr (2h 40 ) Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für die Dauer eines Semesters. (1. Semester: 1. August bis 31. Januar, 2. Semester: 1. Februar bis 31. Juli) Am Ende jedes Semesters muss der Betreuungsplatz für das nächste Semester wieder bestätigt werden (Meldeschluss: 10. Januar resp. 31. Mai). Wird der Platz nicht bestätigt, wird er weitergegeben. Das Betreuungsangebot besteht für Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde. Auswärtige Kinder können Plätze belegen, sofern sie nicht von Kindern aus Feldbrunnen beansprucht werden. Für auswärtige Kinder kann das nächste Semester erst am 10. Januar resp. 31.Mai wieder bestätigt werden. Kann das Kind gebuchte Zeiten nicht nutzen, wird keine Reduktion des Elternbeitrages gewährt. Die verpasste Zeit kann nicht an einem anderen Tag kompensiert werden. Angebrochene Blöcke sind vollumfänglich zu bezahlen. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind bis spätestens 18.00 Uhr abzuholen. Bei Verspätungen werden pro angebrochene 15 Minuten Fr. 20.00 berechnet. Dieser Betrag muss vor Ort bar entrichtet werden. November 18 2

3. Anmeldeverfahren Start für eine Neuanmeldung Platz ist frei Anfragen nach freien Plätzen durch die Eltern (Telefon, E-Mail persönlicher Kontakt) Platz ist nicht frei Warteliste nach Eingang Eltern füllen definitive Anmeldung aus. Gewünschter Platz wird frei. Formular definitive Anmeldung Formular Konzept/Tarifordnung unterschreiben Eltern erhalten schriftliche Bestätigung Platz ist gebucht für ein Semester Formular Fortsetzung der Betreuung Bis am 10.01. resp. 31.05. muss der Platz für das nächste Semester wieder bestätigt werden. Der Platz wird nicht fristgerecht bestätigt oder nicht mehr benötigt. Platz wird frei für ein Kind auf der Warteliste Platz wird fristgerecht bestätigt November 18 werden. 3

4. Fortsetzung der Betreuung Der bestehende Betreuungsplatz Ihres Kindes ist bis am 10. Januar (1. Semester) resp. bis am 31. Mai (2. Semester) für das nächste Semester vorreserviert. Mit dem Formular Fortsetzung der Betreuung müssen Sie den Anspruch auf diesen Platz jeweils bis zum oben genannten Datum schriftlich bestätigen. Wird der Termin nicht bestätigt, wird der Platz für ein anderes Kind freigegeben. Wenn Sie für Ihr Kind eine andere Betreuungszeit wünschen, gilt der Ablauf wie bei einer Neuanmeldung (siehe oben) 5. Tarifstufen Massgebend für die Tarifstufenordnung ist das steuerbare Reineinkommen. Bei unverheirateten Paaren werden die steuerbaren Reineinkommen addiert. Bei alleinerziehenden und geschiedenen Eltern werden Alimente zum Reineinkommen dazugezählt. Ohne Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung des vorangehenden Jahres wird die Tarifstufe 3 verrechnet. Auswärtige bezahlen in jedem Fall die Tarifstufe 3. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus- St.Niklaus. Vor dem Versand der Rechnungen wird die von den Eltern angegebene Tarifstufe durch die Finanzverwaltung geprüft und wenn nötig angepasst. Je nach steuerbarem Einkommen wird eine Reduktion auf die Betreuungskosten gewährt. Es bestehen folgende Tarifstufen (TS): - TS 1: Steuerbares Reineinkommen bis CHF 50 000, Reduktion um 40%. - TS 2: Steuerbares Reineinkommen zwischen CHF 50 000 und CHF 100 000, Reduktion um 30%. - TS 3: Steuerbares Reineinkommen über CHF 100 000, keine Reduktion. Für jedes Kind, für das Sie Anspruch auf den Kinderabzug haben, können Sie die effektiven Kosten für die Fremdbetreuung infolge Erwerbstätigkeit abziehen. Es gilt die Wegleitung zur Steuererklärung des jeweiligen Jahres. Aktuell gelten folgende Obergrenzen: Staatssteuer CHF 6 000; Bundessteuer CHF 10 100 pro Kind. November 18 4

6. Tarifordnung Ab 11.08.2015 gelten folgende Tarife (ohne Verpflegung) Kosten pro Block Mtl. Kosten bei 1 Tag pro Woche Mtl. Kosten bei 4 Tagen pro Woche 5 % Block 1 (1 Std 45 Min) 12:00-13:45 TS 1 5.10 8.95 35.80 136.00 TS 2 5.95 10.40 41.60 158.10 TS 3 8.50 14.90 59.60 226.50 Block 2 (1 Std 35 Min) 13:45-15:20 TS 1 5.10 8.05 32.20 122.40 TS 2 5.95 9.40 37.60 142.90 TS 3 8.50 13.45 53.80 204.40 Block 3 (2 Std 40 Min) 15:20-18:00 TS 1 5.10 13.60 54.40 206.70 TS 2 5.95 15.90 63.60 241.70 TS 3 8.50 22.70 90.80 345.00 Ganzer Nachmittag Blöcke 1-3 TS 1 5.10 29.05 116.20 418.30 TS 2 5.95 33.90 135.60 488.20 TS 3 8.50 48.45 193.80 697.70 5% Rabatt 10% Rabatt TS = Tarifstufe November 18 5

7. Rechnungsstellung Pro Mittagessen werden Fr. 10.30 und für das Zvieri Fr. 2.00 in Rechnung gestellt. Die Kosten können je nach Verpflegungsanbieter angepasst werden. Wir bemühen uns um ein kostengünstiges Angebot. Die Betreuungseinheit über den Mittag ist immer mit der Einnahme des Mittagessens verbunden. Rabatte - 5% für den ganzen Nachmittag im Vergleich zu den Einzelpreisen der Blöcke. - 10% auf Blöcke, welche für 4 Tage pro Woche gebucht werden. - Das erste Kind jeder Familie bezahlt 100% des entsprechenden Ansatzes, das 2. Kind 80%, jedes weitere Kind 60%. Als erstes Kind, wird jenes mit dem höchsten Betreuungsaufwand gerechnet. Als zweites Kind wird das mit dem zweithöchsten Betreuungsaufwand gerechnet. Die Tarifberechnung bezieht sich auf ein Semester (inklusive Ferien). In Ausnahmefällen können Kinder auch kurzfristig bei Tagesstrukturleitung für einzelne Blöcke angemeldet werden. Für diese Fälle gelten folgende Tarife und sind vor Ort bar zu bezahlen: 1. Block 1: Fr. 20.00 (+ Fr.10.30 Mittagessen), 2. Block 2: Fr. 18.00 3. Block 3: Fr. 25.00 (+ Fr. 2.00 Zvieri) Pro Semester wird eine Rechnung an die Eltern resp. zuständigen Erziehungspersonen versandt. MO DI DO FR Mtl. Kosten pro Tag Kind 1 Mtl. Kosten pro Tag Kind 2 Essen/ Zvieri Monatskosten Block 1 (1 Std.45 Min) 12:00-13:45 Block 2 (1 Std 35 Min) 13:45-15:20 X X 83.20 66.56 40.00 189.76 X X 75.20 60.16 135.36 Block 3 (2 Std 40 Min) 15:20-18:00 Ganzer Nachmittag Blöcke 1-3 X X 271.20 216.96 48.00 536.16 5% Rabatt 861.28 November 18 6

8. Krankheit / Abmelden Kommt das Kind nicht in die Tagesbetreuung (Krankheit / anderer Grund), muss es bei der jeweiligen Tagesbetreuungsperson abgemeldet werden. (SMS oder Anruf). Diese Abmeldung muss zusätzlich zur Abmeldung in der Schule erfolgen. Es braucht auch eine Abmeldung, wenn das Kind wegen Schulanlässen (z. B. Schulreisen, Exkursionen...) nicht in die Tagesbetreuung gehen kann. Erfolgt die Abmeldung bis 09.00 Uhr werden die Essenskosten (Fr.10.30) nicht verrechnet. 9. Tagesablauf 12.00 Eintreffen der Kinder 12.00 12.15 Kinder ankommen lassen, Hände waschen. 12.15 12.45 Gemeinsames Mittagessen, sich austauschen (Tischsitten) 12.45 13.15 Kinder essen in Ruhe zu Ende, Tisch gemeinsam abräumen, Hände waschen, Zähne putzen, Freispiel drinnen oder draussen. 13.15 13.45 Kinder, die am Nachmittag Schulunterricht haben, dürfen bis zum Schulbeginn (13.45) auf dem Schulhausgelände frei spielen. 13.15 14.00 Kinder ruhen oder spielen leise, schauen oder lesen Bücher. Möglichkeit Hausaufgaben zu erledigen. 14.00 15.20 Wenn immer möglich gemeinsamer Spaziergang oder Aktivitäten draussen auf dem Schulhausgelände. 15.20 16.00 Schulkinder in Empfang nehmen, Zvieri essen 16.00 16.45 Hausaufgabenzeit oder leise Spiele 16.45 17.45 basteln, malen, geleitete Spiele 17.45 18.00 gemeinsames Aufräumen, Verabschieden der Kinder November 18 7

10. Verhaltensregeln Die Kinder akzeptieren die Anweisungen der Betreuer/innen und halten sich daran. Wir lösen Konflikte/Streit mit Worten, friedlich und mit allen Beteiligten. Wir gehen respektvoll miteinander um. Wir schliessen niemanden aus. Wir sind ehrlich miteinander. Die Kinder unterstützen sich gegenseitig und pflegen untereinander und gegenüber Erwachsenen einen freundlichen Umgangston. Wir tragen Sorge zu den Spielsachen und zum Mobiliar. 11. Hausaufgabenbetreuung Die Betreuungsperson hält die Kinder zur selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben an. Sie sorgt für eine ruhige Lernatmospha re und begleitet die Kinder beim Lernen soweit es ihre Zeit zulässt. Für die Kontrolle der Hausaufgaben sind die Eltern zuständig. 12. Krankheit Zum Schutz jedes Kindes gilt: Hat das Kind eine Erkältung (ohne Fieber), darf es das Betreuungsangebot besuchen. Bei Fieber muss es zu Hause betreut werden. Bei übertragbaren Krankheiten (z.b. Magen-Darm-Grippe, usw.) darf das Kind das Betreuungsangebot nicht besuchen. Erkrankte Kinder müssen durch die Eltern bis spätestens 08:30 Uhr des Betreuungstages bei der Betreuungsperson abgemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt zusätzlich zur Abmeldung in der Schule. Erkrankt ein Kind während der Dauer eines Betreuungsmoduls, werden die Eltern umgehend informiert und das kranke Kind muss zeitnah abgeholt werden. Eltern von Kindern mit chronischen Erkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten informieren entsprechend auf dem Anmeldeformular. 13. Versicherung Die Eltern sind für die Haftpflichtversicherung sowie für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes / ihrer Kinder verantwortlich. Die Verantwortlichen des Betreuungsangebotes lehnen für die von Kindern verursachten Schäden jegliche Haftung ab. Für mitgebrachte Spielzeuge, Kleider oder andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen November 18 8

14. Unterschriften Das vorliegende Konzept / Tarifordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 12. November 2018 beschlossen. Unterschrift Gemeinderatsmitglied Hansjürg Geiger (Ressort Schule/Bildung) Feldbrunnen, Unterschrift Finanzverwaltung Isabella Howald Feldbrunnen, Unterschrift Schulleitung Rebekka Vetsch Feldbrunnen, 15. Bestätigung der Erziehungsberechtigten Wir bestätigen, dass wir die oben aufgeführten Punkte gelesen haben und damit einverstanden sind. Familienname Name des/der Kinder Ort und Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Kopie geht an Leitung Betreuungsangebot Feldbrunnen-St.Niklaus Gemeinde Finanzverwaltung November 18 9